Beiträge von Leuchtturm1
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Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.
Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.
Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Triftige Gründe sind insbesondere:
Einkaufen, Arzt, Arbeiten usw. usw.
Jetzt versuchen einige zu argumentieren, dass Urlaub nicht explizit verboten ist und damit automatisch erlaubt.
Da wird aber die Verordnung falsch herum gelesen.
Grundsatz: Wohnung darf nicht verlassen werden.
Ausnahme: triftiger Grund
Die Beispiele sind nur zur Erläuterung, was der Verordnungsgeber als triftigen Grund ansieht. Damit kann man sicher sein, dass zB auch die Polizei und die Gerichte das anerkennen.
Wer nun auf Urlaubsreise geht und kontrolliert wird, muss nachweisen, dass dies ein triftiger Grund ist, weil er ja eigentlich die Wohnung gar nicht verlassen darf. Und ob das so ist werden im Fall der Fälle wohl Gerichte entscheiden. Der Polizist vor Ort wird das aller Voraussicht nach nicht akzeptieren und entsprechende Konsequenzen verhängen.
In der bayrischen Verordnung ist der Besuch von Dienstleistungsbetrieben ein triftiger Grund. Ein Flughafen ist ein Dienstleistungsbetrieb. Damit sollte das Thema geklärt sein.
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Mein Bundesland Sachsen ist am Montag im Lockdown. Gebucht habe ich eine Kreuzfahrt ab/ an Berlin in zwei Wochen. Jetzt die Frage: Darf ich an den Flughafen reisen, gilt das quasi als Transit? Oder werde ich gezwungen umzubuchen bis mein Bundesland den Lockdown beendet hat?
Es ist erlaubt. Wer soll dich an der Grenze zu Brandenburg kontrollieren? Keiner.
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Wir überlegen auch, ob wir lieber zu Centogene fahren, obwohl es doppelt so weit weg ist.
Da wir ja am 23. zum Test müssen und dann die Feiertage kommen, ist das vielleicht sicherer.
Bei Centogene kommt mittlerweile das Ergebnis teilweise schon nach 8-12 Stunden, auch beim 24h Test. Ein Vorteil ist auch noch, dass die Ergebnisse problemlos online einsehbar sind.
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Auslandstourismus ist politisch unerwünscht, aber - auch in Sachsen und Bayern - (aktuell) nicht verboten. Insofern ist auch die Fahrt zum Flughafen selbstverständlich möglich. Das haben schon genug Juristen klargestellt, wie man am besten in spezialisierten Foren (z. B. http://www.vielfliegertreff.de) nachlesen kann. Selbst die Übernachtung im Flughafenhotel ist möglich, wenn man einen frühen Abflug hat (da dann die Übernachtung nicht touristisch ist).
Natürlich sollte sich jeder gut überlegen, ob er aktuell wirklich eine Kreuzfahrt machen möchte. Insbesondere sollte man auch immer den Worst-Case einkalkulieren. Mit allzu viel Verständnis würde ich dann nicht rechnen.
Danke, vollkommen richtig.
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Bis jetzt sind die Ausgangsbeschränkungen noch nicht verpflichtend, in Bayern erst ab morgen, von daher kann ich Dir die Frage so nicht beantworten. Aber ich habe schon mal geschrieben, dass ich mir das zumindest hier gut vorstellen kann. Am Flughafen wimmelt es nur so von Polizei, da schliesse ich Kontrollen und polizeiliche Anzeigen nicht aus. Wir werden es in den nächsten Wochen sehen.....
In Bayern darf man auch in andere Länder fliegen. Lufthansa hat nicht aus Spaß gestern die Flugziele ab München in verschiedene Urlaubsregionen über Weihnachten wieder erhöht. https://www.merkur.de/wirtschaft/luf…o-90124139.html
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zuhttps://http://www.mdr.de/nachrichten/po…00.html#sprung1 da ist nachzulesen aus welchen Gründen man das Haus verlassen darf
Ja, dort steht aber nicht, dass man nicht reisen darf bzw. Reisen kein triftiger Grund wäre. Im gleichen Artikel wird auch auf die Bahnreisenden eingegangen & das bleibt selbstverständlich auch erlaubt.
Die konkrete Verordnung wird eh erst am Freitag veröffentlicht.
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Überall nachzulesen und permanent in allen Medien
Wenn es überall nachzulesen ist, dann kannst du ja gerne einen Link reinschicken.
Es stimmt aber nicht. Die Ausreise aus Deutschland ist problemlos möglich, die Fahrt zum Flughafen ist kein Problem und ein triftiger Grund. Nach deiner Argumentation könnte man ja die Flughäfen schließen.
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Ich glaube Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre wird oft verwechselt . Man sollte sich die bei ihm geltenden Verordnungen mal genau durchlesen . In Sachsen haben wir Ausgangsbeschränkung , das heißt ich darf das Haus nur aus triftigem Grund verlassen . Und Reisen ist kein triftiger Grund
Natürlich ist das Erreichen eines Fluges ein triftiger Grund und der Weg zum Flughafen kein Problem.
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