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Rechtsansprüche bei Flugverspätung

  • Wuppernixe
  • 8. August 2010 um 15:44
  • Antworten

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1. offizieller Beitrag
  • Wuppernixe
    Gast
    • 8. August 2010 um 15:44
    • #1

    Hat schon jemand Erfahrung gemacht mit der Einklagung von Rechtsansprüchen bei Flugverspätung?

    Ich werde es nun versuchen, da wir anstelle 7.05 h erst gegen 15.30 h abgeflogen sind.

  • Sue
    Infiziert vom AIDA Virus
    Reaktionen
    26
    Beiträge
    10
    • 11. August 2010 um 21:56
    • #2

    Hallo Wuppernixe,

    die Ansprüche müssen bei der Fluggesellschaft gestellt werden, AIDA verwies uns im Dezember 09 darauf.

    Damals waren wir statt um 10 Uhr erst am nächsten Morgen gegen 8 Uhr geflogen. Air Berlin hat nach Frankfurter Tabelle abgerechnet und wir erhielten so um die 165 € für 2 Personen.
    Tragisch hier: Unser Schiff war natürlich weg und im Endeffekt gingen uns sogar 2 ganze AIDA-Tage flöten.

    Einige Reisende von damals haben den "Fall" noch immer nicht ad acta gelegt und beschreiten nun den Klageweg. Ich wollte mir jedoch nicht die Weihnachtsreise verderben und habe den Verlust in Kauf genommen.

    Toi toi für Deinen Erstattungserfolg!

    Gruß
    Sue

    AURA: 2005 Transatlantik

    BELLA: 2008 Kanaren, 2010 WWM 10 T., 2010 WWM 7 T., 2012 Kanaren, 2017 Westeuropa
    LUNA: 2009 Kanaren, 2019 Transatlantik
    DIVA: 2011 ÖMM,
    BLU: 2012 Transeuropa, 2015 Kanaren, 2017 Kanaren, 2022 Adria, 2023 Adria
    STELLA: 2013 Kanaren,
    CARA: 2014 Nordeuropa
    PRIMA: 2016 Tauffahrt Metropolen
    SOL: 2017 Kanaren, 2022 Kanaren, 2023 Weltreise Chile-Mauritius
    PERLA: 2018 Metropolen, 2021 Karibik
    NOVA: 2020 Jan. Kanaren
    MAR: 2019 Metropolen, 2021 Norwegen, 2025 Gr.Winterpause
    VITA: 2019 Transarabien

    COSMA: 2022 WMM, 2023 Transarabien

    MS 2: 2020 Nordsee 4 Tg

    MS 3: 2025 GB

    Artania: 2024, 5 Tage Weihn.märkte NL u. B.

  • MidnightSun
    "Name ist ein direktes ehrliches Programm!"
    Reaktionen
    23
    Beiträge
    197
    • 11. August 2010 um 22:10
    • #3
    Zitat von Wuppernixe

    Hat schon jemand Erfahrung gemacht mit der Einklagung von Rechtsansprüchen bei Flugverspätung?

    Ich werde es nun versuchen, da wir anstelle 7.05 h erst gegen 15.30 h abgeflogen sind.


    Ich glaube da wirst du nicht viel Glück haben wenn du dein Schiff trotzdem noch erreichst.

    Meine Eltern haben noch nicht mal 36 Stunden vor Abflug die Meldung bekommen das der für Montag morgen angesetzte Flug erst auf den späten Abend verlegt wurde. Ein ganzer Urlaubstag war weg. Bei der Airline beschwert. Aber kam eine Antwort das man mit sowas immer rechnen muss etc.

    Liebe Grüße SUNNY :schwimmen:

    "Wir sehnen uns nicht nach bestimmten Plätzen zurück,
    sondern nach den Gefühlen die sie in uns auslösen!"
    Sigmund Graff

    2xCara, 1xCarnivalSplendor, 2xBlu, 2xAura, 2xBella, 1xSol, 1xMar+Taufbarkasse, Stella Clubnacht, Norwegian Spirit, 1xVita, 1xAnthem of the Seas und immer noch nicht genug...

