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Auf wen muss eine Vollmacht für Kinder ausgestellt werden?

  • conny61
  • 26. August 2011 um 10:14
  • Antworten

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  • conny61
    Sehnsucht nach Mee(h)r
    Reaktionen
    21
    Beiträge
    161
    • 26. August 2011 um 10:14
    • #1

    Hallo!
    Wir reisen am 23.09. auf der Diva mit unserem Enkel (5 Jahre, dort dann 6 Jahre) ins östl. Mittelmeer.
    Wir wissen, daß wir eine Vollmacht von den Eltern bzw. Mutter brauchen, das er mit uns verreisen darf. Jetzt meine Frage: Sollte die Vollmacht auf uns beide, also meinem Mann und mir ausgestellt werden, oder nur auf einen? Und wieviele Kopien braucht man :gruebel: ? Was haben wir evtl. noch zu berücksichtigen.

    Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen.

    Liebe Grüße
    Conny

    03/2011 Aidabella / Kanaren und MM
    09/2011 Aidadiva / Mittelmeer 14
    09/2012 Aidabella / Mittelmeer 8
    04/2013 Aidastella / Nordeuropa 14
    05/2014 Aidabella / Ostsee 1
    05/2015 Aidablu / Mittelmeer 14
    12/2015 Aidablu / Kanaren
    07/2016 Aidaprima / Westeuropa
    12/2017 Aidaluna / Karibik und Mexiko

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    • RE: Auf wen muss eine Vollmacht für Kinder ausgestellt werden?

    kennst Du schon die AIDA Angebotssuche hier?

  • Secrets1971
    Cocktailtester
    Beiträge
    363
    • 26. August 2011 um 10:59
    • #2

    Ich würde die Vollmachten auf jeden Fall auf beide Namen ausstellen lassen. Es kann ja immer mal sein, was

    wir nicht hoffen, dass einem etwas passiert.

    Auch würde ich keine Kopien, sondern vorsorglich beglaubigte Kopien (Kann bei der Stadtverwaltung gemacht werden)

    mitnehmen. Ich würde immer auf Nummer sicher gehen, denn andere Länder andere Sitten und Bestimmungen.

    Nehmt in der Vollmacht auch auf für was Ihr Bevollächtigt seid. Nicht nur, dass der Enkel mit Euch reisen darf, sondern

    auch ggfls. dass Ihr über Behandlungen (im medizinischen Fall) bestimmen dürft, usw.


    "Die Reisevollmacht sollte zusätzlich in der Landessprache des Gastlandes verfasst sein. In einigen Ländern genügt auch eine englische Übersetzung. "

    Schaut mal hier, hier sind auch Vordrucke in deutscher und englischer Sprache:

    http://www.forium.de/redaktion/juge…-ohne-eltern/1/

    Gruss

    Frank

    AIDA Bella WMM 07/2010

    AIDA Luna Karibik 02/2011

    AIDA Luna Nordamerika3 10/2011

    AIDA Mar Ostsee 07/2013

    AIDA Cara Nordeuropa 09/2013

    Einmal editiert, zuletzt von Secrets1971 (26. August 2011 um 12:42)

  • conny61
    Sehnsucht nach Mee(h)r
    Reaktionen
    21
    Beiträge
    161
    • 26. August 2011 um 14:55
    • #3

    Danke für die Antwort!

    Wir werden dies so machen. Noch eine Frage: Was heißt in der Landessprache? Muß ich für diese Reise dann die Vollmacht für Türkei, Griechenland usw. haben oder nur für das Land wo wir hinfliegen und an Bord gehen. Das wäre dann die Türkei. Sollte es dann auf Türkisch sein oder geht auch englisch?

