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AIDA-Urlaubskasse

  • jojomaus
  • 7. September 2011 um 15:27
  • Antworten

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  • ClaudiaK
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    • 21. September 2016 um 21:06
    • #461

    Die Anzahlung verfällt doch nicht. Wenn nach 3 Jahren nichts gebucht wurde, kann man sie sich zurück zahlen lassen.

  • Anzeige
    • RE: AIDA-Urlaubskasse

    Schau mal hier:

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen.

  • agut
    ...süchtig nach Meer
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    • 21. September 2016 um 21:08
    • #462
    Zitat von ChriSuSch

    Und was bei der neuen Urlaubskasse noch dazu kommt: Ihr kauft einen Reisegutschein, der nach drei Jahren verfällt. Das Bordguthaben gibt es im ersten Jahr, dann verfällt es wie gehabt. Der Gutscheincode bleibt dann drei Jahre bestehen und verfällt nach den Richtlinien für Gutscheine. Toll. Nix mehr mit zurücküberweisen falls man nicht fährt oder fahren kann. Lest mal die Bedingungen! Überweisen klappt sowieso auch nicht und auch wir haben kein Paypal und online Banking. Wir verzichten auf das Theater und wollen auch keinen Gutschein.

    Viele Grüße, Chrisusch :blumen:

    ClaudiaK
    Hier steht aber, dass neuerdings auch die Anzahlung verfällt :gruebel:
    Ich frage in 3 Wochen auf dem Schiff mal genau nach...

  • ClaudiaK
    Schüler
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    • 21. September 2016 um 21:19
    • #463

    Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.

  • 39fantasy
    Anfänger
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    • 21. September 2016 um 21:19
    • #464

    Ich fahre im Oktober mit der Aida Stella und habe am Wochenende eine neue Reise Aida Prima gebucht. Besteht wohl die Möglichkeit im Nachhinein noch an Bord die 100 Euro einzuzahlen und auf die Reise mit der Prima anrechnen zu lassen. Kennt sich damit jemand aus?

    Schöne Grüße :antwort:

    2007 Aida Cara WMM 16.03.2007 - 23.03.2007
    2012 Aida Diva ÖMM 26.10.12 - 03.11.12
    2013 Aida Sol Nordeuropa 1 02.11.13 - 09.11.13
    2014 Aida Diva Orient 21.02.14 - 28.02.14
    2014 Aida Stella Kanaren 07.12.14 - 14.12.14
    2016 Aida Stella Highlights 6 01.10.16 - 08.10.16
    2017 Aida Prima Nordeuropa 1 21.01.17 - 28.01.17
    2017 Aida Perla Perlen am Mittelmeer 24.11.17 - 01.12.17


    2017 MS Amelia 02.12.17 - 04.12.17

  • ChriSuSch
    Strawberry Daiquiri süchtig
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    • 21. September 2016 um 21:21
    • #465
    Zitat von ClaudiaK

    Die Anzahlung verfällt doch nicht. Wenn nach 3 Jahren nichts gebucht wurde, kann man sie sich zurück zahlen lassen.

    Doch. Deshalb ja jetzt der Reisegutschein. Es gibt jetzt einen Gutscheincode.

    Ich habe mal den Ausschnitt aus den aktuellen Bedingungen für die Urlaubskasse kopiert:

    • D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
      von drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist
      hinaus oder eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist
      ausgeschlossen.


    Quelle: Anhang unserer Urlaubskasse von Aida mit den neuen Bedingungen

    Nach drei Jahren ist es verjährt und wird auch nicht verlängert. Also Geld weg. Oder verstehe ich das falsch?

    Viele Grüße, Chrisusch :blumen:

    _____________________________________

    2007 AIDAdiva wMM - 2008 AIDAdiva wMM - 2009 AIDAvita öMM - 2010 AIDAdiva Dubai -
    2010 AIDAbella wMM - 2011 AIDAluna Karibik - 2011 AIDAdiva öMM - 2012 AIDAaura Schwarzes Meer -
    2013 AIDAvita Amazonas - 2013 AIDAluna Nordeuropa - 2014 AIDAvita Kanaren Kapverden -
    2014 AIDAstella Westeuropa - 2015 AIDAsol Südostasien - 2015 AIDAvita Adria - 2016 AIDAdiva Karibik -
    2016 AIDAprima Metropolen - 2017 AIDAaura Orient- Indien - 2017 AIDAperla Welcome Tour 2 -
    2017 AIDAaura Spanien-Italien 1 - 2018 AIDAluna Karibik- Mexico - 2018 AIDAvita Montreal nach New York -
    2019 AIDAdiva Karibik-Mittelamerika - 2019 AIDAsol Norwegens Fjorde - 2020 AIDAblu Indischer Ozean

  • mamamia
    Partymaus
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    • 21. September 2016 um 21:25
    • #466
    Zitat von 39fantasy

    Ich fahre im Oktober mit der Aida Stella und habe am Wochenende eine neue Reise Aida Prima gebucht. Besteht wohl die Möglichkeit im Nachhinein noch an Bord die 100 Euro einzuzahlen und auf die Reise mit der Prima anrechnen zu lassen. Kennt sich damit jemand aus?

