Beiträge von AJ-MS3
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Kabinenbesuch bedeutete, dass jemand mit 2 Gläsern Champagner und ein paar Canapés hereinkam, die Sachen abgestellt hat und dann auch wieder ging.
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Im übrigen hatten wir bei unserer 9 tägigen Reise im Mai leider kein Suitentreffen
Stattdessen kamen 2 Dame vom Spa zur Kabine, haben jedem ein Glas Champagner ausgeschenkt und dann noch kleine Canapes. War eine nette Idee, aber ich hätte mich über den Suitentreff mehr gefreut.Das hatten wir im Sommer 2025 auf AIDAstella auch. Wir fanden es etwas mickrig, v.a. bei den Preisen, die man für die Suite bezahlt.
Viel trauriger fanden wir jedoch, dass wir auf dieser Kombireise (11 Tage + 10 Tage) nur einmal in den Genuss dieses "Suitentreffs" gekommen sind, ebenso gab es das Welcome-Menü nur einmal. Den Welcome-Champagner gab es wenigstens auch am Wechseltag.
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Sollte die nicht zum 31.07. abgeschaltet werden?
Genau das ist mir auch so in Erinnerung, aber noch läuft sie - daher die Frage.
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Wie lange soll eigentlich die „alte“ AIDA Cruises App online sein?
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Das gilt aber nur für die entsprechende Person, oder? Also wenn meine Frau eine Massage bucht, kann sie an Bord aber ich nicht automatisch mit, richtig?
Du kannst dann natürlich mit an Bord, dir wird aber der ECI mit 35 Euro berechnet.
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In der neuen App - die bei mir tadellos funktioniert - wird zwar die Clubstufe nicht angezeigt, aber das aus ihr resultierende Gönn-Dir-Guthaben wird sofort korrekt angezeigt, wenn man einen Ausflug auswählt.
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Aber was ist, wenn ich zwischen der Reservierung von Ausflügen und der Reise "Smile" werde?
Du musst zum Zeitpunkt der myAIDA-Buchung „Smile“ sein, ansonsten gibt es das Gönn-dir-Guthaben nicht.
Da bleibt nur Stornieren der myAIDA-Leistung und Neubuchung, sobald die Clubstufe erreicht ist.
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Bei Ausflugs-Paketen ist es genauso. Wurde nicht angezeigt, ist aber im Club hinterlegt.
P.S. Das war bei unserem Ausflugs-Paket schon so vor der AIDA ID-Umstellung.
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Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
Die UK wird abgeschlossen, da man noch keine konkrete Reise buchen kann / will.
Da die UK auf jede Reise, die nach ihrem Abschluss gebucht wurde, angerechnet werden kann, sollte es möglich sein. -
Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
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Es gäbe m.E. eine sehr einfache Lösung, die für beide Seiten von Vorteil wäre:
Sobald im Vorfeld aus operativen Gründen die Route / das Schiff geändert wird, sollte den Reisenden ein kostenfreies Stornieren ermöglicht werden. Nimmt man dieses nicht in Anspruch, erklärt man sich mit der Änderung einverstanden und kann im Nachgang keine Ansprüche mehr wegen dieser Änderung stellen.
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Alleine für die Silvesterreise gibt es vier Optionen. Weiß nicht, was ich davon halten soll.
Es sind letztlich Kombireisen. Zwei Kurzeisen (à 5 bzw. 6 Tage). Die Reise über Silvester ist prinzipiell eine Fährfahrt nach Oslo und wieder zurück.
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