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AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

  • djtoben2010
  • 4. August 2015 um 08:22
  • Antworten

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  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    1.505
    • 5. August 2015 um 14:30
    • #141
    Zitat von Aquaa

    Was die JFF Fahrer angeht - hier ist es ja sehr eindeutig, die Reisen wurden ersatzlos gestrichen, eine vergleichbare Alternative gibt es nicht.

    Wehns interessiert, hier der Text des Anwalts an Aida, aber auch ohne Anwalt kann man ja das ganze selber verfassen und auf Antwort warten:

    "Sehr geehrte Damen und Herren, 
    hiermit teile ich mit, daß mich die Eheleute X und Y mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft bin ich beauftragt, folgendes mitzuteilen:

    Obige von meiner Mandantschaft gebuchte und angezahlte Reise wurde von Ihnen ersatzlos gestrichen. An Ihrem (undatierten) Angebot aus dem mir vorliegenden Schreiben an meine Mandantschaft, sind diese nicht interessiert.

    Bislang sind folgende Kosten entstanden, die durch Sie zu ersetzen sind:

    200,00€ Anzahlung AIDA Cruises
    2789,61€ Flüge mit Airberlin
    126,00€ Parkplatzreservierung Flughafen Düsseldorf
    1049,50€ Anzahlung AIDA Cruises
    28,00€ Passfotos für Visum Indien
    4193,11€ gesamt

    Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft werden Sie aufgefordert, vorstehenden Betrag bis zum

    21.08.2015

    an meine Mandanten zu erstatten und Ihre Eintrittspflicht zu erklären.

    Bezüglich der Flüge und der Parkplatzkosten, wurde aus Schadensminderungsgesichtspunkten eine Stornierung vorgenommen. Sollte insoweit keine Erstattung stattfinden, sind Sie zum Ersatz der vollen Summe verpflichtet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Z

    Rechtsanwältin"

    Alles anzeigen


    PERFEKT !! Genau so.. und nicht anders muß es laufen.

    Konnte man die Flüge nicht mehr stornieren oder sind das die Stornokosten ?

  • Anzeige
    • RE: AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    Schau mal hier:

    Ich hatte dort meine letzte AIDA Kreuzfahrt gebucht – alles übersichtlich und schnell buchbar.

  • Aquaa
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 5. August 2015 um 14:36
    • #142
    Zitat von Capsoni

    PERFEKT !! Genau so.. und nicht anders muß es laufen.

    Konnte man die Flüge nicht mehr stornieren oder sind das die Stonokosten ?

    Die Anwältin storniert in unserem Auftrag was geht und wird dann die Rückzahlungen verrechnen, zumindest die Steuern und Gebühren der Flüge müssen ja erstattet werden, auch wenn die Airlines das gerne unter den Tisch fallen lassen wollen oder irgendwelche Gutscheine ausgeben wollen :)

    AIDAvita 12/2005 Karibik; AIDAbella 07/2010 WMM; AIDAluna 12/2010 Karibik; AIDAluna 10/2012 Transkaribik; AIDAbella 12/2012 Kanaren; AIDAdiva 04/2013 öMM; AIDAaura 12/2013 Südostasien; AIDAluna 10/2014 Transkaribik; AIDAvita 02/2015 Karibik; AIDAprima 10/2015 Jungfernfahrt (oder nicht ??!?)

  • keks911
    Hauptsache es macht Spaß
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    633
    Beiträge
    274
    • 5. August 2015 um 14:41
    • #143
    Zitat von Aquaa

    Was die JFF Fahrer angeht - hier ist es ja sehr eindeutig, die Reisen wurden ersatzlos gestrichen, eine vergleichbare Alternative gibt es nicht.

    Wehns interessiert, hier der Text des Anwalts an Aida, aber auch ohne Anwalt kann man ja das ganze selber verfassen und auf Antwort warten:

    "Sehr geehrte Damen und Herren, 
    hiermit teile ich mit, daß mich die Eheleute X und Y mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft bin ich beauftragt, folgendes mitzuteilen:

    Obige von meiner Mandantschaft gebuchte und angezahlte Reise wurde von Ihnen ersatzlos gestrichen. An Ihrem (undatierten) Angebot aus dem mir vorliegenden Schreiben an meine Mandantschaft, sind diese nicht interessiert.

