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Kreuzfahrten Ärger über Zwangstrinkgeld

  • Lievi
  • 12. August 2014 um 12:35
  • Antworten

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1. offizieller Beitrag
  • Lievi
    Gast
    • 12. August 2014 um 12:35
    • #1

    StZ

    Nur 599 Euro für eine Woche Kreuzfahrt im Mittelmeer, inklusive Vollpension und Unterhaltung an Bord? Da greifen Schnäppchenjäger gerne zu. Doch manches Lockangebot kann deutlich teurer werden. Denn die An- und Abreise, Landausflüge und Getränke beim Essen sind oft nicht enthalten. Zudem kassierten viele Reedereien von Schiffsreisenden jahrelang „Service-Entgelte“, die ebenfalls im günstigen Werbepreis für den Urlaub auf See fehlten – und deshalb regelmäßig Ärger machten. Denn die oft üppigen Zwangstrinkgelder können die Reisekasse erheblich belasten.


    Mehrere deutsche Gerichte haben diese Machenschaften bereits für unzulässig erklärt. So wurde dem Kreuzfahrtanbieter MSC schon zweimal untersagt, mit Reisepreisen zu werben, in denen das „Service-Entgelt“ nicht enthalten ist. Wie bei zahlreichen anderen Anbietern stand bisher hinter dem groß gedruckten Werbepreis ein kleines Sternchen, meist nur in winzigen Fußnoten fand sich der Hinweis „zzgl. Service-Entgelt“. Das Landgericht und in der nächsten Instanz auch das Oberlandesgericht München sahen darin einen Verstoß gegen die deutsche Preisangabenverordnung – und gaben dem Verband Sozialer Wettbewerb in Berlin recht, der gegen MSC eine Unterlassungsklage angestrengt hatte (OLG München 6 U 3188/13 sowie LG München 1 HKO 2655/13).

    Die Reederei strebt jedoch ein Grundsatzurteil an. Nach Auffassung von MSC ist nicht deutsches Recht, sondern die europäische UGP-Richtlinie entscheidend. Zur Klärung dieses Juristenstreits wurde die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Mit einem Urteil rechnet das Unternehmen frühestens im nächsten Jahr. Bis dahin bleibt die Lage auch für Verbraucher unübersichtlich. „Reedereien, die bisher nicht abgemahnt oder verklagt wurden, können nach wie vor mit einem Preis ohne Service-Entgelt werben und sich dadurch Vorteile verschaffen“, sagt eine MSC-Sprecherin. Das sei Wettbewerbsverzerrung. Man wolle mit der Revision letztlich eine einheitliche Regelung und Rechtssicherheit für Anbieter und Kunden erreichen.

    Zwangstrinkgeld soll zur gerechten Verteilung führen

    In der Tat erschweren die intransparenten Zusatzkosten den Vergleich für die Verbraucher. Je nach Anbieter, Reisedauer und Zielgebiet gibt es ganz unterschiedliche Zuschläge. Das Internetportal Cruisetricks.de hat ähnliche „Servicepauschalen“ wie bei MSC auch bei den Konkurrenten Costa, Royal Caribbean, Cunard und Norwegian Cruise Line festgestellt. Transparenter und besser machten das Aida Cruises und TUI Cruises, hier seien die Trinkgelder für die Crew schon im angegebenen Reisepreis eingerechnet.

    Auch das Kammergericht Berlin entschied voriges Jahr, dass Zwangstrinkgelder bei einer Kreuzfahrt bereits im Endpreis enthalten sein müssen und nicht nachträglich aufgeschlagen und einbehalten werden dürfen (Az.: 5 W 11/13). Zwang oder nicht – das ist dabei die entscheidende Frage. Denn natürlich kann jeder Reisende dem Zimmermädchen oder dem Ober freiwillig Trinkgelder geben, wenn er mit der Leistung zufrieden ist. Auf Kreuzfahrten wird allerdings ein fester Betrag pro Tag oft automatisch dem Bordkonto des Passagiers belastet und am Ende von der Reederei kassiert. Das soll gewährleisten, dass die Trinkgelder gerecht unter der Besatzung verteilt werden und nicht nur Mitarbeiter, die direkt mit den Passagieren zu tun haben, die Extras einstecken.

