Liebe Leute,
heute geht ein interessantes Amtsgerichts-Urteil über die Medien-Ticker:
Wer mit einem Kreuzfahrtschiff fährt, muss mit dem Schwanken des Schiffes rechnen und kann bei einem Sturz keinen Schadenersatz verlangen.
Quelle: schwankende Schiffe
Da das Urteil in Rostock gefällt wurde, nehme ich an, das hier AC verklagt worden war. ![]()