„Gegen den Kapitän des Kreuzfahrtschiffs wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob er gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hat.“
Ich meine, das ist nicht „immer so“. Wer es genauer weiß, gerne erläutern.
Die Einleitung eines OWiG- Verfahrens ist, im Gegensatz zu einem Strafverfahren, nicht zwingend vorgeschrieben, sondern unterliegt dem sogenannten Opportunitätsprinzip. Bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat sind die Strafvrfolgungsbehörden (Polizei gem. $ 163 und StA gem. $ 152 StPO) verpflichtet, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.