  • bernie
    Kreuzfahrtentester
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    144
    • 12. August 2010 um 00:02
    • #4

    @ Wuppernixe

    guckst Du bei Google unter "Fluggastrechte" da gibt es jede Menge Informationen und Urteile was Dir zusteht. Nur freiwillig rückt keine Fluggesellschaft was raus, da mußt Du schon mit rechlichen Schritten drohen und notfalls einen Rechtsanwalt einschalten. Könnte sich in Eurem Fall aber vermutlich lohnen. Ist aber auch die Frage wann Ihr über die Flugverspätung informiert wurdet. Schon vorher oder erst am Flughafen ?

    Gruß bernie

    47 x AIDA (Cara,Alte-Blu,Diva,Bella,Luna,Sol,Mar,Blu,Stella,Aura,Prima,Perla,Nova,Cosma)
    5 x NCL (Paerl,Gem,Epic,Getaway,Escape)
    5 x MSC (Musica,Armonia,Splendida,Magnifica, Grandiosa)
    9 x Costa (Atlantica,Mediterranea,Victoria,Luminosa,Deliziosa,neoRomantica,Smeralda)
    5 x RCCL (Splendour,Vision,Adventure,Anthem,Harmony,Symphony)
    2 x Celebrity (Silhouette,Solstice)
    20 x nickocruises (Fluss und World Voyager, Vasco da Gama)
    9 x 1AVista
    17 x a-rosa
    38 x TUI MS1+2+3+4+5+6,1,2,7,Relax

    3 x Transocean
    2 x Delphin
    12 x Phoenix Fluss + Hochsee
    2 x MS Deutschland
    1 x Silver Cloud

    1 x Sea Cloud Spirit
    5 x HLKF Europa + 2,

    1 x Cunard Queen Mary 2

    6 x plantours Fluss

  • Anna Renate
    Gast
    • 12. August 2010 um 13:20
    • #5

    Ein Beispiel hier
    Biggi
    das wäre unzumutbar. Das gilt aber nur, wenn ihr die ganze Zeit am Flughafen verbracht habt. Also ab c. 5:00 Uhr, denn man
    soll ja 2 Stunden vorher dort sein. Aber ich glaube die Stunden zählen nicht.
    @ MidnightSun
    wenn man das Schiff dennoch erreicht, geht es dennoch um die lange Wartezeit am Flughafen.
    Einen Schadensersatz erhält jeder, bei unzumutbaren Wartezeiten. Egal ob man auf ein Schiff möchte oder einen
    Hotelurlaub gebucht hat.

  • Cap Hornier
    Volunteer UEFA EURO 2024
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    • 12. August 2010 um 14:02
    • #6
    Zitat von MidnightSun

    Bei der Airline beschwert. Aber kam eine Antwort das man mit sowas immer rechnen muss etc.


    Wenn es darauf ankommt, dann wird eine Fluggesellschaft schon mit einer 'fundierten' Begründung aufwarten, die sie von jedweder Zahlung befreit.

    #87997
    AG FRANKFURT AM MAIN vom 3.02.2010
    29 C 2088/09

    Vorliegen "aussergewöhnlicher Umstände" nur bei von Fluggesell-
    schaft nicht beherrschbaren Geschehnissen

    Das Vorliegen "aussergewöhnlicher Umstände", die eine Ausgleichs-
    pflicht der Fluggesellschaft ausschliessen, kann nur bejaht werden,
    wenn das für die Beurteilung entscheidende Geschehen nicht von der
    Fluggesellschaft beherrscht werden konnte, nicht jedoch, wenn es
    sich um ein typisches Ereignis handelte, das in Ausübung der be-
    trieblichen Tätigkeit der Fluggesellschaft erwartet werden konnte.
    Dies gilt sowohl beim Vorliegen eines "technischen Defekts" als
    auch eines "unerwarteten Flugsicherungsmangels". (Aus den Gründen:
    ...Das Kriterium der Beherrschbarkeit bemisst sich insbesondere da-
    nach, ob der betreffende Vorgang unmittelbar in den betrieblichen
    Ablauf der Fluggesellschaft fällt. Der EuGH geht davon aus, dass es
    an der Beherrschbarkeit dann fehlt, wenn der Fehler oder das Prob-
    lem aus einer völlig anderen und deshalb von dem Unternehmen selbst
    nicht beherrschbaren Sphäre stammt. Der EuGH knüpft die Beherrsch-
    barkeit mithin an die Verantwortung für diesen Vorgang...).

    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • dzirbes00
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    • 12. August 2010 um 15:35
    • #7

    Hallo zusammen,

    also ich kann nur jedem raten es zu versuchen.

    Wir hatten auch schon einmal bei einem Flug mit der Lufthansa von Düsseldorf nach Rom so ein Problem. Wir hatten eingecheckt, standen am Gate und 5 Minuten vor Boarding hieß es dann, dass der Flieger einen technischen Defekt hat und der Flug gecancelt wird.
    Wir wurden dann am Lufthansa Schalter umgebucht auf AirFrance. Wir flogen dann über Paris nach Rom. Da der Flieger in Paris dann auch noch mal Verspätung hatte kamen wir insgesamt 7 Stunden später in Rom an als geplant

    Ein befreundetes Paar, dass mit uns geflogen ist, hat dann nach dem Urlaub gesagt, dass sie sich da auf jeden Fall beschweren werden, weil uns ja letztendlich fast ein Tag verloren gegangen ist. Ich war mir da unsicher und hab nur gemeint: "Ich bin eigentlich froh, dass wir überhaupt noch angekommen sind, bringt ja eh nix..." Habe aber dann eingewilligt, da mal anzufragen...

    Erst hatten die Lufthansa uns ca. 25 Euro pro Nase angeboten, aber nach weiterem nachaken gab es dann 150 Euro pro Person.

    Da hätte ich im leben nicht mit gerechnet. Ob da dann jeder soviel Erfolg hat wie wir in diesem Fall glaub ich jetzt nicht, aber es sollte auf jeden Fall was bei rum kommen.

    VG

  • Wuppernixe
    Gast
    • 12. August 2010 um 17:19
    • #8

    Ansprüche aus
    EU-Recht

    Wird ein Flug kurzfristig abgesagt, können Fluggäste
    seit dem 17. Februar 2005 höhere Ausgleichszahlungen von der
    Fluggesellschaft verlangen. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Gast
    wegen Überbuchung nicht befördert werden kann.
    Hier nun die
    Rechte auf einen Blick:
    Wer wegen Überbuchung oder abgesagtem
    Flug nicht befördert wird, erhält eine Entschädigung in Höhe von

    • 250 Euro bei Flügen von 1500 km oder weniger
    • 400
      Euro bei Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen über eine
      Entfernung von weniger als 3500 km
    • 600 Euro bei Flügen
      außerhalb der EU und über eine Entfernung von mindestens 3500 km.

    Wird
    der Flug jedoch bis zu sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit
    abgesagt und erhält man gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren
    anderweitigen Beförderung, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
    Für Verspätungen
    sieht die Verordnung keine Ausgleichszahlungen vor. Der Europäische
    Gerichtshof hat diese Ungleichbehandlung aber als rechtswidrig
    eingestuft.Nicht nur bei Flugannullierungen, sondern auch bei
    Verspätungen ab drei Stunden haben Fluggäste seither mehr Rechte. Der
    Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte mit Urteil vom 19. November
    2009 einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern die Verspätung
    nicht auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft "tatsächlich
    nicht zu beherrschen sind". Bei einer Verspätung von mehr
    als fünf Stunden kann der Reisende zudem den Ticketpreis erstattet
    verlangen, wenn er die Reise wegen der Verspätung nicht mehr antreten
    will.
    Lediglich Mahlzeiten, Getränke und notfalls
    Hotelunterkunft sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation muss die
    Fluggesellschaft bei einer Verspätung von unter drei Stunden
    anbieten.
    Hier finden Sie einen Informationsflyer
    der EU-Kommission
    über das EU-Recht - sowie unter diesem
    Link
    einen weiteren Informationsflyer.
    Ausführlichere
    Informationen und eine Liste der nationalen Behörden, die für die
    Durchsetzung dieser Ansprüche zuständig sind, finden Sie hier.
    Bei
    Beschwerden können Sie das offizielle Formular der EU-Kommission
    verwenden, welches Sie unter diesem
    Link
    finden.
    In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die
    offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle sowohl für die Rechte der
    Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der
    Verordnung (EG</abbr>) Nr</abbr>. 261/2004 als auch nach der Verordnung (EG</abbr>) Nr</abbr>.
    1107/2006, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und
    Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt.
    Quelle reisemangel.de
    Frankfurt -Antalya 400 EUR pro Person--wir waren zu viert---bin ja mal gespannt Einschreiben mit Rückschein ist unterwegs---ich halte Euch auf dem Laufenden

