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Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    • Sonstiges
  • aidaurlauber111
  • 29. August 2009 um 20:04
  • Antworten

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  • frau mischke
    Frauengedöns
    Reaktionen
    51
    Beiträge
    257
    • 27. Mai 2011 um 13:40
    • #81

    wir hatten das Problem das mein Sohn nicht mit in die USA fliegen konnte weil er einen falschen Pass hatte also ist mein Mann alleine geflogen und mein Sohn sollte mit einem Visum einige Tage später mit air Berlin nachkommen.Wir also bei der Flugggeselschaft angerufen mit der er ursprünglich fliegen sollte und nachgefragt ob der Rückflug verfällt weil er ja den Hinflug nicht angetreten hat die Auskunft am Telefon war der Rückflug wir storniert/ verfällt mein Sohn darf ihn nicht antreten.Der Urlaub für meinen Sohn ist dann natürlich ausgefallen.Das schönste zum Schluß mein Mann hatte sein Urlaub beendet und wollte den Rückflug antreten und beim einchecken hatte er Probleme weil eine Person fehlte und das war mein Sohn.Die wollten immer wieder wissen wo er is.Der Rückflug wurde nicht storniert.

    LG
    Antje

  • Anzeige
    • RE: Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    Coole, neue AIDA Angebote

  • TomH
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 14:52
    • #82
    Zitat von Franki31H

    Ich lassen den Platz für den Rückflug nicht verfallen! Nur den Hinflug. Dies werde ich AIDA mitteilen und darauf hinweisen, dass ich den Rückflug nutzen werde. Sollten sie den Rückflug stornieren (wovon ich nicht ausgehe), werde ich individuell einen neuen Rückflug buchen und die Kosten AIDA in Rechnung stellen.

    Schön, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die seit 15 Jahren auf eine Nutzung wartet....

    Sorry, aber das AIDA Verhalten ist für mich nicht logisch! Es ist bezahlt und es kann AIDA völlig egal sein, ob ich sämtliche Bausteine in Anspruch nehme....Sie haben keinerlei Nachteil durch mein Verhalten!

    Da denke ich genauso wie du und wie es hier ja schon mehrfach geschrieben wurde. Wenn du es mitteilst, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie den Rückflug tatsächlich stornieren. Weil auch bei AC sicherlich die Kosten/Nutzen Rechnung gemacht wird :zwinker: . Der Arbeitsaufwand (stornieren, deine Beschwerde/Rechnung bearbeiten, Verfahren etc.) für AC würde nicht zum Nutzen (Einsparung) stehen. Das ist aber auch schon der einzige Grund. :meinung:

    Das hat aber nichts mit den bisher genannten Gründen und den angeführten Gerichtsurteilen zu tun. Denn da (denke ich, ohne die Akten zu kennen) braucht AC keine große Angst zu haben. Auch wenn du deinen Rechtsschutz doppelt so lange nicht mehr in Anspruch genommen hättest :lol1:

    Hier müssen einige noch von ihrem schwarz/weiß-Denken weg kommen. Auch du FRANKI vergisst/verdrängst offensichtlich, dass du Just gebucht hast.
    Puh, wie erklär ich das :gruebel: Wenn Otto-Normalverbraucher einen Urlaub bucht, macht er das meist als Paket. Aida Urlauber machen das ebenfalls bei ihren Premium- und Variobuchungen. Sie buchen einen Urlaub (Vertrag 1) und gleich dazu einen Flug (Vertrag 2). Dieses Paket lässt sich pauschal gesagt x-beliebig erweitern (Reiserücktrittversicherung etc.) und verändern (auch kurzfristig). Das Gesamtpaket besteht auf vielen kleinen Teilen. Wenn du während oder bei Antritt deines Urlaubes gegen einen Teil dieses Paketes verstößt, betrifft das auch nur diesen einen Teil.

    Bei JUST hast du diese Möglichkeit aber gar nicht. Du buchst den Flug nicht extra dazu. Er ist Bestandteil dieses Einen
    Vertrages. Es wird keine Alternative angeboten. Mit Unterschrift akzeptierst du beispielsweise auch die Flugzeiten. Wenn du dann den Flug nicht antrittst, .... hast du die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
    Alles andere danach ist Makulatur und liegt in der Kulanz von AC. Und ab hier dreht sich das Rad von vorne... siehe meine ersten Absatz.

