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Erstattung Germanwings-Flug Las Palmas-Hannover am 22.11.15

    • Sonstiges
  • wehe
  • 24. November 2015 um 18:38
  • Antworten

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  • wehe
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    7
    • 24. November 2015 um 18:38
    • #1

    Hallo,
    habe gerade per e-mail meinen Erstattungsanspruch an germanwings abgeschickt.
    Besteht auch gegen Aida ein ähnlicher Anspruch?
    Es wäre schön, wenn hier ein Erfahrungsaustausch stattfinden könnte. Immerhin waren rund 120 Personen betroffen.
    Ich bin gespannt.
    wehe

    Einmal editiert, zuletzt von wehe (24. November 2015 um 20:34)

  • Anzeige
    • RE: Erstattung Germanwings-Flug Las Palmas-Hannover am 22.11.15

    Schau mal hier:

    Wer von euch flexibel ist, findet über diesen Link oft überraschend gute AIDA Deals.

  • donaldml
    Meister
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    • 24. November 2015 um 19:26
    • #2

    was war denn genau?

  • freelancer
    Addictive
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    • 24. November 2015 um 19:35
    • #3

    donaldml hat Recht.
    So kann man gar nichts dazu sagen.
    Und so nebenbei:
    Die Suche funktioniert mit "Las Palmas" im Titel besser ;)

  • frequentcruiser
    ···
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    • 24. November 2015 um 22:46
    • #4

    Ich vermute, er meint keinen Erstattungsanspruch sondern vielmehr den Anspruch auf Entschädigungsleistung nach EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union).

    Flug 4U 5403 am 21.11.2015:

    Scheduled Time of Departure: 18:40 UTC (LPA)
    Scheduled Time of Arrival: 23:25 UTC (HAJ)

    Actual Time of Departure: 12:31 UTC +1 (LPA)
    Actual Time of Arrival: 17:09 UTC +1 (HAJ)


    Ich fürchte nur, dass er mit einer einfachen e-mail bei der Airline keinen großen Eindruck machen wird.

  • Fichtenmoped
    Gonzalo-Flüchter
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    • 25. November 2015 um 00:11
    • #5

    Hat man diesen Flug über das An- und Abreise-Paket von AIDA bekommen, kann man auch AIDA gegenüber Ansprüche anmelden. Hier mal eine Liste, was so möglich ist:
    https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reise…2015_212238.pdf

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

  • Online
    diddi4
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    • 29. November 2015 um 00:04
    • #6

    Das bezieht sich aber mehr auf Verspätungen, die durch den Reiseveranstalter verursacht werden.

    Verspätungen, die auf die Fluggesellschaften zurückzuführen sind, sind eindeutig geregelt. Bei mehr als 3 Stunden am Zielort und mehr als 3500 km, also Langstrecke beträgt der Betrag 600 €, bei Mallorca dürften es wohl nur 250 € sein. Ich würde übrigens bei solch eindeutiger Sache nie Flightrights usw. in Anspruch nehmen, da die ca 25 bis 30 % Prov. nehmen und auch nur Fälle übernehmen, wo die Aussichten auf Erfolg bei 100 % liegen

    1500 km 250 €
    3500 km 400 €

    mehr als 3500 km 600 €, aber wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet nur 400 €. Beispiel Paris La Réuion, da Frz. Department findet der Flug innerhalb Europas statt und es gibt nur 400 €.

    Man kann aber auch die Schlichtungsstelle anrufen, an denen viele Fluggesellschaften teilnehmen

    hier der Link zur Schlichtungsstelle Stelle zum Nachlesen und Vorgehen bzw. Antrag stellen

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • aidaurlauber111
    Poolbrunch-Genießer
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    • 29. November 2015 um 06:53
    • #7
    Zitat von diddi4

    Ich würde übrigens bei solch eindeutiger Sache nie Flightrights usw. in Anspruch nehmen, da die ca 25 bis 30 % Prov. nehmen und auch nur Fälle übernehmen, wo die Aussichten auf Erfolg bei 100 % liegen[/url]

    Bei Flightright sind es 25 %, aber manchmal ist man gezwungen, solche Wege zu gehen. Es sei denn, man lässt die Sache über einen Anwalt laufen und ist rechtsschutzversichert.

