Ohhh...
Ich hatte vor 3 Wochen auf der Aura die Mitarbeiterin dazu befragt, die klare Antwort war:
Urlaubskasse ist nicht mit BGH aus Aktien kombinierbar!!
Begründung: Es soll in Zukunft nur noch 1x BGH möglich sein, also entweder aus Aktien, oder aus UK, oder aus Buchungen mit BGH-Angebot. Nicht betroffen davon ist wohl das BGH über den Clubstatus.
Ich hatte die letzte Reise mit BGH gebucht, dann vor der Reise mein Aktien-BGH abgerufen, worauf mir das Buchungs-BGH wieder getrichen wurde. Mir wurde erklärt, ich könne nur einmal BGH erhalten, entweder aus Aktien oder das von der Buchung. Ich habe mich mit AIDA in Verbindung gesetzt, denn meiner Meinung nach hat dies nichts miteinander zu tum.
Wenn ich eine Reise mit BGH buche, so ist das ein Angebot welches ich annehme. Die Sache mit den Aktien ist eine ganz andere Baustelle, schließlich habe ich sie ja gekauft und trage auch das Risiko.
Nach langem Hin und Her (viele Telefonate und E-Mails später)wurde mir das Buchungs-BGH wieder gutgeschrieben, aber auch nur, weil es mir in der Buchungsbestätigung halt schon schriftlich "bestätigt" war.
Es gibt meiner Meinung nach diesbezüglich einfach keine klare Marschrichtung von seiten AIDA, aber vielleicht ist dies auch beabsichtigt?