  • paddington
    Seit 2003 ständig auf See
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    1.867
    • 17. August 2010 um 09:27
    • #9

    Hallo,


    wir wollten im Dez. 09 von TFS nach Dus fliegen. Flug ging pünktlich ab. Nach ca. 10 Minuten gab es einen Höllenlärm an einem Triebwerk, das danach ausgefallen ist. Wir konnten nach Gran Canaria umkehren und dort auch zum Glück sicher landen.

    Das Flugzeug konnte nicht weiterfliegen und es wurde aus Deutschland eine Ersatzmaschine angefordert. Wir wurden während der langen Wartezeit zu einem Restaurant gefahren, wo wir Getränke und eine Mahlzeit bekamen. Nach ca. 2 Stunden saßen wir wieder im Flughafen und niemand hat sich um die Passagiere gekümmert. Letztendlich sind wir in Köln gelandet und mit einem Bustransfer nach Düsseldorf gebracht worden. Ankunft in Düsseldorf mit 12 Stunden Verspätung. ( anstatt Sonntag ca. 17 Uhr , Montagmorgen ca. 5 Uhr)

    Wir haben auch gedacht, dass wir wg. des EUGH Urteils gut entschädigt werden würden. Leider war die Condor nur bereit uns 25% der reinen Flugkosten zu erstatten. ( in Form eines Reisegutscheines).

    Ich glaube, dass die Fluggesellschaften immer einen Weg finden werden um nicht bezahlen zu müssen. (Wir hatten im Vorfeld mit den im Urteil genannten 400 Euro pro Person gerechnet)


    Im nachhinein sind wir froh, dass uns bei dem Vorfall nichts passiert ist und wir wollen uns über die Argumente, die Condor anbringt um nicht zahlen zu müssen nicht mehr ärgern.


    So, das waren meine Erfahrungen mit einer Flugverspätung!


    Gruß


    P.

  • Anna Renate
    Gast
    • 17. August 2010 um 09:44
    • #10

    Mit einem Reisegutschein, braucht man sich nicht abspeisen lassen.
    Wir hatten zwar keine Flugverspätung aber der Rückflug von Jamaica nach Düsseldorf war überbucht.
    So kamen wir in einen Flieger der nach München ging und dann mit dem nächsten nach Düsseldorf.
    Das schlimmste war, dass es auch auf diesem Flug nicht genügend Sitzplätze gab. Beim Start saßen wir auf
    den Crewsitzen und nach 3 Stunden, musste ich meinen eigentlichen Platz einnehmen. Mein Mann hat Stunden
    mit dem Rücken zur Flugrichtung auf einem Notsitz gesessen. Ohne Armlehnen.
    Als die Crew ihre Ruhepause beendet hatte, konnten wir wieder auf deren Plätzen sitzen. Wir sollten Morgens um 06:00 Uhr in Düsseldorf
    ankommen. Dort sind wir dann um 14:00 Uhr gelandet.
    Wir sollten einen Gutschein für den nächsten Flug erhalten. Darauf haben wir uns nicht eingelassen.
    Letztendlich haben wir dann den gesamten Rückflug erstattet bekommen.
    Das ist jetzt :sot: ich schreibe das hier nur um darauf aufmerksam zu machen, dass man einen Gutschein nicht
    akzeptieren muss.

