Neues zum Thema "Drohnen"

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  • Seit Anfang April gelten zumindest in Deutschland neue gesetzliche Bestimmungen des Verkehrsministeriums:


    guckst Du: FAZ-Artikel


    und: Bundesgesetzblatt



    Einerseits war das dringend nötig :sdafuer: auf der anderen Seite werden wir jetzt wohl solche spektakulären Filme wie die von Kalli81 nicht mehr zu sehen bekommen ;(

    :Boot1: Stefan :Boot1:

  • Verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

    Der Zweite Satz führt ersten doch ad absurdum.
    Oder gibt es Drohnen, die am Kabel hängen?

  • Der Zweite Satz führt ersten doch ad absurdum.
    Oder gibt es Drohnen, die am Kabel hängen?

    Verstehe ich deswegen auch nicht so wirklich :gruebel:

    Vier Jahre Seefahrt ohne "Kussmund" :matrose::pirat:
    09/2012 WMM AIDAbella (Note 1) :serledigt:
    03/2013 Kanaren AIDAsol (Note 2) :serledigt:
    02/2014 Karibik AIDAbella (Note 2) :serledigt:
    09/2015 Nordamerika 4 AIDAluna (Note 1+ mit *) :serledigt:
    06/2016 Mediterrane Highlights 1 AIDAblu (Note 3) :serledigt:
    [/font]
    08/2017 Metropolentour AIDAprima (Note3) :serledigt:
    11/2018 Kreta-Mauritus 2 AIDAblu :wiegeil:
    :zungeraus: über 500 Seetage :crazy:

  • Der Zweite Satz führt ersten doch ad absurdum.Oder gibt es Drohnen, die am Kabel hängen?

    Ich lese § 21 b , Abs. 1, Satz 7, in der oben verlinkten Verordnung so, das Fluggeräte, egal welchen Gewichtes (die optische akustische oder Funksignale senden empfangen oder aufzeichnen können) nicht über Wohngrundstücke fliegen dürfen, es sei denn Eigentümer/Nutzungsberechtigte, haben dem zugestimmt.


    Kurz gesagt: Drohnen(die ja mind. eines der o.g. Signale senden/empfangen)
    dürfen nicht über mein Grundstück fliegen, wenn ich was dagegen habe. (zu beachten ist natürlich §21 a, Abs. 2 : Behörden usw. sind von diesem Verbot ausgenommen..)
    Der zweite Satz führt den ersten, nicht ad absurdum, er bezieht sich auf diesen..


    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.


    Konrad Adenauer

  • Aber das ergibt dann keinen Sinn. Zumindest nicht so, wie die FAZ schreibt.


    Das Gewicht ist doch vollkommen egal. Es sei denn denn man regelt das Werfen von Papierfliegern.

  • Doch macht Sinn, denn zu den unbemannten Luftfahrtsystemen zählen u.a. auch Drachen, Fesselballone (ohne Besatzung) mit längerem Seil. Da spielt die Gewichtsbegrenzung wohl eine Rolle. Habs aber auch erst mehrmals lesen müssen.

  • Naja, die FAZ, hat sich ja nur Teile und Einzelsätze aus der Verordnung herausgepickt.. lies Dir mal den § durch, (§ 21 b , Abs. 1, Satz 7) den die FAZ teilweise in ihrem Artikel wiedergegeben hat.


    Man muss die betreffenden Sätze schon mehrmals lesen, bevor sie einen Sinn ergeben.


    Das Gewicht ist egal, das stimmt, soweit es sich um Drohnen handelt..vielleicht sind Drachen o.ä. gemeint, die schwerer als 250Gramm sind.


    Wie gesagt, Drohnen(Gewicht egal) und Fluggeräte über 250Gramm, dürfen nicht über Wohngrundstücke fliegen, wenn es der Eigentümer nicht erlaubt.


    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.


    Konrad Adenauer

  • Wer sich noch weiter damit auseinander setzen möchte, dem empfehle ich die Homepage des BMVI. Besonders den dort verlinkten Flyer finde ich ganz gut, da dieser die neue Regelung noch einmal bildlich darstellt:
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/…el/LR/151108-drohnen.html


    Im Prinzip kann man nun (fast) überall fliegen. ABER an den meisten Stellen nur mit Genehmigung. Das ist die Hürde dabei! Da hilft dann nur Klinken putzen, mailen oder telefonieren und Grundstückseigentümer etc. persönlich um Erlaubnis fragen. Kann besonders in Berlin anstrengend sein, wo alle 100 Meter eine Botschaft oder Behörde kommt. Dort kann man wohl nur im Tiergarten gefahrlos fliegen :sironie:
    Alles genehmigungsfähig wie die Luftfahrtbehörde in einer Gastvorlesung Anfang des Monats uns gegenüber betonte. Das einzige wo man generell keine Erlaubnis bekommt ist der Flug über Menschenmengen - also alles über 11 Personen. Das wird auch nicht genehmigt, wenn jeder aus der Personengruppe einem Überflug zustimmen würde. Empfohlen wird übrigens, sich die Überflug- und Startgenehmigungen schriftlich geben zu lassen. Hier in Hamburch gilt ja oft noch der Handschlach - aber leider nicht mehr immer :)

    Gruß,
    Sönke

  • Das einzige wo man generell keine Erlaubnis bekommt ist der Flug über Menschenmengen - also alles über 11 Personen.

    Genau das meinte ich: bei den Ausdockmanövern, Emsüberführungen und allgemein, wenn ein Schiff im Hafen liegt - das ist jetzt alles verboten und auch nicht genehmigungsfähig (zumindest in Deutschland).
    Also mal eben in Altona oder Steinwerder oder NOK den Copter aufsteigen lassen und übers Schiff schweben ist nicht mehr :nein1:

    :Boot1: Stefan :Boot1: