AIDAperla: Große Spanien-Reise 1 | 14 Nächte | 21.08.2021 bis 04.09.2021 (Samstag, 21. August 2021, 00:00 - Samstag, 4. September 2021, 00:00)

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Termin

AIDAperla: Große Spanien-Reise 1 | 14 Nächte | 21.08.2021 bis 04.09.2021

Samstag, 21. August 2021, 00:00-Samstag, 4. September 2021, 00:00

Teilnehmer

1 Teilnehmer, 1 Unentschlossen und 0 Absagen

Anmeldeschluss: 4. September 2021, 00:00
  • Oh nein. Ich hab's noch gar nicht versucht, in der Hotline anzurufen. Wollte es heute nachmittag machen.

    Dann weiß ich aber schon, was kommen wird.

    Weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob Aida in dem Fall eine kostenlose Stornierung grundsätzlich ablehnen darf.

    Aus welchem Grund sollte Aida einer Stornierung zustimmen? Durch die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet ändert sich nichts an den von Aida angebotenen Leistungen.

    Wenn Du ein Auto kaufst und es dann nicht mehr haben willst, weil Sie Dir den Führerschein abgenommen haben, kannst Du auch nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

  • Ich habe vorhin angerufen. Sie wissen noch nichts, die Leute am Telefon. Sue sagen, im Hintergrund werde daran gearbeitet, man müsse erstmal abwarten, was das RKI festlege. Könnte schließlich sein, die sagen, dass erst sb Mitte August die Festlegung gelte🤷🏻‍♀️. Wenn das RKI heute endlich zu Stuhle kommt, werden die Reiseberater gebrieft und dann können sie eine Aussage treffen

    Ach so, ich dachte vom RKI ist es schon offiziell.

    Ok, dann müsste man natürlich tatsächlich erst mal abwarten, was genau beschlossen wird.

    Vorher wird Aida nichts unternehmen.

  • Ach so, ich dachte vom RKI ist es schon offiziell.

    Ok, dann müsste man natürlich tatsächlich erst mal abwarten, was genau beschlossen wird.

    Vorher wird Aida nichts unternehmen.

    Tui ist da eindeutig kundenfreundlicher, die haben auf ihren Seiten schon Regelungen stehen für den Fall der Fälle. Bei Hochinzidenz ist kostenlose Stornierung möglich. Siehe screen

    Bilder

    AIDAsol Weihnachten 12.2012 Kanaren
    AIDAaura 07.2014 östliches MM
    AIDAbella 08.2015 Metropolenroute
    AIDAblu 08.2016 westliches MM
    AIDAaura 08.2017 2x westliches MM

    AIDAstella Weihnachten 12.2017 Orient
    AIDAstella 06.2019 westliches MM

    AIDAblu 07.2020 Adria (ausgefallen wegen Corona)

    Mein Schiff2 07.2020 Blaue Reise

    Mein Schiff4. 08.2021 Italienische Küste

    AIDAblu Weihnachten 2021 Kanaren

    Aidablu 7.2022 Adria

    demnächst Mein Schiff5 östliches MM


  • Aus welchem Grund sollte Aida einer Stornierung zustimmen? Durch die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet ändert sich nichts an den von Aida angebotenen Leistungen.

    Wenn Du ein Auto kaufst und es dann nicht mehr haben willst, weil Sie Dir den Führerschein abgenommen haben, kannst Du auch nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

    Du hast natürlich Recht was die eigentliche Durchführung der Reise betrifft. Trotzdem gibt es eine Klausel im Reiserecht, die zumindest durchaus Spielraum für eine kostenlose Stornierung lässt. Nur möchte Aida die wohl nicht anwenden.

    Bei vielen anderen Reiseunternehmen ist es überhaupt keine Frage, man kann dann kostenlos stornieren bzw. diese reagieren sofort selbst und bieten es an und streichen das Land vorübergehend sogar ganz aus ihrem Angebot.