  • dzirbes00
    Alles Ausprobierer
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    115
    • 17. August 2010 um 09:57
    • #11

    Ich stimme Anna Renate zu..

    Versuchen werden es die Fluggesellschaften immer mal mit dem Gutschein / 25%.... aber wenn man am Ball bleibt lenken die eigentlich sehr schnell ein...

    VG

  • Bini
    Hamburger Deern
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    • 17. August 2010 um 22:36
    • #12

    Wie steht's denn bei einem Streik?

    Fliege mit Air Berlin nach Mallorca - hin geht wohl alles glatt - aber die Piloten haben "noch für August" einen Streik angekündigt.
    Darf ich dann eigenmächtig einen anderen Rückflug buchen und AB in Rechnung stellen? Oder zahle ich den neuen Flug selber und AB erstattet mir meine Buchung?

    Reise(recht)profis, Ihr seid gefragt :gruebel:

    LG, Bini

  • TomH
    Gast
    • 18. August 2010 um 02:24
    • #13

    wenn du pauschal gebucht hast, kümmert sich AIDA um dein Reise...

    wenn du individuell gebucht hast, muss sich deine Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern. Leider hat das einen Haken... du musst unter Umständen sehr lange warten und dann ist das Schiff weg. Diese Option steht den Fluggesellschaften aber zu.

    Alternativ kannst du den Reisepreis zurück verlangen. Womit du aber auch auf alle Mehrkosten, die dir durch eine neue Buchung verzichtest.

    Alles andere hat einen laaaaaaaaangen Rechtsstreit zur Folge :schlafen:

  • Maria
    Suitenfan
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    446
    • 18. August 2010 um 21:38
    • #14

    Wir hatten letztes Jahr für unseren AIDA-Pauschal-Rückflug von Sharm el Sheikh nach München bei Airberlin für 10 € je Person Sitzplätze reserviert. Die Reise hatten wir ca. 1 1/2 Jahre vorher gebucht. Am vorletzten Abend vor Abreise hatten wir eine Nachricht an der Kabinentür, dass wir umgebucht wurden von Sharm el Sheikh nach Düsseldorf und von Düsseldorf nach München. Es stellte sich heraus, dass wir die einzigen waren, die umgebucht wurden, weil der Flug überbucht war. Unsere Proteste waren erfolglos. Letztendlich kamen wir über 5 Stunden später in München an als ursprünglich gebucht. Der von uns ursprünglich gebuchte Flug hat stattgefunden.


    Wir haben sowohl bei AIDA als auch bei Airberlin Ansprüche aufgrund der Fluggastrechteverordnung angemeldet. AIDA hat dann die Kosten für die Sitzplatzreservierung von 30 € erstattet, die angefallenen Telefonkosten von 40 €, 60 € für Verpflegung und 1/4 Tagesreisepreis. Für die geltend gemachten Ansprüche von 3 x 400 € wurden wir an Airberlin verwiesen. Beim weiteren Schriftverkehr haben sich AIDA und Airberlin gegenseitig die Schuld zugeschoben. Airberlin hat uns dann auch die 30 € Sitzplatzreservierungsgebühr erstattet. Ich habe dann noch einen Brief an AIDA geschrieben und mit der Stornierung der gebuchten Karibikreise gedroht. Zudem hatte ich darum gebeten, dass Kundenverärgerung Chefsache wäre und ich die Ablehnung meiner Ansprüche durch den Chef haben möchte. Daraufhin wurden die 1200 € von AIDA erstattet.


    Man sollte sich also keinesfalls alles gefallen lassen.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

  • Maria
    Suitenfan
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    • 18. August 2010 um 21:39
    • #15
    Zitat von Bini

    Wie steht's denn bei einem Streik?

