Ich will hier keine Diskussion lostreten, sondern es war eine allgemeine Frage. Zeigt aber, dass die Gesellschaften wohl ihre eigenen Regeln aufstellen, ggfls. auch unabhängig von Vorschriften der Reiseländer.
mag sein, daß teils "eigene Regelen" aufgestellt werden, aber man muss sich immer nach den Vorschriften jedes einzelnen "Anlauflandes" richten, und ich denke, daß kein KF-Veranstalter darüber hinweg setzt. Also: wenn in den Unterlagen steht, Dokument X muss eine Mndestgültigkeitsdauer von Y haben, dann ist das so. Und das kann man m W in allen Fällen bei Abschluß des Reisevertrags erkennen; handeln muss dann Jeder selbst.