    Lieben Dank schon mal
    Conny

    03/2011 Aidabella / Kanaren und MM
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  • magdeburg1
    alte Blu- Liebhaber
    Beiträge
    85
    • 26. August 2011 um 19:40
    • #4

    Wir reisen seit Jahren mit unseren Enkelkindern .
    Unsere Vollmachten lauten auf beide Namen. Vergeßt nicht auch eine Gesundheitsvollmacht auszustellen, dass ihr im Notfall auch entscheiden könnt.
    Falls ihr fliegt, wird am Flughafen schon die Vollmacht verlangt.
    Bei uns ist es putzig- bei der Enkelin verlangen sie nie eine Vollmacht- gleicher Familienname, beim Enkel kommen wir erst garnicht weit ohne die Papiere zu zeigen.
    ( Enkel sind Cousin und Cousine)
    Viel Spaß mit euren Enkelkindern- sie werden immer und immer wieder fahren wollen.
    Wir sprechen aus Erfahrung!!

  • Aniela
    IchwillwiederaufsSchiff
    Beiträge
    36
    • 26. August 2011 um 20:47
    • #5

    Eine sehr berechtigte Frage ... und auch schon gut beantwortet.
    Unser Sohn fährt / fliegt auch öfters mit meinen Eltern in den Urlaub. Wir haben die Vollmacht auch immer auf
    beide ausgestellt. Ich habe übrigens nie über Übersetzungen nachgedacht, der Tipp ist aber sehr gut !! Das
    Wichtigste war für mich die Berechtigung der Großeltern für den Fall, dass ärztliche Versorgung notwendig
    wird oder sogar wichtige Entscheidungen im Krankheitsfall getroffen werden müssen. Bisher haben meine Eltern
    diese Vollmacht aber ( glücklicherweise ) noch nie gebraucht .... nicht mal am Flughafen - trotz anderem Namen.
    Eine tolle Reise wünscht
    Aniela

    1/2011 - AidaAura - 2 tolle Wochen in Südostasien - Die schönste Reise bisher
    1/2012 - MeinSchiff 2 - Karibik
    10/2012 - AidaVita - Kurzreise Mittelmeer ab Mallorca
    6/2013 - AidaAura - Adria und griechische Inseln ( Venedig bis Antalya )
    2/2015 - MeinSchiff2 - Orientkreuzfahrt ab Dubai
    5/2016 - Costa Luminosa - Kurzreise nach Stockholm
    10/2016 - AidaPrima - Nordeuropa
    1/2017 - Vision of the seas ab Dubai

  • Aniela
    IchwillwiederaufsSchiff
    Beiträge
    36
    • 26. August 2011 um 22:17
    • #6

    Übrigens kann man bestimmt durch eínen Anruf beim Jugendamt o.ä. klären, ob so eine Vollmacht
    beglaubigt werden sollte ..

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  • TomH
    Gast
    • 27. August 2011 um 01:41
    • #7

    Hallo Conny,

    ganz locker und entspannt bleiben. Wenn ihr eine Reise mit AIDA bucht, habt ihr die Verantwortung sobald ihr die Planken des Schiffes betretet. Egal ob mit oder ohne Vollmacht.
    Man geht davon aus, dass ihr gar nicht gemeinsam auf der Reise wärt, wenn die Eltern nicht einverstanden wären. Ihr müsst schließlich schon am deutschen Flughafen am Zoll etc. vorbei. Buchung geht ebenfalls nicht ohne entsprechende Unterschrift.

    Also theoretisch braucht ihr bei dieser Reise in dieser Form gar nichts :antwort:
    Was anderes wäre es, wenn ihr mit dem Auto nach Österreich fahren würdet oder ähnliches. Also ohne vorher schon einer behördlichen Kontrolle (ist das Kind als vermisst gemeldet oder ähnliches) unterzogen worden zu sein. Und selbst da seid ihr als Großelter Verwandte 2. Grades und somit aufsichtspflichtig.
    Das wird oft mit dem Erziehungsrecht verwechselt. Das bleibt bei den Eltern, auch im Urlaub :zwinker:
    Deswegen ist es auch völlig egal, wenn was "passiert". Also rein rechtlich gesehen meine ich. Wenn Lebensgefahr für das Kind besteht, wird man trotz allem versuchen, eine Entscheidung der Erziehungsberechtigten (also der Eltern) herbeizuführen. Und erst in zweiter Instanz auf euch zurück greifen. Auch hier ist es im Grund wieder egal, ob ihr ne Vollmacht habt oder nicht.