    2 Mal editiert, zuletzt von TomH (27. Mai 2011 um 14:59)

  • Online
    Heizergruss
    Äquatorfahrer
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    • 27. Mai 2011 um 14:58
    • #83
    Zitat von frau mischke

    Das schönste zum Schluß mein Mann hatte sein Urlaub beendet und wollte den Rückflug antreten und beim einchecken hatte er Probleme weil eine Person fehlte und das war mein Sohn.Die wollten immer wieder wissen wo er is.Der Rückflug wurde nicht storniert.

    LG
    Antje

    Hallo,

    da sind die Amis bekannterweise sehr mißtrauisch :gruebel: ,es könnte sich ja einer in Amerika verstecken und schlimme Dinge vorbereiten

    Dein Mann hatte noch Glück ,daß er nicht zum Verhör abgeführt wurde :antwort:

    Bei Reisen nach Amerika würde ich mir die Spielchen mit den Flügen sehr gut überlegen

    Schöne Grüße

    Heizergruss

    Träume nicht dein Leben - lebe deine Träume
    1 x AIDA , 5 x AIDAcara , 6 x AIDAvita , 5 x AIDAaura , 1 x A'ROSA Blu , 0 x AIDAblu (alt)
    2 x AIDAdiva , 1 x AIDAbella , 3 x AIDAluna , 2 x AIDAblu , 2 x AIDAsol , 1 x AIDAmar , 3 x AIDAstella
    1 x AIDAprima (Besichtigung) , 0 x AIDAperla , 0 x AIDAnova , 0 x AIDAcosma
    1 x Mein Schiff 3 , 1 x Mein Schiff 4 , 0 x Mein Schiff 5 , 1 x Mein Schiff 6
    1 x Mein Schiff 1 -Neu- , 0 x Mein Schiff 2 -Neu-

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 27. Mai 2011 um 15:05
    • #84

    @TomH: So wie du es beschreibst würde es ja auch gleichzeitig bedeuten, daß die Schiffspassage ebenfalls weg ist wenn ich den Hinflug selbst organisiere bei JUST

    Wenn es also hart auf hart kommt und ich den Hinflug in eigener Regie organisiere ohne AC Bescheid zu geben dann habe ich auch kein Recht mehr auf die Kabine wenn ich am Schiff ankomme. Richtig ?

    Einmal editiert, zuletzt von Capsoni (27. Mai 2011 um 15:10)

  • Nordland-Jens
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    • 27. Mai 2011 um 15:09
    • #85

    Moin Moin,

    kann TomH da nur zustimmen. Der Start hier ging ja um Vario; also um zugebuchte Flüge.

    Wer Just bucht (so wie wir) und mit seinen Flugzeiten nicht einverstanden ist, soll zusehen wie er klarkommt. Von mir aus auch vor Gericht.
    Zudem lassen sich bei den möglichen Abflughäfen mögliche Flugzeiten herausfinden. In der Wahr des Abflughafens kann man ja noch flexibel sein.
    Sollte AIDA dann aber nen zusätzlichen Charter machen, hat man evtl. Pech gehabt.

    Im letzten Jahr hatten wir durch JUST ca. 12 Tage statt 11. Mal schaun, wie´s dieses Jahr ist.


    LG
    Jens

  • Franki31H
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    • 27. Mai 2011 um 15:26
    • #86
    Zitat von Nordland-Jens

    Wer Just bucht (so wie wir) und mit seinen Flugzeiten nicht einverstanden ist, soll zusehen wie er klarkommt. Von mir aus auch vor Gericht.
    Zudem lassen sich bei den möglichen Abflughäfen mögliche Flugzeiten herausfinden.

    ...die dann mal eben von AIDA um 7 Stunden nach hinten verschoben werden :zorn:


    Ein Link zu einem Urteil:

    Ich stimme Tom nicht zu! JUST AIDA ist das gleiche wie jede Pauschalreise auch!

  • Nordland-Jens
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    • 27. Mai 2011 um 15:31
    • #87

    Moin Moin,

    keine Ahnung, was AIDA mit Verschieben zu tun hat. Sollten sie die Maschine haltltvollchartern, kann das wohl so sein.
    Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt die Musik.

