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Rücktritt von Reise

  • Souriselle
  • 24. Dezember 2007 um 08:56
  • Antworten

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  • Karibik1974
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    226
    • 2. Mai 2009 um 12:38
    • #41

    Hallo Ina und Sid,

    die TK steht bei mir!!!! Sabrina ist auch dabei. Sid, dann musst Du aber dann auch mal anwesend sein und nicht nur durch die Gegend ziehen....

    So bald der Preis steht wird die TK gebucht!!! Kann es kaum noch erwarten.

    Bei getrennter Buchung in ein und derselben Kabine haftet der eine nicht für den anderen. Sid, diese Info ist mir neu. Hatte mit Aida nämlich telefoniert und angeblich können die keine Buchung vornehmen mit 1/2 Kabine. Hast Du andere Infos????

    LG Grit

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    • RE: Rücktritt von Reise

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Andre_P
    \ō͡≡o˞̶
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    • 12. Januar 2010 um 23:07
    • #42

    Hallo,

    ich krame dieses Thema hier mal wieder aus.

    Grundsätzlich hat sich ja an den Bedingungen nichts geändert.

    Bei einer Doppelbelegung werden 75% Stornokosten fällig, wenn nur eine Person storniert.
    Das sagt ja folgender Satz aus:

    Zitat von Punkt 7.2 Reisebedingungen AIDAtime 2010/2011

    ...Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit
    gebuchter Doppelbelegung steht AIDA Cruises in jedem Fall eine pauschale Entschädigung in
    Höhe von 75 % zu....


    Was mich aber zum Überlegen bringt, ist folgender Satz:

    Zitat von Punkt 7.2 Reisebedingungen AIDAtime 2010/2011

    ...Im Falle einer Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit
    gebuchter Dreier- oder Viererbelegung stehen AIDA Cruises die Stornogebühren laut Tabelle unter
    Punkt 7.2 zu....

    Und die Tabelle sagt aus, dass bis zu 50 Tage vor Reiseantritt pro Person eine Stornogebühr von 10% (Premium) zu entrichten ist.

    Bedeutet das jetzt, dass wenn ich eine Dreierkabine buche und zwei Personen gleichzeitig storniere, dass Person 2 und 3 jeweils nur 10% Stornokosten zahlen müssen?
    Denn im ersten Teil wird ja nur die Doppelbelegung angesprochen. Erst im weiteren Text wird dann auf die Dreier- oder Viererbelegung eingegangen. Wobei hier auch wieder steht "eines Reiseteilnehmers". Bedeutet dieses "eines" jetzt nur ein Teilnehmer? Oder ist damit jeder Teilnehmer gemeint der storniert?

    Wenn ein Teilnehmer gemeint ist, was zahlen denn dann die anderen Teilnehmer, die stornieren? Es war ja keine Doppelbelegung gebucht, sondern eine Dreier- oder Viererbelegung.
    Wenn aber jeder Teilnehmer gemeint ist, wäre es doch möglich um als Alleinreisender eine Kabine günstiger als mit 25% (oder gar 60%) Aufschlag zu buchen.

    Mich würde mal interessieren, was unsere Juristen hier im Forum dazu sagen.


    Gruß
    André

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    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich."
    Konrad Adenauer

  • Karibik1974
    Perlentaucher
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    • 12. Januar 2010 um 23:21
    • #43

    Hallo André,

    musste zwar 2x lesen, um das zu kapieren, aber jetzt verstehe ich Deinen Gedankengang....

    Würde mich ja auch seeehr interessieren, da ich ja auch ewig von dem Einzelzuschlag betroffen bin...

