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Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

  • Ozeana
  • 2. Juni 2005 um 14:35
  • Antworten

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  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 23. September 2012 um 18:47
    • #221

    Es ist sicher nicht so einfach, eine Versicherung zu empfehlen, auch wenn man selbst schon gute Erfahrungen damit gemacht hat.
    Jeder Fall liegt anders, also auch die Bearbeitung durch die Versicherung.
    Werden alle Bedingungen eines Anspruchs eindeutig erfüllt, verläuft die Abwicklung problemlos, also ist die Versicherung doch prima!

    Leider erfährt man erst im Ernstfall, ob der konkrete Fall so liegt, wie es das "Kleingedruckte mit dem vielen WENN und ABER" hergibt.
    Vor Abschluß einer Versicherung sieht meist alles so klar und eindeutig aus, man fühlt sich absolut gut aufgehoben.
    Im Anspruchsfall zeigt sich dann, ob die Wahl gut und richtig war.

  • Anzeige
    • RE: Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

    Schau mal hier:

    Ich hatte dort meine letzte AIDA Kreuzfahrt gebucht – alles übersichtlich und schnell buchbar.

  • AR164
    * * * * * * * * * *
    Beiträge
    29
    • 23. September 2012 um 18:49
    • #222

    Hallo mecki,

    wir haben die Versicherung beim "Testsieger" aus Finanztest 01/2012 abgeschlossen.

    Aus meiner Sicht sind damit alle Bedingungen die Du erwartest erfüllt.

    Kostet für zwei Personen (egal ob Paar oder Verheiratet) 159 € pro Jahr für Reisen bis 10.000 € Gesamtreisepreis pro Reise (egal wie oft pro Jahr).

    Hab Dir noch eine pn geschickt.

    Viele Grüße
    Volker

    10/2010 :ciao: AIDAblu - Kanaren
    09/2011 :ciao: AIDAluna - Transatlantik (Hamburg - New York)
    05/2012 :ciao: AIDAsol - Ostsee mit Taufe AIDAmar in Hamburg
    09/2012 :ciao: AIDAluna - Nordamerika (NY-Baltimore-Charleston-Port Canaveral-Miami-Bahamas-Bermuda-NY)
    01/2013 :ciao: AIDAluna - Karibik
    05/2013 :ciao: AIDAstella - Nordeuropa
    11/2013 :ciao: AIDAmar - Westliches Mittelmeer
    10/2014 :ciao: AIDAsol - Westeuropa
    06/2015 :ciao: AIDAaura - Mittelmeer (Mallorca-Cadiz-Tanger-Malaga-Cartagena-Valencia-Mallorca)
    10/2015 :ciao: AIDAdiva - Nordamerika - die Indian Summer Tour

    :matrose: Coming soon: :Boot1:
    05/2019 AIDAluna - Highlights am Polarkreis

    Einmal editiert, zuletzt von AR164 (23. September 2012 um 19:00)

  • koesching54
    Gast
    • 23. September 2012 um 18:53
    • #223

    Wir haben schon zweimal wegen Erkrankung meines Mannes eine Reise bei Aida absagen müssen und haben immer die volle Erstattung von der allianz (Jahresvers.) zurückbekommen. Sogar vor einigen Jahren, als meine Mutter schwer erkrankte haben wir die Erstattung problemlos erhalten. Können wir immer wiedr empfehlen.
    LG Sigrid

  • AR164
    * * * * * * * * * *
    Beiträge
    29
    • 23. September 2012 um 19:02
    • #224

    Koesching54

    Hi Sigrid,

    schön das man sich hier mal wieder trifft :jump: :jump: :jump:

    Viele Grüße
    Volker

    10/2010 :ciao: AIDAblu - Kanaren
    09/2011 :ciao: AIDAluna - Transatlantik (Hamburg - New York)
    05/2012 :ciao: AIDAsol - Ostsee mit Taufe AIDAmar in Hamburg
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    10/2015 :ciao: AIDAdiva - Nordamerika - die Indian Summer Tour

