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AIDA-Urlaubskasse

  • jojomaus
  • 7. September 2011 um 15:27
  • Antworten

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    • 5. Januar 2018 um 15:54
    • #581
    Zitat von stuessymen

    keine Auszahlung/Rückzahlung mehr!Auf meine Frage "Wenn ich jetzt kein Aida mehr fahre?" war die Antwort der Hotline "Dann ist das Geld weg"

    Zitat von diva21

    Deine Urlaubskasse wurde in Gutscheine geändert, keine Auszahlung, gültig 3 Jahre gesetzliche Frist.

    @stuessymen
    Nur so eine spontane Idee:
    Wenn du sicher bist, dass du den Gutschein nichts einsetzen kannst, versuche ihn doch hier Jemanden aus dem Forum zu verkaufen. Irgendwer muss ständig eine Reise bezahlen. Oder sind diese Gutscheine personengebunden? Dieser Weg ist zwar auch Vertrauenssache. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, würdest du das Geld verlieren. Ein Versuch ist es doch wert. Aber immer vorausgesetzt, dass der Gutschein übertragbar ist.

  • Anzeige
    • RE: AIDA-Urlaubskasse

    Schau mal hier:

    neue AIDA Routen gefunden

  • stuessymen
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    • 5. Januar 2018 um 18:16
    • #582

    Interessieren würde mich,ab wann es diese AGB's gibt??Früher war eine Auszahlung sehr gut möglich.Kann der jemand Auskunft geben?

    Danke

    Aida Vita Karibik 2007,Aida Diva Kanaren 2008,Aida Diva west.Mittelmeer 2008,Aida Cara west.Mittelmeer 2009,Aida Diva Dubai 2009,Aida Luna Nordeuropa 2010,Aida Blu Nordeuropa 2011,Aida Bella Kanaren & Atlantikküste 2011,Aida Mar Europäische Metropolen 2012,Aida Mar östl. Mittelmeer 2012,Aida Stella Nordeuropa 2013,Aida Vita Kanaren 2013,Aida Vita Kanaren/Kapverden 2014,Aida Aura Venedig-Dubai 2014,Aida Vita Transatlantik 2015,Aida Sol Kanaren 2015,Aida Vita Karibik 2016 & Aida Diva 2017,Karibik ,2017/18 Aida Stella Orient,Aida Prima Mittelmeer & Aida Mar Ostsee 2018,Aida Nova Kanaren 2019,Aida Vita Kanada 2019,Aida Blu Östliches Mittelmeer 2022,

  • Chattytobi
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    • 5. Januar 2018 um 19:12
    • #583
    Zitat von AIDA Urlaubskasse Bedingungen

    B)
    Die AIDA Urlaubskasse von AIDA Cruises darf ausschließlich für private Zwecke
    genutzt werden.
    Der Weiterverkauf der AIDA Urlaubskasse ist untersagt. Insbesondere ist es
    untersagt, AIDA Urlaubskassen bei Internetauktionshäusern oder auf sonstigen
    Internetplattformen selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten.

    817273e5edf4d98f4682248ba0f24a8abd3e2c07

    STOP
    WAR

  • waldfrucht
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    • 5. Januar 2018 um 19:58
    • #584

    Man kann die Urlaubskasse ja dann einfach verschenken und vielleicht findet sich noch was anderes was man dann für 200,- von dem Beschenkten kaufen kann.
    Frage ist würde verschenken technisch funktionieren?

    2024 AIDA Cosma grosse MM Tour 14T | AIDA Prima Kapstadt Dubai 19T

    2023 AIDA Cosma grosse MM Tour 14T | AIDA Perla Karibik ab Barbados 14T

    2022 AIDA Stella Spanien & Portugal 10T | MS5 Transasien Dubai-Singapur 16T

    2021 AIDA Perla Karibik II 14T

    2020 AIDA Stella Italien & Mittelmeerinseln 10T (Corona bedingte Absage)

    2019 AIDA Prima Orient 7T | AIDA Bella SOA 14T

    2018 AIDA Stella Italien&Mittelmeer 10T | AIDA Perla Karibik II 14T

    2017 AIDA Sol Nordland 10T | AIDA Luna NewYork-MontegoBay 21T

    2016 MS4 Mittelamerika 14T | AIDA Bella Adria 7T

    2015 MS1 SOA 7T

    2014 AIDA Bella Karibik 14T

    2013 AIDA Stella Kanaren 14T

    2012 AIDA VITA Amazonas 4 14T

    2011 AIDA DIVA Trans Asien 14T

    2004 AIDA AURA Karibik 14T

  • ernsti
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    • 5. Januar 2018 um 20:02
    • #585