    Mein Mann war in einer ähnlichen Situation, sollte mit Germanwings nur von Dortmund nach München fliegen. Statt dort gegen 16:00 Uhr zu landen, konnte er erst nach Mitternacht in sein Hotel, weil der Flieger erst Verspätung und letzendlich ausgefallen ist.

    Germanwings hat sich anschließend total stur gestellt und nicht einmal auf die Briefe geantwortet, die wir geschrieben habe. Ich habe mit dann mit Flightright in Verbindung gesetzt; die Entschädigung war plötzlcih innerhalb von 10 Tagen da.

    LG
    Gaby

  • olchifurts
    SAIL AWAY süchtig
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    • 29. November 2015 um 08:55
    • #8

    Wir hatten Anfang Januar bei einem indiv. Flug von Miami nach München über Madrid über 6 Std. Verspätung und haben es zuerst selbst mit einem Brief an IBERIA probiert und wie erwartet eine negative Nachricht erhalten. Anschließend haben wir dies dann an unseren Rechtsanwalt gegeben und nach 8 Monaten das Geld von IBERIA erhalten ohne daß uns Kosten entstanden sind. Wären wir gleich zum Rechtsanwalt so wären für uns Kosten angefallen.

    Fazit: Ohne Rechtsanwalt geht bei IBERIA gar nichts und sie sind nicht einmal zur angesetzten Verhandlung gekommen und somit kam der Gerichtsvollzieher und hat das Geld vollstreckt.

    Liebe Grüße
    Olchi

    2005 Aura Adria+ÖMM
    2008 DIVA Kanaren
    2009 DIVA WMM
    2010 DIVA ÖMM+NCL Gem ÖMM-Adria
    2011 CARA Nordeuropa+Aura Schwarzes Meer
    2012 Blu Orient+NCL Epic WMM+Aura Transamerika+Mar Rotes Meer
    2013 Aura Adria+Stella Nordeuropa+Mar WMM+Aura SOA
    2014 Aura Antalya/Venedig+Mar Ostsee+Diva ÖMM 15+17+Blu Mallorca-Gran Canaria+Vita Karibik
    2015 Aura Mittelmeer+Sol Westeuropa+Stella Antalya-Mallorca+Blu Kanaren
    2016 Bella Mallorca-Venedig+Bella Adria+Aura WMM+Stella Orient
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    2021 Perla Kanaren+WMM+Bella Orient

  • Zahnfee11
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    • 29. November 2015 um 09:28
    • #9
    Zitat von olchifurts


    Fazit: Ohne Rechtsanwalt geht bei IBERIA gar nichts und sie sind nicht einmal zur angesetzten Verhandlung gekommen und somit kam der Gerichtsvollzieher und hat das Geld vollstreckt.

    Liebe Grüße
    Olchi

    Das ist ja der Hammer. :verzweifelt:

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    • 29. November 2015 um 15:55
    • #10

    Na ja, ohne vorher dem "Schuldner" die Gelegenheit zu geben, seine Schuld zu begleichen, sondern sofort zum RA zu laufen, wird wohl in keinem Fall zu einer Erstattung der RA-Kosten führen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

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    • 29. November 2015 um 16:05
    • #11

    Meine Tochter ist letztes Jahr von Paris über New York mit Air France und Delta (Sky Team) nach Kolumbien geflogen. Durch Verspätung des Air France Fluges hat sie ihren Anschluss mit Delta in NY verpasst und kam somit fast einen Tag später in Cartagena an.

    Air France hat die Entschädigung natürlich abgewiesen, der Anschlussflug sei ja nicht mehr ihre Sache, obwohl es ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes mit genau gleichen Bedingungen gab (Verpasster Anschluss von NY nach Südamerika durch verspäteten Flug aus Paris) - ergangen gegen Air France!!!!