    Das klingt gut, hat aber einige Haken. Denn wenn sich der Kunde gegen diese Zwangsabgabe nicht wehren kann, was bisher in der Praxis oft schwierig gewesen ist, zahlt er faktisch einen höheren Preis für die Kreuzfahrt als in der Werbung angegeben. Das Kammergericht Berlin hob deshalb ein Urteil des Landgerichts auf, das die entsprechende Beschwerde eines Reisenden zuvor abgewiesen hatte.

    Angabe des Service-Entgelts soll Transparenz schaffen

    Im konkreten Fall sollte der siebentägige Seeurlaub „555 Euro p. P. zzgl. Service Entgelt*“ kosten. Das Zusatzentgelt wurde in kleiner Schrift mit 7 Euro pro „beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht“ beziffert. Unter dem Strich koste die Kreuzfahrt daher 604 Euro, entschied das Gericht. Die Werbung mit dem niedrigeren Preis sei unzulässig und unlauterer Wettbewerb. In der Branche und in Reiseforen im Internet sind die Zwangstrinkgelder und „Service-Entgelte“ an Bord seit Langem ein heiß diskutiertes Thema. Befürworter meinen, dass die hart arbeitende und meist dürftig bezahlte Besatzung der Luxusdampfer ohne die Extras noch weniger verdienen würde. Kritiker halten dagegen, dass der Reisende für den vorab gezahlten Komplettpreis guten Service auch ohne Zwangstrinkgeld erwarten kann und die Reeder ihre Mitarbeiter lieber anständig bezahlen sollten. Zudem sei oft undurchsichtig, ob und wie die „obligatorischen“ Trinkgelder an die Mannschaft verteilt würden.

    In der alltäglichen Praxis hat auch MSC eingelenkt und weist seit einigen Monaten nur noch Kreuzfahrtpreise aus, die das „Service-Entgelt“ bereits ausdrücklich enthalten. Andere Anbieter haben nachgezogen, denn ähnliche Unterlassungsklagen könnten auch ihnen drohen.

    Das schafft nun mehr Transparenz auf dem Markt. In aktuellen Angeboten heißt es zum Beispiel bei einer Costa-Reise in der Karibik, dass im Preis von 1399 Euro an aufwärts schon 115 US-Dollar Service-Entgelt enthalten seien, bei einer Norwegian-Reise im Mittelmeer ab 1199 Euro sind es 144 US-Dollar.

    MSC gibt seit April nach eigener Auskunft nur noch unverbindliche Trinkgeldempfehlungen an seine Bordgäste, in der Regel ab fünf Euro aufwärts pro Nacht. Zwar werde der Betrag weiter automatisch dem Bordkonto belastet, sagt die MSC-Sprecherin, doch der Reisende werde nun klar darauf hingewiesen, dass diese Buchung angepasst oder storniert werden könne. Bisher war das meist nur mühsam, mit Begründung und nur für den jeweiligen Tag möglich.

  • BMW Rider
    Anfänger
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    51
    • 12. August 2014 um 21:31
    • #2

    Hallo Lievi,
    es sollten generell für Verbraucher vergleichbare Preisangaben Gültigkeit haben.
    Bei unserer letzten MSC Reise (Mai 2014) wurde das Trinkgeld berechnet. Nach Bitte an der Rezeption wurde dies beanstandungslos gelöscht, was aber erst am vorletzten Reisetag ersichtlich wurde.
    Aber habe nichts zwangsweise bezahlt sondern die Personen, mit denen ich Kontakt hatte, entsprechend direkt bedacht.
    Gruß
    Peter


    Aida Luna Karibik 17 November 2019 :serledigt:

    Aida Cara Große Ostsee 3 Juni 2019 :serledigt::jump:

    neue Mein Schiff 2 2019 Mittelmeer mit Lissabon :serledigt:

    diverse Reisen mit MSC und Costa 2015 - 2018

    MSC Armonia 2. Jungfernfahrt Genua nach Gran Canaria Nov. 2014 :serledigt:
    MSC Orchestra Baltikum Mai 2014 :serledigt:

    Aida cara Norden in 2013 :serledigt:

    Aida mar Rotes Meer 12/2012 :serledigt:

  • DerFremde
    Schüler
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    • 12. August 2014 um 21:46
    • #3

    Und was haben die Hilfsköche, der Spüler oder die Wäschereimitarbeiter von Dir bekommen?