    LG Grit

    2008 Aura 2009 Luna 2009 Vita 2010 Blu 2010 Luna 2010 Luna 2011 Diva 2011 Sol 2011 Tui MS1 2011 Luna 2011 Sol 2012 MSC 2012 Mar 2012 Cara 2012 RCL 2012 RCL 2012 Mar 2013 Bella 2013 Stella 2013 Aura 2013 RCL 2013 RCL 2013 Blu 2014 Luna 2014 Mar 2014 Stella 2014 Vita 2015 Vita 2015 Aura 2015 Bella 2015 Diva 2016 Stella 2016 Blu 2016 Prima 2016 Cara 2016 Stella 2016 Sol 2016 Bella 2017 Luna 2017 Perla 2017 Diva 2017 Blu 2018 Aura 2018 Mar 2018 Prima 2018 Prima 2018 Perla 2019 Nova 2019 Bella 2019 Luna 2019 Mira 2020 Stella 2020 Blu 2021 Perla 2021 Sol 2021 Blu 2021 Mar 2021 Diva 2022 Cosma 2022 Sol 2022 Blu 2022 Blu 2022 Stella 2023 Diva 2024 Bella

  • AIDAharald
    www.generalalarm.de
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    • 13. Januar 2010 um 09:58
    • #44

    Hallo,

    in der Tat - spannende Fragestellung. Und wie immer, wenn etwas nicht 100% klar definiert ist, gilt es den dahinter stehenden Willen zu erforschen. Und der dürfte (zumindest aus Sicht von AIDA) klar sein - durch "intelligente Stornierungen" sollte nicht erreicht werden, dass eine Einzelbelegung billiger wird.

    Von daher dürfte der beschriebene Fall - aus einer Dreierbelegung wird Einzelbelegung - so zu sehen sein, dass für den dritten Teilnehmer der Stornobetrag gem. Tabelle (also z.B. 10% bis 50 Tage vor Reisebeginn) gilt. Danach wird aus der Dreierbelegung eine Doppelbelegung und dann gilt für die Stornierung der dann zweiten Person die Angabe unter Doppelbelegung, also "in jedem Fall 75%".

    :meinung:

    Viele Grüße,
    Harald

    Viele Reiseberichte und Videos gibt's unter https://www.generalalarm.de und wer unter https://www.generalalarm.de/newsletter/ den wöchentlichen Newsletter abonniert, ist auch zukünftig immer auf dem Laufenden ...

  • Andre_P
    \ō͡≡o˞̶
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    • 14. Januar 2010 um 16:46
    • #45

    Hallo,

    @ Harald
    Aus Sicht von AIDA wohl klar, aber:

    Eine Familie, bestehend aus Mutter, Vater und Kind, bucht eine Reise.
    Ein paar Wochen später müssen Vater und Kind die Reise stornieren.
    Wenn zwischen den einzelnen Stornierungen ein paar Tage liegen, dann wäre die Sache klar, aber wenn beide zum gleichen Zeitpunkt storniert werden? Wer entscheidet jetzt, welche Person zuerst storniert hat?

    Wird zuerst das Kind storniert, sind die Stornokosten höher, als wenn zuerst der Vater stornieren würde.

    Als Kunde möchte man aber die Kosten so gering wie möglich halten. Und wer denkt schon daran, dass er zweimal ins Reisebüro gehen muss, wenn er zwei Personen stornieren möchte? Nur damit nicht AIDA Cruises selber darüber entscheidet, wer zuerst storniert hat, um damit für sich den maximalen Gewinn zu erzielen.

    :gruebel: :gruebel: :gruebel:

    Ich denke mal, die AGB sind in diesem Fall nicht eindeutig formuliert. Aber ausprobieren möchte ich das nicht. :zwinker:


    Gruß
    André

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    Konrad Adenauer

  • Siegburg
    Green Godfather of AIDA-Cruisers
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    • 14. Januar 2010 um 17:10
    • #46
    Zitat von hmanger

    Von daher dürfte der beschriebene Fall - aus einer Dreierbelegung wird Einzelbelegung - so zu sehen sein, dass für den dritten Teilnehmer der Stornobetrag gem. Tabelle (also z.B. 10% bis 50 Tage vor Reisebeginn) gilt. Danach wird aus der Dreierbelegung eine Doppelbelegung und dann gilt für die Stornierung der dann zweiten Person die Angabe unter Doppelbelegung, also "in jedem Fall 75%".

    :meinung:

    So ist es!

    Die Festlegung der 1. bis 4. Person, bei z. B. Viererbelegung der Kabine, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung.

