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Welches Recht gilt auf den Aida Schiffen?

  • prost
  • 3. September 2012 um 17:05
  • Geschlossen
  • Antworten

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1. offizieller Beitrag
  • prost
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:05
    • #1

    Hallo zusammen,

    weiss jemand, welches Recht auf den Aida-Schiffen gilt. Soweit ich weiss, fahren die Schiffe ja unter italienischer Flagge, also müsste auf ihnen doch ausserhalb der Hoheitsgewässer, sprich auf Hoher See, das italienische Recht gelten oder?

  • Anzeige
    • RE: Welches Recht gilt auf den Aida Schiffen?

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Bella_crew
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:17
    • #2

    Gerichtsstand für Passagiere ist Rostock, also ein deutsches Gericht also auch deutsches Recht.
    Nachzulesen hier: http://medien.aida.de/fileadmin/user…k_NU_gesamt.pdf
    oder in den Reiseunterlagen

  • Anna Renate
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:38
    • #3

    Geht es nicht auch einfacher? @ Bella_crew da muss man ja erst mal suchen, bis man die Info findet die man gerne haben möchte.
    Also laut AC gilt für den Jugendschutzt das deutsche Recht. Weis es jemand besser? Hat da jemand Erfahrung?
    Ich hänge mich an prost Frage dran.

  • prost
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:47
    • #4
    Zitat von Bella_crew

    Gerichtsstand für Passagiere ist Rostock, also ein deutsches Gericht also auch deutsches Recht.
    Nachzulesen hier: http://medien.aida.de/fileadmin/user…k_NU_gesamt.pdf
    oder in den Reiseunterlagen

    Sorry, aber wieso verwies eine Notiz auf der luna bei den Internetstationen auf italienisches Recht hin? Der Gerichtsstand betrifft nur die Reisebuchung, nicht aber das Recht auf dem Schiff. Ansonsten hätte die Besatzung der "Deutschland" sich ja nicht so sehr gegen die Umflaggung auf Malta gewehrt. Das Arbeitsrecht hätte dann nämlich nach maltesischen Recht gegolten.

  • Anna Renate
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:53
    • #5

    @ prost
    ich würde mal behaupten, der Link von Bella_crew hat nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.

  • Bella_crew
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:54
    • #6
    Zitat von prost

    Sorry, aber wieso verwies eine Notiz auf der luna bei den Internetstationen auf italienisches Recht hin? Der Gerichtsstand betrifft nur die Reisebuchung, nicht aber das Recht auf dem Schiff. Ansonsten hätte die Besatzung der "Deutschland" sich ja nicht so sehr gegen die Umflaggung auf Malta gewehrt. Das Arbeitsrecht hätte dann nämlich nach maltesischen Recht gegolten.


    Das sind verschiedene Dinge:
    Das Internet läüft ja nicht über einen deutschen Provider
    Zur Besatzung:
    Ich hatte auch einen italienischen Arbeitsvertrag, für mich war der Gerichtsstand arbeitsrechtlich Genua. Das zählt aber nicht für die Passagiere, für die ist der Gerichtsstand Rostock, also deutsches Recht an Bord.
    Auf der Deutschland würde es bei einer Ausflaggung auch so aussehen. Crew und Paxe sind rechtlich 2 verschiedene Dinge

  • prost
    Gast
    • 3. September 2012 um 17:55
    • #7
    Zitat von Anna Renate

    @ prost
    ich würde mal behaupten, der Link von Bella_crew hat nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.

    Denke ich auch :sgenau:

  • Bella_crew
    Gast
    • 3. September 2012 um 18:00
    • #8
    Zitat von Anna Renate

    @ prost
    ich würde mal behaupten, der Link von Bella_crew hat nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.

    Doch Anna! Paxe haben einen Vertrag mit AIDA Rostock. In euren Reisepapieren steht ganz klar drin, das der Gerichtsstand Rostock ist. In Rostock (ist nicht mehr die DDR :hahahah: ) kann aber nur nach deutschen Recht verhandelt werden, also besteht für Paxe an Bord, weltweit, deutsches Recht.
    Für die Crew ist es da schon ganz anderes. Ich hatte nur italienische Verträge, meine Steuern wurden nach Italien abgegeben und meine Einkommeserklärung hätte ich in Italien machen müssen. Ich kann dir nichtmal sagen, ob an Bord allgemein (nicht arbeitsrechtlich) für mich auch der Gerichtsstand Italien gewesen ist...ich kann kein Italienisch lesen :hahahah:

  • prost
    Gast
    • 3. September 2012 um 18:08
    • #9

    Ok, aber wieso wurde an den Internet-Terminals auf italienisches Recht verwiesen?

  • Bella_crew
    Gast
    • 3. September 2012 um 18:20
    • #10
    Zitat von prost

    Ok, aber wieso wurde an den Internet-Terminals auf italienisches Recht verwiesen?