    Bislang sind folgende Kosten entstanden, die durch Sie zu ersetzen sind:

    200,00€ Anzahlung AIDA Cruises
    2789,61€ Flüge mit Airberlin
    126,00€ Parkplatzreservierung Flughafen Düsseldorf
    1049,50€ Anzahlung AIDA Cruises
    28,00€ Passfotos für Visum Indien
    4193,11€ gesamt

    Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft werden Sie aufgefordert, vorstehenden Betrag bis zum

    21.08.2015

    an meine Mandanten zu erstatten und Ihre Eintrittspflicht zu erklären.

    Bezüglich der Flüge und der Parkplatzkosten, wurde aus Schadensminderungsgesichtspunkten eine Stornierung vorgenommen. Sollte insoweit keine Erstattung stattfinden, sind Sie zum Ersatz der vollen Summe verpflichtet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Z

    Rechtsanwältin"

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    Also AIDA hat bei der JFF doch mehr geboten ?? Du bekommst zu den Erstattungen noch 50 % auf einen Reise deiner Wahl. Verzichtets du darauf ?

  • Aquaa
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 5. August 2015 um 14:48
    • #144
    Zitat von keks911

    Also AIDA hat bei der JFF doch mehr geboten ?? Du bekommst zu den Erstattungen noch 50 % auf einen Reise deiner Wahl. Verzichtets du darauf ?

    Diese freiwillige Leistung mit den 50% wird Aida sicherlich nur anbieten wenn Du umbuchst - ich vermute das Du damit dann aber deine Ersatzansprüche verlierst.

    50% und Schadenersatz wird es meiner Meinung nach nicht geben.


    Für alle die mit Anreisepaket gebucht haben oder noch keine individuellen Kosten hatten sicherlich ein guter Deal.

    AIDAvita 12/2005 Karibik; AIDAbella 07/2010 WMM; AIDAluna 12/2010 Karibik; AIDAluna 10/2012 Transkaribik; AIDAbella 12/2012 Kanaren; AIDAdiva 04/2013 öMM; AIDAaura 12/2013 Südostasien; AIDAluna 10/2014 Transkaribik; AIDAvita 02/2015 Karibik; AIDAprima 10/2015 Jungfernfahrt (oder nicht ??!?)

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    102
    • 5. August 2015 um 15:01
    • #145
    Zitat von Aquaa

    Diese freiwillige Leistung mit den 50% wird Aida sicherlich nur anbieten wenn Du umbuchst - ich vermute das Du damit dann aber deine Ersatzansprüche verlierst.

    50% und Schadenersatz wird es meiner Meinung nach nicht geben.


    Für alle die mit Anreisepaket gebucht haben oder noch keine individuellen Kosten hatten sicherlich ein guter Deal.


    Nett, dass Du von Dir aus gleich auf Schadenersatz verzichtest. Das muss man natürlich nicht. Man kann durchaus erst mal 50% gem. Würzburger Tabelle fordern und sich im weiteren Verlauf in dem Bereich runterhandeln lassen. Etwas Verhandlungsspielraum zu Beginn ist m.E. nicht verkehrt...

  • Hase03
    Anfänger
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    53
    • 5. August 2015 um 15:18
    • #146
    Zitat von susanne&albert

    Ist denn wirklich sicher, dass man auch individuell gebuchte Flüge, Hotel, Ausflüge, usw. erstattet bekommt? Worauf kann man sich denn da berufen?

    Wir haben eine Woche Orient im Dezember gebucht. Und dies, wie so viele andere von euch auch, ausschließlich wegen der Prima. Wir haben die Flüge individuell gebucht und im Anschluss an die Kreuzfahrt noch 3 Übernachtungen in einem Hotel in Dubai. Da das Angebot von AIDA so lächerlich ist und wir die Reise eigentlich auch nicht mit der Stella machen wollen, da wir die Orientkreuzfahrt schon einmal gemacht haben und schon so oft mit Stella/ Mar/ Sol/ Blu gefahren sind, würden wir gerne stornieren, allerdings nur, wenn wir ALLES bisher gezahlte (Anzahlung AIDA, Zahlung der Flüge, Anzahlung Hotel) erstattet bekommen. Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben, kommt für uns der Weg zum Anwalt nicht in Frage.