    Ansonsten halte ich mich an meine Aussage: Wer Just bucht...


    LG
    Jens

  • Franki31H
    Profi
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    • 27. Mai 2011 um 15:41
    • #88
    Zitat von Nordland-Jens

    Ansonsten halte ich mich an meine Aussage: Wer Just bucht...


    Just war eh das erste und das letzte Mal! Die letzten Reisen bin ich mit individueller Reise immer super gefahren....

    Es ist aber kein JUST Problem. Der Storno Passus steht in sämtlichen Reiseunterlagen.

  • TomH
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 15:43
    • #89
    Zitat von Capsoni

    @TomH: So wie du es beschreibst würde es ja auch gleichzeitig bedeuten, daß die Schiffspassage ebenfalls weg
    ist wenn ich den Hinflug selbst organisiere bei JUST

    Wenn es also hart auf hart kommt und ich den Hinflug in eigener Regie organisiere ohne AC Bescheid zu geben dann habe ich auch kein Recht mehr auf die Kabine wenn ich am Schiff ankomme. Richtig ?


    In der trockenen Theorie und völlig sachlich und emotionslos betrachtet .... ja
    Die Betonung liegt aber auf dem Wort Theorie
    Praktisch wäre das natürlich völlig hirnrissig und ist mit Sicherheit auch noch nie so praktiziert worden. Ich denke, da sind wir derselben Meinung.
    Und wie ich weiter oben beschrieben habe, gibt es hierzu keinen Präzendenzfall (glaube ich zumindest, recherchiert habe ich aber nicht, das würde mir zu weit gehen :zwinker: ). Im Einzelfall kann es natürlich ganz anders kommen. Im Vertragsrecht hat lehmbauer mit seiner "hingeworfenen" Bemerkung gar nicht sooo unrecht.

    Und wenn Franki der Meinung ist, dass ein pauschal dazu gebuchter Flug (wie in seinem Link beschrieben) die gleiche Wertung hat wie eine Alternativlose Buchung inkl. Flug bleibt ihm das natürlich selbst überlassen. Auch Anwälte wollen leben :lol1:
    Das Urteil, dass er verlinkt hat, ist in meinen Augen völlig korrekt :antwort: Hat aber nix mit dem jetzt gerade hier diskutierten Fall zu tun. Das ist der Punkt, wo Frankis und meine Meinung gerade offensichtlich auseinander gehen.
    ABER - ZITAT MOLAX:
    Jeder wie er mag .... :daumen:

  • franco
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    274
    • 27. Mai 2011 um 15:58
    • #90
    Zitat von TomH

    .... hast du die Vertragsbedingungen nicht erfüllt

    Falsch! Die einzige Pflicht, die du zu erfüllen hast, ist die Zahlung des Reisepreises. Warum solltest du nicht das Recht haben, auf von dir gezahlte Reiseleistungen zu verzichten? Ich rede nicht von Stornierung, sondern davon, dass ich die Leistung nicht in Anspruch nehme. Der Vertragspartner hat dadurch keinerlei Nachteile.

    Gruß
    Frank

    Weserfähre Hemeln 2010

  • Franki31H
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    • 27. Mai 2011 um 16:05
    • #91
    Zitat von TomH

    In der trockenen Theorie und völlig sachlich und emotionslos betrachtet .... ja

    Lieber Tom, ich denke, wir spekulieren hier alle! Deine Kommentare klingen zwar recht fundiert, ob sie aber auch der Rechtsprechung entsprechen?

    Die Stornopassage ist übrigens weder in den AIDA Reisebedingungen noch in den TUIFly AGB enthalten. Insofern war sie nicht Bestandteil des Vertragsschlusses. Sie stellt insofern eine einseitige Benachteiligung dar.

    Aber wir werden sehen.... Die 150 EUR für einen ggf. erforderlichen Rückflug ist es mir wert!

  • Franki31H
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    440
    • 27. Mai 2011 um 16:07
    • #92
    Zitat von franco

    Falsch! Die einzige Pflicht, die du zu erfüllen hast, ist die Zahlung des Reisepreises. Warum solltest du nicht das Recht haben, auf von dir gezahlte Reiseleistungen zu verzichten? Ich rede nicht von Stornierung, sondern davon, dass ich die Leistung nicht in Anspruch nehme. Der Vertragspartner hat dadurch keinerlei Nachteile.