    Einmal editiert, zuletzt von Dany79 ()

  • Aus welchem Grund sollte Aida einer Stornierung zustimmen? Durch die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet ändert sich nichts an den von Aida angebotenen Leistungen.

    Wenn Du ein Auto kaufst und es dann nicht mehr haben willst, weil Sie Dir den Führerschein abgenommen haben, kannst Du auch nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

    Selten einen unpassenderen Vergleich gelesen…

    Für Sie nochmals zur Erklärung. Sobald es offiziell ist, gilt eine Reisewarnung. Die es bei einem normalen Risikogebiet nicht mehr gibt. Und bisher konnte man bei einer Reisewarnung immer eine Pauschalreise kostenlos stornieren.

  • Aus welchem Grund sollte Aida einer Stornierung zustimmen? Durch die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet ändert sich nichts an den von Aida angebotenen Leistungen.

    Wenn Du ein Auto kaufst und es dann nicht mehr haben willst, weil Sie Dir den Führerschein abgenommen haben, kannst Du auch nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

    Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Wir befinden uns rein rechtlich im Reiserecht. Um einen Autokauf geht es dabei nicht. :antwort:

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    AIDAbella 08.2015 Metropolenroute
    AIDAblu 08.2016 westliches MM
    AIDAaura 08.2017 2x westliches MM

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    AIDAstella 06.2019 westliches MM

    AIDAblu 07.2020 Adria (ausgefallen wegen Corona)

    Mein Schiff2 07.2020 Blaue Reise

    Mein Schiff4. 08.2021 Italienische Küste

    AIDAblu Weihnachten 2021 Kanaren

    Aidablu 7.2022 Adria

    demnächst Mein Schiff5 östliches MM


  • Selten einen unpassenderen Vergleich gelesen…

    Für Sie nochmals zur Erklärung. Sobald es offiziell ist, gilt eine Reisewarnung. Die es bei einem normalen Risikogebiet nicht mehr gibt. Und bisher konnte man bei einer Reisewarnung immer eine Pauschalreise kostenlos stornieren.

    Der Vergleich passt prima.

    Vielleicht solltest Du Dir das mit dem Risikogebiet nochmal durchlesen. Auch hier wird vor touristischen Reisen in das entsprechende Gebiet gewarnt.

    Als vollständig geimpft fühle ich mich hier aber nicht mehr angesprochen. Das betrifft nur Ungeimpfte.

  • Der Vergleich passt prima.

    Vielleicht solltest Du Dir das mit dem Risikogebiet nochmal durchlesen. Auch hier wird vor touristischen Reisen in das entsprechende Gebiet gewarnt.

    Als vollständig geimpft fühle ich mich hier aber nicht mehr angesprochen. Das betrifft nur Ungeimpfte.

    Puh…Eigentlich habe ich keine Lust und Zeit für solche Diskussion. Aber ein solches Halbwissen kann ich hier nicht unkommentiert stehen lassen, da es sonst andere noch glauben.

    Zitat: Auswärtiges Amt:

    Seit dem 1. Juli 2021 gilt grundsätzlich:

    • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
    • Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
  • quer, ich glaube die Mühe lohnt nicht. 😉

    AIDAsol Weihnachten 12.2012 Kanaren
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    AIDAaura 08.2017 2x westliches MM

    AIDAstella Weihnachten 12.2017 Orient
    AIDAstella 06.2019 westliches MM

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    Mein Schiff4. 08.2021 Italienische Küste

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    Aidablu 7.2022 Adria

    demnächst Mein Schiff5 östliches MM


  • Puh…Eigentlich habe ich keine Lust und Zeit für solche Diskussion. Aber ein solches Halbwissen kann ich hier nicht unkommentiert stehen lassen, da es sonst andere noch glauben.

    Zitat: Auswärtiges Amt:

    Seit dem 1. Juli 2021 gilt grundsätzlich:

    • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
    • Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.

    Und wo ist jetzt der rechtliche Unterschied? In beiden Fällen wird von Reisen aus touristischen Zwecken abgeraten. Es ist kein Verbot. Wenn Du trotzdem fährst, hat das keinerlei Konsequenzen.