    :matrose: Coming soon: :Boot1:
    05/2019 AIDAluna - Highlights am Polarkreis

  • koesching54
    Gast
    • 23. September 2012 um 19:39
    • #225

    AR164:
    Hallo Volker,
    Ja, "Nach der Reise" tut sich ja nix mehr bei unserer Gruppe und bei uns ist es ja jetzt schon wieder vor der Reise :bye1:
    Im November geht es in die Karibik.
    LG Sigrid

  • sehejo
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    72
    Beiträge
    219
    • 23. September 2012 um 21:54
    • #226

    Hat sich erledigt, hatte noch nicht alles gelesen!

    Einmal editiert, zuletzt von sehejo (23. September 2012 um 22:03)

  • Miesbach
    Lieblings Stella
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    16
    • 23. September 2012 um 22:03
    • #227

    hallo, habe meine rrt bei der allianz für 129.- ohne sb und bei meiner tkk / envivas meine aulandskv. die rrt ist neu aber von envivas hab ich schon 2x aida krankenrechnungen ohne probleme bezahlt bekommen.

  • Jessy81
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 21. November 2012 um 15:28
    • #228

    es geht auf jeden fall günstiger als das aida-angebot. am wichtigsten sind wohl die reiserücktritts-, reiseabbruchs- und reisegepäckversicherung. unter http://www.gepaeckversicherung.org/anbieter/ findest du sicher was passendes. schöne reise!

  • Laguste2012
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 4. Januar 2013 um 19:53
    • #229

    Achtung: Überprüfung des Ausstellungsdatums der Kreditkarten!!

    Mein Fall: Kreditkartenausstellung 05.2006

    Hatte einen schweren Unfall am 1 Urlaubstag nach 3 Std. auf AIDA. Krankenhaus/Rücktransport/Not-OP, alles bestens org. vom ADAC. Volle Kostenübernahme. Alles vom feinsten in der Organisation u. Ausführung!!!! :daumen:

    Keine Kostenerstattung der Reiseabbruchsversicherung, da erst nach unserer Kartenaustellung, die Kostenübernahme für nicht genutzte Urlaustage(Reisepreis) in die RAV integriert wurde. Kreditkarten können gegen neue getauscht werden. :antwort: :cry2:

    Pech gehabt. :cry2:

    Reise war nicht so teuer und nicht im Amazonas vor 1 Jahr.

    ALSO: Ausstellungsdatum überprüfen u. evtl. auf die neuen Bedingungen umstellen lassen. :stossen:

    mfg Laguste2012

  • MoLo2
    Äquatorüberquerer
    Reaktionen
    262
    Beiträge
    119
    • 13. Januar 2014 um 19:42
    • #230

    Hallo,
    vielleicht doch nicht Pech gehabt, aber doch zu wenig Mut, wenn der Fall nicht zu lange zurück liegt.
    Einen gleichartigen Fall hat das LG Düsseldorf Aktenzeichen: 11 O 40/12 vom 25.07.2012 gegen die ADAC Schutzbrief-Versicherung entschieden (das Urteil ist seit Nov 2012 rechtskräftig) und den Passus der AGB „Reiseleistungen, die angetreten sind und zum Teil in Anspruch genommen werden konnten, sind nicht erstattungsfähig“ verworfen.
    Wir hatten ein ähnliches Problem im April 2013 auf der Transasien Reise von Cochin nach Antalya. Unfall am 2. Reisetag beim Ausflug, Behandlung an Bord (Operation in Südindien muss man nicht haben), Reiseabbruch, Rückflug, Operation in Deutschland.
    Auch hier hatte die Versicherung sich auf die alten AGB’s (bei uns auch aus dem Jahr 2006) verwiesen und eine Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen abgelehnt, obwohl ich auf das o.g. Urteil verwiesen habe.
    Dann zum Anwalt, Schreiben an die Versicherung mit Verweis auf das Urteil, Reaktion: „Reiseleistungen, die angetreten sind und zum Teil in Anspruch genommen werden konnten, sind nicht erstattungsfähig“.
    Einreichung der Klage beim Amtsgericht durch den RA, Verhandlungstermin und Gütetermin (3 Wochen nach der Gerichtsverfügung) wurde vom Gericht festgelegt. Am letzten Tag des Gütetermins Fax von der Versicherung an das Gericht: „erkennt die Beklagte die mit der Klage vom … geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich an“.
    Am nächsten Tag war das Geld auf unserem Konto.
    Außerdem wiederspricht sich die Versicherung in den aktuellen AGB’s selbst:
    A. Auslandsreise-Krankenversicherung: Gültig für alle Verträge zur ADAC mobilKarte GOLD, die ab
    dem 01.04.2006 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, gelten die jeweilsbeim Vertragsschluss zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen.

