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Storno bei Aida

  • taranakibaer
  • 29. September 2014 um 19:12
  • Geschlossen
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1. offizieller Beitrag
  • taranakibaer
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    • 29. September 2014 um 19:12
    • #1

    Hallo,

    Ich habe leider im Forum nichts passendes gefunden, obwohl ich sicher bin einmal etwas gelesen zu haben. Meine Eltern mussten ihre Aidareise aus gesundheitlichen Gründen stornieren. Aida hat gem AGB 7.2 60. % pauschale Gebühr einbehalten.

    Die gebuchte Balkonkabine als auch der Flug waren einige Tage nach dem Storno bis Reisebeginn nicht mehr buchbar. Wenn die Kabinennummer eingegeben wird, ist diese nicht frei im Gegenteil alle Balkonkabinen sind für diese Reise - beginnt am Freitag - ausgebucht.

    Die Frage die sich für uns stellt, ob ein Gericht - bei Nachweisbarkeit das die Kabine wieder verkauft wurde - die 60 % AGB Regelung als angemessen beurteilt.
    Habt ihr Erfahrungen oder Hinweise für uns?

    Aida hat die jetzt zweimal abgelehnt, beim ersten Mal Hinweis aGB und beim zweiten Mal mit dem Hinweis, die Reiserücktrittsversicherung wird es erstatten. Ob die Reiserücktrittsversicherung eintritt ist jedoch m.E. nicht maßgeblich und dürfte im vorliegenden Fall vermutlich auch nicht greifen (Vorerkrankungen vorhanden- allerdings nicht absehbar, dass diese zu einem Reiserücktritt führen können).

    Hat jmd. Erfahrungen und kann berichten? Ich meine im Forum mal gelesen zu haben, dass TUI Cruises deutlich mehr erstattet hat als die AGB vorsehen. Vielen Dank für Eure Hilfe. Übrigens hat die Reise 4500 Euro über Vario gekostet.

    Vielen Dank und Gruß

    4db9659f44f62a31678ca2dfe4173b67dbc049f4

    Einmal editiert, zuletzt von taranakibaer (29. September 2014 um 19:55)

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    • RE: Storno bei Aida

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Hanna67
    Fortgeschrittener
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    • 29. September 2014 um 19:32
    • #2

    Hallo taranakibaer,

    schau doch einmal in 7.3 der Bedingungen. Danach ist dem Kunden der Nachweis, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist, ausdrücklich gestattet. AIDA geht offensichtlich davon aus, dass kein Schaden entsteht, wenn eine Rücktrittsversicherung zahlt. Diese zahlt jedoch nur die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn sie überhaupt eintritt, und da dreht sich die Geschichte dann im Kreis.

    Wenn Du qualifizierte Rechtsberatung benötigst, solltest Du jedoch einen Rechtsanwalt befragen. Das kostet natürlich auch Geld und muss daher überlegt sein, ob es sich lohnt.

    VG

    Hanna67

  • lehmbauer
    Profi
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    • 29. September 2014 um 20:03
    • #3

    taranakibaer
    wenn AIDA die Kabine wieder verkauft hat, ist AIDA kein Schaden entstanden.
    Das muss AC nachgewiesen werden.
    Hilfreich wäre es wenn jemand die stornierte Kabinenkategorie und speziell die stornierte Kabine anfragen würde.

  • taranakibaer
    Schüler
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    • 29. September 2014 um 20:27
    • #4

    lehmbauer: dies haben wir gemacht und natürlich auch eine Hardcopy von der Buchungsmaske gezogen. Aida behauptet es gab ja noch freie Kabinen - das stimmt auch- allerdings keine Balkonkabinen :erschrecken:

    4db9659f44f62a31678ca2dfe4173b67dbc049f4

  • Babs2
    Profi
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    • 29. September 2014 um 20:34
    • #5

    Was sagt denn die Reiserücktrittskostenversicherung dazu?

