Flugausfall Condor nach La Romana

Als unregistrierter Nutzer ist Dein Zugriff eingeschränkt. Bitte melde dich an oder registriere dich einfach mit ein paar Klicks hier, um alle Funktionen in vollem Umfang nutzen zu können.
  • @Kogge


    Hallo,


    z.B. beurteilen viele Gerichte das so:


    Ein Anspruch des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 693,18 € besteht demgegenüber nicht. Er ergibt sich insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt des Verzuges gemäß den §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB. Insoweit handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden, da der Prozessbevollmächtigte vom Kläger bereits vor Verzugseintritt eingeschaltet wurde. Es kann daher dahinstehen, ob die vom Klägervertreter geltend gemachten Rechtsanwaltskosten der Höhe nach gerechtfertigt sind.
    Insoweit war die Klage dementsprechend abzuweisen.


    Quelle:
    VG MoLo2

    5 * Cara, 6 * Aura, 4 * Vita, 3 * Bella, 3 * Diva, 2 * Stella, 1 * Blu (alt), 1 * Blu, 1 * Perla, 1* MS6
    coming soon:???

  • @ MoLo2


    Das sagt im Prinzip nur aus, dass man die Entschädigung natürlich vorher selber aktiv einfordern muss. Erst wenn die Fluggesellschaft darauf nicht reagiert oder nicht angemessen, kann man einen Anwalt einschalten und bekommt dann natürlich auch alle Anwaltskosten von der Gegenseite ersetzt wenn man gewinnt.


    Ich bei jedem Zivilprozess so. Wenn ich eine Forderung habe muss ich die natürlich mit Frist beim Schuldner einfordern. Geh ich direkt zum Anwalt und der vor Gericht, kann der Schuldner durch Anerkenntnisurteil alle anderen Kosten die entstanden sind ablehnen.



    Flugentschädigung mit Frist bei der Airline einfordern die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. (Achtung bei Codeshare Flügen)
    Wenn die Airline nicht reagiert oder nicht die volle Summe zahlen will und man sich sicher ist einen Anspruch zu haben zum Anwalt gehen.
    Klage einreichen und gewinnen.
    Airline muss alle Kosten des Verfahrens, alle Anwaltskosten und natürlich Deine Entschädigung zahlen. (evtl. + Zinsen seit Einforderung der Entschädigung)


    Fordert man die Airline vorher nicht zur Zahlung auf, kann diese die Forderung vor Gericht anerkennen, zahlt die Entschädigung und man selber darf die Gerichtskosten und die des eigenen Anwalts zahlen. Deshalb immer zuerst an die Airline wenden.


    VG
    Michael


    PS: das ist keine Rechtsberatung und ja ich bin kein Anwalt!

  • Stimmt, jetzt wo Ihr das schreibt, Ich habe damals der Gesellschaft mit den grün-weißen Luxuslinern :D , eine kurze Frist gesetzt und die haben daraufhin nicht reagiert.
    Dann bin ich zu meinem Anwalt.

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
    07/2014 AIDAdiva ÖMM - 6249
    02/2015 AIDAdiva Orient - 6167
    08/2015 AIDAluna Nordeuropa - 6261
    08/2016 AIDAblu WMM - 6169
    10/2016 AIDAbella Adria - 6167
    08/2017 AIDAbella Ostsee - 6167
    05/2018 Mein Schiff 1 Taufreise - 11028
    10/2018 AIDAsol Nordeuropa - 6169
    02/2019 AIDAmar Portugal & Spanien

    10/2019 Mein Schiff 1 New York trifft Bahamas - 11199

    07/2020 Mein Schiff 2 Blaue Reise I - 10071

    07/2021 AIDAprima Reise ab Kiel

  • solche Dinge immer bei der Airline. BeimReiseveranstalter kannst du nur anteilig den reisetagespreis geltend machen. Die Entschädigung für den Flug immer bei der Fluglinie selbst

    wir hatten mal Stress mit euroeings die wollten 300 Euro entschädigen es wurden dann aber dank aida 450 Euro

    Keine Signatur kann ausdrücken, welche Bedeutung das Reisen für mich hat!



  • Wir waren auf der Runde mit der Diva dabei und haben mit Gästen gesprochen, die in München warten mussten. Dass mit der Tür ist wohl richtig. Sie saßen schon im Flieger, als der Kapitän meldetet, dass die Tür zwar zu sei, aber die Anzeige im Cockpit die Tür als nicht geschlossen anzeigt. Sie wurden in ein Hotel in München gebracht und am nächsten Morgen nach Aruba geflogen. Auch dabei kam es wieder zu einem verspäteten Abflug.