    Wenn nun die 2. Person storniert wird, rückt Nr. 3 an deren Stelle und wird dann auch so "berechnet", d. h. z. B. das der Kinderpreis, der als 3. Person zu zahlen gewesen wäre, sich auf den Erwachsenenpreis abzüglich 35% Ermäßigung verteuern würde.

  • schnuppe
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    • 14. Januar 2010 um 17:13
    • #47

    Wir hatten für den 19.12.2009 eine 3er Kabine gebucht. Da mein Mann plötzlich die Reise nicht antreten konnte,
    haben wir ihn storniert. Die 3.Person ist somit an 2. Stelle getreten, die 75% Stornogebühren bezogen sich dann
    auf die günstigere 3. Person.

    Lg schnuppe

    Man sollte ruhig schreiben was man denkt. Nur sollte man es zuvor bedenken. :meinung:

  • Siegburg
    Green Godfather of AIDA-Cruisers
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    • 14. Januar 2010 um 17:17
    • #48
    Zitat von schnuppe

    Wir hatten für den 19.12.2009 eine 3er Kabine gebucht. Da mein Mann plötzlich die Reise nicht antreten konnte,
    haben wir ihn storniert. Die 3.Person ist somit an 2. Stelle getreten, die 75% Stornogebühren bezogen sich dann
    auf die günstigere 3. Person.

    Lg schnuppe

    Das scheint aber dann kulant von AC gehandhabt worden zu sein, wenn man die Stornogebühr bezogen auf die 3. (günstigere) Person berechnet hat und nicht auf die tatsächlich stornierte 2. Person. Dann war es ja quasi sogar ein kostenloser Tausch ("Namechange") zwischen 2. und 3. Person.

  • schnuppe
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    • 14. Januar 2010 um 17:23
    • #49

    Das hast Du falsch verstanden. Mein Mann hätte ja mehr zurückbekommen. Nun bekommt er nur 25 % vom günstigeren Preis.

    Lg Sigi

    Man sollte ruhig schreiben was man denkt. Nur sollte man es zuvor bedenken. :meinung:

  • Siegburg
    Green Godfather of AIDA-Cruisers
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    • 14. Januar 2010 um 17:29
    • #50
    Zitat von schnuppe

    Das hast Du falsch verstanden. Mein Mann hätte ja mehr zurückbekommen. Nun bekommt er nur 25 % vom günstigeren Preis.

    Lg Sigi

    Das klingt dann allerdings meines Erachtens nicht so ganz "gesetzeskonform" mit den AGB's von AC. :frage1:

  • Andre_P
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    • 14. Januar 2010 um 17:53
    • #51

    Hallo,

    Zitat von Siegburg

    So ist es!

    Die Festlegung der 1. bis 4. Person, bei z. B. Viererbelegung der Kabine, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung.

    Wenn nun die 2. Person storniert wird, rückt Nr. 3 an deren Stelle und wird dann auch so "berechnet", d. h. z. B. das der Kinderpreis, der als 3. Person zu zahlen gewesen wäre, sich auf den Erwachsenenpreis abzüglich 35% Ermäßigung verteuern würde.

    Du meinst:

    aus:
    1. Person Mutter (zahlt 100% Reisepreis)
    2. Person Vater (zahlt 100% Reisepreis)
    3. Person Kind (zahlt Festpreis 150 EUR)

    Vater storniert

    wird:
    1. Person Mutter (zahlt 100% Reisepreis)
    2. Person Kind (zahlt 65% Reisepreis)

    Wo steht in den AGB, dass ausser den Stornokosten noch weitere Kosten hinzu kommen?


    Gruß
    André

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    Konrad Adenauer

  • Siegburg
    Green Godfather of AIDA-Cruisers
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    • 14. Januar 2010 um 18:02
    • #52
    Zitat von Andre_P

    Hallo,

    Du meinst:

    aus:
    1. Person Mutter (zahlt 100% Reisepreis)
    2. Person Vater (zahlt 100% Reisepreis)
    3. Person Kind (zahlt Festpreis 150 EUR)

    Vater storniert

    wird:
    1. Person Mutter (zahlt 100% Reisepreis)
    2. Person Kind (zahlt 65% Reisepreis)

    Wo steht in den AGB, dass ausser den Stornokosten noch weitere Kosten hinzu kommen?