    Schöne Grüße :antwort:

    Zuerst Urlaubskasse haben dann erst Reise buchen. Geht also nicht.

    04:16.-30.1.,2.-9.7.,30.8.-3.9.,5.-27.11.,25.12.-1.1.
    05:4.-11.3.,20.-27.5.,8.-15.7.,26.9.-03.10.,28.10.-18.11.,16.-23.12.
    06:7.-21.1,28.4.-5.5.
    14:8.-25.3.,23.5.-6.6.,2.-6.7.,24.-30.8.,19.11.-3.12.
    15:10.-17.1.,15.2.-8.3.,16.-30.3.,13.-20.6.,10.-17.7.,12.-26.9.,3.-7.10., 4.-11.12., 30.12.-13.1.
    16:24.1.-7.2., 21.3.-9.4,23.-25.4.,25.5-1.6.,4.-11.6.,23.-30.7.,10.-14.10.,10-17.12..,28.12.-11.1.
    17:20.3.-3.4.,14.-27.4.,6.-10.5.,24.6.-1.7., 26.-29.10.,2-16.12.; 30.12.-6.1.
    18:24.2-21.3.,23.-31.3,9.-12.4.,12.-19.5.,27.5.-3.6.,22.6-6.7.;19.-26.8.;31.10.-4.11.;15.-19.11.; 21.-28.12.
    19:23.12-06.01.; 19.-29.1.; 30.4.-4.5.; 29.5.-2.6.; 8.-15.6.;5.-13-7.;4.-11.8;15.-17.8.; 30.11.-4.12.; 23.12.-6.1.
    20:2.-13.2.

  • ClaudiaK
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    • 21. September 2016 um 21:28
    • #467
    Zitat von ChriSuSch

    Doch. Deshalb ja jetzt der Reisegutschein. Es gibt jetzt einen Gutscheincode.

    Ich habe mal den Ausschnitt aus den aktuellen Bedingungen für die Urlaubskasse kopiert:

    • D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
      von drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist
      hinaus oder eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist
      ausgeschlossen.


    Quelle: Anhang unserer Urlaubskasse von Aida mit den neuen Bedingungen

    Nach drei Jahren ist es verjährt und wird auch nicht verlängert. Also Geld weg. Oder verstehe ich das falsch?

    Viele Grüße, Chrisusch :blumen:

    Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.

  • diddi4
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    • 21. September 2016 um 22:39
    • #468

    Wenn das jetzt ein Gutschein ist, gelten natürlich alle rechtlichen Bedingungen für Gutscheine, nicht nur die drei Jares Frist.

    1. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).

    2. Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gem. § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt.

    Wahrscheinlich muss das Aida nicht, nachfragen.

    Kann man in jedem Verbraucherportal nachlesen

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • diddi4
    Fernwanderer
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    • 21. September 2016 um 22:50
    • #469

    und das habe ich auch grade gefunden:

    Ist die Gültigkeitsdauer überschritten, ist der Gutschein für die meisten Inhaber nur noch Altpapier. Doch nur weil die Frist abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich der Aussteller den abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige, der den Gutschein erworben hat, jedenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags in bar. Denn in diesem Fall gilt der Aussteller gemäß § 812 Abs. 1 BGB als ungerechtfertigt bereichert, denn die Gegenleistung hat er nicht erbracht. Der Aussteller ist allerdings seinerseits berechtigt, von dem Betrag eine gewisse Summe ( ca. 20 %) einzubehalten, denn ihm ist durch die Nichteinlösung ein gewisser Gewinn entgangen. Bei einem Gutschein, der nur an der Verjährung zu messen ist, entsteht ein solcher Rückzahlungsanspruch nicht.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • dejot
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    • 22. September 2016 um 07:51
    • #470
    Zitat von ClaudiaK

    Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.

    Du musst schon alles lesen, und nicht nur das, was du glauben willst.
    Und nur weil du es gleich zweimal postest, wird es nicht richtiger...