    Es wäre toll, wenn sich jemand auskennt, und uns berichten kann, ob es wirklich erfolgversprechend ist, diese „Forderung“ ohne Anwalt an AIDA zu richten.

    Wenn ihr im ADAC seit gibt es dort einen kostenlosen Beratungsrechtschutz wurde vom mir auch schon genutzt , und ich habe die Auskunft bekommen das bei einem Storno des Veranstalters alle Kosten die in dem Zusammenhang mit der Reise stehen und die mann durch Nachweise belegen kann durch den Veranstalter zu erstatten sind.

    Wer im ADAC ist einfach sich Beraten lassen es kostet ja nichts und dann eine Entscheidung treffen so geht es nicht mit AC.

    Hase 03

    :meinung:

  • taxi4719
    Fortgeschrittener
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    2
    Beiträge
    330
    • 5. August 2015 um 15:21
    • #147

    Umbuchung und Ersatzansprüche aus der bestehenden Buchung sind zweierlei paar Schuhe.
    Zggl. dem Ersatz der entgangenenen Urlaubfreuden

    Alle mit der Reise in Verbindung stehenden Ausgaben / Kosten können angesetzt werden.

  • dejot
    Profi
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    255
    Beiträge
    1.142
    • 5. August 2015 um 15:25
    • #148

    Hallo,

    ich bin auch betroffen von dem ganzen Chaos, und wollte hier eigentlich einfach nur ein paar Erfahrungen lesen, aber nachdem ich gesehen habe, was hier teilweise geschrieben wird, war nun doch eine Anmeldung fällig...

    Zunächst: ihr wisst alle schon, dass Rechtsberatung in Deutschland ausschließlich Juristen vorbehalten ist?!
    Auf Grund der teilweise schon fahrlässigen Äußerungen hier, gehe ich stark davon aus, ihr fallt nicht unter diese Berufsgruppe, trotzdem sind die Beiträge häufig so formuliert, dass sie als Tatsache aufgefasst werden können - ihr macht euch damit abmahnfähig...

    Grundsätzlich stehen die Chancen auf die Erstattung von individuell gebuchten Flügen etc sicher nicht schlecht, dazu braucht es aber mehr, als einfach nur den §284 BGB. Ein Jurist wird hier entsprechend beraten und die korrekte Argumentationskette führen.

    Die vielzitierte Würzburger Tabelle ist mitnichten ein Standardwerk Deutscher Rechtssprechung, sondern eine Sammlung mit Urteilen zum Reiserecht. Beim nächsten Fall am anderen Gericht oder nur vor einem anderen Richter kann die Sache schon ganz anders beschieden werden - verlasst euch also nicht drauf.

    Die Entscheidung "vergangene Urlaubsfreude" ja oder nein dürfte für die ausgefallenen JFF und die umgebuchten Mittelmeer-Passagiere recht schnell zu fällen sein, bei den Orient-Gästen bleibt es abzuwarten, ob der Schiffstausch dies bereits rechtfertig. Minderung des Reisepreises sicher, aber Schadenersatz? Man wird sehen.

    Nochmal: die Aussichten auf entsprechende Erstattung sind ja nicht schlecht, die Aussagen einiger hier sollten nur mal etwas zurückgefahren werden. Zumal es mir erscheint, als würden einige gar nicht selbst betroffen sein, sondern versuchen nur, die Betroffenen in eine Richtung zu schubsen...

    Unsere Ablehnung für das "Stella-Angebot" ist auf dem Weg nach Rostock zusammen mit der Einforderung der entstandenen Stornokosten für drei Flüge und ich bin zuversichtlich das ganze auch ohne Anwalt erstattet zu bekommen

    Einmal editiert, zuletzt von dejot (5. August 2015 um 15:35)

  • Mr.Silver
    Anfänger
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    8
    Beiträge
    12
    • 5. August 2015 um 15:39
    • #149

    Ich höre von verschiedenen Richtungen das jetzt auch 200 € BGH pro Kabine von AIDA gezahlt werden. Hat jemand da Kenntnis davon gibts da belastbare Hinweise ?

