Ein Teil des Ausflugs fand nicht statt.
Das gar nichts stattfand habe ich nicht geschrieben.
Wie soll man denn das sonst verstehen?
Wir hatten ja in Norwegen die Rauma-Bahn gebucht. Diese war nur leider an dem Tag nicht fahrtüchtig.
Ein Teil des Ausflugs fand nicht statt.
Das gar nichts stattfand habe ich nicht geschrieben.
Wie soll man denn das sonst verstehen?
Wir hatten ja in Norwegen die Rauma-Bahn gebucht. Diese war nur leider an dem Tag nicht fahrtüchtig.
Wir hatten ja in Norwegen die Rauma-Bahn gebucht. Diese war nur leider an dem Tag nicht fahrtüchtig.
Wir haben dann 35 % pro Person zurückerstattet bekommen.
verstehe ich das richtig... Du hast einen Ausflug gebucht.. der findet nicht statt und Du hast 35% zurückbekommen und die anderen 65% hat AC behalten?
So, zu unserer geänderten Reise (Endhafen Teneriffa statt Lissabon) gibt es auch ein Update:
Nachdem wir nun den zweiten Anwaltsbrief geschrieben hatten, hat uns AIDA die Stornokosten für die individuellen Flüge, sowie das Sonder BGH (ich glaube es hieß Sonnenklar oder so ähnlich) in Form eines Reisegutscheins ausgezahlt und die Reise kostenlos storniert. Damit haben wir keinen materiellen Schaden uns sind damit zufrieden. Schade aber, dass es dafür einen Anwalt gebraucht hat....
Schade, das man mittlerweile für eigentliche Selbstverständlichkeiten einen Anwalt braucht.
Und wenn es gar nicht vor Gericht gegangen ist und es somit kein Gerichtsurteil gibt ?
AC meidet das Gericht wie der Teufel das Weihwasser um keinen Präzedenzfall zu schaffen... sie gehen eigentlich auf jede anwaltliche Forderung ein wenn sie nicht total überzogen ist.
Hallo zusammen,
wir legen im Juni mit der Prima den ganzen Tag in Hellesylt an - nicht im Geiranger.
Jetzt habe ich dazu keinen Ausflugs-Thread gefunden und unterschiedliche Aussagen. Kommt man mit der öffentlichen Fähre auch in den Geiranger Fjord? Wenn ja, kann man die Tickets vorab buchen? Hat jemand Erfahrung wie weit es zum öffentlichen Fähranleger ist? Dankeschön
Von der Cruisepier zum Fähranleger sind es 500m... Wegbeschreibung brauchst du keine in Hellesylt...
Hast du die Flüge denn über Aida gebucht? Welche Tickets habt ihr denn? Hoffentlich habt ihr die flexibel klausel inkludiert genommen, ansonsten ist es duster und ihr bekommt nur die flughafen Gebühren von der airline refundiert und das auch erst nach Ablauf des Fluges.
Einfach nochmal das von Dir zitierte lesen.. da steht es doch --> "Ich selber muss nichts zahlen sondern ich hätte gerne Schadensersatz von AIDA für meine individuell gebuchten und nun hinfälligen Flüge"
So ist es
Keine Ahnung was ihr für komische Versicherungen habt... wenn AC verliert.. und das tun sie in dem Moment wo sie einer Forderung zustimmen müssen sie auch die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen und die Rechtsschutzversicherung des Fordernden zahlt keinen Cent.. somit entsteht auch kein Versicherungsfall im Sinne von Kosten.
Ist es nicht meistens so, dass der Kunde einen Anwalt einschaltet (wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat), der Anwalt schreibt einen oder zwei Briefe an AIDA, dann lenkt AIDA ein und erfüllt die Forderungen des Kunden. Den Anwalt bezahlt die Rechtsschutzversicherung, die es sich bei außergerichtlicher Einigung auch nicht von AIDA rückerstatten lässt.
Somit wird es bei außergerichtlicher Einigung für AIDA nicht teuerer und nur der Kunde hat dann einen Versicherungsfall mehr.