  • dejot
    Profi
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    • 22. September 2016 um 07:55
    • #471
    Zitat von diddi4

    und das habe ich auch grade gefunden:

    Auf Basis des verkürzten Zitats würde ich allerdings sagen das bezieht sich auf Gutscheine, in denen eine Einlösungsfrist kürzer als drei Jahre genannt ist.
    Zumal ja am Ende deines Zitats noch erwähnt wird, das nach der Verjährungsfrist von drei Jahren auch der Rückzahlungsanspruch nicht mehr besteht.

    Von daher: neue Urlaubskasse = buchen innerhalb von drei Jahren ansonsten Geld futsch

  • Stephan+Sabine
    Deck 9 3/4 Gründer
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    • 22. September 2016 um 08:29
    • #472

    Äußerst hilfreich wäre ein Blick in die AGB von AIDA, da müsste alles aufgeführt sein.
    Sonst gilt folgendes:

    Fristablauf und Übertragbarkeit
    Tritt der Fall der
    Verjährung dann mal tatsächlich ein, hat dies zur Folge, dass der
    Händler die Leistung verweigern kann. Allerdings hat der Kunde in diesem
    Fall eine Anspruch auf Erstattung des Geldwertes.
    Allerdings kann der
    Händler den entgangenen Gewinn, den er bei Einlösung des Gutscheins
    gemacht hat, einbehalten.
    Selbst wenn der Gutschein unter Nennung
    eines bestimmten Namens ausgestellt wurde, ist der Aussteller des
    Gutscheins verpflichtet, die Leistung an denjenigen zu erbringen, der
    ihm den Gutschein vorlegt. Anders ist dies allenfalls zu beurteilen,
    wenn eine auf eine bestimmte Person zugeschnittene Leistung erbracht
    werden soll.

    Fazit:Händler,
    die Geschenkgutscheine anbieten, haben bei Begrenzung der Gültigkeit
    von Gutscheinen zum einen darauf zu achten, dass ein Ausstellungsdatum
    auf dem Gutschein vermerkt ist. Zum anderen sollte berücksichtigt
    werden, dass die Gültigkeit, sofern sie in den AGB geregelt ist, einen
    Zeitraum von 3 Jahren nicht unterschreitet. Hier gilt: Je kürzer die
    Frist bemessen ist, um so eher liegt eine unangemessene Benachteiligung
    des Kunden vor. Eine unangemessen kurze Regelung kann schnell eine
    unwirksame, abmahngefährdete AGB-Klausel dar.
    Hierzu gibt es reihenweise Urteile mit AZ, z.B. Entscheidung des Oberlandesgerichts München (vgl. OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.:29 U 3193/07, NJW-RR 2008, 1233)
    GaK S+S

  • Thomas2712
    Treppenbenutzer
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    • 22. September 2016 um 12:18
    • #473

    Habe gar nicht mitbekommen, dass sich da etwas geändert hat.
    Wir haben noch eine "alte" Urlaubskasse. Dafür müsste dann die vorherige Regelung gelten.
    Mein Sohn hatte eine Urlaubskasse. Wie bekannt muss man die ja innerhalb eines Jahres einlösen um in den Genuß des Bordguthabens zu kommen. Da das Jahr abgelaufen war, hat er die Auszahlung beantragt und einen Verrechnungsscheck bekommen.
    Da Neuabschlüsse ja lediglich an Bord möglich sind, denke ich, dass da auf die neue Regelung hingewiesen wird. Ansonsten kann man da ja vor Abschluss mal fragen.

    Bei Buchung mit anderen Vorteilen z.B. Ausflug oder Bordguthaben war ja bisher die Einlösung der Urlaubskasse auch ausgeschlossen bzw. es gab kein weiteres Guthaben aus der Urlaubskasse.



    Ich habe jetzt die neuen AGB's nicht gelesen aber irgendwo auf den Vorseiten hieß es doch, dass das jetzt ein Gutschein ist und man die Gutscheincodes beim Bezahlvorgang eingeben kann. Im ersten Jahr deren Gültigkeitsdauer gibt's dafür das Bordguthaben. Danach ist es ein einfacher Gutschein. Also ist es doch ganz easy die Kasse einzulösen.
    Einlösung innerhalb der Gültigkeitsdauer müsste damit doch möglich sein. Es sei denn, man fährt 3 Jahre nicht mehr. So einen Fall kann ich bei mir aber nur vorstellen, wenn ich das Zeitliche segne.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas2712 (22. September 2016 um 12:39)

  • 05nov02
    Seemeilensammler
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    • 20. Februar 2017 um 10:49
    • #474

    Hallo Zusammen,
    kann ich die AIDA Urlaubskasse (abgeschlossen im Dezember 2016) für eine sogenannte Pauschalreise (inkl. 50 Euro Bordguthaben/Kabine) nutzen und die 50 Euro Bordguthaben für die Urlaubskasse auch bekommen?
    Danke im Voraus!

