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AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

  • djtoben2010
  • 4. August 2015 um 08:22
  • Antworten

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  • klausnorbert
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    • 2. September 2015 um 21:15
    • #1.201
    Zitat von Sternje

    Mag ja sein, trotzdem kommt es auf den Richter an, was er über so eine Alternative denkt und wie hoch er die Entschädigung einschätzt. Und die Tatsache, dass Aida eine Alternative anbietet wird bei der Entscheidung sicher berücksichtigt!

    Wir haben uns ja selbst Rechtsbeistand geholt - ich bin auf Eurer Seite! Aber ich glaube, man kann mit Verhandlungen mehr rausholen als auf die Entschädigung zu hoffen!

    Genauso habe ich es gemeint. Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

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    • RE: AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    Coole, neue AIDA Angebote

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 2. September 2015 um 21:24
    • #1.202
    Zitat von klausnorbert

    Genauso habe ich es gemeint. Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

    Keine Ahnung was du für Gedankengänge hast.... warum sollte ich wenn ich die Reise ablehne weil ich nicht auf die Kanaren will und deshalb Entschädigung fordere vor Gericht ehrlich sagen das ich froh über die Kanarenroute bin.

    Also ICH kann dir nicht folgen.. aber vielleicht andere.

  • ahoi1
    Nachdenkender
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    • 2. September 2015 um 21:29
    • #1.203
    Zitat von klausnorbert

    Genauso habe ich es gemeint. Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

    Ich kann dir ebenfalls nicht folgen.
    Was für eine Aussage......
    :frage1: Wer froh über die neue Route ist, wird wohl kaum klagen :antwort:

    Wer es trotzdem tut, weil er eine Entschädigung rausschlagen will, wird er es mit Sicherheit dem Richter so nicht sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von ahoi1 (2. September 2015 um 21:53)

  • taxi4719
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    • 2. September 2015 um 21:37
    • #1.204
    Zitat von klausnorbert

    Genauso habe ich es gemeint. Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

    Das verstehe wer will - ich nicht.
    Ich werde wohl kaum vor Gericht ziehen, wenn ich zufrieden bin ! ? !

  • TUIfan
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    228
    • 2. September 2015 um 21:59
    • #1.205
    Zitat von klausnorbert

    Genauso habe ich es gemeint. Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

    das ist nicht dein Ernst, oder?

  • taxi4719
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    • 2. September 2015 um 22:09
    • #1.206

    :sot:
    Ich bestelle ein Motorrad und erhalte ein Auto.
    Macht ja nix, habe ja den Vorteil das ich nun zwei Räder mehr habe. Warum also von Vertragsbruch reden ? :sironie:

    Darauf muss man erst mal kommen ::))

  • Dilas
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    • 2. September 2015 um 22:13
    • #1.207
    Zitat

    [quote='Sternje','index.php?page=Thread&postID=1069646#post1069646']
    Wenn eine Entschädigung wegen eines Reisemangels gefordert wird und ich dem Richter ehrlich sage, dass ich froh über die Kanarenroute bin, werde ich wohl keine Entschädigung erhalten.

    Dieser Beitrag hat immerhin einen hohen Unterhaltungswert.

    Leider läuft die Diskussion völlig aus dem Ruder und ich frage mich, welchen Informationswert der thread noch hat.

  • klausnorbert
    Meister
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    • 3. September 2015 um 07:40
    • #1.208

    Freut mich, dass ihr euch so gut unterhaltet.

    Es ging um die Frage, was ein Reisemangel ist. Und die Tipps, die hier gegeben werden nach dem Motto "du hast Anspruch auf eine Entschädigung, selbst Schuld, wenn du dich mit so wenig abspeisen lässt". Und als Steigerung des Ganzen jetzt "Seht ihr, der Rechtsanwalt schreibt das auch, hab ich doch schon die ganze Zeit gesagt und wurde dafür kritisiert".

    Mir geht es darum, dass nicht jeder einen Reisemangel empfindet, ich konnte hier schon öfters lesen, dass Leute über die Umroutung auf die Kanaren froh waren. Und diese haben meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie vor Gericht ehrlich bleiben. Kann ein Richter natürlich anders sehen. Lügen geht auch. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 3. September 2015 um 07:56
    • #1.209
    Zitat von klausnorbert

    Freut mich, dass ihr euch so gut unterhaltet.

    Es ging um die Frage, was ein Reisemangel ist. Und die Tipps, die hier gegeben werden nach dem Motto "du hast Anspruch auf eine Entschädigung, selbst Schuld, wenn du dich mit so wenig abspeisen lässt". Und als Steigerung des Ganzen jetzt "Seht ihr, der Rechtsanwalt schreibt das auch, hab ich doch schon die ganze Zeit gesagt und wurde dafür kritisiert".

