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  1. AIDAFANS / AIDA-FANS Deine Clubschiff Community - Dein Wasserurlaub Netzwerk
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Beiträge von frequentcruiser

  • Upgrade und Upsell

    • frequentcruiser
    • 19. Juni 2019 um 09:50

    @TRAVELBUDDY

    Vielleicht hast Du die Innenkabine einfach nur auf dem falschen Schiff gebucht. Bei anderen Reedereien gibt es Innenkabinen mit virtuellem Balkon:

    klick hier

  • Upgrade und Upsell

    • frequentcruiser
    • 17. Juni 2019 um 13:08
    Zitat von TRAVELBUDDY

    Was soll ich da noch upgraden? 8)

    Na zum Beispiel in die First ... oder in die Residence.

  • Upgrade und Upsell

    • frequentcruiser
    • 17. Juni 2019 um 12:40

    Dann würde ein Upgrade seitens AIDA ja Dein ganzes Experiment durcheinanderbringen. Nein, Nein, das wollen wir Dir keinesfalls antun.

  • Upgrade und Upsell

    • frequentcruiser
    • 17. Juni 2019 um 12:35

    Wenn Dir eine Innenkabine zu claustrophobisch ist, wieso buchst Du sie dann ?

  • Internet / WLAN / Telefon an Bord

    • frequentcruiser
    • 4. Juni 2019 um 19:55
    Zitat von leely

    HIER setzt meine Frage an: WORAN erkenne ich, ob es ein "normales" Netz ist oder ein teures Schiffsnetz?

    Jedes Mobilfunknetz besitzt einen numerischen Code, der aus einer dreistelligen Länderkennung (MCC) gefolgt von einer meist zweistelligen Netzkennung (MNC) besteht. Bei deutschen Mobilfunknetzen beginnt dieser Code mit der Länderkennung 262. Bei internationalen Netzen, die über Satellit bereitgestellt werden, ist die Länderkennung stets 901.

    Ob und wie man sich MCC/MNC des aktuell angewählten Netzes anzeigen lassen kann, hängt von der Firmware des verwendeten Smartphones ab. Es gibt aber verschiedene Apps und Widgets, über die man sich MCC/MNC ebenfalls anzeigen lassen kann.


    Bei Android Smartphones kann z.B. die kostenlose App "Cell Widget" von Dieter Theiss für die Anzeige von MCC und MNC auf dem Homescreen verwendet werden:

    Bei diesem Beispiel ist das Smartphone im thailändischen Netz "dtac-T" eingebucht. 520 ist dabei die Länderkennung von Thailand und 47 ist die Netzkennung des Mobilfunknetzes.

    Wenn hinter MCC die Zahl 901 steht, handelt es sich um ein Satellitennetz.

  • Rechtsansprüche bei Flugverspätung

    • frequentcruiser
    • 1. Juni 2019 um 21:15

    ergo-hh

    Ansprüche verjähren meines Wissens ja erst nach 3 vollen Kalenderjahren. Da kann man die Forderung ja zunächst online einreichen. Sollte die Forderung dort (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt werden, bleibt einem immernoch die Möglichkeit, den Rechtsweg über einen Anwalt (oder via Flugverspätungs Dienstleister) zu gehen.

    In der Regel übernehmen die Dienstleister eh nur die Fälle, die relativ unstrittig sind und die automatisiert bearbeitet werden können. Komplizierte Fälle, die viel Arbeit verursachen, sind für die Dienstleister nicht lukrativ und werden daher oft nicht übernommen.

    Und ebendiese unstrittigen Fälle kann man leicht auch selbst abwickeln.

  • Rechtsansprüche bei Flugverspätung

    • frequentcruiser
    • 1. Juni 2019 um 19:19

    ergo-hh

    Ich habe Deinen Beitrag #31 gerade gelesen. Dazu folgendes:

    SAS hat genau wie BA eine Webseite, über die man Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung online an die Fluggesellschaft stellen kann:

    https://www.care.flysas.com/selfservice/fe…/Sections/EU261

    Warum hast Du es nicht zunächst über diesen einfachen Weg versucht?


    Ein Hinweis zur eben verlinkten Seite bei SAS:

    das Zertifikat für die gesicherte (https) Verbindung zu SAS ist gestern (am 1. Juni) abgelaufen. Darum erfolgt bei den meisten Browsern seit heute eine Fehlermeldung, dass die Verbindung nicht sicher sei. Ich denke, SAS wird dieses technische Problem in den nächsten Tagen behoben haben.

    Bis zur Behebung des Zertifikat Problems kann die Seite auch unverschlüsselt aufgerufen werden:

    http://www.care.flysas.com/selfservice/fe…/Sections/EU261

    .