    Von Interesse im o.g. Urteil ist auch die Berechnung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen. Bei Pauschalreisen , d.h. auch bei Kreuzfahrten, die komplette Summe (inkl. An- und Abreise) durch Anzahl Reisetage abzüglich der in Anspruch genommen Tage.
    :meinung: Die Versicherungen versuchen es immer auf diese Weise, bei 100 Fällen klagen 3, der Rest gibt nach der 3. Ablehnung auf.
    LG Molo2

    5 * Cara, 6 * Aura, 4 * Vita, 3 * Bella, 3 * Diva, 2 * Stella, 1 * Blu (alt), 1 * Blu, 1 * Perla, 1* MS6
    coming soon:???

    4 Mal editiert, zuletzt von MoLo2 (16. Januar 2014 um 13:02)

  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 13. Januar 2014 um 20:36
    • #231

    MoLo2

    Es könnte eventuell sein, dass der Fall von Laguste2012 etwas anders gelagert ist.

    Bei ihm handelte es sich um die in der ADAC-Visa-Gold-Card enthaltenen Versicherungen.

    Bis vor wenigen Jahren war zwar die Reiserücktrittsversicherung enthalten, aber keine Reiseabbruchversicherung.

    Die neue ADAC-Visa-Gold-Card enthält beide Versicherungen, aber der Jahresbeitrag ist höher.

    Auf Antrag konnte man auf die neue umstellen und den höheren Beitrag bezahlen.

    Wer also die alte behielt, bezahlt weiter den bisherigen Beitrag, ist aber weiterhin nicht für den Reiseabbruch versichert.

    Einmal editiert, zuletzt von ahoi1 (13. Januar 2014 um 21:10)

  • Esposita
    sehnsüchtig nach Meer
    Reaktionen
    379
    Beiträge
    817
    • 13. Januar 2014 um 21:04
    • #232

    Wir haben eine Police in der ist Reiserücktritt, Reiseabbruch, Unfall und Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten. Kostet 239 € für 2 Personen im Jahr.

    Jungfernfahrt Cara Juni 1996
    Transatlantik 1997 im April
    östl. MM Juni 1998
    Milleniumstour 1999/00 Karibik
    Jungfernfahrt Vita Mai 2002
    Mein Schiff 2 Dez./Jan. 2011/12 Karibik
    AURA Karibik 6 Dezember 2012
    Aida Bella Dezember 2013
    Aida Bella Dezember 2014
    Aida Diva Dezember 2015
    Mein Schiff 5 Dezember 2016
    Karibik 2018 Dezember

  • MoLo2
    Äquatorüberquerer
    Reaktionen
    262
    Beiträge
    119
    • 14. Januar 2014 um 10:11
    • #233

    ahoi1

    auch bei mir ist es (immer noch) die ADAC Goldkarte.
    Auch in den AGB's (Stand 01.04.2006) ist der Reiseabbruch versichert, das ganze hat zwar die Überschrift:
    B: Reise Rücktrittskosten- Versicherung
    in § 3 Punkt 4c ist der Reiseabbruch beschrieben.