    Sie hat dann die öffentliche Schlichtungsstelle angerufen und vor kurzem das Ergebnis: Air France muss zahlen. Sollten die jetzt immer noch nicht zahlen, geht es zum Rechtsanwalt, wobei Air France die Schlichtungsstelle anerkennt und die teilnehmenden Verkehrsunternehmen zu 97 % deren Entscheidung akzeptieren.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • berndkoeln
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    • 29. November 2015 um 16:46
    • #12

    Bei flugverspätungen hast du nur einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ,nicht gegen AIDA .

    Gib es deinem Anwalt,der macht deine Ansprüche geltend.

    26.12.-02.01.10 Luna ,11.09.-18.09.10 Aura ,28.10.-04.11.11 BLU
    30.12.-06.01.12 BLU ,06.04.-13.04.12 BLU RM,04.05.-06.05.12 MAR,24.12.-07.01.13 DIVA
    23.03.-07.04.13 AURA Tr,27.10.- 03.11.13 BLU ,21.12.-04.01.14 LUNA Karibik
    18.04.-25.04.14 DIVA ÖM,06.10.-16.10.14. BLU. MM,04.10.-14.10.15. BLU. MM,19.06.-29.06.16 DIVA Ostsee
    08.10.- 22.10.16 Luna NY,20.03.-03.04.17 Bella Ciao Bella,24.02.-21.03.18 Aura Maur.-Venedig
    07.08.- 25.0818 Hanseatic, Arktis,23.02.-09.03.19 Diva Karibik,04.11.-25.11.19 Bella Dubai-Bangkok
    10.02.-24.02.20 Mira Südafrika,02/21 Hanseatic Nature Antarktis(abgesagt)

  • Fichtenmoped
    Gonzalo-Flüchter
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    • 29. November 2015 um 17:10
    • #13
    Zitat von berndkoeln

    Bei flugverspätungen hast du nur einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ,nicht gegen AIDA .

    Gib es deinem Anwalt,der macht deine Ansprüche geltend.


    Wenn man das An- und Abreise-Paket gebucht hat, hat man auch Ansprüche gegenüber AIDA (oder dem Veranstalter): http://www.flightright.de/ihre-rechte/re…-pauschalurlaub

    Zitat

    ...
    Tritt im Rahmen einer Pauschalreise eine erhebliche Flugverspätung auf, müssen Reisende auch dies nicht einfach hinnehmen: Ein verzögerter Abflug stellt hier einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises.

    Wann es Geld zurückgibt:
    Der Reisepreis kann bei Flugverspätungen anhand der „Frankfurter Tabelle“ gemindert werden. Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde.
    Zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro (Montrealer Übereinkommen) übernehmen. .
    Der Passagier sollte den Reiseveranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
    Zudem haben Pauschalreisende wie alle anderen Flugpassagiere auch laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ((EG) 261/2004) einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline. Diese Summe muss direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden und nicht über den Reiseveranstalter. Flightright ist darauf spezialisiert, diese Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
    Wichtig: Urlauber können die Minderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline zahlt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.
    ...

    Alles anzeigen

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

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    diddi4
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    • 29. November 2015 um 17:43
    • #14
    Zitat von Fichtenmoped

    Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises

    Na, das bringt ja wohl kaum etwas. Lass die 14-tägige Reise 3000 € p. P. gekostet haben (schon hoch gegriffen), dann erhält man danach 10 €.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Harald 54
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    • 29. November 2015 um 18:10
    • #15

    Im Dezember 2014 sind wir mit Swiss von Dubai zurück nach Hannover geflogen.In Zürich kam der Flug mit ca 30 Minuten Verspätung an,dadurch war unser Anschlussflug weg und wir sind mit über 4 Stunden Verspätung nach Hannover geflogen.Wir haben dann an Swiss geschrieben um unsere 600€ einzufordern.Swiss schrieb uns es währe nicht ihr Verschulden bot uns aber einen Fluggutschein über 150€ pro Kopf an.Danach haben wir uns an die Schlichtungsstelle in Berlin gewendet.Nach langer Zeit kam ein Vergleich über 450€ p.P .Den Vergleich haben wir angenommen.Die ganze Angelegenheit hat 8 Monate gedauert.Weil erstens Swiss angeblich unser Einschreiben nicht bekommen hat. Aber es wurde dann doch wiedergefunden und die Schlichtungsstelle trotz Eingangsbestätigung unsere erste E-Mail nicht bekommen hat.Nicht aufgeben immer wieder nachhaken.