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    1.505
    • 12. August 2014 um 21:56
    • #4
    Zitat von DerFremde

    Und was haben die Hilfsköche, der Spüler oder die Wäschereimitarbeiter von Dir bekommen?

    Nichts.. und das ist auch gut so... warum wird es nicht gleich eingerechnet.
    Wenn ich 2 Wochen Mallorca buche in einem 4* Hotel muß ich auch kein extra Trinkgeld zahlen.
    Übernachte ich 1 Nacht in irgendeinem Hotel auf der Welt muß ich auch nirgends was extra zahlen fürs das Personal hinter den Kulissen.

    Hoffe das dieses Extratrinkgeld gerichtlich gekippt wird.

  • neptunski
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    • 12. August 2014 um 23:01
    • #5

    Glaubt denn hier ernsthaft jemand, dass dieses "Zwangstrinkgeld" wirklich komplett an die Mannschaft ausgegeben wird?

    Rechnet mal die genannten Beträge, bei mehreren Tausend Gästen, pi mal Daumen, auf den Monat hoch.

  • el-capitano
    *Moderator*
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    • 13. August 2014 um 05:17
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat

    Glaubt denn hier ernsthaft jemand, dass dieses "Zwangstrinkgeld" wirklich komplett an die Mannschaft ausgegeben wird?

    Rechnet mal die genannten Beträge, bei mehreren Tausend Gästen, pi mal Daumen, auf den Monat hoch.

    Ist doch relativ einfach. ..rechne ein Angestellten auf zwei Fahrgäste.
    Je Gast 7€ pro Tag = 14 €.
    14€ x 30 Tage entspricht pro Monat 420€ Trinkgeld pro Beschäftigten...also mehr, wie manche Küchenhilfe als Lohn bekommt....

    es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Huapstache der estre und leztte Bchustbae sitmmen.
    Der Rset knan tatol falcsh sien und man knan es onhe Porbelme leesn.:thumbsup:

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 06:34
    • #7

    Ehrlich gesagt habe ich mir zu dem Thema noch nie groß Gedanken gemacht. Ich kann jetzt nur von NCL sprechen. Die Servicepauschale ist halt schon immer Bestandteil einer Reise, dass war aber immer von vornherein klar.

    Natürlich frage ich mich auch, warum man die Pauschale nicht einfach schon vorab im Reisepreis inkludiert und warum die Mitarbeiter nicht auch von vornherein mehr Geld verdienen............. und das Küche und Wäsche auch bedacht werden sollte, ist mir auch klar. Unser Kabinensteward hat aber auch noch mal ein kleines Extra-Trinkgeld erhalten. Aber das ist ja jedem selber überlassen.

    Als wir 2007 mit NCL angefangen haben, lag die Servicepauschle bei 10 $, nun bei 12 $.

    Was mich aber doch wundert und nervt, ist dann noch mal die Extra-Servicecharge von 15 % on Top bei den Getränken beispielsweise. Also das ist doch Veräppelung oder? :gruebel: Also wäre dann Küche und Wäsche ja immer eine schlechtbezahlte Stelle an Bord?

    4 Mal editiert, zuletzt von Lievi (13. August 2014 um 06:49)

  • Online
    biggi43
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    249
    • 13. August 2014 um 09:00
    • #8

    Hallo,
    ja die Extra-Servicecharge ärgerte mich auch am Meisten. Wir waren vor ca. 5 Jahren mit Costa unterwegs und uns wurde vor der Reise am Flughafen der Geldbeutel gestohlen mit Bargeld und den ganzen Ausweisen (wir waren zu viert). Auf dem Schiff haben wir das Protokoll von der Polizei vorgelegt und wegen momentaner Geldknappheit darum gebeten ob man die Servicepauschale nicht halbieren könnte pro Tag, da ein Notfall unsererseits bestand.
    Costa verweigerte dies (wir mussten vier mal voll bezahlen, da die Kinder schon Jugentliche waren) und wir bekamen dafür lieber nichts zu trinken am Abend, da auch die Kreditkarte gestohlen wurde.
    Es war sehr ärgerlich für uns, sodass wir natürlich dem Serviceentgeld gegenüber negativ eingestellt sind.