    Genau so sehe ich das auch!

  • lehmbauer
    Profi
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    716
    • 27. Mai 2011 um 17:11
    • #93

    Tom ist zwar Jurist, aber wie ich mir schon mal erlaubt habe zu bemerken, 5 Juristen 5 Meinungen, ich setze noch einen drauf 10 Meinungen.
    Ich bin auch der Meinung, das Tom sich da etwas vergallopiert.
    Es ist ein weites Feld, Vertragsrecht und Reiserecht.
    Ich bin sicher, wenn es zu einem Urteil käme, bestätigt würde, dass es rechtens ist auf einen Teil der Leistung zu verzichten.
    Noch mal die Frage, was würde passieren, wenn ich behaupten würde, ich hätte den Flieger verpasst.

  • TomH
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 18:48
    • #94
    Zitat von franco

    Falsch! Die einzige Pflicht, die du zu erfüllen hast, ist die Zahlung des Reisepreises. Warum solltest du nicht das Recht haben, auf von dir gezahlte Reiseleistungen zu verzichten? Ich rede nicht von Stornierung, sondern davon, dass ich die Leistung nicht in Anspruch nehme. Der Vertragspartner hat dadurch keinerlei Nachteile.

    Gruß
    Frank


    Genau deswegen habe ich doch geschrieben, dass es völliger Irrsinn wäre, wenn AC da in irgendeiner Form reagieren würde. Wird nicht passieren, deswegen ist jede Diskussion darüber reine Makulatur... stimmt, weil wir da alle miteinander über etwas reden, was so nicht eintreten wird.

    Frank, du siehst das meiner Meinung nach auch hier wieder rein von der Kundenseite. Du hast völlig Recht, da der Vertragspartner (in dem Fall AIDA) keinerlei Nachteile hat, wird rein gar nichts passieren.
    Aber du könntest wie im diskutierten Fall auch nicht davon ableiten, dass du das Recht hast, deinen Rückflug einzufordern.
    Es ist immer schwierig, wenn in einer Diskussion immer auf etwas anderes abgeleitet wird und andere Beispiele einfließen. Sowas funktioniert einfach nicht. Wir müssen immer bei unserem Beispiel bleiben.

    Du buchst Just - also je nach Angebot einen nicht fixen Termin oder ein nicht festes Schiff und automatischen einen Flug, für den dir die Zeiten genauso von AC vorgegeben werden wie das Schiff oder der Reisezeitraum. Das alles grundsätzlich für zwei Personen. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Und jetzt zu dieser Theorie:
    Wenn du den Hinflug nicht in Anspruch nimmst, steht es AC genauso zu, davon auszugehen, dass du den Rückflug auch nicht willst. Du hast den Vertrag nicht entprechend erfüllt. Auch wenn sie keinen Nachteil dadurch haben, müssen sie eben nicht nachfragen oder irgendwas mit dir klären. DU bist hier in der Pflicht, das zu regeln und zu hoffen, dass AC ihren Teil des Vertrages (den es theoretisch gar nicht mehr gibt) erfüllt.

    Zitat


    Es ist ein weites Feld, Vertragsrecht und Reiserecht

    Jede Form der Rechtswissenschaft ist ein weites Feld und kann eben nicht so vereinfacht dargestellt werden, wie es hier passiert, dass man irgendein Urteil als Schablone über sein persönliches Anliegen stülpt. Auch wenns bequem ist.
    Unterm Strich gehts mir auch gar nicht darum, wer hier Recht hat. Da möchte ich nochmal auf Lehmbauers Zitat verweisen. Das kommt mir ein bisschen so vor, wie wenn zwei Grundschüler auf'm Klo vergleichen, wer den Längeren hat.

    Mir gehts eben darum, dass es nicht soooo einfach und selbstverständlich ist, wie es hier und auch in anderen Threads dargestellt ist.
    "Die dürfen das nicht..." ist eben schnell mal gesagt.. und ein Beispiel entsprechend auch schnell irgendwo gefunden. Mein Anliegen ist einfach, klarzustellen, bevor man einen "Bauchaufschwung" mit schlauen Briefen an AC mit entsprechenden Forderungen macht, doch evt. vorher eine Rat vom Fachmann (Anwalt) zu holen.

