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Stornogebühren bei Just Aida unzulässig

    • MyAIDA
  • diddi4
  • 25. Oktober 2013 um 09:04
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  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 09:04
    • #1

    Das Oberlandesgericht Rostock hat gegen AidaCruises entschieden, dass Stornogebühren von 50% bis 60 Tage vor Reiseantritt, wie sie z. B. bei Just Aida anfallen, unzulässig sind.

    hier nachzulesen

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Anzeige
    • RE: Stornogebühren bei Just Aida unzulässig

    Schau mal hier:

    Infos und Specials für Alleinreisende

  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 09:10
    • #2

    Ein weiteres Urteil im gleich Artikel (auch in anderen Zeitungen nachzulesen) bezieht sich auf zu hohe Anzahlungen. Zwar nicht gegen Aida, doch dürfte das auch Aida betreffen. In dem Urteil wurden Anzahlungen von 35 % als zu hoch empfunden. Aida nimmt bei Just 50 % und Vario 35 %!!!!

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Terra Inc.
    مسافر
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    • 25. Oktober 2013 um 11:13
    • #3

    In dem in dem Beitrag verlinkten Urteil sind auch ein paar interessante Zahlen drin...

     لا تزال الإمارات وجهة جذابة للمسافرين بقصد السياحة والترفيه من جميع أنحاء العالم

  • HSV-FAN
    Gast
    • 25. Oktober 2013 um 11:54
    • #4

    Mal sehen wann AIDA das in seinen Stornobedingungen ändert?

  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 11:57
    • #5

    noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da wohl Aida noch in die Berufung gehen kann. Allerdings haben sie jetzt schon zweimal verloren!

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Gila
    la Pingüina
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    • 25. Oktober 2013 um 12:01
    • #6

    Ich glaube nicht, dass AIDA seine Stornogebühren ändern wird, sondern eher, dass Kunden, die das in Zukunft anfechten ein Gerichtsentscheidung zum Vergleich anführen können.
    Die Mehrheit der Passagiere wird schweigen, sich ärgern und zahlen.

    :meinung:

    GILA.at
    http://blog.josterlausi.com - PUR 2016 :Boot1:

  • rocky
    Urlaubhabenwoller
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    • 25. Oktober 2013 um 12:11
    • #7

    Ich denke, wenn das Urteil rechtskräftig wird, MUSS AIDA die Stornogebühren ändern. Wir werden es ja bald sehen.

  • AIDAFan_AT
    Fortgeschrittener
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    • 25. Oktober 2013 um 12:20
    • #8

    wäre cool wenn da auch noch was kommen würde wegen dem Einzelbelegungszuschlag von 70 % :zorn::zorn:

    Den finde Ich ja auch definitiv zu hoch und macht einen Urlaub Alleine auf AIDA (für mich und sich auch für andere) unmöglich :abschied::traurig:

    Juli 2010 Westliches Mittelmeer 12 AIDAbella
    Dezember 2010 Kanaren 2 AIDAblu
    Juli 2011 Ostsee 1 AIDAsol
    Dezember 2013 Kanaren 9 AIDAstella
    Juli 2014 Westliches Mittelmeer 3 AIDAblu
    April 2016 Kurzreise Nordeuropa 3 AIDAprima (Fanreise)
    August 2016 Adria AIDAbella
    Juli/August 2017 Metropolen ab Hamburg 1 AIDAprima
    Dezember 2017 Karibische Inseln 2 AIDAdiva
    November 2018 Vor-Premiere 2 AIDAnova gestrichen
    Jänner/Februar 2019 Von Gran Canaria nach Mallorca 2 AIDAcara

  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 12:25
    • #9

    Gegen die Preispolitik wird man nichts machen können, die liegt natürlich in der Hand des Unternehmens.

    Wenn das Urteil rechtskräftig wird kann das AIDA nicht ignorieren, da es vom Bundesverband der VBZ erstritten wird (wurde) und da wären bei Verstößen hohe Abmahngebühren fällig!

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Gila
    la Pingüina
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    • 25. Oktober 2013 um 12:31
    • #10

    Dann müsste man aber mit Hinblick auf das zweite Urteil, das in dem Artikel erwähnt ist, auch VARIO anfechten, denn auch hier können dann die 35% Anzahlung nicht rechtens sein.