    In Aruba mussten sie in aller Eile den Flieger verlassen, der dann sofort wieder Richtung La Romana abhob. Für die Verpflegung im Hotel in Aruba gab es einen 60 $ Gutschein für das Essen am Abend und das Frühstück. Als wir morgens um 7:00 in Aruba festmachten, warteten die Gäste aus München schon im Hafenterminal, um an Bord zu gehen.


    Als Entschädigung von Aida gab es 650 € Bordguthaben (war gestaffelt, je nach Buchung und Kabine, unsere Gesprächspartner hatten Premium, Balkon gebucht). Nicht verbrauchtes Guthaben wurde dann in Bar ausgezahlt. Nach Angabe von Aida hatte dieses nichts mit Condor zu tun, die Ansprüche sollten die Betroffenen selbst bei Condor geltend machen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Da soll jetzt mal einer noch meckern! :daumen:
    Das AIDA da was springen lässt! Respekt!
    Na vielleicht lernen die auch mal dazu, wie man Kunden zufrieden stellt!
    Denn das hier ist ja eigentlich wirklich Sache der Airline!

    04/2007 Transatlantik AIDA Aura
    09/2009 östl. Mittelmeer AIDA Vita
    03/2010 Transasien AIDA Aura
    12/2011 Karibik 12 AIDA Luna
    10/2012 Nordamerika 3 AIDA Luna
    02/2013 Transarabien 2 AIDA Blu
    09/ 2013 Mittelmeer 13 AIDA Blu
    06/2014 Nordeuropa 14 AIDA Stella
    03/2015 Südostasien 10 AIDA Sol
    07/2016 Ostsee 2 AIDA Diva
    04/2017 La Romana trifft Mallorca Mein Schiff 5
    10/2017 Kanaren und Madeira AIDA Sol
    08/2018 Norwegens Fjorde AIDA Sol

  • Da soll jetzt mal einer noch meckern! :daumen:
    Das AIDA da was springen lässt! Respekt!
    Na vielleicht lernen die auch mal dazu, wie man Kunden zufrieden stellt!
    Denn das hier ist ja eigentlich wirklich Sache der Airline!

    Das es für einen Tag Verspätung bei Pauschalanreise eine Entschädigung (zusätzlich zur Entschädigung der Airline) gibt, ist Standard. Sollte zumindest so sein - schließlich sind die Urlauber unverschuldet einen Tag später aufs Schiff gekommen. Da ist mindestens der Tagesreisepreis (deswegen die Staffelung nach Kabinenkategorie und Buchungsart) als Entschädigung fällig.



  • Das es für einen Tag Verspätung bei Pauschalanreise eine Entschädigung (zusätzlich zur Entschädigung der Airline) gibt, ist Standard. Sollte zumindest so sein - schließlich sind die Urlauber unverschuldet einen Tag später aufs Schiff gekommen. Da ist mindestens der Tagesreisepreis (deswegen die Staffelung nach Kabinenkategorie und Buchungsart) als Entschädigung fällig.

    Hallo Fichtenmoped,
    ja!! Das wäre oder ist ja auch korrekt und sollte Standard sein!
    Mich wundert es nur, das AIDA hier jetzt mal korrekt handelt!
    Hatte leider schon zwei- dreimal Fälle, wo ich diese Korrektheit vorausgesetzt hatte, AIDA aber dies nicht für nötig empfand. Nach langem Hin und Her zum Teil Einsehen, zum Teil wurde es eben nicht so gehandhabt :verzweifelt: ...

    04/2007 Transatlantik AIDA Aura
    09/2009 östl. Mittelmeer AIDA Vita
    03/2010 Transasien AIDA Aura
    12/2011 Karibik 12 AIDA Luna
    10/2012 Nordamerika 3 AIDA Luna
    02/2013 Transarabien 2 AIDA Blu
    09/ 2013 Mittelmeer 13 AIDA Blu
    06/2014 Nordeuropa 14 AIDA Stella
    03/2015 Südostasien 10 AIDA Sol
    07/2016 Ostsee 2 AIDA Diva
    04/2017 La Romana trifft Mallorca Mein Schiff 5
    10/2017 Kanaren und Madeira AIDA Sol
    08/2018 Norwegens Fjorde AIDA Sol

  • Die Leute waren 2 Tage später auf dem Schiff. Zwischen La Romana und Aruba lag ein Seetag. Na, sagen wir 1½Tage, sie waren ja in Aruba schon morgens auf dem Schiff, in La Romana wäre es erst am Nachmittag gewesen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Morris

    Hat das Thema in den Papierkorb verschoben.