Richtig.
Der Anpsruch greift aber erst, wenn man den Nachweis gebracht hat, dass man die Aktien besitzt. Und das ist dann in den AGB zu regeln. Wenn Aida vorgibt, dass der Nachweis nur über myaida möglich ist bzw. akzeptiert wird, dann sind "Drittanbieter" raus, zumindest bei Aida.
Der Nachweis und die Fristen sind auch bei Carnival vorgegeben, wie bekanntlich die Art zu beantragen. Wenn die AIDA "Experten" abweichend und nicht Konform zu den von Carnival veröffentlichten Shareholder Perks vorgehen, wird es witzig, da dies die Rechte des Aktionärs tangiert. Aber ich bin mir sicher das wird alles im Sinne des Kunden/Aktionärs berücksichtigt ![]()