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  5. Historische Sonstiges

Zuständigkeit bei Kofferbeschädigung/Diebstahl

  • Knuffel
  • 5. Januar 2007 um 13:04
  • Antworten

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  • Knuffel
    Gast
    • 5. Januar 2007 um 13:04
    • #1

    Hallo zusammen,

    hab da mal ne komplizierte Frage.
    Sind jetzt von der Blu zurückgekommen und hatten die Koffer bereits beim Hafen Check In abgegeben. Als dann in der Heimat der Koffer am Flughafen vom Band kam war er ziemlich stark beschädigt.
    Wer haftet nun dafür? AIDA die den Transfer zw. Hafen und Flughafen gemacht haben? Die Leute die den Koffer am Hafen in 2,50 meter hoher Container geschmissen haben (wenn er da unten lag kann das ja nicht gut gehen) der Flughafen in Teneriffa (da könnte es beim Umladen passiert sein) oder die Airline, oder der Ankunftsflughafen? Wo es genau passiert ist kann man ja nicht sagen...

    Aber da AIDA scheinbar ein heimlichen Vertrag mit der Kofferindustrie hat (wenn man sich mal ansieht wie die Koffer da misshandelt werden) und auch allgemein mein Vertragspartner war der alles organisiert hat würde ich es mal darauf schieben??

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    • RE: Zuständigkeit bei Kofferbeschädigung/Diebstahl

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • ROLF
    Forenchef a.D.
    Reaktionen
    87
    Beiträge
    2.038
    • 5. Januar 2007 um 13:09
    • #2

    Ich bin kein Anwalt, aber ich schätze schon das Du in der Beweispflicht bist.
    Sprich: Du müsstest jemanden mit Fakten beschuldigen.
    Aber, wer genau wann den Koffer beschädigt hat ist ja kaum rauszufinden.

    Deswegen lohnt es sich IMMER eine Reiseversicherung abzuschliessen. Diese sollte dann eben auch haften.

    Grüsse von ROLF

  • Clubie
    Schüler
    Beiträge
    128
    • 5. Januar 2007 um 13:17
    • #3

    Hi!
    Also erst einmal mußt Du am Flughafen zum " Lost und Found" Schalter gehen und Dir bestätigen lassen, daß der Koffer kaputt ist.
    Eigentlich sollte dies gleich geschehen, wenn Du den Koffer vom Band nimmst... Da Du das anscheinend nicht gemacht hast, UMGEHEND mit Koffer, Ticket , Boarding Card und WICHTIG! Abschnitt von der Gepäckaufgabe wieder hingehen. Die fragen Dich dann, wie alt der Koffer und wie teuer er war....
    Falls Du eine Reisegepäckversicherung hast, mußt Du denen den Schaden melden, falls nicht haftet die Fluggesellschaft bis zu einem bestimmten Betrag(steht im Kleingedruckten in Deinen AIDA - Unterlagen) und Du mußt denen den Schaden melden.

    Meistens verlangen die dann ein " Gutachten" vom Fachgeschäft, wie hoch der Schaden ist.
    Bei mir sind leider schon x Koffer kaputt gegangen...Habe aber immer wieder etwas Geld zurückerhalten. Ist halt viel Aufwand, der sich eigentlich nur lohnt, wenn der Koffer teuer und relativ neu war.

  • Knuffel
    Gast
    • 5. Januar 2007 um 13:17
    • #4

    Aber als ich den Koffer abgegeben hab war er ja in Ordnung, sonst wäre das sicher beim Check In bemängelt worden...

    Wie danach die Koffer durch die Gegend geschmissen werden - da kann ich mich ja nicht drumkümmern.

    Die Bestätigung vom Flughafen habe ich, nur befürchte ich wenn die lesen das das ein AIDA Koffer ist, wo schon vorher Transfers von dritten erbrahct wurden könnten die ihre "Mitschuld" abstreiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Knuffel (5. Januar 2007 um 13:19)

  • Clubie
    Schüler
    Beiträge
    128
    • 5. Januar 2007 um 13:27
    • #5

    Glaube ich nicht! Das ist doch bei denen Tagesgeschäft und AIDA ist "Großkunde" bei den Fluggesellschaften. Und wenn die doch "nein" sagen, dann ist eben AIDA dran und Du kannst es denen immer noch melden.
    Außerdem ist der "Hafen Check In" ja auch nur in Zusammenarbeit den Fluggesellschaften möglich.Du erhältst ja da auch Deinen Gepäckcoupon!!!