    Mir geht es darum, dass nicht jeder einen Reisemangel empfindet, ich konnte hier schon öfters lesen, dass Leute über die Umroutung auf die Kanaren froh waren. Und diese haben meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie vor Gericht ehrlich bleiben. Kann ein Richter natürlich anders sehen. Lügen geht auch. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.


    Wer um Himmels Willen macht einen offensichtlichen Reisemangel ( und nichts anderes ist diese Sache) vor Gericht geltend, wenn er diesen nicht als solchen empfindet.
    ...und was soll das mit dem Lügen, Reisemangel bleibt Reisemangel !

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
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  • Dilas
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    • 3. September 2015 um 08:02
    • #1.210

    Klausnorbert denkt offenbar, ein Reisemangel sei eine subjektive Wahrnehmung und keine objektive Tatsache.

    Damit hat er Unrecht.

    Geht es aber um eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude als Rechtsfolge des Reisemangels, so bestimmt sich die Höhe nach dem Grad der Beeinträchtigung im Einzelfall. Hier kommen also (auch) subjektive Aspekte zum tragen.

    Und wer mit der Umbuchung zufrieden ist, dem sind auch keine Urlaubsfreuden entgangen, d.h. ihm steht keine Entschädigung zu. Er wird aber auch nicht klagen und deshalb ist das alles rein hypothetisch.

  • docxyz
    AIDA Dauerfahrer
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    Beiträge
    694
    • 3. September 2015 um 08:26
    • #1.211

    Mir zum Beispiel ist es völlig egal, wo das Schiff fährt. Ob im Mittelmeer, auf den Kanaren oder in der Nordsee – Hauptsache AIDA. Insofern: hätte ich die Reise mit der stella im westlichen Mittelmeer gebucht, hätte ich mich über eine Umbuchung auf die Kanaren gefreut, einfach weil es dort wärmer ist. Da lautet mein Standpunkt: ich bekomme eine Reise, die einen Mehrwert von 200-300 € hat, und noch ein Bordguthaben von 100 oder 200 € obendrauf – ist doch super.

    Und dann gibt es Leute, die das genauso sehen wie ich, aber trotzdem mit aller Härte gegen AIDA vorgehen, weil sie noch "was rausschlagen" wollen. Und da hört's bei mir auf. Natürlich ist ein Reisemangel keine subjektive Wahrnehmung, aber wenn ich einen Reisemangel als Vorteil wahrnehme, muss ich doch nicht drauf beharren. Aber ich glaube, dass das viele tun.

    Natürlich gibt es auch die Leute, die unbedingt ins westliche Mittelmeer wollten, und für die die Kanaren nicht infrage kommen, weil sie sie schon x-mal gefahren sind. Dass diese Leute sich nicht mit ein bisschen Bordguthaben abspeisen lassen wollen, kann ich gut nachvollziehen. Dann muss man sich im Notfall über einen Anwalt oder sogar vor Gericht auseinandersetzen. Ganz klar!

    Am Ende ist es doch ganz einfach: jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er das Kompensationsangebot von AIDA annimmt oder nicht.

    Was ich nur absolut nicht nachvollziehen kann ist, dass Leute, die sich schnell und friedlich mit AIDA geeinigt haben, hier belächelt oder für dumm gehalten werden.

  • moni1567
    Anfänger
    Beiträge
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    • 3. September 2015 um 08:29
    • #1.212
    Zitat von Lautrer

    Hallo Leute,
    heute haben wir Feedback von Aida bekommen. Bordguthaben wird verdoppelt und bekommen auf Reise 20% Nachlass.
    Werden jetzt wohl der Umbuchung zustimmen. :pokal:


    Hallo,

    Hat Aida freiwillig zugestimmt oder habt ihr es über den Anwalt eingefordert ?
    Lg

  • dewildt
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    709
    • 3. September 2015 um 08:35
    • #1.213
    Zitat von klausnorbert

    Mir geht es darum, dass nicht jeder einen Reisemangel empfindet, ich konnte hier schon öfters lesen, dass Leute über die Umroutung auf die Kanaren froh waren. Und diese haben meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie vor Gericht ehrlich bleiben. Kann ein Richter natürlich anders sehen. Lügen geht auch. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.

