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Bordguthaben von AIDA bei Stornierung/Neubuchung

  • Oma97
  • 22. März 2021 um 10:18
  • Antworten

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1. offizieller Beitrag
  • Oma97
    Sehr gerne auf dem Wasser
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    37
    Beiträge
    54
    • 22. März 2021 um 10:18
    • #1

    Hier mal ein Hinweis für alle, die von einer Stornierung der Fahrt seitens AIDA betroffen sind und das Angebot annehmen über das Bordguthaben (Höhe ist abhängig von Länge der Neugebuchten Reise).

    Das Bordguthaben soll auf der neuen Buchungsbestätigung stehen, nicht unter MyAida.

    Vorgeschichte:

    Ich hatte in 2020 die Winter im hohen Norden Route vom 06.-20.03.2021 gebucht, die wurde von AIDA im Februar 2021 storniert, daraufhin habe ich zeitnah im Februar bei meinem Reisebüro neugebucht mit dem Hinweis auf das Bordguthaben und das Reisebüro hat die alte BuchungsNr und die neue ReferenzNr (BuchungsNr habe ich erst am 19.03.2021 erhalten) per Email mit dem Hinweis aufs Bordguthaben an AIDA gesandt.

    Nachdem ich in den diversen Gruppen und Foren gelesen habe, dass so einige ihr Bordguthaben unter MyAida sehen konnte, fragte ich beim Reisebüro mal nach weil es bei mir nicht so ist. Dabei kam denn raus, dass der gesamte Emailverkehr zwischen dem Reisebüro und AIDA bei AIDA verschwunden ist! Ich soll jetzt eine neue Buchungsbetsätigung bekommen, wo das Bordguthaben ausgewiesen wird.

    Motto:

    Mit dem PC kann man Probleme lösen, die man ohne PC gar nicht hätte!
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil
    AIDA Bella Mallorca-Kanaren 2010
    A-Rosa Flora Rhein 2014
    A-Rosa Bella Donau 2015
    A-Rosa Brava Rhein 2016
    AIDA Prima Hamburg-Gran Canaria 2017
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    AIDA Vita New York-Hamburg 2019

    AIDA Stella Kanaren 2020

    AIDA Cara Winter im hohen Norden 2021

    AIDA Sol Norwegens Fjorde 2021

    AIDA Mar Ahoi Tour Norwegen 2021

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    AIDA cosma Kanaren mit Madeira 2024

    Frisch gebucht MSC Preciosa Metropolen Tour 2025

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    • RE: Bordguthaben von AIDA bei Stornierung/Neubuchung

    Coole, neue AIDA Angebote

  • abigail
    Anfänger
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    2
    • 23. März 2021 um 19:50
    • #2

    Hat schon jemand Erfahrung mit folgender Situation:

    Bordguthaben aus 2020 abgesagter Reise (als es noch 10% auf den Anzahlungbetrag gab wenn man umbuchte) und Wiederabsage der umgebuchten Reise.

    Was ist dann mit dem BGH aus 2020?

    Und falls man es behält, gibt es da irgendwelche Vorraussetzungen? Wie z.B. muss die dann erneute Umbuchung wieder den gleichen Wert haben wie die erste Reise 2020 ?

    Ich bekomme niemand bei Aida ans Phone und da meine April-Reise (ab Hamburg nach Norwegen) auch immer noch nicht abgesagt ist, fehlen mir diese Infos einfach bei der Suche nach Ausweichrouten.

    Danke für Infos von bereits Betroffenen.

  • Alicia
    Moderator
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    • 23. März 2021 um 20:18
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Wie meinst Du das genau?

    Die 10% gab es doch auf den bereits bezahlten Reisepreis und dann alles zusammen als Gutschein.

    Dieser Gutschein ist aber nicht zwingend Bordguthaben, sondern kann auch für den Reisepreis genutzt werden.

    Wenn Du den wie auch immer bereits genutzt hast, bekommst Du bei Absage der Reise durch Aida einen neuen Gutschein. Den kannst Du unabhängig vom neuen Reisepreis für eine neue Reise nutzen. Sowohl für den Reisepreis als auch als Bordguthaben. Zuschnitt der neuen Reise ist egal. Falls er noch unbenutzt ist sowieso.

