Wo ist denn der Sinn,wenn ich als Benefit einer sehr hohen Clubstufe sage "du darfst dich vordrängeln" (= Überholspur) und dann sage "aber jeder,der den höheren tarif gebucht hat,darf das direkt bei der ersten Kreuzfahrt mit unserem Unternehmen auch" ?
...aus meiner Sicht schließt sich das überhaupt nicht aus; es ist doch wie überall im Leben, wer bereit ist, eine entsprechenden Preis zu zahlen, der kann in der Regel auch eine andere Leistung erwarten.
Wichtig ist doch festzuhalten, dass den Inhabern hoher Clubstufen ja erstmal NICHTS WEGGENOMMEN wird, diese behalten ja weitere Ihre Privilegien, unter anderem die Überholspur beim Check-In.
(Die Diskussion, dass die Clubleistungen über die Jahre nachgelassen haben, müssen wir an der Stelle nicht aufmachen.)
Und gänzlich neu ist die Situation ja auch nicht. Ein finanziell potenter Erstfahrer, der an Bord eine Suite gebucht hat, konnte ja bisher in Teilen auch schon die gleiche Überholspur nutzen wie der Vielfahrer, der seit dem Jahr 2000 vier Kreuzfahrten pro Jahr macht. Auch da wurde sich dann also mit der einmaligen Investition von etwas mehr Geld eine bessere Leistung erkauft.
Und ähnlich ist es doch jetzt mit dem neuen Comfort-Tarif auch, der preislich sicherlich spürbar über Premium liegen dürfte.
Und dennoch behält der Vielfahrer sein Benefit... er kann nämlich im Rahmen seines Zweit oder Dritt-Urlaubes entspannt die günstige Innenkabine im Light-Tarif buchen und so für "schmales" Geld die Überholspur nutzen, während der mögliche Erstfahrer im Comfort-Tarif mindestens mal für eine Meerblickkabine geblecht hat ![]()