    Wenn ihr aber auch auf euren Landgängen "und überhaupt" ein gutes Gefühl und absolute Sicherheit haben wollt, macht es so wie bereits beschrieben.
    Der oben eingefügte Link beinhaltet tatsächlich ein völlig ausreichendes Muster für die Übertragung der Aufsichtspflicht. Ausstellen auf euch beide (zur Sicherheit). Kopie des Personalausweises der Eltern ... und damit ist der Drops gelutscht :antwort:

  • Meyer-Crohn
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 27. August 2011 um 08:41
    • #8

    Hallo,

    schaut doch mal hier im Forum unter: "Mit fremdem Kind an Bord"

    Gruß
    Meyer Crohn

    :rechts:aura 30.06. - 14.07.06 :rechts:diva 13.07. - 27.07.07 :rechts:cara 01.07. - 11.07.08
    :rechts:cara 12.07. - 19.07.09 :rechts:bella 31.10. - 10.11.09 :rechts:vita 17.07. - 24.07.10
    :rechts:diva 22.07. - 01.08.11 :rechts:sol 06.04. - 13.04.13
    :rechts:Mein Schiff 3, 03.08. - 10.08.14
    :rechts:Mein Schiff 2, 06.09. - 10.09.14 Helene Fischer Fan-Reise :daumen:

    Mein Schiff 3, 19.07.15 - 26.07.15 :abfahrt:

  • conny61
    Sehnsucht nach Mee(h)r
    Reaktionen
    21
    Beiträge
    161
    • 27. August 2011 um 08:45
    • #9

    :sdanke: an alle für die Antworten.

    Wir werden eine solche Vollmacht ausfüllen und beglaubigen lassen. Ich denke auch, daß es auf der AIDA keine Probleme geben wird und für den Flug nach Antalya sind wir dann vorbereitet mit der Vollmacht.

    Ach ja, habe gerade im Internet das entdeckt: http://www.kidsoncruise.de/mediapool/81/8…gevollmacht.pdf

    Was haltet Ihr davon. Steht ja eigentlich alles drin, oder?

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  • SilkeS
    Gast
    • 27. August 2011 um 10:06
    • #10

    Die Tochter (14 J.) meines Mannes trägt den Nachnamen ihrer verstorbenen Mutter.
    Bei der Ausreise aus Deutschland haben wir des öfteren eine Beglaubigung über das Sorgerecht meines Mannes vorzeigen müssen.

    Weiß jemand wie es sich mit der Ein- bzw. Ausreise aus Amerika verhält?

  • Kreuzfahrt2012
    Schiffsfan
    Reaktionen
    45
    Beiträge
    259
    • 29. August 2011 um 10:44
    • #11

    Hallo,
    wir starten nächstes Jahr unsere erste Kreuzfahrt ab Mallorca. Meine Oma fährt mit, ich selber (auch über 18) und mein Bruder. Der zu dem Zeitpunkt 16 Jahre ist. Ab 16 darf man alleine reisen, oder braucht man da auch eine Vollmacht, kenne mich überhaupt nicht aus. Und wie ist das am Flughafen, wird da irgendwas benötigt.
    Vielen Dank schon mal. Bin in diesem Bereich sehr unwissend, da das alles Neuland für uns ist.
    Also, danke und schöne Woche.

