Hallo,
wir sind happy für uns geht es ins östliche Mittelmeer und das erste Mal
auf die Aida.Allerdings würden wir gerne ein paar Tage früher anreisen und deshalb den Hinflug verfallen lassen,nun haben wir unterschiedliche
Informationen was dann aus dem Rückflug wird.
Wir haben zweimal die Hotline angerufen zuerst hieß es der Rückflug
verfällt dann auch,beim zweiten Mal sagte man uns kein Problem kurze Mail
an Aida reicht.Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Just Aida - Flug nicht antreten ?
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tina08 -
20. Juli 2008 um 16:28
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- RE: Just Aida - Flug nicht antreten ?
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Hi,
falls in einem Reisebüro gebucht, würde ich an eurer Stelle selbiges mit Frage konfrontieren und mich nicht auf spekulative Statements berufen
Lg
P.S. Und wenn schon an AC gerichtet-schriftlich um ggf. etwas in Händen halten zu können...
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Ich wäre mit sowas sehr vorsichtig, viele Airlines haben in ihren AGB`s stehen das die Flüge in "gebuchter Reihenfolge" abzufliegen sind ansonsten der Rückflug verfällt.
Welche Airline ist es denn? Steht die denn schon fest?
Also vorsichtig mit telefonischen Auskünften, ich würd mir das - wenn verbindlich - schriftlich geben lassen von AIDA Curises. Das werden sie wahrscheinlich nur nicht tu`n
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ZitatAlles anzeigen
Original von tina08
Hallo,
wir sind happy für uns geht es ins östliche Mittelmeer und das erste Mal
auf die Aida.Allerdings würden wir gerne ein paar Tage früher anreisen und deshalb den Hinflug verfallen lassen,nun haben wir unterschiedliche
Informationen was dann aus dem Rückflug wird.
Wir haben zweimal die Hotline angerufen zuerst hieß es der Rückflug
verfällt dann auch,beim zweiten Mal sagte man uns kein Problem kurze Mail
an Aida reicht.Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht?Der Rückflug wird auf jedenfall verfallen. Da werdet ihr einen neuen Flug buchen müssen. Wir hatten auch schon Just gebucht und wollten 1 Woche länger auf Mallorca bleiben, wir mußte neue Flüge buchen.ABer soviel teurer
war das dann doch nicht.Viel Erfolg
lg schnuppe
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In einem Musterprozess (gegen British Airways) hat das LG Frankfurt im vergangenen Dezember die bei vielen Fluggesellschaften gängige Praxis, daß Tickets in der angegebenen Reihenfolge abzufliegen sind, für gesetzwidrig erklärt. Nach diesem Urteil verfällt ein Rückflug nicht, wenn der Hinflug nicht angetreten wird.
Urteil LG Frankfurt a.M. vom 14.12.07, Az: 2-2 O 243/07
Allerdings war dieses Urteil ein erstinstanzliches Urteil, und es ist daher unklar, inwiefern sich andere Fluggesellschaften an dieses Urteil halten.
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Fast alle Airlinesysteme sind so programmiert, daß ein nichtangetretender Hinflug zum Rauswurf der gesamten Buchung aus dem System führt.
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ZitatOriginal von schnuppe
Der Rückflug wird auf jedenfall verfallen. Da werdet ihr einen neuen Flug buchen müssen. Wir hatten auch schon Just gebucht und wollten 1 Woche länger auf Mallorca bleiben, wir mußte neue Flüge buchen.ABer soviel teurer
war das dann doch nicht.Viel Erfolg
lg schnuppe
Da sist doch Quatsch, Ihr musstet doch wenn dann NUR DEN RÜCKflug neu buchen, den Hinflug habt ihr doch sicher genutzt?
Wir lassen jetzt auch den Rückflug verfallen
um noch länger auf der Insel zu bleiben. -
Hallo,
wir machen jetzt mit Berge&Meer eine Schottlandrundreise, machen auch den Rückflug nicht mit, das ist kein Problem. Würden wir den Hinflug nicht nehmen, verfällt die gesamte Reise, so dort die Auskunft.
Also schriftlich anfragen, das ist sicher.
Schöne Grüße
Wolfgang -
Hab mich dann wohl falsch ausgedrückt. Natürlich brauchten wir nur den Rückflug neu buchen.
Entschuldige bitte, daß ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.
Lg schnuppe
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Zitat
Original von schnuppe
Hab mich dann wohl falsch ausgedrückt. Natürlich brauchten wir nur den Rückflug neu buchen.Entschuldige bitte, daß ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.
Lg schnuppe
Du bist ja auch nichtin Lage zum RICHTIG lesen!!!!
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Und Du bist nicht in der Lage vernünftig in deutsch zu schreiben.
SorryDu bist ja auch nichtin Lage zum RICHTIG lesen!!!! (Zitat von Dir)
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was soll denn so ein Kommenta @jetmax? Das ist ja wohl unterste Schiene und ich glaueb kaum dass du ferndiagnostisch beurteilen kannst ob jemand richtig lesen kann