    @all
    Auszug aus dem Urteil:
    Der Kläger zahlte den Reisepreis mit seiner ADAC-Visa-Goldkarte, womit der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung bei der Beklagten verbunden war. Letztere beinhaltet Leistungen bis zu 10.000,00 €, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob, wie der Kläger behauptet, die Leistungsobergrenze ohne Mehrkosten auf bis zu 20.000,00 € erhöht wurde. Die dem Versicherungsverhältnis zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Beklagten haben in § 3 Nr. 4 c Satz 4 und 5 folgenden Wortlaut:
    „Der C. leistet auch eine Entschädigung für gebuchte und versicherte, jedoch von dem Versicherten und den geschützten Personen aufgrund des Abbruchs der Reise nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen. Reiseleistungen, die angetreten sind und zum Teil in Anspruch genommen werden konnten, sind nicht erstattungsfähig.“
    Ein Reiseabbruch ist gegeben, da der Kläger und seine Ehefrau die Reise aufgrund des schweren Unfalls des Klägers am 05.11.2011 unplanmäßig beenden mussten. Durch den Abbruch der Reise konnten sie die von ihnen gebuchten und versicherten weiteren Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 4 c Satz 4 der Versicherungsbedingungen liegen damit vor. Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt auch hinsichtlich des restlichen Teils der Schiffsreise keine bereits angetretene und zum Teil in Anspruch genommene Reiseleistung, deren Erstattung gemäß § 3 Nr. 4 c Satz 5 der Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist, vor. Die Auslegung dieser Klausel muss sich nämlich davon leiten lassen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klauseln bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGHZ 123, 83, 85). Ein Versicherungsnehmer, der neben einer Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruchversicherung abschließt, geht grundsätzlich zunächst davon aus, dass damit nicht nur die zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise ausgeglichen werden, sondern dass er auch eine Entschädigung für infolge des Abbruchs nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erhält. Die Reiseabbruchversicherung soll den Versicherungsnehmer gegen einen Schaden in Gestalt nutzloser Aufwendungen absichern, der ihm entsteht, wenn er die Reise aus einem der versicherten Gründe abbrechen muss (vgl. Urteil OLG Düsseldorf vom 17.06.2011, Az.: I 4 U 133/07). Würde man die Schiffsreise als einheitliche Reiseleistung im Sinne des § 3 Nr. 4 c Satz 5 der Versicherungsbedingungen ansehen, wäre im Fall einer vorzeitig abgebrochenen Pauschalreise das in § 3 Nr. 4 c Satz 4 abgegebene Leistungsversprechen der Beklagten quasi gegenstandslos. Zwar handelt es sich bei dem Flug um eine weitere Teilleistung, jedoch entfällt der weitaus größte Teil der Reiseleistung eben auf die Schiffsreise.

    LG MoLo2

    5 * Cara, 6 * Aura, 4 * Vita, 3 * Bella, 3 * Diva, 2 * Stella, 1 * Blu (alt), 1 * Blu, 1 * Perla, 1* MS6
    coming soon:???

    2 Mal editiert, zuletzt von MoLo2 (14. Januar 2014 um 13:08)

  • webstar747
    AIDA Fan
    Beiträge
    16
    • 14. Januar 2014 um 10:26
    • #234
    Zitat von Esposita

    Wir haben eine Police in der ist Reiserücktritt, Reiseabbruch, Unfall und Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten. Kostet 239 € für 2 Personen im Jahr.

