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"Pauschalreise mit Kabine VARIO"

  • layla
  • 24. Juli 2014 um 20:12
  • Antworten

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  • TUIfan
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    • 25. Juli 2014 um 10:21
    • #21
    Zitat von layla

    ................

    TUIfan: 7.4 der Reisebedingungen haben wir gelesen und da in unserer Betsätigung eine VARIO Reise deklariert ist, meinen wir ja eben gerade, dass wir unter den angegebenen Bedingungen auch umbuchen können sollten...

    Nein,
    könnt ihr grundsätzlich nicht, wenn AC nicht will.
    Alles andere ist Kulanz

  • Anzeige
    • RE: "Pauschalreise mit Kabine VARIO"

    Schau mal hier:

    Wer von euch flexibel ist, findet über diesen Link oft überraschend gute AIDA Deals.

  • salomo
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    • 25. Juli 2014 um 12:01
    • #22

    So und ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und alles nachgelesen und bin zu folgendem Entschluß gekommen, dass eine Umbuchung möglich sein sollte, denn der Tarif Vario besagt eine Umbuchung bis 60. Tage vor Reisetermin bei Vario 150,00 Euro siehe Preisteil bzw. Vergleich.

    Wenn die Reise auf Basis der Variopreise ausgeschrieben ist, sollte hierzu auch Vario greifen :meinung:


    35 % Anzahlung genau wie bei Vario und etwas anderes finde ich auch auf der Webseite von Aida nicht. Wenn ein Angebot anders als alle anderen Angebote von Aida auf der Webseite sind, sollte der Anbieter auch zusätzlich dazu schreiben was genau anders als bei Vario ist. :meinung:

    2 Mal editiert, zuletzt von salomo (25. Juli 2014 um 12:14)

  • TUIfan
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    • 25. Juli 2014 um 12:14
    • #23

    noch ein Mal,
    eine Umbuchung ist grundsätzlich nicht möglich, außer AC stimmt zu.

  • salomo
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    • 25. Juli 2014 um 12:16
    • #24

    Hallo TUIfan und wo genau steht dieses geschrieben?

  • TUIfan
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    • 25. Juli 2014 um 12:20
    • #25
    Zitat von salomo

    Hallo TUIfan und wo genau steht dieses geschrieben?

    ist doch alles schon geschrieben worden.
    7.4
    und bitte nacheinander lesen und wirken lassen.

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 12:30
    • #26

    entweder ich bin so blöd oder stehe auf der Leitung. 7.4 sagt bei Aida für mich aus, dass man 60. Tage vor Anreise für 150 Euro umbuchen kann - hier der Ausschnitt aus den Reisebedingungen von Aida:


    7.4
    Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertrags-
    abschluss, z.
    B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der
    Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen),
    besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter
    Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere
    unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von
    AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:
    • Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM keine
    •
    Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO oder Umbuchung von AIDA PREMIUM oder
    JUST AIDA auf AIDA VARIO 150 Euro p.
    P. für die erste und zweite Person in der Kabine

  • Neram Ppolip
    Anfänger
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    • 25. Juli 2014 um 12:37
    • #27

    der 1. satz unter punkt 7.4 sagt doch eindeutig, dass KEIN anspruch besteht. im nachfolgenden satz sind die kosten für von aida geduldete ausnahmeregelungen aufgeführt. in deinem fall "wollen" sie das nicht. für dich gilt dann also ausschließlich satz 1.

  • klausnorbert
    Meister
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    • 25. Juli 2014 um 12:38
    • #28

    Was ist denn an diesem Satz nicht zu verstehen????


    7.4

    Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertrags-

    abschluss, z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der

    Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen),

    besteht nicht.

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 12:40
    • #29

    na und wie soll ich dann nachstehenden Satz aufnehmen, wenn der Kunde aber nun eine Umbuchung wünscht, denn Aida schreibt ja nachfolgend dann noch:

    Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter

    Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere

    unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von

    AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:

    • Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM keine

    •

    Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO oder Umbuchung von AIDA PREMIUM oder

    JUST AIDA auf AIDA VARIO 150 Euro p.

    P. für die erste und zweite Person in der Kabine


    Es steht nirgends irgendwo das Aida damit machen kann was sie wollen, wenn ihnen der Kunde behart in Ordnung und wenn sie nicht wollen, dann eben nicht. Und deshalb aus diesem Grunde würde ich einfach mal diesen Satz einem Rechtsexperten geben was der dazu meint.

    Auch ich habe diese Reise gebucht und als Traumstart losging, komischerweise habe ich da mit Aida telefoniert und es wäre gegangen.

  • klausnorbert
    Meister
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    • 25. Juli 2014 um 12:41
    • #30

    Das entscheidende Wörtchen ist "dennoch", nicht der von dir fett gedruckte Satz.