    Wenn Aida also Stornierungen akzeptiert, dann nur aus Kulanz. Da wird Dir auch der beste Anwalt nicht helfen können.

    Ist auch müßig darüber zu diskutieren. Für manche sind solche Ratschläge / Warnungen Gesetz, andere entscheiden mit dem gesunden Menschenverstand ;)

  • Und wo ist jetzt der rechtliche Unterschied? In beiden Fällen wird von Reisen aus touristischen Zwecken abgeraten.

    Der Unterschied ist, dass beim Risikogebiet von der Reise abgeraten und beim Hochinzidenzgebiet gewarnt wird.

    5/2006 Transatlantik - Voyager of the Seas
    8/2017 WMM - MSC Preziosa
    11/2018 WMM - Aida Prima
    12/2018 Kanaren & Madeira - Aida Nova

    10/2019 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Stella

    05/2021 Panoramafahrt ab Kiel - MS 1

    08/2021 Schwedische Küste 1 - MS 6

    10/2021 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Perla

    12/2021 Dubai mit Oman - MS 6

    08/2022 Hamburg bis New York - MS 1



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  • Der Unterschied ist, dass beim Risikogebiet von der Reise abgeraten und beim Hochinzidenzgebiet gewarnt wird.

    Das beantwortet meine Frage nicht. Ich will wissen wo der rechtliche Unterschied ist, der eine Stornierung rechtfertigt.

  • Das beantwortet meine Frage nicht. Ich will wissen wo der rechtliche Unterschied ist, der eine Stornierung rechtfertigt.

    Der Unterschied ist, dass bei einer Reisewarnung starke Anhaltspunkte vorliegen, die eine kostenfreie Stornierung rechtfertigen

    vgl: Auswärtiges Amt

    5/2006 Transatlantik - Voyager of the Seas
    8/2017 WMM - MSC Preziosa
    11/2018 WMM - Aida Prima
    12/2018 Kanaren & Madeira - Aida Nova

    10/2019 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Stella

    05/2021 Panoramafahrt ab Kiel - MS 1

    08/2021 Schwedische Küste 1 - MS 6

    10/2021 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Perla

    12/2021 Dubai mit Oman - MS 6

    08/2022 Hamburg bis New York - MS 1



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  • Folgendes sagt übrigens die Verbraucherzentrale ( Stand 18.07.21) zum Stornorecht bei Hochinzidenzgebieten :

    Mein Urlaubsland ist Risikogebiet. Kann ich dann einfach kurzfristig stornieren?

    Die Verbraucherzentrale erklärt dazu, dass im Falle einer Reisewarnung für ein Land oder eine Region bei gebuchten Pauschalreisen immer ein Stornierungsanspruch besteht. In der ersten Phase der Pandemie hat das Auswärtige Amt diese Warnungen in den meisten Fälle an die Einstufung als Risikogebiet (Inzidenz über 50) geknüpft.

    Nun wird jedoch vorwiegend vor Reisen in Hochinzidenzgebiete gewarnt. Darunter sind in Europa momentan nur Portugal, Großbritannien und Zypern gelistet.

    Generell gilt: Auch wenn bei Ein- und Rückreise mit einer Quarantäne zu rechnen ist, ist das ein triftiger Grund, die Reise zu stornieren. Bei der Rückreise nach Deutschland trifft das jedoch zwingend nur auf Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete zu. Bei der Rückreise aus Risikogebieten reicht Ungeimpften ein negatives Testergebnis, um die Quarantäne zu umgehen.

    Bei Individualreisen werden meistens dennoch Stornokosten fällig. Nämlich immer dann, "wenn der Flug tatsächlich durchgeführt wird oder auch ein Hotel, das gebucht wurde, weiterhin seine Leistungen anbietet", sagte Reiserechtsexperte Kay Rodegra ZDFheute.

    Ausnahme: Sollte für das Land ein Einreiseverbot gelten, kann auch ein stattfindender Flug storniert werden.


  • Ist ja noch 4 Wochen hin .....