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 5. Januar 2007 um 13:33
    • #6

    Hallo Rolf,

    nicht ganz. Ich gebe mein Gepäck ja auf, damit ist es in der Obhut der Luftfahrtgesellschaft (bzw. der von denen beauftragten Subunternehmer). Beim Flughafen ist das Gepcäk ja auch nicht sofort an Bord sondern läuft noch gewaltig im Flughafen herum. Trotzdem haftet am Ende die ausführende Fluggesellschaft. Das Verfahren zur Anspruchsregulierung wurde schon beschrieben.

    Ob eine Gepäckversicherung sich lohnt? Gegen Diebstahl mit Sicherheit nicht und bei Beschädigung.... muss auch ganz genau geprüft werden, wie die Bedingungen sind, was das kostet und wie häufig ein Schaden passiert, der nicht durch einen Dritten eh gedeckt ist. Ich denke mal ich habe in meinem Leben schon 2-3 Koffer samt Inhalt durch Nichtabschließen von Versicherungen gespart.

    Florian

    Einmal editiert, zuletzt von Florian (5. Januar 2007 um 13:33)

  • Vampy
    AIDA -"wie es früher war" - Fan
    Reaktionen
    145
    Beiträge
    451
    • 5. Januar 2007 um 13:35
    • #7

    Hi,
    wie oben schon schön beschrieben wurde, ist vorzugehen. Im Prinzip wie auch bei einem normalen Schadensfall ist es wichtig, diesen unverzüglich zu melden.Sollte das noch immer nicht geschehen sein, dann hole es sobald möglich nach. Bestenfalls gleich die Kaufquittung des Koffers mitnehmen, damit alles aufgenommen werden kann. Die Airlines haben Richtlinien und erstatten je nach Schadensfall. Sollte das von der Seite abgelehnt werden, solltest Du Dich mit Beweisfotos etc. an AC wenden, denn auch dort muss es Versicherungen für Transfer mit Gepäck geben.

    Wenn Du`s nicht probierst, nutzt alles meckern nix ;)

    2000 westl. Mittelm.Aida Cara
    2003 Karibik Aida Vita + öMM Aida Aura
    2004 Asien Aida Cara + zentr. Mittelmeer Aida Aura
    2005 Mittelamerika Aida Aura + zentr. MM Aida Aura
    2007 östl. Mittelm.Aida Cara
    2008 Aida Diva wMM(7T.)
    2009 Aida Diva wMM(10T.)
    2010 Aida Vita wMM9 + Aida Cara Nordeuropa 
    2012 Ostsee Aida blu + Nordamerika Aida aura
    2015 Aida Bella - Metropolen
    2016 Aida blu wMM
    2019 Aida blu Adria
    2023 Aida blu Adria
    2024 Aida Cosma - 163 Tage AIDA

  • ROLF
    Forenchef a.D.
    Reaktionen
    87
    Beiträge
    2.038
    • 5. Januar 2007 um 13:39
    • #8
    Zitat

    Original von Florian
    Hallo Rolf,

    nicht ganz. Ich gebe mein Gepäck ja auf, damit ist es in der Obhut der Luftfahrtgesellschaft (bzw. der von denen beauftragten Subunternehmer). Beim Flughafen ist das Gepcäk ja auch nicht sofort an Bord sondern läuft noch gewaltig im Flughafen herum. Trotzdem haftet am Ende die ausführende Fluggesellschaft. Das Verfahren zur Anspruchsregulierung wurde schon beschrieben.

    Ob eine Gepäckversicherung sich lohnt? Gegen Diebstahl mit Sicherheit nicht und bei Beschädigung.... muss auch ganz genau geprüft werden, wie die Bedingungen sind, was das kostet und wie häufig ein Schaden passiert, der nicht durch einen Dritten eh gedeckt ist. Ich denke mal ich habe in meinem Leben schon 2-3 Koffer samt Inhalt durch Nichtabschließen von Versicherungen gespart.

