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Anzahlung?

  • Sunshine65_5
  • 12. Februar 2016 um 09:32
  • Antworten

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  • Sunshine65_5
    Schüler
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    • 12. Februar 2016 um 09:32
    • #1

    weiss jetzt nicht ob ich hier richtig bin. Die Anzahlung wird da nur die Kreuzfahrt oder inkl. Flug?

    DANKE!! :schwimmen:

  • Anzeige
    • RE: Anzahlung?

    Schau mal hier:

    Infos und Specials für Alleinreisende

  • dejot
    Profi
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    • 12. Februar 2016 um 09:47
    • #2

    Die Anzahlung bezieht sich auf den Reisepreis. Wenn du inkl Flug buchst, ist der Reisepreis und damit die Anzahlung höher

    Wird der Flug separat gebucht, zahlst du diesen in der Regel direkt bei der Buchung komplett

  • Chief_Wiggum
    Fortgeschrittener
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    • 12. Februar 2016 um 09:48
    • #3

    Die Anzahlung bezieht sich immer auf den Gesamtpreis der Reise. Also wenn Du mit Anreisepaket gebucht hast, dann incl. Flug
    Unter MyAida wird Dir auchr der genau Betrag den Du zu bezahlen hast angezeigt.

    Grüsse

    2005 AidaVita Karibik - 2015 MS3 östl. Mittelmeer - 2016 AidaSol Kanaren - 2016 AidaLuna Norwegen - 2016 AidaPrima Metropolen - 2017 MS5 westl. Mittelmeer - 2017 AidaPerla westl. Mittelmeer - 2018 MS4 Kanaren - 2018 MS1 Südnorwegen - 2018 AidaPrima Mittelmeer - 2019 MS1 Kanaren - 2019 MS1 Ostsee - 2019 MS6 Adria - 2020 AidaPrima Orient - 2020 MS6 Griechische Inseln - 2021 MS2 Kanaren- 2021 MS5 Griechische Inseln - 2021 MS1 Tallin & Helsinki - 2022 MS4 Kanarische Inseln - 2022 MS5 Griechische Inseln - 2022 AidaCosma Westl. Mittelmeer - 2023 MS4 Kanaren - 2023 MS2 Barbados bis Gran Canaria - 2023 AidaNova Norwegen & Dänemark

  • agut
    ...süchtig nach Meer
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    • 12. Februar 2016 um 10:07
    • #4

    In der Buchungsbestätigung von AIDA sind ganz genau die Termine und fälligen Zahlungen angegeben...

  • Sunshine65_5
    Schüler
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    • 12. Februar 2016 um 12:25
    • #5

    danke für die Antworten :tanzgott:

  • Möwenschrei
    Gast
    • 17. Februar 2016 um 10:44
    • #6

    Gerade auf Facebook gefunden:

    Focus online auf Facebook am 16.02.16:

    Wer eine Kreuzfahrt bucht, muss happige Anzahlungen nicht hinnehmen. In einem verhandelten Fall verlangte ein Veranstalter kurz nach Vertragsabschluss 35 Prozent des Reisepreise. Zu Unrecht, wie das Gericht befand.

    Eine Anzahlung von 35 Prozent für eine Kreuzfahrt unmittelbar nach Vertragsabschluss ist nicht rechtens. Dadurch würden Kunden unangemessen benachteiligt, entschied das Oberlandesgericht Rostock. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, der in dem Fall geklagt hatte.

    Reiseveranstalter dürfen in der Regel nur eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Höhere Anzahlungen sind nur zulässig, wenn der Veranstalter begründen kann, welche Aufwendungen er damit abdeckt und welche Forderungen Dritter er begleichen muss. Ein entsprechendes Urteil gibt es vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: X ZR 147/13). Dies gilt auch für Kreuzfahrten.

    In dem verhandelten Fall (Az.: 2 U 22/14) hatte die Reederei in einem Tarif 35 Prozent Anzahlung bei Erhalt der Buchungsbestätigung gefordert. In einem anderen Tarif lag die Höhe der Zahlung sogar bei 50 Prozent. Diese Praxis untersagte das Oberlandesgericht Rostock. Es spiele keine Rolle, ob der Reisepreis in den Tarifklassen dafür günstiger sei.

  • docsauerland
    Profi
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    • 17. Februar 2016 um 23:05
    • #7

    Welche Reederei wohl gemeint ist wenn das OLG Rostock zuständig ist???
    Dann wirds mal Zeit dass sie ihre AGBs anpassen. Sie fordern für Just ja immer noch 30%!
    VG docsauerland


    Taufe und Taufreise Hamburg


    Kanarische Inseln mit La Gomera und Agadir


    Neue Mein Schiff 2.