    Hallo
    Das is wirklich ein sehr hoher Preis habe gerade eine Jahresversicherung abgeschlossen für 3 Personen 149€ im Jahr inkl. Reiserücktritt,Reiseservice,Auslanskranke, Reiseabbruch und Gepäckversicherung :sport1:

    AIDAblu Kanaren 2010
    AIDAdiva östliches Mittelmeer 2011
    AIDAblu Orient 2012
    AIDAbella westliches Mittelmeer 2012
    AIDAstella Taufe 2013
    AIDAblu Rotes Meer 2013
    AIDAaura Schwarzes Meer 2013
    AIDAdiva Transsuez 2013
    AIDAmar westliches Mittelmeer 2014
    AIDAvita Mittelmeer 2014
    AIDAsol Nordeuropa 2014
    AIDAluna Karibik 2015
    New York 2015
    AIDAstella Orient 2016  :abfahrt:

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
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    2.810
    • 14. Januar 2014 um 11:58
    • #235

    Hallo,
    wir bezahlen für dieses Jahr über 400.-€uro, da eine Reise mit über 6000.-€ zu Buche schlägt. Wir sind über siebzig, da ist der Preis schon in Ordnung.
    Beim ADAC ist anzumerken, dass bei älteren Verträgen der Reiseabbruch noch bezahlt wir, aber dann der Vertrag gekündigt wird.
    Bei günstigen Anbietern ist immer darauf zu achten, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Meistens ist das nicht einfach zu erkennen.

    Wolfgang

  • Peregrino
    Meerluftgenieser
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    464
    • 14. Januar 2014 um 12:16
    • #236

    Hallo zusammen, wer kennt eine günstige Versicherung für teure Schiffsreisen (Kombischiffsreise Australien-Japan). Leider deckt meine Kreditkarte nur Reisen bis 5000,-- Euro ab.
    Danke im voraus Edith

  • Kuddel
    Gast
    • 14. Januar 2014 um 13:59
    • #237
    Zitat von webstar747

    Hallo
    Das is wirklich ein sehr hoher Preis habe gerade eine Jahresversicherung abgeschlossen für 3 Personen 149€ im Jahr inkl. Reiserücktritt,Reiseservice,Auslanskranke, Reiseabbruch und Gepäckversicherung :sport1:

    Ob das hoch ist oder nicht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt u.A. sehr stark von der maximal Versicherten Summe ab. Die reine Anzahl der Personen spielt dabei eigentlich keine Rolle. Bei der Krankenversicherung spielt natürlich auch das Alter eine Rolle, wie ja hier schon geschrieben wurde.

  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 14. Januar 2014 um 18:18
    • #238

    MoLo2

    Vielen Dank für deine weitere Erklärung im Beitrag 233.

    Sehr interessant und aufschlussreich finde ich auch den Auszug aus dem Urteil.  :sdanke:


    LG ahoi1

  • Wildwater
    Seegangjunkie
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    407
    • 14. Januar 2014 um 20:47
    • #239
    Zitat von Peregrino

    Hallo zusammen, wer kennt eine günstige Versicherung für teure Schiffsreisen (Kombischiffsreise Australien-Japan). Leider deckt meine Kreditkarte nur Reisen bis 5000,-- Euro ab.
    Danke im voraus Edith

    Ich würde für den Differenzbetrag einen Versicherung nur für diese Reise abschliessen. Das geht zumindest bei meiner Kreditkarte.

    Noch was zu den Versicherungen über Kreditkarte: Diese decken mitunter nur Pauschalreisen oder das Ticket für ein Massenverkehrsmittel ab. Wenn da die An-- und Abreisse individuell gemacht wird, dann wird nur diese bezahlt, aber nicht die Unterkunft.

    ww

    Das Ziel ist der Weg - oder so ähnlich. :gruebel:

  • Dilas
    Profi
    Reaktionen
    1.393
    Beiträge
    879
    • 26. Dezember 2014 um 15:57
    • #240

    Ich habe mir die Barclay CC Premium für ca. 100 EUR/ Jahr geholt. Beinhaltet eine Reisekostenrücktrittsversicherung für alle Reisen, auch wenn diese nicht mit der CC bezahlt wurden !

    Vielleicht für Euch interessant?!?


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