    Florian


    Das ist schon richtig soweit.
    Aber es geht um den Hafen-Checkin zurück.

    Das heisst, ich bekomme die Bordkarte und die Koffer gehen Richtung Flughafen. Nur: Ist das ein AIDA oder Fluggesellschafttransport ?
    Ich weiß es nicht.
    Und dann muss ja doch eben rausgefunden werden, wann und wo das alles passiert ist :)
    Das wird schwer - aber generell wird man schon Ersatz bekommen.

    Eine gute Versicherung wird zahlen (Mit den entsprechenden Unterlagen...)

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 5. Januar 2007 um 13:49
    • #9

    Hallo Rolf,

    sobald Du eingecheckt hast ist es Sache der Luftfahrtgesellschaft was mit dem Gepäck passiert. Gibt es in D auch. Einchecken am Flughafen (Köln oder Stuttgart) Zug nach Frankfurt dort geht der Flieger. Ob am Ende der Koffer bei/von der Bahn, am Flughafen in Frankfurt, am Flughafen beim Umsteigen oder beim Flughafen im Zielgebiet beschädigt worden ist.... kann Dir herzlichst egal sein, Fluggesellschaft zahlt.

    Wenn man selber nachweisen müsste, wer es tatsächlich gewesen ist, dann könnte man das ja nie tun, d.h. die Fluggesellschaft wäre aus der Haftung raus. Und das geht nicht. Und normalerweise sind Fluggesellschaften auch bei nachträglichen Reklamationen (man merkt ja nicht immer sofort, dass der Koffer beschädigt ist) auch zügig in der Reklamationsbearbeitung... (spreche aus Erfahrung, habe selber mal einen Schaden mehr als eine Woche später reklamiert).

    Florian

    P.S. Und bei Versicherungen... immer mal nachrechnen, was einen das auf so, sagen wir mal 100-120 Reisen kostet... man wundert sich dann doch.

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
    Reaktionen
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    Beiträge
    2.810
    • 5. Januar 2007 um 14:04
    • #10

    Hallo,
    die Reisegepäckversicherung springt ein.

    Wir hatten so einen Fall, da hat die Reisegepäckversicherung gelöhnt.

    Als wir dann den Koffer zur Reparatur gebracht haben, meinten die, der Koffer dürfte sich nicht so beschädigen lassen und haben ihn ohne Kosten repariert.

    Schöne Grüße
    Wolfgang

  • Knuffel
    Gast
    • 5. Januar 2007 um 14:07
    • #11

    Ich werd Montag mal die ganzen Sachen (P.I.R), Ticket, Gepäckabschnitt und die Bestätigung vom Koffergeschäft (wer bezahlt das eigentlich) an Air Berlin schicken.

    Zitat

    Aber es geht um den Hafen-Checkin zurück.
    Das heisst, ich bekomme die Bordkarte und die Koffer gehen Richtung Flughafen. Nur: Ist das ein AIDA oder Fluggesellschafttransport ?

    Ich würde sagen weder noch - sondern der Transport ist Teil vom Flughafen. Die Sicherheitsbänder für den Koffer haben die gleiche Aufschrift wie die der Firma die am Flughafen arbeitet. Ein Transport der Fluggesellschaft ist es nicht, da ja Air Berlin, Condor und LTU Koffer im gleichen Container transportiert wurden.

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 5. Januar 2007 um 14:22
    • #12

    Hallo Knuffel,

    mach das, müsste dann bald ersetzt werden. Das mit dem Gutachten, das zahlst Du und es wird in den Schaden mit aufgenommen, wenn Dein Geschäft ein wenig kundenfreundlich ist. Wer die Koffer auf welchen Karren tut ist egal.

    Florian

    Einmal editiert, zuletzt von Florian (5. Januar 2007 um 16:30)

  • Lara
    Gast
    • 5. Januar 2007 um 21:38
    • #13

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn Koffer nicht nur beschädigt, sondern auch Sachen "entwendet" auf dem Weg vom Flughafen zum Schiff entwendet wurden?

