An Blu Merlion:
Tut mir leid, wenn " die Art und Weise der Beantwortung einer Frage" nicht deinen Qualitätsansprüchen entspricht. Wenn man allerdings so eine überspitzte Frage stellt, sollte man sich über entsprechende Antworten nicht aufregen.
Fakt ist:
Das Gesetz trat am Freitag um 00.00Uhr in Kraft. An- und Abreisen privater Reisen innerhalb der Ausgangssperre fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen, dafür aber Dienstreisen. Im übrigen bin ich"leider" Jurist, so das du mir nichts neues erzählt hast. Und damit weiter bis zu deiner nächsten Frage.
Sorry, aber als Jurist solltest du wissen, dass deine Formulierung im Beitrag 20 fehlerhaft ist.
Zum einen gilt die Ausgangssperre nicht ab 24 Uhr sondern in den meisten Bundesländern ab 22Uhr. In einigen sogar abends früher.
Im Zeitfenster der Ausgangssperre sind Reise nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten aber sehr wohl.
Wenn du dies so sagen wolltest, wäre es schön, dies auch so zu formulieren.
Deine getroffene Aussage aus Beitrag 20 ist ansonsten entweder falsch oder zumindest verwirrend.