    01.2005 Cara westl.MM, 01.2006 AIDA Blue (alt) Kanaren, 06.2007 Cara östl.MM, 01.2008 Diva Kanaren06.08 Diva westl.MM,02.2009 Cara westl.MM u.Kanaren 06.09 , 01.2010 Bella MM09.10
    03.2011 Aura Transasien Bangkok-Cochin, 06.11 ,01.2012 Aida Diva Asien, 06.12 Luna Kurztour Norwegen, 12.12 Mein Schiff 1 Südl. u.Nördl.Karibik03.2013, Cara Westeuropa 08.13 Sol Norwegen,12.13 Vita Kapverden, 04.14 Bella Transkaribik 08.14 Diva östl.MM,Mein Schiff 2 Dubai 12.14 C.16elebrity CenturyAsien 03.15Mein Schiff 1 01.16 Asien,12.16.Mein Schiff 4 Mittelamerika,12.17.Meinschiff 5 Orient,Große Ostseereise Cara 05.18 Transarabien 11.18 Australien u.Indonesien12.18Südafrika,Hamburg.20.02-02.04.23

  • wehe
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    • 5. Februar 2016 um 18:18
    • #16

    Um das Thema abzuschließen: Nachdem germanwings 6 Wochen nicht reagiert hat, habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Innerhalb 11 Tagen war die beantragte Ausgleichsleistung überwiesen.

  • AlexM.
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    • 5. Februar 2016 um 20:51
    • #17
    Zitat von wehe

    Um das Thema abzuschließen: Nachdem germanwings 6 Wochen nicht reagiert hat, habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Innerhalb 11 Tagen war die beantragte Ausgleichsleistung überwiesen.

    zahlte Germanwings auch deinen Anwalt oder deinen Rechtschutz oder du selbst sogar??

  • Augusta
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    • 6. Februar 2016 um 00:47
    • #18

    Wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Betrifft zwar nicht Eurowings sondern Condor.
    Wir hatten mit dieser Fluggesellschaft bei unserem Heimflug von Gran Canaria über 4 Stunden Verspätung und deshalb habe ich die gesetzlich zustehende Entschädigung angefordert.

    Es kam auch ein Antwortbrief von Condor, in welchem sie sich entschuldigen und pro Person 400 € als Entschädigung anbieten, allerdings nur als Gutschrift für
    Flüge innerhalb der nächsten 3 Jahre.

    Ich habe zurück geschrieben, dass ich diese Gutschrift ablehne und Überweisung des Betrags gefordert. Eine Antwort von Condor auf diesen Brief steht noch aus.
    Ich befürchte aber, es wird auch hier darauf hinauslaufen, dass ich einen Anwalt einschalten muss.

    Was ich nur nicht so ganz verstehe. Bei flightright etc. behalten diese einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung für ihre Arbeit ein. Das ist auch völlig ok so. Ich frage mich allerdings, ob diese Kosten nicht auch von der Fluggesellschaft erstattet werden müssen.

    Hat hier jemand von euch schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

    Freue mich auf eure Antworten.

    LG Augusta

    Costa Pacifica - AIDAsol (3 x) - AIDAdiva - AIDAblu - AIDAluna - AIDAstella - AIDAbella - AIDAprima - AIDAcara - Mein Schiff 2 - Mein Schiff 3 -
    Mein Schiff 4 (2 x) - A-Rosa Bella

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    • 6. Februar 2016 um 00:57
    • #19

    Die Kosten von Flightright und Co. müssen die Airlines nicht ersetzen. Das ist eine private Organistion, die auch nur Fälle übernimmt, von denen sie ausgehen, dass sie sie gewinnen.

    Condor hat durch den "Gutschein" doch im Grunde schon eingestanden, dass sie zahlen müssen. Ich würde denen noch einmal eine Frist setzen und darauf hinweisen, dass Du danach die Sache einem Anwalt übergibst und du Ihnen auch die Anwaltskosten in Rechnung stellst. Dann werden sie zahlen. Anwaltskosten müssen die Airlines übernehmen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

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