    August 2012: Westliches Mittelmeer - Aida Bella....August 2013: Nordeuropa - Aida Luna.....August 2014: Ostsee - Aida Bella.....September 2015: Mittelmeer - Aida Aura.....September 2015: Kanaren - Aida Sol.....September 2016: Metropolen - Aida Prima :thumbsup: .....September 2016: Kurzreise Kristiansand - Mein Schiff 4 (mal getestet, aber ich bleib bei Aida :thumbsup:).....August 2017: Island & Grönland - AidaCara :loveyou: .....September 2018: Norwegens Fjorde - AidaVita ... .Januar 2019: Kanaren und Madeira - AidaNova :thumbup:... Juni 2019: Golf von Biskaya - AidaAura...September 2019: Mediterrane Schätze - AidaNova.....August 2021: Griechische Inseln - AidaBlu.....August 2022: Mittelmeerinseln & Adria - AidaBlu

  • Secrets1971
    Cocktailtester
    Beiträge
    363
    • 29. August 2011 um 11:04
    • #12
    Zitat von Kreuzfahrt2012

    Der zu dem Zeitpunkt 16 Jahre ist.

    auch für Ihn wird eine Vollmacht benötigt, weil er noch nicht volljährig ist.

    AIDA Bella WMM 07/2010

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  • Secrets1971
    Cocktailtester
    Beiträge
    363
    • 29. August 2011 um 11:07
    • #13
    Zitat von Aniela

    Übrigens kann man bestimmt durch eínen Anruf beim Jugendamt o.ä. klären, ob so eine Vollmacht
    beglaubigt werden sollte ..


    wobei ich nicht glaube, dass das Deutsche Jugendamt weiss, welche Anforderungen in anderen Ländern gelten.

    Ob es ein Muss ist, weiss ich nicht, aber ich würde auf Nummer Sicher gehen, bevor dies im Ausland nicht anerkannt

    wird.

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  • Secrets1971
    Cocktailtester
    Beiträge
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    • 29. August 2011 um 11:09
    • #14
    Zitat von TomH

    Also theoretisch braucht ihr bei dieser Reise in dieser Form gar nichts

    Hier muss ich eindeutig widersprechen.


    AIDA kümmert sich um die jeweiligen Einreisebestimmungen und Visas für den jeweiligen Hafen,

    jedoch nicht um die Bevollmächtigungen von Minderjährigen Begleitpersonen, vor allem nicht

    in Gesundheitsfragen. Denn auch hier, wären unbevollmächtige Grosseltern, auch beim AIDA

    Schiffsarzt nicht automatisch Entscheidungsbefugt.

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  • Secrets1971
    Cocktailtester
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    363
    • 29. August 2011 um 15:01
    • #15

    Die endgültige Klärung und Entscheidung müssen natürlich die Erziehungsberechtigten treffen,

    aber was spricht dagegen, wenn andere wie zum Beispiel auch durch die Kinder schon informationen

    eingeholt werden. Nicht alle sind z.B. fit im Internet. :meinung: Oder noch nie Informationen für andere

    aus dem Internet gesammelt, auch wenn die Entscheidung woanders lag? :sot:

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  • TomH
    Gast
    • 29. August 2011 um 15:52
    • #16
    Zitat von Secrets1971

    Hier muss ich eindeutig widersprechen.


    AIDA kümmert sich um die jeweiligen Einreisebestimmungen und Visas für den jeweiligen Hafen,

    jedoch nicht um die Bevollmächtigungen von Minderjährigen Begleitpersonen, vor allem nicht

    in Gesundheitsfragen. Denn auch hier, wären unbevollmächtige Grosseltern, auch beim AIDA

    Schiffsarzt nicht automatisch Entscheidungsbefugt.

    Alles anzeigen

    Visa? ... es handelt sich um eine Reise innerhalb Europas :antwort:
    Die Begleitpersonen sind die Großeltern. Ich glaube nicht, dass die noch Minderjährig sind :gruebel:
    Was der AIDA-Schiffsarzt macht, weiß ich nicht. Den Fall hatte ich noch nicht. Rechtlich Entscheidungsbefugt sind die Großeltern allemal (1. Verwandschaftsgrad), wenn die Eltern nicht greifbar sind :antwort:

  • conny61
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    • 8. Oktober 2011 um 12:35
    • #17

    Hallo!