  • Aquaa
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 5. August 2015 um 15:40
    • #150

    Wir wurden auch dahingehend beraten das die Schadensersatzansprüche durchaus berechtigt sind - eventuelle Entschädigungen wegen "entgangene Urlaubsfreuden" seien schon deutlich schwieriger anzusetzen, da bei uns ja auch noch fast 3 Monate Zeit bis zum Urlaub sind und ein Richter durchaus entscheiden könnte das es möglich wäre Urlaub anderweitig zu buchen.
    Von der Entschädigung haben wir Abstand genommen, den Schaden möchten wir ersetzt haben, dann kommen wir mit +/- raus.
    Auf die 50% verzichten wir auch gerne, die Prima wäre unsere letzte AIDA Fahrt gewesen ...

    AIDAvita 12/2005 Karibik; AIDAbella 07/2010 WMM; AIDAluna 12/2010 Karibik; AIDAluna 10/2012 Transkaribik; AIDAbella 12/2012 Kanaren; AIDAdiva 04/2013 öMM; AIDAaura 12/2013 Südostasien; AIDAluna 10/2014 Transkaribik; AIDAvita 02/2015 Karibik; AIDAprima 10/2015 Jungfernfahrt (oder nicht ??!?)

  • micha11
    Kreuzfahrer
    Reaktionen
    385
    Beiträge
    102
    • 5. August 2015 um 15:41
    • #151
    Zitat von dejot

    Hallo,

    ich bin auch betroffen von dem ganzen Chaos, und wollte hier eigentlich einfach nur ein paar Erfahrungen lesen, aber nachdem ich gesehen habe, was hier teilweise geschrieben wird, war nun doch eine Anmeldung fällig...

    Grundsätzlich: ihr wisst alle schon, dass Rechtsberatung in Deutschland ausschließlich Juristen vorbehalten ist?!
    Auf Grund der teilweise schon fahrlässigen Äußerungen hier, gehe ich stark davon aus, ihr fallt nicht unter diese Berufsgruppe, trotzdem sind die Beiträge häufig so formuliert, dass sie als Tatsache aufgefasst werden können - ihr macht euch damit abmahnfähig...

    Grundsätzlich stehen die Chancen auf die Erstattung von individuell gebuchten Flügen etc sicher nicht schlecht, dazu braucht es aber mehr, als einfach nur den §284 BGB. Ein Jurist wird hier entsprechend beraten und die korrekte Argumentationskette führen.

    Die vielzitierte Würzburger Tabelle ist mitnichten ein Standardwerk Deutscher Rechtssprechung, sondern eine Sammlung mit Urteilen zum Reiserecht. Beim nächsten Fall am anderen Gericht oder nur vor einem anderen Richter kann die Sache schon ganz anders beschieden werden - verlasst euch also nicht drauf.

    Die Entscheidung "vergangene Urlaubsfreude" ja oder nein dürfte für die ausgefallenen JFF und die umgebuchten Mittelmeer-Passagiere recht schnell zu fällen sein, bei den Orient-Gästen bleibt es abzuwarten, ob der Schiffstausch dies bereits rechtfertig. Minderung des Reisepreises sicher, aber Schadenersatz? Man wird sehen.

    Nochmal: die Aussichten auf entsprechende Erstattung sind ja nicht schlecht, die Aussagen einiger hier sollten nur mal etwas zurückgefahren werden. Zumal es mir erscheint, als würden einige gar nicht selbst betroffen sein, sondern versuchen nur, die Betroffenen in eine Richtung zu schubsen...

    Unsere Ablehnung für das "Stella-Angebot" ist auf dem Weg nach Rostock zusammen mit der Einforderung der entstandenen Stornokosten für drei Flüge und ich bin zuversichtlich das ganze auch ohne Anwalt erstattet zu bekommen

    Alles anzeigen

    Ganz schön wichtig für Dein erstes Posting :zwinker:

    Ich versuch mal dagegen zu halten: Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

    Davon lese ich hier weit und breit nichts, Du? Es geht um Meinungsaustausch und an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen. Dass eine Rechtsfrage letztlich vor Gericht so oder so ausgehen kann, wurde glaub ich auch schon mal angedeutet.

