Die RRV könnte darin aber ein Problem sehen, da i.d.R. nur "übliche Anzahlungen" erstattet werden. Über 30% viele Monate vor Reiseantritt fällt nicht darunter, da ist die Versicherungsleistung Goodwill.
LG, Bini
Die RRV zahlt eh nur den Schaden, den Rest muß der Veranstalter von der Anz. zurückerstatten. Bei Pleite zahlt die Vers. vom Sicherungsschein. Also wo ist das Problem? LG Bernd