    Seitdem diese Urlaubskasse per Email mit einem PDF-Anhang bestätigt wird,
    gibt es diese AGB´s.

    Habe bei mir mal nachgeschaut, die 1. Email war vom 03.01.2017

  • Großmutter
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    • 5. Januar 2018 um 21:17
    • #586

    Es gibt einfach alles...
    Bei uns war eine gebuchte und bezahle UK einfach weg. Und obwohl wir den Kontoauszug der Überweisung , den wir entgeldlich von unserer Bank angefordert haben und an Aida geschickt, wurde uns auf unterschiedliche Weise mitgeteilt, dass diese UK nicht existiert oder bereits eingelöst wurde. Erst nachdem wir gemeinsam mit dem Reisebüro noch mehrere Nachweise gesammelt hatten, tauchte das Geld plötzlich auf. Das Bordguthaben kann uns allerdings nicht gewährt werden, da die Zeit überschritten ist.
    Da fällt einem nichts mehr ein, oder?

  • stuessymen
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    • 6. Januar 2018 um 11:05
    • #587

    Allein der Begriff Urlaubskasse ist da schon Grenzwertig :( wird wo meine letze UK gewesen sein.Das ganze ist für mich sehr intransparent,Gutschein mit Extrabonus Bordguthaben und 3Jahre Gültig wäre zutreffender.

    Aida Vita Karibik 2007,Aida Diva Kanaren 2008,Aida Diva west.Mittelmeer 2008,Aida Cara west.Mittelmeer 2009,Aida Diva Dubai 2009,Aida Luna Nordeuropa 2010,Aida Blu Nordeuropa 2011,Aida Bella Kanaren & Atlantikküste 2011,Aida Mar Europäische Metropolen 2012,Aida Mar östl. Mittelmeer 2012,Aida Stella Nordeuropa 2013,Aida Vita Kanaren 2013,Aida Vita Kanaren/Kapverden 2014,Aida Aura Venedig-Dubai 2014,Aida Vita Transatlantik 2015,Aida Sol Kanaren 2015,Aida Vita Karibik 2016 & Aida Diva 2017,Karibik ,2017/18 Aida Stella Orient,Aida Prima Mittelmeer & Aida Mar Ostsee 2018,Aida Nova Kanaren 2019,Aida Vita Kanada 2019,Aida Blu Östliches Mittelmeer 2022,

  • Bess
    ~~~
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    • 6. Januar 2018 um 11:51
    • #588
    Zitat von stuessymen

    Interessieren würde mich,ab wann es diese AGB's gibt??Früher war eine Auszahlung sehr gut möglich.Kann der jemand Auskunft geben?

    Bei unserer im Februar 2017 abgeschlossenen Urlaubskasse galten schon die neuen Bedingungen. Man konnte da auch schon nicht mehr per Überweisung zahlen, sondern nur noch über myAIDA der Reise, auf der man die Urlaubskasse abgeschlossen hat. In der per Mail übersandten Reservierungsbestätigung wurde auf die Zahlungsmodalitäten und die aktuell gültigen AGB hingewiesen. In dem nach Zahlung auch per Mail übersandten Gutschein wird nochmals auf die AGB hingewiesen.

    Wenn man mal hier im Thread zurückblättert, wurde bereits im September 2016 mit der Umstellung auf das neue System begonnen. Ich würde also mal vermuten, dass bei Dir auch die neuen Bedingungen galten.

    Was steht denn in den Mails, die Du erhalten hast? Und wie lief die Bezahlung bei Dir?