    Ebenso wurde immer wieder von verschiedenen Diskutanten empfohlen, sich anwaltlichen Rat im Einzelfall zu holen. Versprochen wurde ebenfalls nichts.

    Der Sinn des Ganzen ist nicht, dass jeder 50% aus der Sache rausleiern soll, sondern dass die Hemmschwelle, sich berechtigterweise zu wehren, gesengt wird. Außerdem wäre ein gewünschter Effekt, wenn AIDA das nächste mal gleich anders und kundenfreundlich handelt. Soweit einverstanden?

  • mamamia
    Partymaus
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    • 5. August 2015 um 15:41
    • #152
    Zitat von Mr.Silver

    Ich höre von verschiedenen Richtungen das jetzt auch 200 € BGH pro Kabine von AIDA gezahlt werden. Hat jemand da Kenntnis davon gibts da belastbare Hinweise ?


    lt. Aida hängt das immer vom Einzelfall ab. Sind allerdings mehr Personen in der Kabine gebucht, also z. B. 3 erhält nur die 1. und die 2. Person 100€ auf die Bordkarte.

    04:16.-30.1.,2.-9.7.,30.8.-3.9.,5.-27.11.,25.12.-1.1.
    05:4.-11.3.,20.-27.5.,8.-15.7.,26.9.-03.10.,28.10.-18.11.,16.-23.12.
    06:7.-21.1,28.4.-5.5.
    14:8.-25.3.,23.5.-6.6.,2.-6.7.,24.-30.8.,19.11.-3.12.
    15:10.-17.1.,15.2.-8.3.,16.-30.3.,13.-20.6.,10.-17.7.,12.-26.9.,3.-7.10., 4.-11.12., 30.12.-13.1.
    16:24.1.-7.2., 21.3.-9.4,23.-25.4.,25.5-1.6.,4.-11.6.,23.-30.7.,10.-14.10.,10-17.12..,28.12.-11.1.
    17:20.3.-3.4.,14.-27.4.,6.-10.5.,24.6.-1.7., 26.-29.10.,2-16.12.; 30.12.-6.1.
    18:24.2-21.3.,23.-31.3,9.-12.4.,12.-19.5.,27.5.-3.6.,22.6-6.7.;19.-26.8.;31.10.-4.11.;15.-19.11.; 21.-28.12.
    19:23.12-06.01.; 19.-29.1.; 30.4.-4.5.; 29.5.-2.6.; 8.-15.6.;5.-13-7.;4.-11.8;15.-17.8.; 30.11.-4.12.; 23.12.-6.1.
    20:2.-13.2.

  • dejot
    Profi
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    • 5. August 2015 um 15:48
    • #153
    Zitat von micha11

    Ganz schön wichtig für Dein erstes Posting

    Ich halte nichts davon, erstmal eine Handvoll unwichtiger Beiträge zu sammeln, davon hat niemand etwas...

    Zitat von micha11

    Davon lese ich hier weit und breit nichts, Du? Es geht um Meinungsaustausch und an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen.

    Ein Meinungsaustausch sollte auch als solcher zu erkennen sein und das ist an einigen Stellen eben nicht der Fall. Und das "könnte" (konjunktiv) eben anders ausgelegt werden und die allseits gefürchteten Abmahnanwälte auf den Plan rufen.

    Und uns Betroffenen ist - nebenbei bemerkt - auch wenig geholfen, wenn hier Aussagen mehr oder weniger als Tatsache dargestellt werden und einem später in einem Rechtsstreit die Augen geöffnet werden.

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 5. August 2015 um 15:50
    • #154
    Zitat von dejot

    Und uns Betroffenen ist - nebenbei bemerkt - auch wenig geholfen, wenn hier Aussagen mehr oder weniger als Tatsache dargestellt werden und einmel später in einem Rechtsstreit die Augen geöffnet werden.

    Welche Aussagen wären das z.B. ?

  • hallokitty
    Urlaubsfeelinggeniesser Sonnenbrandsammler
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    31
    • 5. August 2015 um 16:05
    • #155
    Zitat von mamamia


    lt. Aida hängt das immer vom Einzelfall ab. Sind allerdings mehr Personen in der Kabine gebucht, also z. B. 3 erhält nur die 1. und die 2. Person 100€ auf die Bordkarte.