    Grüsse
    biggi43

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 09:06
    • #9

    "Auf Rechnung" bezahlen geht bei einem Schiff gar nicht oder? :gruebel:

    Bargeld und Kreditkarte ist ja echt der Supergau. :(

  • KleinDoris
    Profi
    Reaktionen
    2.868
    Beiträge
    1.035
    • 13. August 2014 um 09:23
    • #10

    Hallo,
    ja das ist ein Thema, worüber man kontrovers diskutieren kann.
    Meine Meinung dazu, wir haben auch eine kleine Firma mit 8 Angestellten. Wenn ich meinen Auftraggebern ein sogenanntes Serviceentgelt für die 8 Angestellten pro Tag/oder pro Auftrag berechne, könnte ich ja theoretisch meinen 8 Leuten weniger Lohn bezahlen, tuen wir aber nicht, weil es so auch nicht üblich ist. Auf den Kreuzfahrtschiffen scheint das so zu gehen, also auf Kosten der Angestellten sich mehr Profit einzuheimsen. Sind ja irgendwie versteckte Kosten bei den Passagieren. Ich gehe auch davon aus, dass nicht alles Trinkgeld auch wirklich bis in die untersten Etagen der Spüler, Wäscher, Näher u.s.w. hinkommt.
    Tja irgendwie versteht das wer will. :frage1:

    2006 - Karbik mit Royal Clipper, dem größten Segler
    2010 - Panamakanal und Mittelamerika mit MS Albatros
    2014 - SOA mit Aida aura
    2014 - Oslo, Kopenhagen mit MS2
    2016 - Norwegenfjorde mit MS Artania
    2017 - blaue Reise um Kroatiens Inseln mit MS Casablanca
    2018 - Hollandtour in der Adventszeit mit Arosa Flora
    2019 - Ostern auf der Donau mit Phoenix

    2022 - ab Hamburg mit Sea Cloud Spirit

    2024 - Flussschiffahrt Rhein nach Holland und Flandern

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 09:25
    • #11

    Aber in den USA ist das Trinkgeld ja an Land üblich. Z. B. 10 % in New York.

    Deswegen habe ich mir bei einem US-Schiff auch noch nie Gedanken zu gemacht.

  • Online
    biggi43
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    151
    Beiträge
    249
    • 13. August 2014 um 10:01
    • #12
    Zitat von Lievi

    "Auf Rechnung" bezahlen geht bei einem Schiff gar nicht oder? :gruebel:

    Zitat von Lievi

    Bargeld und Kreditkarte ist ja echt der Supergau. :(

    Nee, das ging gar nicht, obwohl damals schon das 3. mal mit denen unterwegs waren. Wir bekamen nur Getränke vom vorab bestellten Getränkepaket d.h. für uns Wasser und Softdrinks. Wäre für uns das tägliche Zwangstrinkgeld wenigstens halbiert worden, hätten wir den Urlaub noch retten können.

    Grüsse
    biggi43

  • Maxilinde
    Fortgeschrittener
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    1
    Beiträge
    269
    • 13. August 2014 um 10:03
    • #13

    so ist es, in vielen Ländern sind Trinkgelder bestandteile des Lohnes, wer alles wie in Deutschland geregelt haben möchte sollte dann mit einer deutschen Reedrei fahren-am besten unter deutscher Flagge, da fällt dann AIDA auch schonmal aus.
    Abgesehen davon: ich weiss doch vorher was an Serviceentgeld anfällt, ist es denn so schwer Summe A zu Summe B zu rechnen?

    Wem die Kreditkarte geklaut wird, das ist schlimm.....aber auch in Deutschland bekomme ich ohne Geld( egal ob das Trinkgeld includiert ist, oder nicht, ....nix.Ihr wurded ohne Ausweis an Bord gelassen?Da staune ich aber...

    Hier ist es wichtig die Telefonnummer seiner Bank dabei zu haben...schlauerweise nicht im Geldbeutel, dann genügt nämlich ein Anruf um schnell in einem der nächsten Häfen mit Geld versorgt zu werden( ein Grund warum ich eine Bank habe die nicht nur virtuell existiert)

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 10:10
    • #14

    Maxilinde

    Das scheint bei den Italienrn aber zu gehen. In einer TV-Reportage hatte auch mal eine Familie entweder die Pässe vergessen oder sie wurden gestohlen. Ich weiß es nicht mehr. Ende vom Lied, sie kamen ohne Original-Reisepass an Bord.