    Wir sind leider wieder zurück :cry2: Die Reise ins östl. Mittelmeer war sehr schön.

    Nun zum Thema: Wir hatten in allem vorgesorgt und eine beglaubigte Vollmacht (siehe Link von mir kurz vorher in diesem Beitrag) sowie vorsichtshalber eine Kopie des Personalausweises der Mutter bzw. Eltern dabei. Schon am Schalter in Nürnberg (unser Flug ging nach Antalya) sagte man mir: "Das hätten Sie gar nicht gebraucht"! Nun ja, wer weiß, ob ein anderer das auch gesagt hätte. Auf der Aida selber haben wir überhaupt nichts mehr gezeigt. Selbst bei der Anmeldung unseres Enkels im Kids-Club wurde nicht nach einer Vollmacht gefragt. Wir mußten einmal den Arzt auf dem Schiff konsultieren. Auch dort wurden wir nicht nach einer Vollmacht gefragt. Fazit: Unverständlich, daß das keinen interessiert.

    Jedoch würde ich jedem empfehlen eine beglaubigte Vollmacht mitzunehmen. Kostet nicht viel und man ist auf jedem Fall auf der sicheren Seite.

    LG Conny

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  • TomH
    Gast
    • 8. Oktober 2011 um 12:54
    • #18
    Zitat von conny61

    Fazit: Unverständlich, daß das keinen interessiert.


    Na, weil im Grunde keine Entscheidungen zu treffen waren :antwort: Du verbürokratisierst das System gerade mehr, als die Verwaltungen selber :lol1:
    Als Verwandter 1. Grades (Großeltern) darfst du nun mal mit deinem Enkel in Urlaub fahren. Man kann doch nicht ständig von einem Verbrechenstatbestand ausgehen, wenn ein Kind nicht an der Hand der "Mama" läuft.
    Das käme ja einer Kriminalisierung einer ganzen Gesellschaft gleich :antwort:

  • conny61
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    • 8. Oktober 2011 um 13:08
    • #19

    @ TomH

    Darum geht es doch gar nicht. In allen Reiseunterlagen und auch von AIDA wurde darauf hingewiesen, daß man eine Vollmacht braucht. Und was dann: Dann schaut keiner danach!!!! Das meine ich. Natürlich bin ich sonst auch Deiner Meinung.

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  • charlie-w-meier
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    • 8. Oktober 2011 um 13:35
    • #20
    Zitat von conny61

    @ TomH

    Darum geht es doch gar nicht. In allen Reiseunterlagen und auch von AIDA wurde darauf hingewiesen, daß man eine Vollmacht braucht. Und was dann: Dann schaut keiner danach!!!! Das meine ich. Natürlich bin ich sonst auch Deiner Meinung.

    @ conny61

    Sei doch froh, dass keiner danach schauen mußte. Diese Vollmachten sind für "Notfälle" gedacht.

    Diese Vollmacht ist dafür da, dass z.B. eine Entscheidung über eine OP getroffen werden kann, gerade im Ausland weigern sich Ärzte unter Umständen ohne eine entsprechende Vollmacht zu operieren. Ursache ist der Ausschluß von Haftungsrisiken.

    Also nicht ärgern, dazu ist das Leben zu kurz :meinung:

    Unser Sohn ist als Kind auch oft mit seinen Großeltern in den Urlaub gefahren und wir haben jedesmal eine Vollmacht mitgegeben, zum Glück wurde die nie gebraucht. Besser als umgekehrt, oder?

    Unser Sohn, seit einiger Zeit erwachsen hat übrigens immer noch ein "Bomben" verhältnis zu seinen Großeltern. Es gibt nichts schöneres für Enkel als mit Oma und Opa gemeinsam in den Urlaub zu fahren.

    viele Grüße

    Charlie

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