    Bordguthaben lt. AIDA 100€/Kabine

  • mamamia
    Partymaus
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    305
    • 5. August 2015 um 16:06
    • #156
    Zitat von hallokitty

    Bordguthaben lt. AIDA 100€/Kabine


    wenn man nett und höflich mit den Personen von Aida spricht, und die sehen, das man Vielfahrer ist, ist auch mal aus Kulanzgründen etwas mehr drinnen :zwinker:

    04:16.-30.1.,2.-9.7.,30.8.-3.9.,5.-27.11.,25.12.-1.1.
    05:4.-11.3.,20.-27.5.,8.-15.7.,26.9.-03.10.,28.10.-18.11.,16.-23.12.
    06:7.-21.1,28.4.-5.5.
    14:8.-25.3.,23.5.-6.6.,2.-6.7.,24.-30.8.,19.11.-3.12.
    15:10.-17.1.,15.2.-8.3.,16.-30.3.,13.-20.6.,10.-17.7.,12.-26.9.,3.-7.10., 4.-11.12., 30.12.-13.1.
    16:24.1.-7.2., 21.3.-9.4,23.-25.4.,25.5-1.6.,4.-11.6.,23.-30.7.,10.-14.10.,10-17.12..,28.12.-11.1.
    17:20.3.-3.4.,14.-27.4.,6.-10.5.,24.6.-1.7., 26.-29.10.,2-16.12.; 30.12.-6.1.
    18:24.2-21.3.,23.-31.3,9.-12.4.,12.-19.5.,27.5.-3.6.,22.6-6.7.;19.-26.8.;31.10.-4.11.;15.-19.11.; 21.-28.12.
    19:23.12-06.01.; 19.-29.1.; 30.4.-4.5.; 29.5.-2.6.; 8.-15.6.;5.-13-7.;4.-11.8;15.-17.8.; 30.11.-4.12.; 23.12.-6.1.
    20:2.-13.2.

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    102
    • 5. August 2015 um 16:17
    • #157
    Zitat von dejot

    Ich halte nichts davon, erstmal eine Handvoll unwichtiger Beiträge zu sammeln, davon hat niemand etwas...

    Ein Meinungsaustausch sollte auch als solcher zu erkennen sein und das ist an einigen Stellen eben nicht der Fall. Und das "könnte" (konjunktiv) eben anders ausgelegt werden und die allseits gefürchteten Abmahnanwälte auf den Plan rufen.

    Und uns Betroffenen ist - nebenbei bemerkt - auch wenig geholfen, wenn hier Aussagen mehr oder weniger als Tatsache dargestellt werden und einem später in einem Rechtsstreit die Augen geöffnet werden.

    Da Dir dieser Aspekt ja so wichtig ist und Du uns schützen möchtest: Hast Du in diesem Forum irgendwo "eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls" gelesen? :gruebel:

    Bei Deinem Eröffnungspost, lieber jejot, dachte ich zuerst, wenn ich als AIDA-Mitarbeiter hier unterwegs wäre, würde ich so schreiben wie Du: Erst Bange machen und Unsicherheit schüren und dann das Angebotene gutheißen. Aber das würde ganz bestimmt niemand wirklich so machen ;)

    Bleibt der Rat: Bei Unsicherheit beim Anwalt nachfragen (wg. der Prüfung des Einzelfalls), anständiges Schreiben aufsetzen (s. oben bei Aquaa), sich nicht abspeisen lassen. D'accord, lieber dejot?

  • mamamia
    Partymaus
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    • 5. August 2015 um 16:21
    • #158
    Zitat von MANU_ELA

    vor allem wenn man nett damit haussieren geht,
    TOP (y)

    aus Rücksicht zu den anderen Beteiligten würde ich mich hier zurück halten!

    haussieren nicht, aber wenn gefragt wird, ob das eventl. zutreffen kann mit den 200€, dann kann man es ja auch bestätigen. Und ich bin nicht die Einzige, die 200€ bekommt, es gibt noch mehrere, die in anderen Foren darauf hinweisen, sich nicht gleich mit den 100€ zufrieden zu geben. Und wie ich weiter oben geschrieben hab, wird jeder Fall einzeln überprüft. Es kann sein das man die bekommt, aber es kann sein das man sie halt nicht bekommt.

