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Stornogebühren

  • frauchen
  • 13. März 2015 um 11:58
  • Geschlossen
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  • frauchen
    Schüler
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    Beiträge
    65
    • 13. März 2015 um 11:58
    • #1

    Hallo AIDA-fans,


    unser Sohn kann aus beruflichen Gründen leider nicht mit uns auf das Schiff. Er hatte über vario eine Einzelkabine gebucht und musste jetzt (bis 30 Tage vor Reisebeginn) stornieren.

    Seine Kabine war wohl noch am selben Tag wieder belegt worden. Muss er dann trotzdem 30 % vom Reisepreis begleichen?

    Wir sind zwar schon etliche Jahre mit AIDA unterwegs, mussten bisher aber noch nie stornieren.

    Es wäre schön, wenn jemand hierzu etwas schreiben könnte. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 30 % trotz allem bezahlt werden müssen.

    Danke für etwaige Antworten.

    LG

  • Anzeige
    • RE: Stornogebühren

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Elenaor
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    418
    • 13. März 2015 um 12:13
    • #2

    Ich fürchte, die Stornogebühren hättet ihr nur umgehen können, wenn ihr selbst eine Namensänderung vorgenommen hättet. Deswegen suchen die Clubschiff-Profis hier über das Forum ja auch öfters für Storno-Kabinen. Das mit den Stornogebühren kann man sich imo ähnlich wie bei einer Versicherung vorstellen: Sie sind der Beitrag dafür, dass die Kabine möglicherweise nicht neu belegt wird und AIDA einen erhöhten Aufwand hat. Falls die Kabine tatsächlich nicht wieder belegt wird, muss man aber nicht den vollen Preis zahlen. Andersherum ist aber eben auch so, dass man trotzdem zahlen muss, obwohl die Kabine wieder belegt wurde.

    [Blockierte Grafik: http://www.cruiseclocks.com/ticker/6594415185/ticker.png]

    08/12 - Aura 21 Tage Transatlantik
    06/11 - Sol 10 Tage Ostsee
    03/10 - Luna 7 Tage Kanaren
    07/09 - Vita 14 Tage ÖMM

  • denyo111
    Gast
    • 13. März 2015 um 12:18
    • #3

    Es gibt dazu einen Punkt in den Reisebedingungen.

    Ihr müsst nachweisen, dass AC ein geringerer Schaden entstanden ist, als man euch in Rechnung stellt.

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 13. März 2015 um 12:33
    • #4
    Zitat von denyo111

    Es gibt dazu einen Punkt in den Reisebedingungen.

    Ihr müsst nachweisen, dass AC ein geringerer Schaden entstanden ist, als man euch in Rechnung stellt.


    ....und was das bedeutet, ist ja wohl klar !

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
    04/2026: 20 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten & Istanbul
    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee
    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

  • ahoi1
    Nachdenkender
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    • 13. März 2015 um 12:36
    • #5

    Das mit dem Nachweis steht bei allen Reiseveranstaltern in den AGB.
    Leider ist es eher nur eine Floskel, denn ein solcher Nachweis lässt sich fast nie erbringen.
    Die Kabine ist zwar wieder belegt, aber nur wenn das Schiff vollkommen ausgebucht ist, hätte man eine geringe Chance.
    Leider hat man als Kunde das Nachsehen, auch bei anderen Reiseveranstaltern.

  • denyo111
    Gast
    • 13. März 2015 um 12:36
    • #6
    Zitat von sarasota

    ....und was das bedeutet, ist ja wohl klar !


    Nun, bei ausgebuchtem Schiff oder ausgebuchter Kategorie dürfte so ein Beweis nicht schwer fallen - ansonsten gebe ich dir recht

  • denyo111
    Gast
    • 13. März 2015 um 12:38
    • #7
    Zitat von ahoi1

    Leider hat man als Kunde das Nachsehen, auch bei anderen Reiseveranstaltern.


    Das hab ich schon anders erlebt. Nicht ich selber, aber im direkten Umfeld...