  • Rechtsansprüche bei Flugverspätung

    • frequentcruiser
    • 1. Juni 2019 um 09:11

    Das geht bei einigen Airlines jetzt recht flott:

    14 Tage nach einer um 3:04 Std verspäteten Ankunft in Tokyo/Narita die pauschale Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung bei British Airways online angefordert. 2 Tage später kam die Bestätigung des Anspruchs per email. Weitere 2 Tage später war der volle Betrag auf dem Konto.

    Es besteht m.E. kein Grund, einen externen Dienstleister zu beauftragen, insbesondere wenn dieser am Ende 29.5% (25% zzgl. MwSt) der von der Airline gezahlten Entschädigung als Provision für seine Dienste einbehält.

  • Esta Formular USA/ ETA Kanada

    • frequentcruiser
    • 5. Mai 2019 um 20:24

    Google einfach nach "Form I-94W - Visa Waiver Arrival/Departure Record".

    Dieses Formular war bis 2015 im Einsatz und enthielt die gleichen Angaben, wie heute die elektronische ESTA Anmeldung.

  • Alles zum Flughafen Frankfurt

    • frequentcruiser
    • 28. April 2019 um 23:47

    Unglaublich, aber wahr ...

    Für alle, die am heutigen Sonntag per Bahn zum Flughafen Frankfurt (bzw. per Bahn vom Flughafen nach Hause) reisen wollten, sah es wohl mehrere Stunden lang ganz schlecht aus:

    https://www.hessenschau.de/wirtschaft/weg…-krank-100.html

  • Rechtsansprüche bei Flugverspätung

    • frequentcruiser
    • 18. April 2019 um 12:54

    Laba42

    Um für eine Flugverspätung eine pauschale Entschädigung nach EU Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) zu erhalten muss der Flug in der EU beginnen oder von einer Fluggesellschaft durchgeführt sein, die Ihren Sitz in der EU hat.

    Bei einem Flug ab Singapur, der von Emirates durchgeführt wird, greift die EU Fluggastrechteverordnung nicht, da beide genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • Aida Newsletter

    • frequentcruiser
    • 10. April 2019 um 15:30

    Kann es sein, dass AIDA an Kunden mit einer bestehenden Reisebuchung aus dem Grund keine aktuellen Newsletter verschickt, damit sich die Kunden nicht über günstigerere Angebote ärgern.

  • Zufriedenheit mit/bei AIDA Cruises

    • frequentcruiser
    • 31. März 2019 um 06:23
    Zitat von Seeungeheuer

    Bei welcher Zeit liegt da die Grenze ?

    Die Grenze ist ganz zeitunabhängig dann erreicht, wenn an einem Tisch die Spielkarten aus der Tasche gezogen werden.

  • Zufriedenheit mit/bei AIDA Cruises

    • frequentcruiser
    • 26. März 2019 um 12:04
    Zitat von diddi4

    ... Aida als Veranstalter der Pauschalreise wusste ja auch, dass der Gast zwei Gepäckstücke gebucht hatte.

    Woher sollte AIDA als Veranstalter der Reise wissen, dass der Gast tatsächlich beabsichtigt, zwei Gepäckstücke mitzunehmen. Der Gast hat nicht zwei Gepäckstücke gebucht, sondern lediglich eine Buchungsklasse auf dem Hinflug, bei der bis zu zwei Gepäckstücke als Freigepäck mitgenommen werden können (aber nicht müssen).

  • Zufriedenheit mit/bei AIDA Cruises

    • frequentcruiser
    • 26. März 2019 um 10:58

    Unter der Rubrik "Fluggepäck" findet sich in AIDAs FAQs der Satz:

    "Als allgemeiner Richtwert gilt ein Gepäckstück à 20 kg pro Person in der Economy Class."

    Es sollte also bereits bei der Buchung bekannt sein.

  • Zufriedenheit mit/bei AIDA Cruises

    • frequentcruiser
    • 26. März 2019 um 10:01
    Zitat von diddi4

    Genau das, was ich im Forum bei einigen Usern wirklich schlimm finde. Losbrüllen, ohne genau zu wissen um was es geht. Wurde ja schon richtig gestellt, hätte man sich aber auch denken können, dass es bei der Ailine von Mallorca kein Premium Eco gibt.

    SUMEHA, diddi4 und Alle anderen, die an einer Lösung des ursprünglichen Problems interessiert sind.

    Zunächst dürfte unstrittig sein, dass SUMEHA ein An- und Abreisepaket mit Hinflug in Premium Economy und Rückflug in Economy gebucht hat. Es sollte daher SUMEHA bereits zum Zeitpunkt der Buchung des Anreisepaketes bekannt gewesen sein, dass die Freimenge auf dem Rückflug (1pc) geringer ausfällt als bei dem Hinflug (2pc). Für genau diesen Fall gibt es bei AIDA in den FAQs einen Hinweis zum Thema Über- und Sondergepäck. Darin bittet AIDA seine Reisenden mit gebuchtem Anreisepaket, die Über- oder Sondergepäck mitnehmen wollen, dieses AIDA bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.