    Dann gab es aber auch nur Bordguthaben bei einigen abgesagten Reisen. Dieses Bordguthaben wurde bei Neubuchung einer Reise dort eingebucht. Aida nannte das teilweise Umbuchung, aber es ging immer um eine von Aida abgesagte Reise.

    Hier müsste eigentlich das bereits gewährte Bordguthaben von Aida mit umgebucht werden. Wenn nicht, nach Umbuchung und Erhalt der Bestätigung nachfragen.

    Beides selbst schon gehabt.

    Wenn Du ein Bordguthaben für eine Umbuchung jetzt bekommst, kannst Du trotzdem den Gutschein mit den 10 % nutzen . Das schließt sich nicht aus.

    Ich hoffe, ich habe Dich richtig verstanden.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Schneeweischen
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    • 23. März 2021 um 20:19
    • #4

    Wir hatten den Fall letztes Jahr schonmal. Wir haben lediglich das neue bordguthaben eingebuchtet bekommen, das alte ging verloren. Ich hatte mich schon geärgert, weil ich bin dem Gutschein mit den 10% dann mehr gehabt hätte. Hätten wir nicht umgebucht hätten wir gar kein bordguthaben bekommen. Wir haben letztes Jahr auf März dieses Jahr umgebucht und die wurde jetzt erneut abgesagt. Jetzt geht das bordguthaben vermutlich wieder verloren, da wir vermutlich keine Umbuchung vornehmen...

  • abigail
    Anfänger
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    2
    • 23. März 2021 um 21:12
    • #5

    Alicia

    Ja 10% auf den bereits gezahlten Reisepreis. Aber leider nicht als Gutschein erhalten. Steht als Bordguthaben auf der Reisebestätigung der Umbuchungsreise.

    Ein Gutschein wäre ja besser, da wie du sagtest der auch auf den Reisepreis anwendbar gewesen wäre.

    Ja es geht mir auch darum, wenn Aida absagt. Ich würde ja fahren - auch ohne Landgang. :)

    Ich hatte nur gehört, die neue Umbuchungsreise (also dann die 3. wenn Aida die 2. auch absagt) müsste den gleichen Reisepreis haben um das BGH zu behalten.

  • Alicia
    Moderator
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    • 23. März 2021 um 21:55
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    abigail von dieser Variante habe ich bisher noch nichts gehört. Tut mir leid. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass sich alles zu Deiner Zufriedenheit lösen lässt.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • donutdieb
    Anfänger
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    4
    • 26. April 2021 um 14:29
    • #7

    Hallo liebe Community,

    bisher war ich immer nur unregistrierter Mitleser, der hier sehr viel gelernt hat. Aber manchmal braucht man auch Hilfe bei etwas, mit dem noch keiner aufkam. :gruebel:

    Wie bei jedem wurde nun auch meine gebuchte Reise vor 10 Tagen abgesagt. Nach langem Hin und Her will ich eigentlich umbuchen, allerdings habe ich hierzu einen neuen Reisepartner benötigt (und gefunden), da die bisherige Begleitung aus privaten Gründen weggefallen ist.

    Nun hat sich AIDA dazu geäußert und meinte, dass bei Umbuchung (verständlicherweise) nur das halbe BGH gewährt wird, da die neue Begleitperson von der Absage nicht betroffen ist. Dass man aber wegen der Namensänderung nun nochmal 50,00EUR berechnet finde ich dann doch etwas unverschämt (auch wenn es gemäß AGB rechtens sein mag).

    Nun als Frage an euch erfahrenen Kreuzfahrer: Wäre es denn möglich, die Umbuchungsoption verfallen zu lassen und sich mit der neuen Begleitung im Mai oder Juni auf z.b einer Metropolentour oder nach Norwegen neu einzubuchen (aktuell buchbar und werden ja bestimmt zu 99,9% abgesagt), sodass ich dann wieder Anspruch auf BGH bei Umbuchung habe und auch für die Namensänderung nicht nochmal extra etwas bezahlen muss?

