Alles anzeigenIch habe gerade nochmal auf der Seite des OBKs der für mich relevant ist (NRW) nachgelesen und bin mir daher sehr sicher, dass für mich nach Rückkehr keine Quarantänepflicht gilt, sofern wir wie bisher üblich von TUI vor dem Abflug getestet werden auf dem Schiff und der Test bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist (was so sein sollte) da wir mit den Kanaren aus keinem Hochrisikogebiet einreisen.
Rechtsgrundlage für diese Regelung für NRW sollte das Urteil des OVG Münster Az.: 13 B 1770/20.NEvom 20.11.20 AZ.:13 B 1170 20.N.E. sein
Tenor des Urteils ist, dass die Quarantäne kein geeignetes Mittel zur Eindämmung ist, wenn der Inzidenzwert im Reiseland gleich oder geringer als der Wert „hier“ ist.
Diese Bedingungen sollten erfüllt sein.
Angaben natürlich ohne Gewähr und lediglich meine Rechtsauslegung ;-). Keine Rechtsberatung. Jeder sollte sich bei seinem Kreis informieren und sich nicht auf Angaben im Forum verlassen :-).
Lg
Das ist korrekt, was Du da aus dem Urteil ableitest. Dieses Urteil ist ja auch in die von mir weiter oben zitierte aktuelle NRW-Coronaverordnung eingeflossen.
Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländeren gibt es für NRW eine Pflichtabsonderung von 10 Tagen nur, welche man jederzeit durch einen Testen (entweder 48 Stunden vor oder bis 24 Stunden nach Einreise) umgehen kann. Weiterhin ergibt sich, wenn man sich erst nach der Einreise testet, muss man sich bis zum Testergebnis " ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eige-nen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen".
Eigentlich ganz einfach hier in NRW
Nur so am Rande, nach dem Urteil gab es eine Menge Änderungen an den Verordnungen. Da müsste vermutlich neu geklagt werden...
Ach ja, ich bin kein Rechtanwalt, das ist keine Rechtsberatung und jeder Erwachsene ist für seine Handlungen immer noch selbst verantwortlich