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 12:46
    • #31

    Sorry und warum steht dann auf Wunsch des Kunden? Und einmal wird es gemacht und ein anderes Mal nicht. Sorry ich habe die gleiche Reise gebucht und man hätte bei mir sofort umgebucht, nur ist ein Todesfall dazuwischen gekommen sodass ich nicht umgebucht habe weil ich nicht weiß welche Kosten jetzt noch auf mich zukommen.

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 13:20
    • #32

    So und im Preisteil - bei vergleich steht auch folgendes:

    Tarife:

    Premium Umbuchung kostenlos

    Vario bis 60. Tage 150 Euro

    Just 300 Euro

    Da ich jedoch einen Anwalt kenne werde ich diesen am Wochenende einmal fragen was er dazu meint, denn ich bin ein sehr humaner Mensch und der Meinung man sollte alle Menschen gleich behandeln - denn schließlich wäre es ja bei mir auch möglich gewesen - dann sollte es auch für alle möglich sein.

    Einmal editiert, zuletzt von salomo (25. Juli 2014 um 13:37)

  • salomo
    Weltenbummler
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    61
    • 25. Juli 2014 um 13:35
    • #33

    http://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…dell.19097.html

  • denyo111
    Gast
    • 25. Juli 2014 um 13:48
    • #34
    Zitat von salomo

    So und im Preisteil - bei vergleich steht auch folgendes:


    Der Vertrag wird aber unter Einbeziehung der Reisebedingungen geschlossen und nicht auf Basis solcher Vergleiche.

    Und die Reisebedingungen sagen nun mal, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Umbuchung besteht.
    Sollte einer Umbuchung zugestimmt werden, ist das Kulanz seitens AIDA mit den von dir zitierten Konditionen

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 14:21
    • #35

    So obwohl mich die Sache ja eigentlich nichts angeht,
    habe ich mit meinem bekannten Rechtsanwalt der in einer große Anwaltskanzlei
    tätig ist gesprochen und dieser sagte es kann umgebucht werden unter den Voraussetzungen,
    dass der Gesamtzuschnitt der Reise eingehalten und vor 60. Tagen auf Wunsch des
    Kunden umgebucht wird zu einem Preis pro Person von 150 Euro. Seiner Meinung
    nach hat der Bucher dieser Reise einen Anspruch von einer normalen Kabine auf
    eine Balkonkabine (sollten noch welche frei sein) wenn er den Aufpreis der Rechnung sowie die Gebühren bezahlt
    und es noch 60 Tage bis zur Reise sind, denn sollte jemand krank werden so muss er ebenfalls umbuchen und das Reisebüro muss dies akzeptieren..

  • TUIfan
    Fortgeschrittener
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    Beiträge
    228
    • 25. Juli 2014 um 14:34
    • #36

    Ich nehme an Du hast mit einem Fachanwalt für Reiserecht oder zumindest für Vertragsrecht gesprochen.
    Da die Sachlage so einfach ist, bucht doch einfach um, dann seht ihr wie AC reagiert.

  • salomo
    Weltenbummler
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    • 25. Juli 2014 um 14:38
    • #37

    In dieser Anwaltskanzlei sind mehrere Fachanwälte und ich denke nicht eine Auskunft zu bekommen die nicht stimmt, zudem will ich ja nicht umbuchen habe aber auch solch eine Reise gebucht und bei mir hätte man es gemacht, wie auch bei vielen anderen wenn sie wissen wie der Zug läuft. :serledigt:

  • denyo111
    Gast
    • 25. Juli 2014 um 14:46
    • #38
    Zitat von salomo

    Seiner Meinung
    nach hat der Bucher dieser Reise einen Anspruch von einer normalen Kabine auf
    eine Balkonkabine


    Da würde mich dann allerdings interessieren, woraus der "Rechtsanwalt einer großen Kanzlei" diesen Anspruch ableitet

  • salomo
    Weltenbummler
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    61
    • 25. Juli 2014 um 15:28
    • #39

    Mein Gott man kann ja jedes Wort auseinandernehmen oder
    interpretieren und ich bin in Gottes Willen kein Anwalt sondern ich meinte wenn
    jemand eine höhere Kabinenkategorie buchen möchte und noch freie Kapazitäten
    vorhanden sind unter Zugrundelegung, der Reisebestimmungen von Aida und
    zusätzlicher Übernahme der Mehr- und Umbuchungskosten., dem User der diesen
    Beitrag eröffnet hat ist es sicherlich keine Hilfe wenn man sich auf falsch
    geschriebene Wörter eine Diskussion startet und in Anbetracht der Tatsache ging
    es ja lediglich darum kann man umbuchen oder nicht.

    :sbitte: :serledigt:

  • Hamburgerjung
    Schüler
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    69
    • 25. Juli 2014 um 15:49
    • #40

    Ich denke, jeder Anwalt wird die Gesetze, bzw. in diesem Fall die AGB von AC, immer im Sinne seiner Klienten = Kunden auslegen. Schließlich verdient er damit sein Geld. :meinung:

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