Selbst so erlebt.
Wir haben es schon mehrmals genau anders erlebt. Anwalt stellt eine Forderung.. AC willigt ein... AC zahlt den Anwalt.
Der Kunde hat dann eben nicht einen Versicherungsfall mehr sondern AC mehr Kosten.
Aber für AIDA wird es doch im Zweifel mit Anwalt immer "teurer", als wenn die einem von Anfang an ein faires Angebot bzw. Entgegenkommen anbieten, oder?
Ja.. natürlich wird es für AC teurer... sie zahlen die Anwaltskosten komplett plus meist sogar noch mehr als wenn sie zumindest irgendein Angebot gemacht hätten. Gerade mit Bordguthaben liese sich soviel richten... zum einen weil 100€ Bordguthaben sie max. 50€ kosten und weil der Kunde eine weitere Reise machen muß um in den Genuß des Bordguthaben zu kommen.
Problem ist allerdings wie man es hier immer wieder liest "man soll sich nicht so anstellen", "wegen der paar Euro" etc.. das die wenigsten die Sache auch knallhart durchziehen weil sie z.b. vielleicht keine Rechtsschutz haben... aber das spielt in den allermeisten Fällen eh keine Rolle weil AC meist verliert und man als Kunde eh keine Kosten hat.
Ich selber muss nichts zahlen sondern ich hätte gerne Schadensersatz von AIDA für meine individuell gebuchten und nun hinfälligen Flüge.
Hab ich schon verstanden...
AIDA lehnt jegliche Kostenübernahme einfach so ab, zu 100% und hofft auf "mein Verständnis". Ich bin ehrlich gesagt gerade sprach- und fassungslos... ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll.
Na hoffentlich haben sie auch so viel Verständnis wenn Du mal eine Reise stornieren musst. Denke aber es steht spätestens nach der 2. Mahnung der Gerichtsvollzieher vor der Tür wenn Du nicht zahlst.
Kann dir nur raten einen Kreuzfahrt-Anwalt aus DE zu kontaktieren.
Kann man eigentlich auch BGH sammeln für eine Reise wie z.b. "Buchung an Bord" und "Shareholder values" ... oder geht immer nur 1 BGH?
Hier von war ja gar keine Rede. Es ging eben nicht um langfristige Änderungen und schon gar nicht um die Änderung des Zielhafens. Hier steht selbstverständlich eine Entschuldigung zu. Es geht viel mehr um das ständige nörgeln bei Wetter und Krisenbedingten Änderungen und da ist es etwas ganz anderes.
Dann mach bitte dem Kunden keinen Vorwurf der lediglich die geltende Rechtslage für sich in Anspruch nimmt. Vielmehr solltest Du den Gesetzgeber bemängeln
Wo genau wendet man sich denn da bei AIDA hin?
Oder gehe ich da direkt über mein Reisebüro - in meinem Fall die CSP?
Wende dich direkt an AC.. Schildere deinen Fall.. mache eine Rechnung auf... erwarte die Zahlung bis... sollte nix passieren bzw. ablehnende Textbausteine zurückkommen wende dich vertrauensvoll an einen Kreuzfahrt-anwalt in DE.
Hätten wir das tatsächlich trotzdem bei AIDA geltend machen können - oder ist sowas unter der Rubrik: "Pech gehabt / selbst dran Schuld" zu verzeichnen?
die Apfelfrau
Ansprüche aus Reiseverträgen verjähren nach BGB §651c bis f nach 2 Jahren.
Versuch macht also kluch
Ich zitiere mal die Website eines einschlägig bekannte Onlineanwalts für Kreuzfahrten:
Ein anderes Szenario sind Umroutungen oder Hafenausfälle an Bord. Diese haben ihre Gründe in sehr vielen Fällen in Umständen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters zu suchen sind, wie beispielsweise das Wetter. Der Gesetzgeber sieht die Sachlage auch in diesen Konstellationen eindeutig und gewährt dem Reisegast Minderungsansprüche gegenüber dem Veranstalter. Denn dieser erbringt schlicht nicht die geschuldete Reiseleistung."