    LG Babs

    LG Babs

  • Sylti
    Bella Süchtig
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    • 29. September 2014 um 20:46
    • #6

    Ich weiß nicht wie es bei Aida speziell aussieht, aber ich arbeite im Tourismusbüro und wir vermieten Ferienhäuser, Wohnungen und Hotels. Wenne in Gast nicht anreist aus welchen Gründen auch immer hat der Gastgeber das Recht auf Stornokosten wenn der Vermieter NACHWEISLICH die Wohnungen /Haus NICHT NEU vermieten kann!

    Daher kann ich mir schon vorstellen, dass ein gericht das auch bei Aida ähnlich sehen kann. Wenn Aida die Kabine wieder neu vermieten konnte hat Aida durch euren Storno ja theoretisch keinen Schaden. Aber ich bin jetzt nicht fitt in den AGB`s von Aida. Da kann euch wirklich nur ein guter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Reiserecht weiter helfen

    Seit 2008 Süchtig:

    Aida Cara 1x, Aida Bella 4 x, Aida Luna 1x, Aida Blu 1x, Aida Mar 2x, Aida Stella 1x, Aida Prima 6 x, Aida Perla 3 x, Aida Nova 3x, Aida Cosma 1x

    MSC Poesia 1x

    MSC Euribia 1x

    Mein Schiff1 1x

    Comming Soon:

    04/2024 14 Tg. Aida Nova

    10/2024 7 Tg. Aida Nova

    04/2025 14 Tg. Aida Prima

    09/2024 4 Tg. 90er Tour

  • el-capitano
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    • 29. September 2014 um 20:54
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Vielleicht hat auch hier aus dem Forum jemand genau diese Kabine bekommen.

    Vielleicht hilft es, die Reise und Kabine mal kund zu tun.
    Sollte jemand genau diese Kabine bekommen/noch gebucht haben und sich melden, kann Aida wohl kaum noch von großem Verlust reden.

    Würde aber auch ( vor Allem wenn ihr Rechtsschutz versichert seit ) im Notfall auf einen Anwalt zurück greifen und die Sache zumindest prüfen lassen.
    Das wird sicher nicht die Welt kosten.

    es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Huapstache der estre und leztte Bchustbae sitmmen.
    Der Rset knan tatol falcsh sien und man knan es onhe Porbelme leesn.:thumbsup:

    • Nächster offizieller Beitrag
  • taranakibaer
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    • 29. September 2014 um 21:10
    • #8

    Danke für eure Hinweise - es handelt sich um die Kabine 8148 auf der Aida Blu die gerade - also vom 28.9 bis zum 6.10 im MM unterwegs ist. Ich poste mal, ob jmd. von dieser Reise ins Forum schaut und für uns mal die Gäste in dieser Kabine besucht. Versuch ist es ja wert.

    Den Antrag zur Reiserücktritt haben wir noch nicht gestellt, da dieser vermutlich abgelehnt wird wegen Vorwrkrankungen und es letzlich auch nicht darum geht, die Versicherung abzuzocken, um Aida den doppelten bzw. 1,x fachen Betrag der Reise zu beschaffen - meine persönliche Meinung als Versicherungsnehmer der derartige Schäden mitträgt.

    4db9659f44f62a31678ca2dfe4173b67dbc049f4

  • Bini
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    • 29. September 2014 um 21:12
    • #9

    Ruf' doch mal auf dem Schiff an und lasse dich in die Kabine Verbinden :lol1:

    LG, Bini

  • Heimgarten007
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    • 29. September 2014 um 21:18
    • #10