    Ich glaube Familie in der Heimat konnte eine Kopie faxen!? Bekomm es nicht mehr ganz zusammen.

    Aber es ging eben ohne Original-Reisepass.

    Bei NCL undenkbar!

  • Freundin
    Anna
    Reaktionen
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    487
    • 13. August 2014 um 10:11
    • #15
    Zitat von el-capitano

    Ist doch relativ einfach. ..rechne ein Angestellten auf zwei Fahrgäste.
    Je Gast 7€ pro Tag = 14 €.
    14€ x 30 Tage entspricht pro Monat 420€ Trinkgeld pro Beschäftigten...also mehr, wie manche Küchenhilfe als Lohn bekommt....


    Wenn das so einfach wäre. Nur gibt es einen Umlageschlüssel. Der Koch zb. erhält am meisten Trinkgeld und alle anderen Servicekräfte je
    nach Position viel weniger. Die Extra-Servicecharge von 15 % on Top bei den Getränken, wird man vor der Buchung der Reise eigentlich darauf hingewiesen?

    Schönen Gruß
    Anna

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 10:14
    • #16

    Ja, wird man.

    Bei den Nützlichen Informationen (Wissenswertes, FAQ´s) auf der HP.

  • Seeungeheuer
    Erleuchteter
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    Beiträge
    3.233
    • 13. August 2014 um 10:22
    • #17

    Das mit dem Schlüssel stimmt , es. Bekommt nicht jeder das gleiche
    Und da diese Art der Bezahlung in den USA üblich ist, muss man bei den Amis damit Leben
    In NY akzeptieren wir das ja auch. Andere Länder andere Sitten :lol1:

  • Lievi
    Gast
    • 13. August 2014 um 10:23
    • #18

    So wird es als Beispiel bei NCL gehändelt:

    Trinkgelder

    Es ist unsere oberste Priorität, dass Sie Ihre Kreuzfahrt mit Norwegian Cruise Line in vollen Zügen genießen und dass unsere gesamte Besatzung Ihnen den ausgezeichneten Servicestandard bietet, für den Norwegian Cruise Line bekannt ist. Wir würden uns insofern freuen, wenn Sie an Bord die exzellente Servicequalität entsprechend anerkennen und honorieren. Aus diesem Grund unterstützt Norwegian Cruise Line an Bord ihrer Schiffe zwei Trinkgeldprogramme. Unser Crew-Trinkgeldprogramm kommt all den Crewmitgliedern zugute, die durch ihre Arbeit Ihre Kreuzfahrt zu einem ganz besonderen Erlebnis werden lassen. Dazu gehören die Mitarbeiter in den Restaurants, die Kabinenstewards und weitere, hinter den Kulissen agierende Mitarbeiter. Zur Vereinfachung der Abwicklung erlauben Sie Norwegian Cruise Line bitte, täglich auf Ihrem Bordkonto ein freiwilliges, an internationalen Standards ausgerichtetes Crew-Trinkgeld in Höhe von US $ 12 für alle Gäste ab 3 Jahren vorzumerken. Gäste, die an diesem Programm nicht teilnehmen möchten, können jederzeit an Bord die tägliche Vormerkung auf Ihrem Bordkonto streichen, ändern oder auf ein gewünschtes Maß reduzieren, bevor das Bordkonto vor Ausschiffung am Ende der Kreuzfahrt durch Zahlung ausgeglichen wird. Zudem erbringen einige unserer Besatzungsmitglieder optionale Serviceleistungen, die nicht von allen Gästen genutzt werden. Wir möchten Gäste, die entsprechende Serviceleistungen nutzen, dazu ermutigen, guten Service dieser Mitarbeiter angemessen zu honorieren. Für das Servieren von Getränken wird ein empfohlenes Trinkgeld von 15 %, für
    Wellnessbehandlungen von 18 % automatisch auf der Rechnung ausgewiesen. Gästen der Suiten, die Butler- und Concierge-Leistungen in Anspruch nehmen, empfehlen wir, Trinkgelder entsprechend der erbrachten Dienstleistungen in Erwägung zu ziehen.

    Eine Erstattung an Bord ist nicht möglich, wenn die Servicepauschale schon vor der Abreise bezahlt wurde. In diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Erstattungsantrag bitte nach Ihrer Reise schriftlich an unsere Reservierungszentrale in Deutschland.

    FAQ

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