    In dem Fall ging es ebenfalls um eine Kreuzfahrt.

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 13. März 2015 um 12:43
    • #8

    @denyo

    Nur wird sich AC nicht freiwillig in die Bücher schauen lassen.....und irgendwo bleibt immer ein Bett leer !

    Aber ich denke, wir sehen die Sache ähnlich !

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

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    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

  • kuestenheini
    Beiträge
    5
    • 13. März 2015 um 13:32
    • #9
    Zitat von frauchen

    Hallo AIDA-fans,


    unser Sohn kann aus beruflichen Gründen leider nicht mit uns auf das Schiff. Er hatte über vario eine Einzelkabine gebucht und musste jetzt (bis 30 Tage vor Reisebeginn) stornieren.

    Seine Kabine war wohl noch am selben Tag wieder belegt worden. Muss er dann trotzdem 30 % vom Reisepreis begleichen?

    Wir sind zwar schon etliche Jahre mit AIDA unterwegs, mussten bisher aber noch nie stornieren.

    Es wäre schön, wenn jemand hierzu etwas schreiben könnte. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 30 % trotz allem bezahlt werden müssen.

    Alles anzeigen

    Du schreibst, aus beruflichen Gründen. Ich gehe mal davon aus, dass der Urlaub vor der Buchung genehmigt war. Also sollte er sich in dem Fall, zur Begleichung der fälligen Stornokosten, an seinen Arbeitgeber wenden.

    Sollte Er selbstständig oder freiberuflich tätig sein, ist Er ja auch selbst für seine Zeiteinteilung verantwortlich.

  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 13. März 2015 um 14:07
    • #10
    Zitat von denyo111


    Das hab ich schon anders erlebt. Nicht ich selber, aber im direkten Umfeld...

    In dem Fall ging es ebenfalls um eine Kreuzfahrt.

    Sicher gibt es auch Einzelbeispiele, wo es positiv für den Kunden ausging.
    Ich vermute jedoch, so ganz einfach und problemlos kommt man nicht zu einem so guten Ergebnis?

    Käme ich mal in eine solche Situation, würde ich es auf jeden Fall versuchen.
    Sicher gibt es auch Möglichkeiten, mit AIDA "auszuhandeln", eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

  • cawa
    Kapitänin
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    662
    • 13. März 2015 um 15:41
    • #11

    Es gab hier vor kurzem schon einen Thread dazu. Aus dem habe ich den Hinweis zu folgenden Gerichtsurteilen:
    OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. 09. 2014 - I-6 U 161/13
    OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 16. 01. 2014 - 16 U 78/13
    Hier wurde wohl entschieden, dass bis 30 Tage vorher maximal 20% Stornokosten berechnet werden dürfen (auch nicht mehr als Vorauszhlung zu leisten ist).

  • Augusta
    Schüler
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    Beiträge
    119
    • 13. März 2015 um 18:29
    • #12
    Zitat von wt-jo62

    es lohnt sich ja auch immer vorher eine Reiseversicherung abzuschließen die dann im Krankheitsfall die Kosten übernehmen wird
    und ob man Krank ist entscheidet ja in der Regel der Hausarzt meines Vertrauens. :meinung:

    Da nützt Dir u.U. der Hausarzt deines Vertrauens nicht viel. Selbst erlebt, wegen Erkrankung konnte eine Reise nicht angetreten werden und musste 10 Tage vor Reisebeginn storniert werden. Stornokosten damals 80%. Attest vom Hausarzt reichte nicht, es musste noch ein Facharzt aufgesucht werden. Dort war aber nicht sofort ein Termin zu bekommen, erst einige Tage später. Im Attest vom Facharzt stand dann, er könne den Krankheitszustand zum Zeitpunkt der Reisestornierung nicht beurteilen. Ergo, Reiserücktritt-Versicherung übernimmt die Stornokosten nicht.