    Wenn ich Jurist bei AIDA wäre und würde einen Brief bekommen, wo genau so eine Forderung drin steht, mit dem Verweis auf dieses ebenfalls oben verlinkte Urteil.... also ehrlich, da würde ich mir nur eines Denken: Da habe ich leichtes Spiel, der kriegt gar nix, der hat keine Ahnung....

    Seht mal, es ist doch ein einfaches Spiel. Wenn jemand vor Gericht einen Prozess gewinnt erzählt er das an jedem Stammtisch. Er hat das System "besiegt". Er wird gefeiert und alle glauben jetzt, es ist soooo einfach.
    Hätte er seinen Prozess aber verloren, würde er still und leise nach Hause gehen und kein Wort mehr darüber verlieren.
    Und jetzt ratet mal, was rein statistisch öfter passiert :frage1: Ich nehm die Antwort vorweg: Die Stillen, verschämten gibt es viel öfter, die beim rausgehen ihren Stammtischkumpel verfluchen, weil sein "Tip" jetzt die ganze Sache nur noch noch verteuert hat.
    Und in unserem Beispiel ist es genauso....

    Es ist völlig in Ordnung wie ihr denkt. Jeder wie er will. Aber wenn ich nur einen dazu gebracht habe, nachzudenken und vorher kompetenten Rat einzuholen, bevor er sich mit einem Unternehmen wie AC anlegt, habe ich erreicht, was ich wollte.

    2 Mal editiert, zuletzt von TomH (27. Mai 2011 um 19:12)

  • franco
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    • 27. Mai 2011 um 20:27
    • #95
    Zitat von TomH

    Frank, du siehst das meiner Meinung nach auch hier wieder rein von der Kundenseite

    Ja, vielleicht auch, aber in erster Linie sehe ich das als Jurist so. Wo ist die Rechtsgrundlage dafür, dass der Rückflug storniert werden darf? Das BGB gibt dafür nix her, der Reiseveranstalter muss also schon etwas in seinen AGB stehen haben und in Sachen AGB-Kontrolle erfreuen mich die Gerichte in letzter Zeit immer mehr. Ich befasse mich zwar überwiegend mit der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, das Prüfungsschema ist aber bekanntlich identisch. Im Reisevertragsrecht gibt es natürlich nicht so viele Entscheidungen, weil die Streitwerte gering sind und der Gerichtsort meistens weit vom Wohnort entfernt. Das fasst keiner so gern an.

    Ich denke, problematisch könnte mein Verhalten vielleicht dann sein, wenn ich AC nicht mitteile, was ich vorhabe, dann wissen die ja nicht einmal , ob ich überhaupt aufs Schiff will. Wenn ich mich aber eindeutig positioniere und AIDA mitteile, dass ich auf den Hinflug verzichte, alle anderen Leistungen inklusive Rückflug aber haben will, sehe ich darin kein Problem (schließlich bin ich ja nicht der Pilot, sondern ein Fluggast, dessen Anwesenheit im Flieger nicht so fürchterlich wichtig ist).

    Falls ich auf den Hinflug wegen grottenschlechter Flugzeiten verzichten wollte, würde ich das AIDA per Email so mitteilen und um Nachricht bitten, ob das so o.k. ist. Sollte die Antwort negativ sein, würde ich einen anderen Rückflug buchen, ihn AIDA in Rechnung stellen und im Zweifelsfall mal sehen, was das Amtsgericht Rostock daraus macht. Dann wär's geklärt.

    Gruß
    Frank

    Weserfähre Hemeln 2010

  • Franki31H
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    • 27. Mai 2011 um 20:31
    • #96
    Zitat von TomH

    Frank, du siehst das meiner Meinung nach auch hier wieder rein von der Kundenseite. Du hast völlig Recht, da der Vertragspartner (in dem Fall AIDA) keinerlei Nachteile hat, wird rein gar nichts passieren.

    Hallo Tom,

    meine Eingangsfrage war ja auch: Wer hat in letzter Zeit Erfahrungen machen können? Die rechtliche Seite ist der zweite Teil....

    Die Kernfrage ist ja: Wie verhält sich AIDA? Aussage der Hotline: Flug verfällt....