    Gruß
    André

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    Hallo André,

    so konkret steht es wohl nicht in den AGB's mit dem "Nachrücken".

    Ich meine, dass ich dies im Preisteil schon einmal so gelesen habe.

    Du meinst also laut AGB müsste der Kinderpreis bei Storno der 2. Person unverändert bei 150,- € bleiben und nur die Stornogebühren laut den AGB's für die 2. Person erhoben werden?

    Meines Wissens wird diese "günstigere" Variante von AC so nicht angewandt.

    Gruß Jürgen

  • Andre_P
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    • 14. Januar 2010 um 18:09
    • #53

    Hallo,

    Zitat von Siegburg

    Du meinst also laut AGB müsste der Kinderpreis bei Storno der 2. Person unverändert bei 150,- € bleiben und nur die Stornogebühren laut den AGB's für die 2. Person erhoben werden?

    Meines Wissens wird diese "günstigere" Variante von AC so nicht angewandt.

    Ja. Denn ansonsten müsste es in den AGB stehen.
    Und soweit ich weiß, wird bei Storno einer Person bei einer Zweierbelegung auch kein Einzelkabinenzuschlag für die erste Person fällig.


    Gruß
    André

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  • Siegburg
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    • 14. Januar 2010 um 18:25
    • #54
    Zitat von Andre_P

    Hallo,

    Ja. Denn ansonsten müsste es in den AGB stehen.
    Und soweit ich weiß, wird bei Storno einer Person bei einer Zweierbelegung auch kein Einzelkabinenzuschlag für die erste Person fällig.


    Gruß
    André

    Ich habe gerade keinen Preisteil zur Hand, aber schau doch mal im vorderen Bereich wo die Berechnungsbeispiele dargestellt sind. Dort könnte das mit dem "Nachrücken" erwähnt sein.

    Bei einem Personenstorno aus einer Zweierbelegung betrachtet AC die anfallenden Stornogebühren scheinbar als eine Art "Einzelbelegungszuschlag" und berechnet diesen dann nicht noch zusätzlich für die verbleibende Person.

  • Andre_P
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    • 14. Januar 2010 um 20:41
    • #55

    Hallo,

    Zitat von Siegburg

    Ich habe gerade keinen Preisteil zur Hand, aber schau doch mal im vorderen Bereich wo die Berechnungsbeispiele dargestellt sind. Dort könnte das mit dem "Nachrücken" erwähnt sein.

    dort wird nur erwähnt, wie die Reisepreisberechnung für einen Erwachsenen mit einem Kind gerechnet wird.
    In diesem Fall zahlt der Erwachsene voll und das Kind zahlt den Erwachsenenspreis abzüglich 35% Kinderermäßigung.
    Der Stornierungsfall ist an dieser Stelle nicht angegeben.


    Interessieren würde mich der Stonierunsfall bei Dreierbelegung weiterhin.
    Aber da ich es nicht ausprobieren möchte, gehe ich halt den normalen Weg. Irgendwann komme ich schon wieder aufs Schiff. :zwinker:


    Gruß
    André

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  • Siegburg
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    • 14. Januar 2010 um 22:50
    • #56
    Zitat von Andre_P

    Hallo,

    dort wird nur erwähnt, wie die Reisepreisberechnung für einen Erwachsenen mit einem Kind gerechnet wird.
    In diesem Fall zahlt der Erwachsene voll und das Kind zahlt den Erwachsenenspreis abzüglich 35% Kinderermäßigung.
    Der Stornierungsfall ist an dieser Stelle nicht angegeben.


    Interessieren würde mich der Stonierunsfall bei Dreierbelegung weiterhin.
    Aber da ich es nicht ausprobieren möchte, gehe ich halt den normalen Weg. Irgendwann komme ich schon wieder aufs Schiff. :zwinker:


    Gruß
    André

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    Hallo André,

    in diesen Berechnungsbeispielen steht jedoch, dass die Personenzuordnung für die Preisberechnung nach absteigendem Alter der Reisenden efolgt.