  • Dellfan
    Bordelektroniker
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    • 17. Februar 2016 um 23:41
    • #8

    Bei Just 30% ist o.K. Ich glaube einige Paxe würden am liebsten erst zahlen wenn die Reise beendet ist, und dann noch verhandeln welche Entschädigung sie bekommen um ihre nächste Reise zu finanzieren. :meinung:

  • Fichtenmoped
    Gonzalo-Flüchter
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    • 18. Februar 2016 um 01:50
    • #9
    Zitat von docsauerland

    Welche Reederei wohl gemeint ist wenn das OLG Rostock zuständig ist???
    Dann wirds mal Zeit dass sie ihre AGBs anpassen. Sie fordern für Just ja immer noch 30%!
    VG docsauerland

    AIDA hat angepasst. In dem Gerichtsurteil ist von 35% bis 50% Anzahlung die Rede.
    AIDA hat aktuell 20% (Premium), 25% (Vario) und 30% (Just) Anzahlung. https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…dell.19097.html

    Also schon deutlich reduziert - um 15 bis 20% des Gesamtreisepreises!

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

  • wuschwusch
    Erleuchteter
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    • 18. Februar 2016 um 05:38
    • #10
    Zitat von Fichtenmoped

    AIDA hat angepasst. In dem Gerichtsurteil ist von 35% bis 50% Anzahlung die Rede.
    AIDA hat aktuell 20% (Premium), 25% (Vario) und 30% (Just) Anzahlung. https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…dell.19097.html

    Also schon deutlich reduziert - um 15 bis 20% des Gesamtreisepreises!

    Nun... Die müssen das ja gestaffelt lassen, damit es einen weiteren Pseudo-Vorteil für den Premium-Tarif gibt :sironie:

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
    XX. 09/2020 New York, Florida & Karibik - AIDAluna ;(

    XX. 12/2020 Kanaren & Madeira - AIDAnova;(

    XX. 04/2021 Norwegens Küste mit Fjorden - AIDAluna;(

    XX. 11/2021 Von Kreta auf die Seychellen - AIDAblu ;(

    XX. 05/2024 Nordische Inseln mit Island - AIDAbella ;(

    XX. 11/2024 Orient ab Dubai - AIDAprima ;(

    39. 10/2025 Von Hamburg in die Dominikanische Republik - AIDAperla

    40. 01/2026 Mittelmeer - MSC World Europa

  • docsauerland
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    • 18. Februar 2016 um 07:24
    • #11

    Weiß ich ja, dass sie reduziert haben. Und 30% für Just halte ich vom Gefühl her auch nicht für zu viel.
    Nur laut dem Urteil dürften sie auch bei Just nur 20% nehmen und müssten alles über 20% begründen und belegen.
    Und das tun sie wohl nicht.
    Ich stelle mir immer die Frage, wie sie sich verhalten würden wenns andersherum wäre.
    Sprich, der Kunde müsste laut Urteil vorab generell mehr zahlen.
    Sie wären doch die Ersten die das umsetzen würden!  :meinung:


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  • dejot
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    • 18. Februar 2016 um 08:58
    • #12

    In Zeiten von Niedrigzinsen ist es doch pupsegal ob nun 20, 30 oder 50 Prozent angezahlt werden...

    Wem das nicht passt, der kann ja woanders buchen oder unter Hinweis auf das Urteil weniger zahlen bzw. den Klageweg beschreiten
    Letztlich ändert das alles aber nichts am Reisepreis, der schlussendlich so oder so zu 100% zu zahlen ist

  • Enigma1902
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    • 18. Februar 2016 um 09:47
    • #13

    Amüsant ist, dass bei Flügen direkt 100% fällig sind und das nun auch rechtens, weil es den Fluggesellschaften ja nicht zumutbar wäre das umzustellen.

    Konsequent ist die Rechtsprechung da auf jeden fall nicht.

  • dejot
    Profi
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    • 18. Februar 2016 um 09:50
    • #14
    Zitat von Enigma1902

    Amüsant ist, dass bei Flügen direkt 100% fällig sind und das nun auch rechtens, weil es den Fluggesellschaften ja nicht zumutbar wäre das umzustellen.

    Da gab es auch bereits ein Urteil, welches aber von der Lufthansa (?) gekippt wurde...

    Aber auch da ändert sich der Preis nicht

  • Enigma1902
    ¯\_(ツ)_/¯
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    • 18. Februar 2016 um 09:52
    • #15
    Zitat von dejot

    Da gab es auch bereits ein Urteil, welches aber von der Lufthansa (?) gekippt wurde...

    Aber auch da ändert sich der Preis nicht


    Ja sag ich ja. Da sind dann 100% "Anzahl". Verrückt.