    In dem Fall, dass AIDA für die Gäste mit gebuchtem An-/Abreisepaket einen eigenen Charterflug organisiert, kennt AIDA dann bereits im Vorfeld die Anzahl der benötigten Gepäckstücke und kann den Charterflug entsprechend disponieren: z.B. ein Flug für 100 Paxe und 120 Gepäckstücke einkaufen, da 20 Paxe ein zusätzliches Gepäckstück gebucht haben.

    Hätte SUMEHA dieses getan, dann wäre vermutlich überhaupt kein Problem entstanden.

    Stattdessen liess SUMEHA den Vertragspartner AIDA bei der Buchung des Reisepaketes im Unklaren darüber, dass beabsichtigt wird, beim Rückflug in Economy ein zweites Gepäckstück mitzunehmen. Erst 2½ Wochen vor Reisebeginn -nach Bekanntgabe der Flugdaten- kontaktiert SUMEHA die Airline bzw. AIDA und versucht verzweifelt, bei dem zwischenzeitlich fest disponierten Flug noch ein zweites Gepäckstück hineinzubuchen.

    Finde den Fehler ... :frage1:

  • Zufriedenheit mit/bei AIDA Cruises

    • frequentcruiser
    • 25. März 2019 um 12:07

    Verstehe ich das richtig? Du hast das An- und Abreisepaket zur Kreuzfahrt bei AIDA gebucht. Und Du hast (wegen des langen Fluges auf die Seychellen), den Hinflug in Premium ECO gebucht. Und den Rückflug ab Kreta in der Economy.

    Und jetzt wunderst Du Dich, wieso du beim Hinflug zwei Gepäckstücke und beim Rückflug nur ein Gepäckstück kostenfrei mitnehmen kannst.

    Nun ... in diesem Fall hast Du genau das beommen, was Du gebucht hast. Wo genau ist also das Problem?

  • Wird Amsterdam nicht mehr angelaufen?

    • frequentcruiser
    • 21. März 2019 um 12:18

    Wir wissen doch alle, dass der Großteil der Revenues an Bord generiert wird, und da gehören an Bord gebuchte Ausflüge natürlich dazu. Es liegt also im vitalen wirtschaftlichen Interesse der Reederei, ihre Paxe nicht bis ins Zentrum der Zielorte zu fahren (wo diese dann einfach per Spaziergang die Städte erkunden können), sondern sie vielmehr für ein mehr oder weniger hohes Entgelt dorthin zu transportieren.

    Das machen sie in Bangkok so (Liegeplatz: Laem Chabang), in Ho Chi Minh City (Liegeplatz: Phu My), und an anderen Orten. Und jetzt eben auch in Amsterdam.

    Die Sache mit den 8 Euro City Tax ist lediglich die passende Ausrede, um den für die Reederei gewinnbringenden Liegeplatz ausserhalb der Stadt dem Kunden als dessen Gewinn zu verkaufen: Wir machen das ja nur, um Dir -lieber Kunde- die Ausgabe der City Tax zu ersparen.

    Für mich als Passagier bedeutet das konsequenterweise, dass ich meine Reisen dann eben dort buche, wo man ehrlicher mit mir umgeht. Es ist ja allgemein bekannt, welche Reedereien Amsterdam noch anfahren.

  • 25.11.-09.12.19

    • frequentcruiser
    • 7. März 2019 um 19:19

    Finnair bietet den Flug von Frankfurt über Helsinki nach Bangkok (und zurück) in Eco derzeit ab 449,- Euro an (z.B. hin am 22.11., dann zwei Übernachtungen um Bangkok anzusehen, und zurück am 9.12. abends).

  • Wird Amsterdam nicht mehr angelaufen?

    • frequentcruiser
    • 6. März 2019 um 09:10
    Zitat von bernd_meier

    Wenn man auf den Anlaufplan geht, erscheint einem die Meldung, dass alle Kreuzfahrtschiffe entweder auf Rotterdam oder Ijmuiden ausweichen

    Hier: https://www.ptamsterdam.nl/nl/cruises-portal

    Nicht "alle" Schiffe sondern "alle aufgeführten" Schiffe. Und in der Liste stehen dann bevorzugt Schiffe, die zu Carneval (incl. Cunard, Costa und AIDA) oder zu MSC gehören.

    Die Schiffe von RCCL/Celebrity (incl Mein Schiff) und NCL scheinen nicht betroffen zu sein.

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