    04:16.-30.1.,2.-9.7.,30.8.-3.9.,5.-27.11.,25.12.-1.1.
    05:4.-11.3.,20.-27.5.,8.-15.7.,26.9.-03.10.,28.10.-18.11.,16.-23.12.
    06:7.-21.1,28.4.-5.5.
    14:8.-25.3.,23.5.-6.6.,2.-6.7.,24.-30.8.,19.11.-3.12.
    15:10.-17.1.,15.2.-8.3.,16.-30.3.,13.-20.6.,10.-17.7.,12.-26.9.,3.-7.10., 4.-11.12., 30.12.-13.1.
    16:24.1.-7.2., 21.3.-9.4,23.-25.4.,25.5-1.6.,4.-11.6.,23.-30.7.,10.-14.10.,10-17.12..,28.12.-11.1.
    17:20.3.-3.4.,14.-27.4.,6.-10.5.,24.6.-1.7., 26.-29.10.,2-16.12.; 30.12.-6.1.
    18:24.2-21.3.,23.-31.3,9.-12.4.,12.-19.5.,27.5.-3.6.,22.6-6.7.;19.-26.8.;31.10.-4.11.;15.-19.11.; 21.-28.12.
    19:23.12-06.01.; 19.-29.1.; 30.4.-4.5.; 29.5.-2.6.; 8.-15.6.;5.-13-7.;4.-11.8;15.-17.8.; 30.11.-4.12.; 23.12.-6.1.
    20:2.-13.2.

  • dewildt
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    • 5. August 2015 um 16:25
    • #159
    Zitat von Capsoni

    Welche Aussagen wären das z.B. ?

    Folgendes (konstruiertes) Szenario:
    So wie du z.B. auf die Würzburger-Tabelle verweist, würde ich den Eindruck bekommen, dass mir garantiert 20%-50% Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zusteht. Da die Urteile auf einen Einzelfall beziehen, heißt das noch lange nicht, dass das Urteil auf alle Fälle Anwendung findet, auch wenn da steht 'gängige Rechtsprechung'.
    Was wäre wenn ich mit diese Forderung vor Gericht und von AIDA gehe und das Gericht findet, dass meine Begründungen zwar für 25% Schadensersatz ausreicht, aber nicht für 50%?
    1) Ich schließe mit AIDA einen Vergleich über die 25%. Es gibt kein Urteil und wer übernimmt welche Anwaltskosten?
    2) Ich schließe kein Vergleich und es gibt ein Urteil über die 25%. Wer wohl welche Kosten aufgedrückt bekommt? Keine hat wirklich verloren, nur anteilig...

    Wie schon gesagt, nur konstruiert, aber sicherlich nicht unrealistisch.
    Und wer sagt das AIDA nicht vor Gericht geht? Ich denke mal wenn es AIDA genug schmerzt mit überzogene Forderungen, werden auch die es irgendwann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

    Meine persönliche Meinung:
    Wie einige hier schon gemacht haben, würde ich mich von einer richtige Anwalt beraten lassen und der wird einen schon sagen, was realistisch ist und was nicht.

    Nachtrag:
    Bevor jemand auf die Idee kommt: Nein ich arbeite nicht bei AIDA und will hier Angst machen.
    Die garantierte 50% mal um tatsächlich erwähnte 20% ergänzt.

    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von dewildt (5. August 2015 um 16:32)

  • dejot
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    • 5. August 2015 um 16:27
    • #160
    Zitat von micha11

    D'accord, lieber dejot?

    Warum so schnippisch?

    Zitat von micha11

    und dann das Angebotene gutheißen

    Wo ich das gemacht haben soll, müsstest du mir allerdings aufzeigen... muss aber nicht hier im thread sein, der hat ja eigentlich einen anderen Zweck.

    Wenn ich Antwort aus Rostock habe, teile ich die Neuigkeiten gern mit.
    Wie es bei dir ausgeht - micha11 - würde mich dann auch interessieren oder solltest du letztlich gar nicht von den Änderungen betroffen sein und willst nur Stimmung machen?

    In diesem Sinne...

    Einmal editiert, zuletzt von dejot (5. August 2015 um 16:32)

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