Wenn schon so unqualifizierte Sprüche, dann schreib wenigstens ordentlich

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Ich denke, wenn man direkt bei der Airline oder bei AIDA anfragt, wird es
kein Problem sein.Wenn doch, dann muß man halt den Rückflug neu buchen.Lg schnuppe
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Es ist Möglich, bei AIDA eine Leerwoche zu buchen, ich habe mich diesbezüglich bei AIDA direkt informiert, bei 4 Personen würden ca 195 EUR Umbuchungsgebühren anfallen.
Die gleiche Überlegung haben wir auch, vorher 1 Woche Badeurlaub zu machen.
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Zitat
Original von schnuppe
Ich denke, wenn man direkt bei der Airline oder bei AIDA anfragt, wird es
kein Problem sein.Wenn doch, dann muß man halt den Rückflug neu buchen.Ich persönlich würde bei der Airline nicht anfragen, denn mit einer solchen 'Anfrage' räumt man ja die Möglichkeit ein, daß der Rückflug eventuell doch vom angetretenen Hinflug abhängig sein könnte.
Vielmehr würde ich meinem Vertragspartner (also Airline oder Aida Cruises, je nachdem wo der Flug gebucht wurde) unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil kurz schriftlich mitteilen, daß beabsichtigt wird, den Rückflug auch im Falle eines nicht angetretenen Hinfluges wie gebucht in Anspruch zu nehmen.
Nachtrag: siehe dazu auch den Rechtstip von RAin Gudrun Christensen: HIER KLICKEN
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Zitat
Original von frequentcruiser
Ich persönlich würde bei der Airline nicht anfragen, denn mit einer solchen 'Anfrage' räumt man ja die Möglichkeit ein, daß der Rückflug eventuell doch vom angetretenen Hinflug abhängig sein könnte.
Vielmehr würde ich meinem Vertragspartner (also Airline oder Aida Cruises, je nachdem wo der Flug gebucht wurde) unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil kurz schriftlich mitteilen, daß beabsichtigt wird, den Rückflug auch im Falle eines nicht angetretenen Hinfluges wie gebucht in Anspruch zu nehmen.
Nachtrag: siehe dazu auch den Rechtstip von RAin Gudrun Christensen: HIER KLICKEN
Ich verstehe Dich nicht so ganz. ICh habe geschrieben ich würde bei der Airline anfragen, Du schreibst . Ich würde nicht bei der Airline nachfragen sondern bei dem Vertragspartner (also Airline oder Aida) habe ich was anderes gesagt.

Klär mich bitte auf, wenn ich was falsches gesagt habe.
Vielleicht Mißverständis

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Zitat
Original von Wuppernixe
Es ist Möglich, bei AIDA eine Leerwoche zu buchen, ich habe mich diesbezüglich bei AIDA direkt informiert, bei 4 Personen würden ca 195 EUR Umbuchungsgebühren anfallen.Die gleiche Überlegung haben wir auch, vorher 1 Woche Badeurlaub zu machen.
Nixe: Vermutlich geht es bei der "qualitativ hochwertigen"
Diskussion um die Just AIDA Buchungen,
und vermutlich habt Ihr Vario oder Premium gebucht, so dass bei Euch das umbuchen kein Problem ist

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Zitat
Original von schnuppe
Ich verstehe Dich nicht so ganz. ICh habe geschrieben ich würde bei der Airline anfragen, Du schreibst . Ich würde nicht bei der Airline nachfragen sondern bei dem Vertragspartner (also Airline oder Aida) habe ich was anderes gesagt.

Klär mich bitte auf, wenn ich was falsches gesagt habe.
Vielleicht Mißverständis

Mir ging es bei meinem Beitrag eben mehr um den Begriff 'Anfrage' ... eine Anfrage sieht ja in der Regel so aus: "Guten Tag, ich möchte dies und das, geht das ???" ... Mögliche Antworten des Vertragspartners könnten sein "Ja, das geht." oder auch "Nein, das geht leider nicht."
Daher würde ich persönlich nicht bei der Airline oder AIDA anfragen, ob das was ich vorhabe möglich ist. Vielmehr würde ich der Airline oder AIDA einfach mitteilen, daß ich auch im Falle des nicht angetretenen Hinfluges dennoch den Rückflug antreten werde und daß sie diesen daher keinesfalls stornieren sollen.
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Für JUST AIDA Buchungen gilt deutsches Reisevertragsrecht. Vertragsparnter ist nur AIDA. Deren AGB werden Vertragsinhalt.
Die AGBs der AIRLINE werden nicht Vertragsinhalt, weil der Kunde bei der Buchung gar nicht weiß, mit welcher Airline er fliegen wird. In der Regel weiß er bei der Buchung von JUST AIDA ja nicht einmal, wohin die Reise gehen wird.
M.E. folgt daraus, dass der Kunde den Hinflug nicht wahrnehmen muss. Er sollte AIDA allerdings mitteilen, dass er die Reise im übrigen incl. Rückflug durchführen wird. AIDA könnte sonst auf die Idee kommen, man wolle die ganze Reise nicht antreten.
Siehe dazu auch folgende Berufungsentscheidung des LG Frankfurt:
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Hatte neulich auch das Problem, dass wir den Hinflug nicht antreten wollten und bei der Hotline keine definitive Aussage bekamen.
Dort wurde uns jedoch geraten uns direkt mit der Serviceabteilung von AC in Verbindung zu setzen.
Nach einer schriftlichen Anfrage wurde uns per Mail mitgeteilt, dass der Rückflug nicht verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wird!
Jedoch sollte man in diesem Fall unbedingt AC vorher schriftlich Bescheid geben, damit sie den Rückflug bestehen lassen.Gruß annemonia

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el-capitano
11. Januar 2021 um 17:14 Hat das Thema aus dem Forum wasserurlaub.info Foren Archiv nach Historische Sonstiges verschoben.
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