    2004 - 2019:
    37 Seenotrettungsübungen auf:
    Vita, Aura, Diva, A-rosa Stella, NCL Gem, Mein Schiff 1, Luna, Mar, Bella, Stella, Blu, Sol, Prima, Perla, Nova

    Transatlantik, Mittelamerika, Kanaren, Rhône, Westliches Mittelmeer, Östliches Mittelmeer, Karibik, Ostsee, Transkaribik, Metropolen, Nordeuropa, Highlights am Polarkreis, Von Hamburg nach Gran Canaria, Kanadas Ostküste, Adria, Von Barcelona nach Teneriffa

  • Elagi
    Gast
    • 6. Januar 2018 um 12:57
    • #589

    Das Bordguthaben wird gewährt, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres für die Buchung einer AIDA Reise zum AIDA PREMIUM oder AIDA VARIO Tarif entscheiden, ausgenommen sind Gruppenbuchungen.
    AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfristvon drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist hinaus oder

    eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist ausgeschlossen.

    Ist deutlich beschrieben, nach 3 Jahren, wenn die Urlaubskasse erlischt, bekommt man das eingezahlte Geld wieder zurück erstattet.!

    Einmal editiert, zuletzt von Elagi (6. Januar 2018 um 13:30)

  • Morris
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    • 6. Januar 2018 um 13:05
    • Offizieller Beitrag
    • #590

    Nun, ja, @Elagi, so deutlich ist das m.E. nicht. Was soll den gelten: Die gesetzliche Verjährungsfrist - oder die Rückerstattung nach der Gültigkeit des Gutscheins. Man ist hier schon darauf angewiesen, dass AC die zweite Option gelten lässt. Genau so könnten sie Einrede der Verjährung geltend machen, und dann müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden, was wird. Ich finde das alles ganz und gar nicht eindeutig.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

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  • Julia80
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    • 6. Januar 2018 um 13:08
    • #591
    Zitat von Elagi

    Das Bordguthaben wird gewährt, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres fürdie Buchung einer AIDA Reise zum AIDA PREMIUM oder AIDA VARIO Tarif entscheiden,ausgenommen sind Gruppenbuchungen.
    AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfristvon drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfristhinaus oder

    eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist ausgeschlossen.

    Ist deutlich beschrieben, nach 3 Jahren, wenn die Urlaubskasse erlischt, bekommt man das eingezahlte Geld wieder zurück erstattet.!


    Ich frage mich auch gerade, wo das in dem genannten Text so deutlich steht? Ich lese da gar nichts von einer Rückerstattung.

    08.-15.02.16:MS2/Dubai m. Bahrain

    14.-21.08.16:MS2/Adria m. Kroatien

    25.01.-08.02.17:AIDAaura/Orient & Indien

    05.-15.09.17:MS6/NY m. Kanada

    07.-27.11.18:AIDAvita/Dubai➡️Singapur

    02.-23.11.19:AIDAdiva/NY➡️Jamaika

    12.09.-26.09.21:AIDAblu/Griech.Inseln

    27.11.-11.12.21:AIDAprima/Metropolen

    13.03.-06.04.22:AIDAdiva/Dom.Rep.➡️HH

    25.06.-02.07.22:AIDAnova/Norwegen & DK

    12.-26.02.23:AIDAsol/Kanaren m. Madeira&La Gomera

    04.-18.12.23:AIDAbella/Thailand, Malaysia & Singapur

    11.03.-01.04.24:AIDAbella/Shanghai➡️Singapur

    25.-28.04.24:AIDAluna/Kurzreise Arhus & Kopenhagen

    29.09.-13.10.24:AIDAbella/Herbstl. Nordlichter

    19.03.-09.04.25:AIDAperla/Barbados➡️HH

    07.-14.06.25:AIDAperla/Metropolen

  • Morris
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    • 6. Januar 2018 um 13:16
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    • #592

    @Julia80 Ich glaube, Elagi folgert, dass wenn eine Auszahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen ist, es eine Auszahlung nach der Gültigkeit gibt. Das könnte sein, genauso könnte jedoch Verjährung geltend gemacht werden.