Auch in solchen Fällen werden in der Regel 30-50% vom Tagesreisepreises gezahlt.. allerdings nicht freiwillig. Geht heutzutage nur noch per Amwalt.
Das hier einige das als "Minientschädigung" und "den Aufwand nicht wert" abtun finde ich schon grenzwertig. Bei uns waren es letztes Jahr auf der 10-Tage Tour mit der Perla 1300€ Entschädigung... für uns ist das keine Minientschädigung und war den Aufwand wert.
Hallo!
Ich habe bei der Suche hier und im www leider nix gefunden, daher bemühe ich mal euer Schwarmwissen.Sind das 3. und 4. Bett der Euribia in der Innen- oder der MB Kabine auch Pullmannbetten? Oder ein "Klappsofa"?
Wir überlegen, mit meinem zweijährigem Sohn und dem 14 jährigem Bruder meines Freundes zu fahren. Der Kleine schläft eigentlich im Familienbett. Es wäre also besser, wenn das Zusatzbett eine Couch oder ein Ausklappsessel wäre. Die einzigen Bilder, die ich online überhaupt gefunden habe, waren ein Stockbett in einer Balkonkabine. Aber auch dazu keine weiteren Infos.
Wäre also super, wenn jemand berichten könnte, der das Schiff live kenntDanke im Voraus!
Ich kenn zwar das Schiff nicht.. kenne aber die Suchfunktion auf YT -->
Quelle? Beispiele?? Auf welche Urteile bzw. Paragraphen beziehst du dich? Bei solchen gewagten Aussagen sollte man das etwas untermauern, Herr/Frau Reiserechtsanwaltierende:innen
Quellen und Beispiele gibt es hier in versch. Thread etliche.
Wir haben erst letztes Jahr 1300€ Gutschein bekommen weil unsere gebuchte Reise die Ausfälle Bergen und Trondheim hatte und durch Maloy und Stavanger ersetzt wurden nachdem wir gebucht hatten.
Kann man alles aber nochmal hier nachlesen --> https://www.expat-news.com/life-style/rei…nstalters-50251
Deine arroganten Sprüche wie "Herr/Frau Reiserechtsanwaltierende:innen" kannst du dir sparen.
Wenn die kurz vor der Reise die Route verändert hätten, oder während der Fahrt selbst, dann würde ich den Wunsch nach Trostpflaster verstehen. So aber ist das für mich unrealistisch und unverständlich.....ihr könnt ja auf eine der Reisen umbuchen wo Geiranger angelaufen wird. Für eine Strassensperre in Norwegen kann MSC wirklich nichts.
Na ja, ganz so einfach ist es nun doch nicht.
Wenn ich eine Reise buche bei der Geiranger angeboten wird und dann aber Geiranger doch nicht angelaufen wird dann sollte schon etwas angeboten werden wenn das Highlight wegfällt.
Es ist sogar mittlerweile vom Reiserecht her so, das der Grund der Umroutung wenn es im Vorfeld der Reise passiert kaum eine Rolle mehr spielt. Dem Reisenden steht dann in aller Regel eine Entschädigung von 30-50% des Tagesreisepreises zu wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.
Zum Thema "ihr könnt ja auf eine der Reisen umbuchen wo Geiranger angelaufen wird".. nicht jeder ist von seiner Urlaubsplanung her so flexibel, das er einfach mal auf 2 Wochen früher oder 3 Wochen später umbuchen kann.
5000 Cocktailgutscheine dürften der Reederei immernoch billiger kommen als ein paar Hundert die Entschädigung verlangen.
Ich behaupte mal, dass es technisch überhaupt keinen Zusammenhang zwischen möglicherweise notwendigen Entscheidungen und dem Einfordern der Restzahlungen gibt... Da läuft in irgendeiner Software ein Timer ab und dann wird die Rechnung rausgeschickt.
du meinst also, das man diesen Prozess aus akt. Anlaß nicht händisch unterbrechen könnte?
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