Besteht bei einer Pauschalreise ein Entschädigungsanspruch, wenn der Rückflug einige Monate nach Buchung, aber auch einige Monate vor der Reise um 8 Stunden nach hinten verlegt wird?
Man hat zwar länger was vom Ziel, kommt aber auch später daheim an.
Steht nicht in den Unterlagen immer, dass sich die Flugzeiten noch ändern können
ich bin der Meinung die Veranstaltung behalten sich Änderungen vor.
Schwierig. Man kann ja mal einen Blick in die Würzburger Tabelle werfen:
https://w%c3%bcrzburger-tabelle.de/download/352
Je nach Urteil steht da „es besteht ein Reisemangel“ oder „ist hinzunehmen“. Wenn durch die Änderung die Nachtruhe negativ beeinträchtigt wird, dann ist das ein Grund zur Reklamation.
Das Problem bei „später daheim ankommen“ kann ja je nach Flughafen dazu führen, dass man mitten in der Nacht in der Pampa strandet...