    Ich glaube, wenn der Betrag wirklich verfallen sollte, und jemand klagt, das AC möglicherweise verliert. Denn so wenig eindeutige Bedingungen, aus den die Nichtrückerstattung so unklar hervorgeht, mögen die Gerichte gar nicht. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

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  • Elagi
    Gast
    • 6. Januar 2018 um 13:26
    • #593

    Wenn die Barauszahlung während der Gültigkeit des Gutscheins ausgeschlossen ist, ist es für mich persönlich klar, der Betrag wird nach den 3 Jahren (vorher waren es 2 Jahre) ausgezahlt. AC kann sich nicht so mir nichts dir nichts das Geld einstecken, ist ja rufschädigend für das Unternehmen.

  • Morris
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    • 6. Januar 2018 um 13:53
    • Offizieller Beitrag
    • #594

    Doch, @Elagi, können sie. Du schließt einen Vertrag mit AC ab über die UK (einen Gutschein, wie wir nun wissen). Die AGB sind Vertragsbestandteil. Wenn da nun steht, dass das Guthaben verfällt, dann steckt AC sich das ein, mit deiner Zustimmung.

    Damit so etwas nicht passiert, gibt es Regeln, wie z.B. das AGB-Gesetz, und die Inhaltskontrolle allgemeiner Bedingungen durch Gerichte, die sollen den Verbraucher z.B. vor Überraschungen zu seinen Lasten schützen. (Urteile des Bundesgerichtshof zum Themen Banken-AGB sind immer wieder spannend.)

    Jeder andere Gutschein, den du kaufst und z.B. verschenkst oder auch geschenkt bekommst, unterliegt übrigens den gleichen Verjährungsregeln, auch ganz ohne AGB, nur auf Basis der gesetzlichen Verjährung, die der Verkäufer geltend machen KANN, jedoch nicht MUSS.

    Wäre ich ein Verbraucherschutzverein, würde ich die UK-AGB mal abmahnen, könnte spannend werden.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

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  • Elagi
    Gast
    • 6. Januar 2018 um 14:31
    • #595

    Sollte es so sein @Morris der Ärger für AC ist dann schon vorprogrammiert. Wer wird denn dann noch diese Art UK-Gutschein abschließen.
    Jetzt bin ich hier doch ganz schön ins :gruebel::gruebel: gekommen, für mich war es eigentlich eindeutig.

  • Tauchnixe
    Hamburg meine Perle
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    • 6. Januar 2018 um 17:27
    • #596

    Auch wir sind betroffen Haben im Dezember 2016 eine Urlaubskasse abgeschlossen und bisher keine neue Reise gebucht. Als wir die € 200,00 zurückgezahlt haben wollten, verwies AIDA auf seine AGBs. Diese sind anscheinend im September 2016 geändert worden. Davor war eine Auszahlung möglich.

    Die Reiseberaterin an Bord hat seinerzeit dazu keinen Hinweis gegeben. Wir hätten die Urlaubskasse unter diesen Umständen nicht abgeschlossen und sind sauer.

    Wir werden die Urlaubskasse versuchen jetzt noch einzulösen und das wars. Im Oktober fahren wir erstmal Mein Schiff.

    Allen noch ein schönes Wochenende und liebe Grüße

    AIDAcara - Ostsee / AIDAdiva - Orient / AIDAbella - Karibik / AIDAluna - Karibik / AIDAblu - Nordeuropa/Kanaren/Mittelmeer / AIDAsol - Westeuropa/Südostasien / AIDAmar - Transsuez/Mittelmeer / Mittelmeer mit Lissabon / AIDAstella - Transmittelmeer/Orient/ Spanien + Frankreich/Mediterane Highlight / ARTANIA - Kurzreise/ Südseeträume/ Mittelamerika / Mein Schiff 4 - Transsuez /Mein Schiff 1 - Hamburg - New York - AIDAnova - Kanaren & Madeira ab Teneriffa - Mein Schiff 2 - Mittelmeer mit Ibiza

    Coming soon :abfahrt:

    04/2025 - Von Gran Canaria nach Korfu

    03/2026 - Von Martinique nach Hamburg

  • Meerwasser
    Gast
    • 6. Januar 2018 um 18:04
    • #597

    Typisch Aida... verärgern ihr Kunden , wo sie nur können. Ich habe die AGBs in letzter Zeit nicht gelesen ( selbst Schuld, ich weiß) bin davon ausgegangen, dass alles wie immer läuft. Zum Glück habe ich die UK aus Dezember noch nicht eingezahlt. Eine habe ich noch und die geht in eine Reise im April . Aida ... für uns nach 36 Reisen ein Auslaufmodell. AIDAaura im März , dann noch 2x AIDAsol .. danach MS 1 wir kommen ! AIDAnova... mal schauen


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    2 Mal editiert, zuletzt von Meerwasser (6. Januar 2018 um 18:12)

  • fogfog
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    • 6. Januar 2018 um 21:59
    • #598

    Wenn man eine Geniesserkarte kauft und nur die Hälfte vertrinkt
    verfällt der Rest auch. Es gibt KEINE Erstattung.

  • Wasserschildkroete
    Weltenentdecker
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    • 7. Januar 2018 um 08:42
    • #599

    Ich finde, was am Thema Erstattung unglücklich ist, ist die Umstellung, dass man sich die Urlaubskasse früher auszahlen konnte und jetzt nicht mehr.

    Die Bedingungen generell sind völlig normale und übliche Bedingungen beim Erwerb eines Gutscheins: 3 Jahre Laufzeit, danach verfällt er. Wenn ich woanders einen Gutschein kaufe (Kino, IKEA etc.) ist das genau so, da regt sich doch auch keiner drüber auf. Man sollte sich eben vor dem Erwerb überlegen, ob man die Urlaubskasse wirklich einlöst. Und wenn ich sehe, wie viele Leute jährlich mehrmals mit AIDA fahren, sollte das zumindst für diese Leute keine Frage sein.

    Ich habe selbst gerade eine Urlaubskasse abgeschlossen und der Prozess ist absolut transparent. Zusammen mit der Email zur Zahlungsaufforderung wird der Hinweis auf die aktuellen Bedingungen versendet. Diese bestehen aus 2 DIN A4-Seiten in normaler Schriftgröße und sind verständlich formuliert - also keine seitenlangen winzig beschriebenen unverständlich formulierten AGBs, bei denen es eine Zumutung wäre, diese durchzulesen und zu verstehen. Auch auf die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren wird hingewiesen.

    Wie bei so vielen Themen ist es auch bei der Urlaubskasse: Ich muss eben selbst Verantwortung übernehmen und mich informieren, bevor ist etwas kaufe/buche/abschließe. Die Erwartungshaltung, die mir sowohl an Bord als auch hier im Forum manchmal begegnet, dass AIDA mir sämliche Verantwortung und Eigenständigkeit abnehmen muss, kann ich nicht nachvollziehen. :meinung:

    10/2009 AIDAluna - Kanaren & Madeira
    07/2010 AIDAluna - Norwegen, Island & Schottland
    07/2012 AIDAdiva - Östliches Mittelmeer
    07/2014 AIDAmar - Ostsee
    03/2016 AIDAluna - Karibik mit Mexiko
    07/2017 AIDAprima - Metropolen
    12/2017 AIDAstella - Orient
    10/2018 AIDAdiva - Kanada & USA

    10/2019 AIDAstella - Italien & Mittelmeerinseln
    :papierschiff: coming soon :papierschiff:
    12/2022 Mein Schiff 1 - Karibik & Mittelamerika

  • Karin2014
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    • 7. Januar 2018 um 09:20
    • #600

    Wir wurden beim Kauf der beiden letzten Urlaubskassen von der Reisebaraterin gefragt, ob wir das Prozedere kennen würden und auf meine Antwort, dass wir schon mehrmals Urlaubskassen abgeschlossen hätten, wurden wir explizit auf die Änderung hingewiesen .
    Lief also alles sehr transparent ab.

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    Katharina CLUBSCHIFF PROFIS 19. Dezember 2025 um 11:03
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    Junita CLUBSCHIFF PROFIS 18. Dezember 2025 um 13:54

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