    Dann müßte doch eigentlich AC dafür verantwortlich sein, oder nicht?
    Da sie ja den Gepäcktransport übernommen haben.

    LG
    Lara

  • Online
    Detlef Hahn
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    • 5. Januar 2007 um 21:41
    • #14
    Zitat

    Original von Lara
    Wie sieht es eigentlich aus, wenn Koffer nicht nur beschädigt, sondern auch Sachen "entwendet" auf dem Weg vom Flughafen zum Schiff entwendet wurden?

    Dann müßte doch eigentlich AC dafür verantwortlich sein, oder nicht?
    Da sie ja den Gepäcktransport übernommen haben.

    LG
    Lara

    Weg ist weg, woher willst Du wissen, dass es auf dem Wege vom Flughafen zum Schiff und nicht schon vorher gestohlen wurde? Du hast den Koffer ja seit dem Check- In nicht mehr gesehen.

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  • Lara
    Gast
    • 5. Januar 2007 um 21:53
    • #15

    Das ist ganz einfach.

    Wir mußten die Koffer am Flughafen in Kreta selber vom Gepäckband abholen und draußen erst bei den AIDA-Containern abgeben und da waren die Sachen noch im Koffer.

    Und das weiß ich so genau, weil wir den Koffer nochmal aufgemacht haben.

  • Online
    Detlef Hahn
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    • 5. Januar 2007 um 22:24
    • #16
    Zitat

    Original von Lara
    Das ist ganz einfach.

    Wir mußten die Koffer am Flughafen in Kreta selber vom Gepäckband abholen und draußen erst bei den AIDA-Containern abgeben und da waren die Sachen noch im Koffer.

    Und das weiß ich so genau, weil wir den Koffer nochmal aufgemacht haben.

    Dann befand sich der Koffer ja im Gewahrsam von AIDA Cruises. Vielleicht kann Bonnie sich ja mal zu der Rechtslage äußern.

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  • aidafan2002
    Die mit Udo gerockt hat und wieder rocken wird
    Beiträge
    383
    • 5. Januar 2007 um 23:10
    • #17
    Zitat

    Original von Clubie
    Glaube ich nicht! Das ist doch bei denen Tagesgeschäft und AIDA ist "Großkunde" bei den Fluggesellschaften. Und wenn die doch "nein" sagen, dann ist eben AIDA dran und Du kannst es denen immer noch melden.
    Außerdem ist der "Hafen Check In" ja auch nur in Zusammenarbeit den Fluggesellschaften möglich.Du erhältst ja da auch Deinen Gepäckcoupon!!!

    Hi Knuffel,
    AIDA und die Airline haben das im Innenverhältnis zu regeln was Dir als Kunde mal gelinde gesagt, Sch.. egal sein kann und muss. So läuft das versicherungstechnisch.
    Von daher solltest Du Deine Ansprüche über die Airline geltend machen die dann auch vorab leisten wird.
    Beweisen musst Du gar nichts, hier gilt umgekehrte Beweislast! Heisst die Airline müsste beweisen das sie es nicht war!
    Gruss von einer Vers. expertin :zwinker:
    edit: Die Reisegpächversicherung wird hier eher nicht einspringen, denke ich.
    Im Zweifel kannst Du Deine hausratversicherung versuchen zu beanspruchen, indem Du Dich auf "die Außenversicherung" berufst.

    "Realität ist nur eine Illusion, die sich durch Mangel an Alkohol einstellt!" Udo Lindenberg. [Blockierte Grafik: http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10748;105/st/20140221/e/+NAMASTE+INDIA/dt/-6/k/7d9b/event.png]

    Einmal editiert, zuletzt von aidafan2002 (5. Januar 2007 um 23:11)

  • akanadu
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    193
    • 6. Januar 2007 um 13:35
    • #18
    Zitat

    Original von aidafan2002
    Von daher solltest Du Deine Ansprüche über die Airline geltend machen die dann auch vorab leisten wird.
    Beweisen musst Du gar nichts, hier gilt umgekehrte Beweislast! Heisst die Airline müsste beweisen das sie es nicht war!
    Gruss von einer Vers. expertin :zwinker:

    @ Aidafan2002,
    das klingt aber schon recht abenteuerlich.
    Airline leistet vorab ?
    Umgekehrte Beweislast ?