    MFG
    Chris

    06/2003 AIDAcara, 10/2003 AIDAcara, 09/2004 AIDAcara, 04/2005 AIDAblu (alt), 10/2005 AIDAcara, 05/2006 AIDAaura, 12/2006 AIDAcara, 06/2008 AIDAcara, 12/2008 AIDAbella, 11/2009 AIDAaura, 09/2010 AIDAluna, 07/2011 AIDAcara, 09/2011 AIDAluna, 06/2012 AIDAdiva, 09/2012 AIDAluna, 06/2013 AIDAluna, 11/2013 AIDAbella, 06/2014 AIDAluna, 11/2014 AIDAbella, 05/2015 AIDAblu, 12/2016 AIDAprima, 10/2017 AIDAbella, 03/2018 AIDAperla, 12/2018 AIDAstella, 06/2019 AIDAmar, 11/2019 AIDAstella, 11/2021 AIDAmar, 07/2022 AIDAcosma, 07/2023 AIDAperla, 08/2024 AIDAstella, 10/2025 AIDAblu

    30X AIDA und trotzdem nur Clubstufe Sun (ehemals blau) :verzweifelt:

  • DODO_8170
    Hamburgervernichter
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    8
    • 20. Februar 2017 um 11:00
    • #475
    Zitat von 05nov02

    Hallo Zusammen,
    kann ich die AIDA Urlaubskasse (abgeschlossen im Dezember 2016) für eine sogenannte Pauschalreise (inkl. 50 Euro Bordguthaben/Kabine) nutzen und die 50 Euro Bordguthaben für die Urlaubskasse auch bekommen?
    Danke im Voraus!

    MFG
    Chris

    Moin,

    Du kannst leider nicht die Urlaubskasse anwenden . Du könntest zwar die Anzahlung von 200,- € verrechnen lassen aber bekommt nicht die 50,- € Bordguthaben ( Weiß ich aus eigener Erfahrung)

    Mfg
    Chris :lol1:

    03/2006 AIDAblu ALT
    09/2006 AIDAblu ALT
    01/2007 AIDAblu ALT
    02/2007 AIDAcara
    01/2008 AIDAvita
    02/2008 AIDAdiva
    01/2009 AIDAvita
    03/2009 AIDAcara
    04/2009 AIDAluna
    10/2009 AIDAvita
    01/2010 AIDAaura
    04/2010 AIDAblu
    05/2010 AIDAblu
    10/2010 AIDAbella
    10/2010 AIDAluna TK Tour
    04/2011 AIDASol Fan Reise
    04/2011 Chris tauft AIDASol
    05/2011 AIDADiva ÖMM
    10/2011 AIDADiva
    05/2012 AIDAmar Clubnacht
    05/2012 AIDAmar Fan Reise 1+2
    und viele weitere
    als nächstes 12/17 AIDAaura 03/18 AIDAvita 06/18 AIDAperla

  • eoes
    AIDA Profi
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    • 20. Februar 2017 um 11:01
    • #476

    Nein, wie schon mehrfach angemerkt wurde geht das nicht. Du kannst sie anrechnen lassen, bekommst aber kein zusätzliches Bordguthaben.
    Viele Grüße
    Engelbert

    Das erste Mal 2007 mit AIDAdiva (Kanaren)

    und seither immer wieder (bislang 50 Kreuzfahrten - und noch ist kein Ende in Sicht):

    Kanaren - westliches und östliches Mittelmeer - mehrere Nordeuropatouren, u. a. nach Spitzbergen und zum Nordkap - Metropolen - Orient - Rotes Meer - Nordamerika - Amazonas - Fanreisen - Ostsee - Adria - Karibik - Südamerika - Schwarzes Meer - Orient-Indien - Transreisen - Grönland - Mauritius, Seychellen, La Reunion, Winter im hohen Norden

  • Rotwild
    Fortgeschrittener
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    • 20. Februar 2017 um 11:02
    • #477

    wenn die Urlaubskasse nicht angerechnet werden kann , wird dieses in der Regel im Angebot der Reise erwähnt inklusive Bordguthaben.