    Natürlich ist das im Prinzip egal weil das Geld im Moment ja eh nichts für einen erwirtschaften kann. Da bin ich ganz bei dir.
    Im Moment ist es eher: Was bezahl ist ist bezahlt und kümmert mich nicht mehr :)

  • Cap Hornier
    Volunteer UEFA EURO 2024
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    • 18. Februar 2016 um 13:20
    • #16
    Zitat

    .....weil es den Fluggesellschaften ja nicht zumutbar wäre das umzustellen.


    Das ist so nicht ganz richtig.
    Die Verbraucherzentrale NRW wollte mit ihrer Klage die entsprechenden Klauseln div. Fluggesellschaften zu Fall bringen. Bemängelt wurde u.a., dass man dadurch das volle Insolvenzrisiko auf die Kunden abwälzt.
    Die Flugunternehmen hielten dagegen, dass SIE das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten. Ausserdem seien ZuZ-Zahlungen in der Branche nicht möglich, weil Kosten für Fluggeräte, Personal bzw. Start-/Landerechte bereits im Vorfeld anfallen und nicht erst beim Flug.
    Der BGH folgte den Argumenten der Fluggesellschaften, die weiterhin den vollen Ticketpreis direkt bei Buchung verlangen dürfen.
    Herausgestellt wurde u.a. auch die Wichtigkeit des Funktionierens eines internationalen Buchungs- und Abrechnungssystems, aus dem einzelne Unternehmen nicht einfach ausscheren können, ganz abgesehen von der Tatsache, dass den Fluggesellschaften durch eine solche 'Vorkasse' die nötige Planungssicherheit gegeben werde, um effizient arbeiten zu können.
    (AZ.: X ZR 97/14, 98/14 und 5/15)

    Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • Sash79
    Schüler
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    • 22. Juni 2016 um 13:46
    • #17

    hole den Beitrag nochmal hoch....

    Haben heute Just Aida First Minute gebucht. Reise also mit Flug ab DUS am 10.09.

    Jetzt das....


    Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist bei Erhalt des Sicherungsscheins fällig,
    die Restzahlung muss bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn erfolgen.



    Ziemlich unverschämt oder?

  • mamamia
    Partymaus
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    305
    • 22. Juni 2016 um 13:52
    • #18
    Zitat von Sash79

    hole den Beitrag nochmal hoch....

    Haben heute Just Aida First Minute gebucht. Reise also mit Flug ab DUS am 10.09.

    Jetzt das....


    Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist bei Erhalt des Sicherungsscheins fällig,
    die Restzahlung muss bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn erfolgen.


    Ziemlich unverschämt oder?

    Alles anzeigen


    lt. Homepage von Aida sind nur 30% fällig....ruf doch mal bei Aida an


    https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…dell.19097.html


    20% ist Premium, 25% vario und 30% just

    04:16.-30.1.,2.-9.7.,30.8.-3.9.,5.-27.11.,25.12.-1.1.
    05:4.-11.3.,20.-27.5.,8.-15.7.,26.9.-03.10.,28.10.-18.11.,16.-23.12.
    06:7.-21.1,28.4.-5.5.
    14:8.-25.3.,23.5.-6.6.,2.-6.7.,24.-30.8.,19.11.-3.12.
    15:10.-17.1.,15.2.-8.3.,16.-30.3.,13.-20.6.,10.-17.7.,12.-26.9.,3.-7.10., 4.-11.12., 30.12.-13.1.
    16:24.1.-7.2., 21.3.-9.4,23.-25.4.,25.5-1.6.,4.-11.6.,23.-30.7.,10.-14.10.,10-17.12..,28.12.-11.1.
    17:20.3.-3.4.,14.-27.4.,6.-10.5.,24.6.-1.7., 26.-29.10.,2-16.12.; 30.12.-6.1.
    18:24.2-21.3.,23.-31.3,9.-12.4.,12.-19.5.,27.5.-3.6.,22.6-6.7.;19.-26.8.;31.10.-4.11.;15.-19.11.; 21.-28.12.
    19:23.12-06.01.; 19.-29.1.; 30.4.-4.5.; 29.5.-2.6.; 8.-15.6.;5.-13-7.;4.-11.8;15.-17.8.; 30.11.-4.12.; 23.12.-6.1.
    20:2.-13.2.

  • Sash79
    Schüler
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    • 22. Juni 2016 um 16:04
    • #19

    deswegen ja....

    30% Angeben und 50% haben wollen find ich etwas dreist...

  • Sandy1992
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    • 22. Juni 2016 um 16:41
    • #20

    Vielleicht war es nur ein "alter" Textbaustein -arbeiten sie ja viel mit :zwinker:
    Einfach mal nachfragen, pfundwette das sich das in Luft auflöst

    August 2015 - AIDAdiva

    September 2016 - AIDAdiva

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