    Weil das Internet über Sat nach Italien geht, nicht nach Deutschland. Das Schiff hat den Heimathafen Genua, also unterliegen schiffstechnische Anlagen, wie Funk, Telefon, Internet auch italienischem Recht. Meine Segelyacht ist im Seeschiffsregister Hamburg eingetragen, ich kann und muß meine Funke nur in Deutschland anmelden, unterliege deßhalb auch dem deutschen Gesetz. Würde ich unter italienischer Flagge fahren, könnte ich das Funkgerät nicht in Deutschland registrieren lassen, nur in Italien und würde damit auch dem italienischem Gesetz angehören...so, jetzt hab ich aber genug gesabbelt...wer es jetzt noch nicht verstanden hat oder nicht glaubt, der kann sich bei der Telekom in Münster informieren :hahahah:

  • Sunshine
    Fortgeschrittener
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    410
    • 3. September 2012 um 18:23
    • #11

    Danke für die Ausführliche Erklärung.
    Das habe ich so nicht gewusst, sehr interessant!
    Lg
    Sunshine

  • Healer
    Grobmotoriker
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    579
    • 3. September 2012 um 18:35
    • #12

    @Bella_crew: kann es sein, das die Casinomitarbeiter, auf den Schiffen , Italiener sind und es etwas damit zu tun hat, das dort italienisches Recht gilt ?

    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

    Konrad Adenauer

  • Bella_crew
    Gast
    • 3. September 2012 um 18:41
    • #13
    Zitat von Healer

    @Bella_crew: kann es sein, das die Casinomitarbeiter, auf den Schiffen , Italiener sind und es etwas damit zu tun hat, das dort italienisches Recht gilt ?

    MfG Healer


    Das kann ich nicht beantworten, glaube es aber nicht da während meiner Verträge die Casinomitarbeiter aus dem Ostblock waren...ich meine aus Bulgarien

  • Teffchen
    Früher war mehr Lametta
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    777
    • 3. September 2012 um 18:59
    • #14

    Letztes und vorletztes Jahr Bella waren das auch definitiv keine Italiener im Casino, auch eher Bulgaren.

    Liebe Grüße

    Teffchen :sport1:

  • Healer
    Grobmotoriker
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    • 3. September 2012 um 19:19
    • #15

    alles klar, dankeschön - ich hätte ev. auf italienische Steuer- oder Finanzbehörden getippt..

    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

    Konrad Adenauer

  • trice09
    Sand, Sonne und Meer
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    • 3. September 2012 um 19:49
    • #16

    und was ist mit EU-Recht?

  • Morris
    *Moderator*
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    • 3. September 2012 um 19:57
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Zweierlei Recht auf ein und demselben Schiff? Das wage ich verstärkt zu bezwiefeln. Reiserecht - klar, Vertrag mit AC in Rostock, es gilt deutsches Reiserecht. Die Frage: Welches Recht gilt an Bord? ist damit mitnichten beantwortet.
    Für einen Reise-Vertrag mit TUI nach Spanien ist auch Gerichtsstand Hannover, deshalb gilt vor Ort trotzdem spanisches Recht.

    Gilt das Schiff als italienisches Hoheitsgebiet, weil es unter italienischer Flagge fährt? Wenn ja, sollte das Recht des Flaggenstaates gelten. Alles andere ergibt überhaupt keinen Sinn. Auch der Hinweis auf das deustche Jugendschutzgesetzt, der hier schon kam, ist m. E. kein Indiz. Evtl. ist es strenger als das italienische, dann kräht keiner nach, mehr geht immer. Oder man sieht eh nicht so genau hin.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

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  • Healer
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    • 3. September 2012 um 20:09
    • #18

    Hat nicht der Kapitän, Hausrecht ? Wenn er Regeln festlegt, die strenger sind, als das an Bord geltende Recht- wie sieht es dann aus ?

    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

    Konrad Adenauer

  • Morris
    *Moderator*
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    • 3. September 2012 um 20:11
    • Offizieller Beitrag
    • #19
    Zitat von Healer

    Hat nicht der Kapitän, Hausrecht ? Wenn er Regeln festlegt, die strenger sind, als das an Bord geltende Recht- wie sieht es dann aus ?

    MfG Healer


    Solange Du nicht gegen geltendes Recht verstößt, könnte das gehen ... womit wir wieder bei der Ursprungsfrage sind.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • maeuschen
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    361
    • 3. September 2012 um 20:19
    • #20

    Für alle die es Wissen wollen Katalog oder anrufen bei AC.

    Ob Ihr allerdings von AC eine detailierte Antwort bekommt bezweifliche! ich .

    Es gibt bestimmt einige die sich im allgemeinem Schiffsrecht auskennen.

    Aida Transatlantik 2001
    Arosablu Kanaren
    Aidablu Kanaren 2005
    Aidaaura Nordland 2008
    Aidadiva Südostasien 2009-2010
    Aidacara Ägypten 2010
    Aidabella Westliches Mittelmeer 2011
    Aidavita Westliches Mittelmeer 2011
    Aidaaura Karibik 2012
    Aidarmar Rotes Meer 2012
    Aidasol Nordeuropa1 2013

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