    20829810091361a6d19418bf8ce0ba81a26fd9fd

    e5321625c4631523d81143cd76f4d1f16559d1ee


    2833f3af3ab2cd345e03c1de606035b684931da25e152b976d480fe90d544d0e3014427aa84ac3a2

    5ea347d97018935e345255f47e37890e4e098dc9

    1b74d743cde3afa7b35d644617ed633735eca4e3

  • CuriousHH
    Geldwäscher
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    • 26. Februar 2017 um 17:34
    • #478

    Bei der "alten" Urlaubskasse galt die Regelung: Erst die Urlaubskasse und dann die Reise buchen. Weiß jemand, wie es mit den neuen Gutscheinen funktioniert? Oder hat jemand zufällig in den Bedingungen für die Urlaubskasse etwas dazu gelesen?

    Früher musste man in Rostock anrufen und dann wurde das Ganze manuell gebucht. Da wurden dann wahrscheinlich die Buchungsdaten verglichen. Mit den neuen Gutscheinen wird die Buchung wahrscheinlich automatisch ablaufen, aber kann das da auch geprüft werden?

    aura Karibik 1/07 * aura USA Kanada 9/08 * bella wMM 9/09 * bella Kanaren 12/10 * blu NE 4/11 * bella wMM 9/11 * blu Orient 12/11 * blu öMM 4/12 * mar FR1 12 * blu Ostsee 8/12 * sol Kanaren 11/12 * mar Rotes Meer 12/12 * bella Kanaren 2/13 * stella FR 13 * bella NE 4/13 * aura Adria 7/13 * aura Asien 1/14 * stella Kanaren 4/14 * luna NE 8/14 * vita MM 10/14 * vita Karibik 1/15 * aura Expi 4/15 * MS4 5/15 * MS4 6/15 * MS3 öMM 8/15 * stella pur 11/15 * aura Indien 15/16 * prima Club/Fan 4/16 * luna Polarkreis 07/16 * stella Trans 10/16 * prima 12/16 * blu Kanaren 2/17 * ciao bella 3/17 * perla MM 6/17 * sol Kanaren 9/17 * perla MM 12/17 * blu 3/18 * blu Adria 4/18

  • Leatoria
    Meerjungfrauenmann und Blaubarschbübin
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    • 26. Februar 2017 um 17:44
    • #479

    Wir haben bei Buchung unserem Reisebüro die Nummer der Urlaubskasse angegeben und dieses hat die Urlaubskasse bei Aida geltend gemacht. Das Bordguthaben wurde uns dann direkt bestätigt. Wir hatten aber keinen Gutschein, ich weiß garnicht, dass es hier eine Neuerung gegeben hat. :gruebel:?(

    :Boot1: 07.10 Nordeuropa Aura :daumen: , 07.11 Mittelmeer Vita :daumen: , 07.12 Ostsee Blu :daumen: , 07.13 Westeuropa Stella :daumen: 08.14 Nordeuropa Stella :daumen: , 04.15 Kurzreise Luna :daumen: , 08.15 Westeuropa Bella, 11.15 Aida pur Stella :daumen: 05.16 Metropol. Prima Hafengeb.&Taufe :daumen: , 08.16 GB mit Irland Vita :daumen: , 12.16 Prima Silvester :daumen: , 05.17 Prima kurz Hafengeb. :daumen: , 07.17 2x WMM SelectionAura :daumen: , 12.17 Perla Silvester :daumen: 05.18 Sol Kurz :daumen: 07.18 Norwegische Fjorde Sol :daumen: , 08.18. Metrop. Perla :daumen: 04.19 Kurzreise Diva:daumen:07.19 Westeuropa Aura:daumen:09.19 Mittelmeer Nova:daumen:27.19 Silvesterreise Mar:cursing::thumbdown:Und viele weitere Aida und Tui Reisen

    Abgesagte Reisen durch Aida :Bella, Mar, Nova, Perla, Perla, Nova, Perla, Cosma, Nova;(


    9269452a2da437312c6e59627e9165fb51d5ff0f5aed10d349bb7b98086b5c28c4f4d610652f6e3b0ca465e9bd6525e034a63cf8654128f6d4841fc1

  • t.rac.k
    Urlaub - schöne Jahreszeit
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    • 26. Februar 2017 um 17:46
    • #480

    jetzt muss man wohl den Code in myaida eingeben

    Gesendet von meinem SM-G531F mit Tapatalk

    Schöne Grüße
    von
    t.rac.k
    nächste AIDA-Reise

    steht leider in den Sternen :S:saint:

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