    Dieser Vorgabe folgend, wäre es doch logisch, dass im Stornofall bei einer Buchung mit Dreierbelegung (2 Erw./1 Kind), das Kind an die Stelle der 2. Person vorrückt und in der neuen Reservierungsbestätigung nicht mehr mit dem ursprünglichen Kinderpreis von 150,- €, sondern mit dem Erwachsenenpreis abzüglich der prozentualen Kinderermäßigung (für die 2. Person in der Kabine) berechnet wird.

    Ein Anruf oder eine Mail bei/an AC mit deiner konkreten Fragestellung sollte letztlich Klarheit bringen, obwohl meine diesbezüglichen Erfahrungen zwiespältig sind.

    Manchmal zeigt AC sich auch kulanter, als sie es eigentlich entsprechend ihrer AGB sein müssten. So ist es zumindest bei einigen meiner Buchungen gehandhabt worden.

    Gruß Jürgen

  • Andre_P
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    • 14. Januar 2010 um 23:56
    • #57

    Hallo,

    Zitat von Siegburg

    in diesen Berechnungsbeispielen steht jedoch, dass die Personenzuordnung für die Preisberechnung nach absteigendem Alter der Reisenden efolgt.

    ja, das steht dort.
    Aber es können ja auch drei oder vier gleichaltrige verreisen. Dann wäre die Personenzuordnung ein "Glücksspiel" und man hätte im Fall einer Stornierung wieder das gleiche Problem. :zwinker:

    Ja, ich weiß, alles reine Theorie und es ist eine Menge "hätte, wenn und aber" dabei.

    Was AC dazu sagt, kann ich mir schon denken. Die werden so gut wie möglich aus der Sache raus kommen wollen - also so viel wie möglich an Stornogebühren einnehmen. (Das hat Harald ja auch schon geschrieben.)

    Ob das aber mit deren AGB so vereinbar ist, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

    Würde in den AGB stehen "Die Stornogebühr für die 1. und 2. Person einer Kabine beträgt yy%, die Stornogebühr für die 3. und 4. Person in der Kabine beträgt xx%" wäre das ev. klarer. Wobei dann die Personenzuordnung aufgrund des Alters bei gleichaltrigen wieder eine Lotterie wäre. :zwinker:


    Gruß
    André *der weiterhin hofft, dass er entweder eine Einzelkabine bekommt, oder einen Kabinenteiler findet - der nicht stornieren muss :D *

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    Konrad Adenauer

  • Siegburg
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    • 15. Januar 2010 um 01:16
    • #58
    Zitat von Andre_P

    Was AC dazu sagt, kann ich mir schon denken. Die werden so gut wie möglich aus der Sache raus kommen wollen - also so viel wie möglich an Stornogebühren einnehmen. (Das hat Harald ja auch schon geschrieben.)

    Hallo André,

    das kann ich aus eigenen Erfahrungen nicht bestätigen. Ich habe schon mehrfach "Glück" bei Umbuchungen und Personenstornos mit AC gehabt. Es wurden teilweise erheblich weniger Gebühren verlangt, als nach den AGB eigentlich möglich gewesen wären.

    Letztlich habe ich den Eindruck gewonnen, dass es jeweils "Einzelfallentscheidungen" sind bzw. waren, bei denen offensichtlich auch ein gewisser Ermessensspielraum seitens der Mitarbeiter von AC vorhanden war.

    Möglicherweise hat aber auch das beteiligte Reisebüro immer gut gegenüber AC argumentiert und etwas mehr Kulanz "herausgekitzelt" als üblicherweise möglich gewesen wäre (Stichwort Vielfahrer). :meinung:

    Gruß Jürgen

  • el-capitano 28. Dezember 2020 um 17:36

    Hat das Thema aus dem Forum wasserurlaub.info Foren Archiv nach Historische Sonstiges verschoben.

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