    Du machst es Dir aber sehr einfach.
    Ich möchte mal denjenigen sehn, der einen Schaden ersetzt, der nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

    Für eine Versicherungsexpertin lehnst Du Dich aber verflucht weit aus dem Fenster !

    Celebrity: 3 x Infinity, 2 x Mercury, 1 x Solstice, 1 x Constellation, 1 x Silhouette, 1x Millennium, 1 x Summit
    NCL: 1 x die gute alte Norwegian Crown, 1 x Pearl. 1 x Epic
    RCL : 2 x Navigator OtS, 1x Radiance OtS, 1x Vision OtS. 1 x Serenade OtS,
    HAL : 1 x Maasdam 1 x Rotterdam
    AIDA : 1 x die gute alte blu, 1x Cara
    MSC : 1 x Splendida

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 8. Januar 2007 um 12:32
    • #19

    Hallo akanadu,

    doch, sie hat Recht. Solnage Du den Bordschein, den Gepäckabschnitt, am besten die Originalrechnung des Koffers und ein Gutachten hast zahlt die Airline. Da es für Dich faktisch unmöglich ist, herauszufinden, wann denn nun genau der Koffer beschädigt wurde haftet der, bei dem Du ihn abgegeben hast und das ist die Fluglinie (bzw. jemand, den die bevollmächtigt haben).

    Florian

  • akanadu
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    193
    • 8. Januar 2007 um 13:50
    • #20
    Zitat

    Original von Florian
    Hallo akanadu,

    doch, sie hat Recht. Solnage Du den Bordschein, den Gepäckabschnitt, am besten die Originalrechnung des Koffers und ein Gutachten hast zahlt die Airline. Da es für Dich faktisch unmöglich ist, herauszufinden, wann denn nun genau der Koffer beschädigt wurde haftet der, bei dem Du ihn abgegeben hast und das ist die Fluglinie (bzw. jemand, den die bevollmächtigt haben).

    Florian

    Hi Florian,
    mir ging es nur um die sehr vereinfachte Darstellung.

    Natürlich, wenn der Bordschein, der Gepäckabschnitt, ein Gutachten über die Höhe des Schadens vorliegt und der Schaden sofort am Flughafen gemeldet worden ist und darüber ein Protokoll existiert, dann natürlich.
    Dann kann es reichlich egal sein, wer den Schaden verursacht hat.
    Nur, dass irgendjemand in Vorlage tritt, das möchte ich bezweifeln. Die Schadensregulierung wird erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn alle Unterlagen vorliegen und irgendwer sich aufrafft endlich zu bezahlen.

    Ein Nachweis wie, wann, wo und wer der Schaden passierte, kann der Reisende natürlich nahezu niemals erbringen.
    Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall mit einem zerstörten Koffer. Wir hatten den Schaden zwar am lost and found Schalter gemeldet aber es wurde kein Protokoll angefertigt sondern nur auf einem offiziell ausschauenden Zettel notiert.
    Wir konnten dann nicht mehr beweisen, dass der Koffer wirklich auf dem Transport beschädigt worden ist. Die Airline hat dann behauptet, dass die Beschädigung nicht nachgewiesen werden könne. Und die am lost an found Schalter konnten sich an nichts mehr erinnern.
    Aus diesem Grunde muss der Schaden in einem Protokoll aufgenommen werden.
    Wir sind uns also vom Grund her schon absolut einige :)

    VG

    Celebrity: 3 x Infinity, 2 x Mercury, 1 x Solstice, 1 x Constellation, 1 x Silhouette, 1x Millennium, 1 x Summit
    NCL: 1 x die gute alte Norwegian Crown, 1 x Pearl. 1 x Epic
    RCL : 2 x Navigator OtS, 1x Radiance OtS, 1x Vision OtS. 1 x Serenade OtS,
    HAL : 1 x Maasdam 1 x Rotterdam
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