    Costa Pacifica - AIDAsol (3 x) - AIDAdiva - AIDAblu - AIDAluna - AIDAstella - AIDAbella - AIDAprima - AIDAcara - Mein Schiff 2 - Mein Schiff 3 -
    Mein Schiff 4 (2 x) - A-Rosa Bella

  • diddi4
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    • 13. März 2015 um 18:34
    • #13

    Na ja, dass sich Versicherungen drücken, kennt man ja. Ich würde so etwas nie akzeptieren. Bei den hohen Reisekosten würde ich das einem Rechtsanwalt übergeben. Die meisten Hausärzte sind übrigens in der Regel auch Fachärzte.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Freundin
    Anna
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    • 13. März 2015 um 18:43
    • #14

    Wir haben eine Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.
    Leider mussten wir 3 Reisen stornieren. Der Hausarzt hat in seinem Attest bestätiigt, dass eine Reise nicht möglich ist.
    Somit hat die Versicherung die Stornogebühren im vollen Umfang akzeptiert.

    Schönen Gruß
    Anna

  • diddi4
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    • 13. März 2015 um 19:15
    • #15

    Ist der letzte Beitrag ironisch gemeint? Davon gehe ich mal stark aus. Alles andere wäre, vorsichtig ausgedrückt, nicht rechtmäßig. Natürlich tritt die Reiserücktrittsversicherung nur im Krankheitsfall ein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass, welcher Arzt auch immer, nur eine wirkliche Krankheit bescheinigt und dass sich die genannten Fälle auch auf Krankheiten bezogen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

    Einmal editiert, zuletzt von diddi4 (13. März 2015 um 19:26)

  • Freundin
    Anna
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    • 13. März 2015 um 19:26
    • #16
    Zitat von diddi4

    Ist der letzte Beitrag ironisch gemeint? Davon gehe ich mal stark aus. alles andere wäre vorsichtig ausgedrückt nicht rechtmäßig. Natürlich tritt die Reiserücktrittsversicherung nur im Krankheitsfall ein Ich gehe einfach mal davon aus, dass, welcher Arzt auch immer, nur einen wirkliche Krankheit bescheinigt und dass sich die genannten Fälle auch auf Krankheiten bezogen.

    Hä, was soll das denn? Bei uns war es eine wirkliche Krankheit sonst wäre dies sicher nicht so abgelaufen.
    Du unterstellst unseren Arzt einen Betrug. Kaum zu glauben.

    Schönen Gruß
    Anna

  • diddi4
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    • 13. März 2015 um 19:32
    • #17
    Zitat von Freundin

    Hä, was soll das denn? Bei uns war es eine wirkliche Krankheit sonst wäre dies sicher nicht so abgelaufen.

    Genau davon gehe ich auch aus. Ich habe nicht Dich gemeint, sondern den nachfolgenden Beitrag. Auch der muss nicht so gemeint sein, liest sich für mich aber so, dass man die Rücktrittsversicherung mit "Arzt meines Vertrauens" genau dafür benutzen kann, was Du jetzt angenommen hast. Wer schließt dann eine Reiserücktrittsversicherung bei solch teueren Reisen nicht ab? Das dürfte doch nur ein verschwindend geringer Teil sein.

    Sollte der Threadschreiber das nicht gemeint haben, nehme ich das zurück, kam für mich aber sehr zweideutig rüber.

    Außerdem ist das Problem dieses Thread überhaupt kein Fall für eine Reiserücktrittsversicherung.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Freundin
    Anna
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    • 13. März 2015 um 19:40
    • #18

    Stornogebühren beinhalten halt auch eine Reiserücktrittsversicherung.

    Schönen Gruß
    Anna

  • diddi4
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    • 13. März 2015 um 19:43
    • #19

    Das ist richtig, aber eben nur kim Krankheitsfall oder z. B. Todesfall naher Angehöriger oder Arbeitslosigkeit.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Freundin
    Anna
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    • 13. März 2015 um 19:46
    • #20

    Sag ich doch. Meine Krankheitsgeschichte werde ich hier aber nicht berichten. Bin froh wenn ich die nächste Reise gut überstehe. Auf Holz klopfe.

    Schönen Gruß
    Anna

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