    GILA.at
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  • chrisma
    Schüler
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    • 25. Oktober 2013 um 12:36
    • #11

    schaut mal in das Urteil, da sieht man die Buchungszahlen ab dem 49. Tag vor Abreise auf Seite 3: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/v…ck_2_U_7_13.pdf

  • tanzflo
    Shuffleboardcrack
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    • 25. Oktober 2013 um 12:49
    • #12

    "Ausschlaggebend kann dagegen nicht sein, dass, wie die Beklagte vorträgt, der Reisepreis pro PCD [Passenger Cruise Day] im Tarif JUST AIDA unter den Kosten per PCD liegt. Dieses ist ihre eigene betriebswirtschaftliche Kalkulation, die sich der Kunde nicht entgegenhalten lassen muss."

    I love it!!

    Allerdings finde ich es erstaunlich, dass die Kosten und der Umsatz pro PCD im Urteil ungeschwärzt stehen... Hätte ich jetzt als Firmengeheimnis eingestuft...

  • tanzflo
    Shuffleboardcrack
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    • 25. Oktober 2013 um 13:01
    • #13
    Zitat von Gila

    Dann müsste man aber mit Hinblick auf das zweite Urteil, das in dem Artikel erwähnt ist, auch VARIO anfechten, denn auch hier können dann die 35% Anzahlung nicht rechtens sein.


    Naja, ähm, ich weiß nicht, wie hoch da das Verbesserungspotential ist... Zumindest laut der Pressemitteilung heißt es ja, "Eine Anzahlung von einem Drittel des Reisepreises sei das Äußerste, was einem Reisenden im Kleingedruckten zugemutet werden könne."

    Entweder hab ich da was nicht verstanden, oder es geht da wirklich um knappe zwei Prozentpunkte...

  • Gila
    la Pingüina
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    • 25. Oktober 2013 um 13:09
    • #14

    An Kosten von über 90 EUR/Tag/Passagier kann ich aber auch nicht glauben, das ist wohl absichtlich öffentlich.

    Ich habe schon viele Reisen um weit weniger als 90 EUR/Tag (Vario, nicht Just) gebucht, eine betriebswirtschaftlich rechnende Firma würde nicht ständig unter ihren Kosten verkaufen - ist Preisdumping nicht auch verboten???

    Und es ist ja auch nirgends vorgeführt, wie sich die bei Just beinhalteten Flüge auf die Kosten auswirken...

    GILA.at
    http://blog.josterlausi.com - PUR 2016 :Boot1:

  • Gila
    la Pingüina
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    4.178
    • 25. Oktober 2013 um 13:12
    • #15
    Zitat von tanzflo

    Naja, ähm, ich weiß nicht, wie hoch da das Verbesserungspotential ist... Zumindest laut der Pressemitteilung heißt es ja, "Eine Anzahlung von einem Drittel des Reisepreises sei das Äußerste, was einem Reisenden im Kleingedruckten zugemutet werden könne."
    Entweder hab ich da was nicht verstanden, oder es geht da wirklich um knappe zwei Prozentpunkte...

    Tja, 2 Prozentpunkte einzuklagen wird es für manche Juristen sicher wert sein :zwinker:
    Und immerhin wurde das auch gewonnen... Ein Drittel sind sogar 33,33 -> insofern sind es sogar nur 1,67 Prozentpunkte :zungeraus:

    GILA.at
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  • lehmbauer
    Profi
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    • 25. Oktober 2013 um 14:23
    • #16
    Zitat von diddi4

    noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da wohl Aida noch in die Berufung gehen kann. Allerdings haben sie jetzt schon zweimal verloren!


    das Urteil des OLG lässt eine Revision ausdrücklich nicht zu.

  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 17:14
    • #17
    Zitat von lehmbauer

    das Urteil des OLG lässt eine Revision ausdrücklich nicht zu.

    Wo hast Du das gelesen, weil auf der Seite der VBZ steht, "Urteil noch nicht rechtsgültig".

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • doro
    carafan forever 😥
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    • 25. Oktober 2013 um 17:45
    • #18
    Zitat von diddi4

    Wo hast Du das gelesen, weil auf der Seite der VBZ steht, "Urteil noch nicht rechtsgültig".


    Im Urteil auf Seite 8, unten, steht doch: "Die Revision wird nicht zugelassen."

    man muss immer etwas haben, worauf man sich freut .... (Eduard Mörike) ... :abfahrt:

  • donaldml
    Meister
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    • 25. Oktober 2013 um 17:49
    • #19

    es gäbe rein theoretisch aber noch das Rechtsmittel der "Nichtzulassungsbeschwerde"..., daher ist das Urteil wahrscheinlich noch nicht rechtskräftig

  • diddi4
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    • 25. Oktober 2013 um 17:50
    • #20
    Zitat von doro

    Im Urteil auf Seite 8, unten, steht doch: "Die Revision wird nicht zugelassen

    Danke.

    [/align]Bye, Bye Diddi

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