    Wenn die Kabine nun anderweitig gebucht ist, heißt dann aber doch nicht automatisch auch, daß AIDA daduch kein Schaden entsteht. Nur wenn das Schiff zu 100% ausgebucht ist, kann man davon ausgehen, daß die "Ersatz" gefunden haben. Angenommen Kunde A hatte Kabine 4711 gebucht und dann storniert. Dann kann doch - weil sie ja frei war - 4711 durchaus erneut an Kunde B vergeben werden. Wäre 4711 noch belegt gewesen, hätte Kunde B womöglich die Nebenkabine 4712 bekommen. Warum sollte 4711 freibleiben, wenn sie Kunde B haben möchte (bei Premium ist ja freie Kabinenwahl möglich). Das Geld von Kunde B hätte AIDA also wohl in jedem Fall bekommen, gesetz den Fall das Schiff war zum Buchungszeitraum nicht ausgebucht. Das Geld welches AIDA vom "stornierten" Kunden A entgeht, würde AIDA dann erst bekommen, wenn Kunde C die letzte freie Kabine bekommt. Das könnte man dann auch jeweils noch auf die verschiedenen Kategorien runterbrechen.

    Ist jetzt ein bißchen verwirrend geschrieben, aber ich wusste nicht so recht, wie ich das in Worte fassen sollte. Ich hoffe man versteht es trotzdem. Korrigiert mich, wenn ich da einen Denkfehler drin habe :)

    Gruß,
    Sönke

  • taranakibaer
    Schüler
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    • 29. September 2014 um 21:34
    • #11

    Jeep, habe mit einem netten "Nachmieter" telefoniert. Dieser hat 100 % Katalogpreis gezahlt vor 2 Wochen :erschrecken:

    Ja, korrekt ein Schaden kann entstanden sein, aber es gab seit über drei Wochen keine Balkonkabine mehr und Aida hat die Retour- Balkonkabine zu 100% Premiumpreis verkauft - also doppelt Gewinn für diese Kabine. Das nicht alles erstattet wird verstehen und erwarten wir nicht, aber 2800 Euro Stornogebühr wenn Flug und Kabine nochmals - diesmal sogar im Premium - verkauft wurden ist Abzocke. Ich werde mal mit Namen und Daten des Reisebüros Aida schreiben und werde berichten wie es weitergeht.

    4db9659f44f62a31678ca2dfe4173b67dbc049f4

  • aida2003
    Das Leben ist schön!
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    • 29. September 2014 um 21:50
    • #12
    Zitat von taranakibaer

    Jeep, habe mit einem netten "Nachmieter" telefoniert. Dieser hat 100 % Katalogpreis gezahlt vor 2 Wochen

    Du hast tatsächlich angerufen??? :wiegeil:

    Zitat von taranakibaer

    Ja, korrekt ein Schaden kann entstanden sein, aber es gab seit über drei Wochen keine Balkonkabine mehr und Aida hat die Retour- Balkonkabine zu 100% Premiumpreis verkauft - also doppelt Gewinn für diese Kabine. Das nicht alles erstattet wird verstehen und erwarten wir nicht, aber 2800 Euro Stornogebühr wenn Flug und Kabine nochmals - diesmal sogar im Premium - verkauft wurden ist Abzocke. Ich werde mal mit Namen und Daten des Reisebüros Aida schreiben und werde berichten wie es weitergeht.

    Ja, jetzt bitte ich aber tatsächlich um Berichterstattung!

    Lieben Gruß

    aida2003 :thumbup:

    7 x AIDAaura, 7 x AIDAdiva, 6 x AIDAcara, 4 x AIDAnova, 3 x AIDAbella, 3 x AIDAblu, 3 x AIDAcosma, 3 x AIDAmar, 3 x AIDAsol, 2 x AIDAblu (alt), 2 x AIDAluna, 2 x AIDAperla, 2 x AIDAprima, 1 x AIDAvita, 1 x AIDAstella, 1 x MeinSchiff5
    :Boot1: 459 mal schaukelnd eingeschlafen :schlafen:

    :abfahrt: b6b8b665e65a73b3756e3723d2c84fc942da8ca6 :tanzgott:

    :abfahrt: 2938511710ef1f45b3860f58ea4e631f921dd729 :tanzgott:


    Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst da eh nicht lebend raus! 😉

  • Bini
    Hamburger Deern
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    • 29. September 2014 um 22:26
    • #13

    10% Ideengebühr :stossen:

    LG, Bini

  • Grauhaar
    Anfänger
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    • 29. September 2014 um 22:36
    • #14

    Bini: die Idee hatte mein Mann zeitgleich - aber ich werde mal schauen :sdanke:

    Der Nachmieter hat schon eine Flasche Schampus geordert :zwinker: mal schauen, wie wir dies bei einer laufenden Reise hin bekommen. Ich bin fast sicher, dass Aida den Klageweg einschlagen wird bzw. uns dazu zwingt, bevor diese einen Teil der Gebühren erstatten :zorn:

  • Bini
    Hamburger Deern
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    • 29. September 2014 um 22:38
    • #15

    Viel Erfolg, bleibt stur!

    LG, Bini

  • denyo111
    Gast
    • 29. September 2014 um 23:00
    • #16

    Das verspricht interessant zu werden, halte uns auf dem Laufenden

  • el-capitano
    *Moderator*
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    • 30. September 2014 um 08:26
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Finde ich auch super, dass du dran bleibst und nicht direkt den "bequemen" Weg über die Versicherung gehst.

    Bin auch gespannt was daraus wird.
    Drücke dir aber ganz fest die Daumen, dass du was erreichen kannst.

    es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Huapstache der estre und leztte Bchustbae sitmmen.
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  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 30. September 2014 um 08:47
    • #18

    Auch ich drücke Dir die Daumen, dass Du etwas erreichen kannst. Allerdings sehe ich die Sache so, wie es bereits im Beitrag No. 10 beschrieben wurde. Ich denke, den Nachweis zu bringen, dass AC kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. Lt. deren ABG bist Du in der Beweispflicht und du kannst davon ausgehen, dass AC keinerlei Einblick in deren Internas gewähren wird.
    Was die RRV betrifft, ist es ganz sicher nicht so, dass bei Vorerkrankungen kein Versicherungsfall vorliegt. Wenn dem so wäre, wären die Schiffe nur noch halb voll und nur noch "pumperlgesunde" Menschen dürften reisen.
    Ich hatte so einen Fall im Bekanntenkreis und die Versicherung hat den Schaden reguliert.

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

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  • denyo111
    Gast
    • 30. September 2014 um 09:09
    • #19
    Zitat von sarasota

    und du kannst davon ausgehen, dass AC keinerlei Einblick in deren Internas gewähren wird.


    Wenn die Kabinenkategorie nach dem Storno trotzdem ausgebucht war und hier nun offensichtlich der "Nachmieter" der Kabine deutlich mehr zahlt, als der TE und auch bereit ist, dieses zu bestätigen, sehe ich die Chancen da nicht so schlecht.

    Schade nur, dass man dafür anscheinend schwere Geschütze auffahren muss.

  • Andy
    Liegenreservierer
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    • 30. September 2014 um 09:30
    • #20

    So schlecht sind die Aussichten nun wirklich nicht, die 60% aus den AGB sind sagen wir mal ein Vorschlag :zwinker:

    Ohne Anwalt und ohne Prozess wird AC allerdings nicht davon abweichen. Da man dort das Geld ja schon hat, sitzt man das so lange es geht aus...

    Intersseant könnte für Dich zum Beispiel das Urteil vom OLG Rostock 2 U 7/13 sein. Hier hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen AC geklagt (eigentlich war es schon die Berufung gegen das Urteil vom LG, aber das kann man selbst nachlesen). Hier ging es ebenfalls um die pauschalen Rücktrittskosten (allerding bei einer Just AIDA - Buchung).

    Einfach mal im Internt suchen :lachzwink:

    AGBs sind kein Gesetz, was gilt entscheiden in Deutschland immer noch Gerichte (obwohl man da auch schon mal überrascht werden kann).

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Andy

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