    Ich denke, meine Überlegung haben auch Andrere.... Schlechte Flugzeiten und "Wald- und Wiesenairlines" gehören ja bei AIDA zwischenzeitlich zur Tagesordnung....


    Fakt ist: Die Just Buchung war nach 7 individuellen Reisen der größte Fehler, den ich machen konnte! Es wurde zwar wie erwartet das ÖMM zugeteilt, letzendlich wäre ich VARIO bei individueller Anreise deutlich güntiger und besser weggekommen.... Aber das ist ein andres Thema!

  • TomH
    Gast
    • 28. Mai 2011 um 01:20
    • #97
    Zitat von franco

    Ich denke, problematisch könnte mein Verhalten vielleicht dann sein, wenn ich AC nicht mitteile, was ich vorhabe, dann wissen die ja nicht einmal , ob ich überhaupt aufs Schiff will. Wenn ich mich aber eindeutig positioniere und AIDA mitteile, dass ich auf den Hinflug verzichte, alle anderen Leistungen inklusive Rückflug aber haben will, sehe ich darin kein Problem (schließlich bin ich ja nicht der Pilot, sondern ein Fluggast, dessen Anwesenheit im Flieger nicht so fürchterlich wichtig ist).

    Hallo Franco...
    jetzt muss ich fast lachen. Nein, du hast nichts falsch gemacht. Ich hab wohl mal wieder zu viel geschrieben und deswegen wird einiges durcheinander geworfen oder vergessen.
    Wir sind derselben Meinung...
    Wenn du meinen Absatz noch einmal durchliest, wirst du feststellen, dass ich genau dasselbe geschrieben habe:

    mein Zitat:

    Zitat

    Wenn du den Hinflug nicht in Anspruch nimmst, steht es AC genauso zu, davon auszugehen, dass du den Rückflug auch nicht willst. Du hast den Vertrag nicht entprechend erfüllt. Auch wenn sie keinen Nachteil dadurch haben, müssen sie eben nicht nachfragen oder irgendwas mit dir klären. DU bist hier in der Pflicht, das zu regeln und zu hoffen, dass AC ihren Teil des Vertrages (den es theoretisch gar nicht mehr gibt) erfüllt.

    Genau das meine ich doch. Derjenige, der den Vertrag nicht erfüllt, weil er nicht mitfliegt, muss sich kümmern, weil AC eben auch das Recht hat, davon auszugehen, dass er gar nicht dabei ist und entsprechend die "Kapazität" wieder frei macht.

    Wie du schon schreibst, das BGB gibt hier nix her.... Genau.... aber es gibt eben für beide Seiten nichts her (wobei ich jetzt nicht extra geblättert habe, sondern mich auf meine Erinnerungen verlasse :zwinker: )

    Und genau das macht den Unterschied zur "herkömmlichen" Buchung, bei der der Flug eine "Zusatzoption" ist und nicht inkludent wie bei Just.

    FRANKI:
    zu deiner Kernfrage hier meine persönliche Meinung:
    Wie es schon beschrieben wurde, wenn du AIDA informierst über dein Vorhaben und dabei vielleicht ein bisschen "trommelst" wird gar nichts passieren. Sie werden es akzeptieren. Und was die Telefonlady sagt... na ja, wenn du das Forum schon mal gestöbert hast, brauch ich zur Kompetenz der Hotline-Mitarbeiter nix weiter schreiben oder... :frage1:
    Das ist aber nur :meinung: Ich wollte nur nicht, dass jemand denkt, er hätte einen 100%igen Rechtsanspruch.
    Ich halte dieses Forum nach wie vor für eine Informationsplattform mit "Spaßcharakter". Ich wollte/will nur die Information geben, dass man sich in einem solchen Fall vorher schlau machen sollte, bevor man das wirklich plant, weil zumindest theoretisch der Schuss nach hinten los gehen kann.

    Aber schön, dass man auch "normal" diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein kann ohne dass der "Pickel" raus geholt wird. :daumen:

  • Franki31H
    Profi
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    • 30. Mai 2011 um 16:40
    • #98

    Hallo zusammen,

    zur Info:

    Mir wurde bestätigt, dass der Rückflug nicht verfällt.

    Insofern: Absolut faires Verhalten!

    Viele Grüße

    Frank

  • TomH
    Gast
    • 30. Mai 2011 um 18:47
    • #99

    na dann... :bye1:

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