    So ist es :daumen:

    a) Ich bin auch auf vom WMM auf die Kanaren gelandet, was ich persönlich besser finde.
    So gesehen eine Aufwertung und darüber hinaus noch zusätzlich 100€ BGH bekommen.
    Die 100€ sehe ich aber als Entschädigung für den Mehraufwand und Stress an:
    AIDA konnte keine passende Flüge zur Verfügung stellen und es hat einige Telefonate mit RB und AIDA gebraucht, bis Flüge vom gebuchten Flughafen zur Verfügung standen.

    b) Anderseits, ich hätte natürlich den Urlaub stornieren (lassen) können und versuchen vor dem Richter eine Entschädigung zu bekommen.
    Ich hätte nach den mehrfach zitierten Urteile vermutlich auf 50% Schadensersatz klagen können und zusätzlich trotzdem die Kanarenreise buchen können. Hätte sogar finanziell besser sein können.

    Ehrlich gesagt: Das Angebot von AIDA sehe ich schon als ein 'Upgrade' an, weshalb ich mich für a) entschieden habe.

    Daniel

  • dewildt
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    709
    • 3. September 2015 um 08:45
    • #1.214
    Zitat von Dilas

    Und wer mit der Umbuchung zufrieden ist, dem sind auch keine Urlaubsfreuden entgangen, d.h. ihm steht keine Entschädigung zu. Er wird aber auch nicht klagen und deshalb ist das alles rein hypothetisch.

    Bei mir hinterlässt der Thread auch den Eindruck, dass man mit dem Rechtsweg das bessere 'Geschäft' macht: Dazu gehört, dass man (s)einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude durchsetzen (sollte).

    Du bringst es aber auf dem Punkt:
    Das beste Resultat ist das, wo der Kunde mit zufrieden ist.
    (Und das kann durchaus auch das vorgeschlagene Angebot sein.)

    Daniel

  • Dilas
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    • 3. September 2015 um 08:46
    • #1.215

    Aber damit ist doch eigentlich alles gesagt:

    Wer zufrieden ist, gut so !
    Wer unzufrieden ist, muss sich überlegen, ob er klagt !

  • dejot
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    • 3. September 2015 um 09:03
    • #1.216
    Zitat von Dilas

    Wer zufrieden ist, gut so !


    Genau und dazu sollte dann aber auch gehören, dass man diesen, wenn sie hier über ihre Einigung berichten, nicht suggeriert, dass sie ja schön blöd seien und AC sich ins Fäustchen lacht, weil ja eigentlich noch viel mehr drin gewesen wäre...

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 3. September 2015 um 09:11
    • #1.217
    Zitat von dejot


    Genau und dazu sollte dann aber auch gehören, dass man diesen, wenn sie hier über ihre Einigung berichten, nicht suggeriert, dass sie ja schön blöd seien und AC sich ins Fäustchen lacht, weil ja eigentlich noch viel mehr drin gewesen wäre...

    Auf der "anderen Seite" habe ich Worte wie "unverschämt", "ausquetschen" und "Geld geil" gelesen.. was ist daran besser ?

  • taxi4719
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    • 3. September 2015 um 10:01
    • #1.218

    Ich akzeptiere jede Entscheidung in beide Richtungen und das hat weder etwas mit dumm, naiv oder geldgeil zu tun. Auch nicht mit Neid schüren, wie hier auch bereits erwähnt.
    So wie die Menschen unterschiedlich sind so sind auch ihre Beweggründe sich dafür oder dagegen zu entscheiden verschieden.

    Man sieht aber doch ganz klar, dass eine längere Auseinandersetzung im Ergebnis auch etwas bringt. Und einige haben hier bestimmt Anregungen gefunden, die ihnen vorher nicht klar waren.
    Ob das für mich der passende Weg ist bleibt mir überlassen.

    Die ersten bekamen nur ein Ersatzangebot nach dem Motto friss oder stirb; andere erst 100 BGH; dann 200 BGH, jetzt auch Erstattung Zusatzkosten, nun scheinbar auch % auf die nächste Reise usw. - und das Ende ist noch nicht erreicht.

    Allen, die sich bereits zu ihrer Zufriedenheit einigen konnten = gut gemacht
    Allen, die noch einen längeren Atem haben = Viel Erfolg

  • ralf1
    Red Snapper
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    • 3. September 2015 um 10:07
    • #1.219

    Moin... ^^

    Ich lese ja gerne mit, bin selber aber nicht betroffen.
    Was mir aber auffällt:
    Jeder der einen Anwalt beauftragt wird unterstellt das er " böse " Absichten hat.
    Das ist natürlich totaler Quatsch und sollte unterlassen werden.

    Bei Flugverspätungen habe ich es bisher immer so gemacht. Anwalt , zurücklegen und abwarten. Völlig streßfrei.
    Warum selber schreiben und Zeit verplempern ?

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  • dejot
    Profi
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    • 3. September 2015 um 10:09
    • #1.220
    Zitat von ralf1

    Jeder der einen Anwalt beauftragt wird unterstellt das er " böse " Absichten hat.


    Gewagte These... :meinung:

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