    Ich weiß, es wäre etwas kompliziert und evtl. auch etwas frech.. aber siegt das nicht manchmal auch? :D

    Oder vielleicht ist ja selbst schon jemand diesen Weg gegangen, wäre jedenfalls sehr froh über eure Meinung bzw. Hilfe :)

  • Anja1
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.293
    • 26. April 2021 um 16:46
    • #8
    Zitat von donutdieb

    Hallo liebe Community,

    bisher war ich immer nur unregistrierter Mitleser, der hier sehr viel gelernt hat. Aber manchmal braucht man auch Hilfe bei etwas, mit dem noch keiner aufkam. :gruebel:

    Wie bei jedem wurde nun auch meine gebuchte Reise vor 10 Tagen abgesagt. Nach langem Hin und Her will ich eigentlich umbuchen, allerdings habe ich hierzu einen neuen Reisepartner benötigt (und gefunden), da die bisherige Begleitung aus privaten Gründen weggefallen ist.

    Nun hat sich AIDA dazu geäußert und meinte, dass bei Umbuchung (verständlicherweise) nur das halbe BGH gewährt wird, da die neue Begleitperson von der Absage nicht betroffen ist. Dass man aber wegen der Namensänderung nun nochmal 50,00EUR berechnet finde ich dann doch etwas unverschämt (auch wenn es gemäß AGB rechtens sein mag).

    Nun als Frage an euch erfahrenen Kreuzfahrer: Wäre es denn möglich, die Umbuchungsoption verfallen zu lassen und sich mit der neuen Begleitung im Mai oder Juni auf z.b einer Metropolentour oder nach Norwegen neu einzubuchen (aktuell buchbar und werden ja bestimmt zu 99,9% abgesagt), sodass ich dann wieder Anspruch auf BGH bei Umbuchung habe und auch für die Namensänderung nicht nochmal extra etwas bezahlen muss?

    Ich weiß, es wäre etwas kompliziert und evtl. auch etwas frech.. aber siegt das nicht manchmal auch? :D

    Oder vielleicht ist ja selbst schon jemand diesen Weg gegangen, wäre jedenfalls sehr froh über eure Meinung bzw. Hilfe :)

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    Ich glaube, dass das geht. Musst dich aber beeilen, Mai wird bald abgesagt und du hast ein (überschaubaren) Restrisiko, dass die Reise stattfindet.

  • Schneeweischen
    Fortgeschrittener
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    241
    • 26. April 2021 um 19:34
    • #9

    Ja das ginge. Wie Anja1 schon schreibt musst du dich aber beeilen und das kleine Restrisiko in Kauf nehmen.

  • wuschwusch
    Erleuchteter
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    2.223
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    3
    • 26. April 2021 um 19:37
    • #10
    Zitat von donutdieb

    Ich weiß, es wäre etwas kompliziert und evtl. auch etwas frech.. aber siegt das nicht manchmal auch? :D

    Ja... das würde ich in dem Fall vermutlich auch so machen...

    AIDA hat nichts zu verschenken... aber du ja eben auch nicht:)

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
    XX. 09/2020 New York, Florida & Karibik - AIDAluna ;(

    XX. 12/2020 Kanaren & Madeira - AIDAnova;(

    XX. 04/2021 Norwegens Küste mit Fjorden - AIDAluna;(

    XX. 11/2021 Von Kreta auf die Seychellen - AIDAblu ;(

    XX. 05/2024 Nordische Inseln mit Island - AIDAbella ;(

    XX. 11/2024 Orient ab Dubai - AIDAprima ;(

    39. 10/2025 Von Hamburg in die Dominikanische Republik - AIDAperla

    40. 01/2026 Mittelmeer - MSC World Europa

  • donutdieb
    Anfänger
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    4
    • 26. April 2021 um 21:59
    • #11

    Danke für eure Antworten, werde das dann die Tage noch so machen. Und komm mir schon etwas weniger frech vor. 🙈😅

    Das kleine Restrisiko ist ja überschaubar. Für denn Fall dass die Tour doch stattfindet würde ich mir sogar ne Woche extra frei nehmen und fahren :Boot1:

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