Stornogebühren
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frauchen -
13. März 2015 um 11:58 -
Geschlossen
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....meine RRV beeinhaltet auch : Arbeitslosigkeit, Berufswechsel etc
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kann eine plötzliche Arbeitslosigkeit eigentlich ein Beruflicher Grund sein?
Das nehme ich mal an, wen man man nicht Selbständiger ist!
Bei Arbeitnehmern wird das schon ein Rücktrittsgrund sein, aber wie es ist, wenn man z.B. keinen Urlaub vom Chef bekommt, keine Ahnung.
Ich habe mal bei meiner Versicherung geschaut, was Reiserücktrittsgründe sind:
* Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung eines Versicherten
* Impfunverträglichkeiten des Versicherten
* Schwangerschaft des Versicherten
* Schaden am Eigentum des Versicherten, wie Brand, Elemantareignisse u.s.w.
* Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber
* Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses des Versicherten, sofern dieser vor Reiseantritt arbeitslos warEigentlich sagt das doch eigentlich alles, ist aber wie gesagt ein Auszug von meiner Versicherung, es kann bei anderen auch andere Bedingungen geben!
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es lohnt sich ja auch immer vorher eine Reiseversicherung abzuschließen die dann im Krankheitsfall die Kosten übernehmen wird
und ob man Krank ist entscheidet ja in der Regel der Hausarzt meines Vertrauens.
In dem hier geschilderten Fall sind ganz klar berufliche Gründe genannt worden!
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Außerdem ist das Problem dieses Thread überhaupt kein Fall für eine Reiserücktrittsversicherung.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Kommt auf die "beruflichen Gründe" und auf die jeweilige Versicherung an.
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..aber wie es ist, wenn man z.B. keinen Urlaub vom Chef bekommt, keine Ahnung.
Wenn der Urlaub offiziell genehmigt war, daraufhin die Reise gebucht wurde und der Urlaub dann betriebsbedingt storniert werden muss, sind die Stornokosten vom Unternehmen zu tragen.
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......obwohl wenn ich im Beruf krank werde oder auch einen Berufsunfall habe ist es ja auch ein Beruflicher Grund


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Hallo zusammen,
allen vielen Dank für den regen Austausch und die guten Wünsche für unsere Reise.
Mein Mann und ich werden auf jeden Fall, wie immer, viel Spaß auf dem Schiff haben - Ihr wisst ja: AIDA-süchtig. Man kann es einfach nicht lassen!

Auch Euch eine gute Fahrt auf eine bestimmt kommende nächste Tour!
LG
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Eigentlich hat die Threadstarterin ja eine andere Frage gestellt. Nämlich, ob die Stornogebühren von 30% auch fällig werden, wenn die Kabine gleich wieder belegt wurde.
In den AGB heißt es ja, dass man zahlen muss, es sei denn, dass man AIDA nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden iat. Halt die Frage, wie man das macht.
Die von mir zitierten Gerichtsurteile besagen außerdem, dass die Gerichte eigentlich nur 20% bis zum 30. Tag vor Reiseantritt für angemessen halten. -
el-capitano
27. Dezember 2020 um 17:08 Hat das Thema aus dem Forum wasserurlaub.info Foren Archiv nach Historische Sonstiges verschoben. -
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