    Fliege mit Air Berlin nach Mallorca - hin geht wohl alles glatt - aber die Piloten haben "noch für August" einen Streik angekündigt.
    Darf ich dann eigenmächtig einen anderen Rückflug buchen und AB in Rechnung stellen? Oder zahle ich den neuen Flug selber und AB erstattet mir meine Buchung?

    Reise(recht)profis, Ihr seid gefragt :gruebel:

    LG, Bini


    Bei einem Streik kann man vorher nie wissen, welche Flüge ausfallen. Wir hatten im Juli einen Flug von München nach Paris gebucht und auf der Fahrt zum Flughafen hörten wir, dass die französischen Fluglotsen streiken und ca. 1/3 der Flüge ausfallen. Unser Flug hat dann aber vollkommen planmäßig stattgefunden.

    Da hatten wir heuer bereits zum 2. Mal Glück. Wir hatten auch während des Vulkanausbruchs Flüge gebucht. Unser Flug fand statt.

    Also: positiv denken und nicht voreilig und eigenmächtig umbuchen.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

    Einmal editiert, zuletzt von Maria (18. August 2010 um 21:44)

  • TomH
    Gast
    • 20. August 2010 um 01:55
    • #16

    das soll nicht böse gemeint sein. Aber dein Beispiel ist mit Vorsicht zu genießen. Es stimmt nämlich wirklich, du hast Glück gehabt, dass dein Flieger ging :antwort:

    Ansonsten hättest du nämlich alt ausgesehen.

    Meine Erklärung war nur auf den angekündigten Streik der Air-Berlin Piloten gerichtet :antwort: Rechtlich ein sensibles Pflaster.

    Streiken nämlich beispielsweise plötzlich die Fluglotsen im Zielland, sodass deine gebuchte deutsche Fluggesellschaft auch nichts dafür kann, gehört das zur "höheren Gewalt" und du bekommst gar nix... wenn sie nicht wollen und von sich aus kulant sind.

  • Cap Hornier
    Volunteer UEFA EURO 2024
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    • 8. März 2011 um 12:37
    • #17

    #91779
    AG ERDING vom 3.01.2011
    5 C 1059/10

    Ausgleichsanspruch bei mehr als dreistündiger Verspätung bei der
    Landung am Zielort

    Der Fluggast ist berechtigt, einen Ausgleichsanspruch zu stellen,
    wenn er mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort gelandet
    ist und das Flugunternehmen nicht nachweisen kann, dass die Verspä-
    tung auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. (Aus den
    Gründen: ...Fluggäste verspäteter Flüge sind im Hinblick auf die
    Anwendung von Ausgleichsansprüchen den Fluggästen annullierter Flü-
    ge gleichzustellen, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen
    Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Gem. Art. 5 Abs.3
    VO 261/2004/EG ist das ausführende Unternehmen nicht verpflichtet,
    Ausgleichzahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die
    Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dem
    Verkehrsunternehmen obliegt es, darzulegen und erforderlichenfalls
    zu beweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung
    stehenden Mittel nicht möglich gewesen wäre, die aussergewöhnlichen
    Umstände zu vermeiden...).

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • Franki31H
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    • 3. Mai 2011 um 15:55
    • #18

    Auch ich ärgere mich gerade über die Verschiebung meiner Flugzeiten.

    Leider habe ich pauschal über AIDA gebucht.

    Statt um 12.00 Uhr landen wir erst um 19.00 Uhr in Antalya.... Es besteht somit keine Möglichkeit mehr, sich den Ort noch anzusehen....

    Habe ich irgendwelche Rechte (Umbuchung auf eine frühere Maschine)? Oder bin ich AIDA und TUIFly hoffnungslos ausgeliefert?

    Frank

  • Balou8
    Gast
    • 3. Mai 2011 um 15:58
    • #19

    Hallo,

    da hast Du leider keine Rechte,es heißt immer,Änderungen behalten wir uns vor.

    LG

  • TomH
    Gast
    • 3. Mai 2011 um 16:00
    • #20

    bei Pauschalbuchung über Aida keine Chance...
    Du hast nur den "Transport" zum Schiff an einem bestimmten Tag gebucht :antwort:

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