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Beiträge von ahoi1
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Das benannte Urteil ist nicht zu verallgemeinern.
Sämtliche Begründungen zum Urteil beziehen sich auf den speziellen Einzelfall.Es kann nicht pauschal auf Pflichten von AIDA übertragen werden.
Seitens AIDA wird ganz klar zu verstehen gegeben:
"Wir empfehlen dringend, bei der Gestaltung Ihrer Anreise per Bahn ausreichend Zeit einzuplanen. Insbesondere in Zeiten mit besonderen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen sind große Verspätungen bei der Bahnanreise oftmals keine Seltenheit. Da AIDA Cruises keine Haftung für Verspätungen bei der Bahnanreise übernimmt, bitten wir bei der Organisation Ihrer Anreise daher, auf großzügige und ausreichende zeitliche Reserven zu achten."
Quelle: http://www.aida.de/kreuzfahrt/zie…bahn.24477.html
ganz unten AGB der Deutschen Bahn -
Ein kleiner Tipp, erkundige dich mal an dieser Stelle, ob noch irgendwelche Möglichkeiten vorhanden sind.
Dort sollte man es am ehesten wissen.Büro des Nationalparks in Santa Cruz
C/ Emilio Calzadilla, nº 5 - 4 Etage
Tel. 0034 - 922 - 290129
Fax: 0034 - 922 - 244788
E-Mail: teide@opn.mma.es
Santa Cruz de Tenerife -
Mein Beitrag 56 bezieht sich ausschließlich auf die Neuerungen bei TUIfly ab Mai 2014.
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Die 15 kg gelten aber doch nur, wenn man einen Pauschalurlaub bei TUI gebucht hat.
Oder sollte ich deren Newsletter falsch gelesen haben?Die neue Grenze gilt bei Flügen, wenn man direkt über die Airline bucht.
Bei Pauschalreisen kommt es auf den Veranstalter an.
Gruß
Schneeglitzern
Hier kann man auch etwas darüber lesen: klick
Zusätzlich haben aber auch andere Reiseveranstalter zum Teil Sondervereinbarungen mit der Airline bezüglich Höchstgrenze Freigepäck getroffen.
Falls man es schon vor der Buchung oder Erhalt der Reiseunterlagen wissen möchte, sollte man mit dem jeweiligen Veranstalter (der hier konkret AIDA ist), Rücksprache halten. -
Vielen Dank für deine weitere Erklärung im Beitrag 233.
Sehr interessant und aufschlussreich finde ich auch den Auszug aus dem Urteil.
LG ahoi1 -
Es könnte eventuell sein, dass der Fall von Laguste2012 etwas anders gelagert ist.
Bei ihm handelte es sich um die in der ADAC-Visa-Gold-Card enthaltenen Versicherungen.
Bis vor wenigen Jahren war zwar die Reiserücktrittsversicherung enthalten, aber keine Reiseabbruchversicherung.
Die neue ADAC-Visa-Gold-Card enthält beide Versicherungen, aber der Jahresbeitrag ist höher.
Auf Antrag konnte man auf die neue umstellen und den höheren Beitrag bezahlen.
Wer also die alte behielt, bezahlt weiter den bisherigen Beitrag, ist aber weiterhin nicht für den Reiseabbruch versichert.
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Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass Premium-Vorteile für alle Premium-Bucher gültig sind.
Da Aida nicht mit allen Airlines entsprechende Vereinbarungen hat, wäre es besser, kostenlose Sitzplatzreservierungen gar nicht erst in das Vorteilsprogramm für Premium aufzunehmen.
Da trotzdem mit kostenloser Sitzplatzreservierung geworben wird, bleibt schon ein bitterer Beigeschmack.
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Kuddel,
da inzwischen eher OT (für andere User bestimmt uninteressant), nur noch letzte Bemerkungen meinerseits dazu.
Dann ist für mich die Konversation mit dir beendet.Die Anderen hatten anscheinend kein Verständnisproblem, wie deren Antworten eindeutig gezeigt haben. Und sonstige Beschwerden gab es bisher auch nicht, bei nun über 600 Aufrufen.
Bemerkenswertes Selbstbewußtsein bzw. Einstellung, aus den angeführten Tatsachen zu schließen, alle anderen fanden die Ausführungen verständlich.
Vielleicht haben so einige nur eher als ich erkannt, wie sinnlos eine Anfrage bzw. Diskussion mit dir ist
Wäre sicher eine Überlegung deinerseits wert, nicht ganz so strenge Maßstäbe anzulegen.
Hier ging es um klare und unmißverständliche Aussagen, mit strengen Maßstäben hat das nichts zu tun.
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Davon war keine Rede! Ich habe explizit erwähnt, dass die zusätzlichen Versicherungsleistungen über den Vermittler liefen. Einfach noch mal in aller Ruhe lesen.
Ich habe bereits vor meinem Beitrag alles in Ruhe gelesen.
Wäre sicher eine Überlegung deinerseits wert, Sachverhalte gleich präziser auszudrücken.Da aber auf den ersten Blick für mich damals kein Ansprechpartner beim Vermittler ersichtlich war, habe ich den einfachsten Weg gewählt und mich an "Billiger-Mietwagen" gewandt.
Gleich so von dir geschrieben, hätte es dieses Mißverständnis nicht gegeben.
Nicht immer liegt das falsch verstehen am Leser, manchmal hat auch der Schreiber einen Anteil daran.

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Mit den zusätzlichen Versicherungsleistungen hatte Hertz nichts zu tun, da die über den Vermittler liefen. Nachdem ich den Schaden bei "Billiger-Mietwagen" gemeldet hatte, wurde mir ein Schadensformular eines englischen Versicherers, in englischer Sprache, zugeschickt. Nach Rückfrage erhielt ich dann ein deutsches Formular. Die Geldüberweisung dauerte dann ca. 6 Wochen.
Ich bin etwas irritiert, dass "Billiger-Mietwagen" die Versicherungsleistung übernommen haben soll.
Warum?
"Billiger-Mietwagen" ist ein Portal, welches einen Mietwagen-Preisvergleich bietet.
Man landet dann erst bei den unterschiedlichen Mietwagen-Vermittlern. Diese sind dann diejenigen, die eventuell gewisse Versicherungsleistungen übernehmen, die beim Mietwagen-Vermieter nicht enthalten sind.Billiger-Mietwagen als Vergleichsportal übernimmt lediglich bei einer eventuellen Stornierung vor Anmietung die Stornierungskosten. So jedenfalls schreiben sie es auf ihrer Seite.
Ich vermute eher, Billiger-Mietwagen hat freundlicherweise dein Anliegen an den zuständigen Vermittler weitergeleitet?
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Für die Anlieferung, bzw. Abholung des Autos mag das stimmen, aber trotzdem würde ich dem letzten Satz nur bedingt zustimmen, da z.B. Versicherungsleistungen im Ernstfall oftmals vom Vermittler erbracht werden, was aber die Wenigsten wissen.
Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich insbesondere um die eventuelle Selbstbeteiligung im Schadensfall (vereinzelt auch Schäden an Glas, Dach, Reifen), die durch einige Vermittler getragen werden. Und das steht jeweils ziemlich deutlich in den Angeboten, man sollte sie lediglich wirklich lesen.
Ansonsten erkennt man in den Mietbedingungen des Vermieters sehr wohl, welche Versicherungen bei ihm enthalten sind. -
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Du scheinst die Botschaft in Foren zu unterschätzen. Bestes Beispiel ist der "Preiswahnsinn".
Ich unterschätze nichts, mir scheint jedoch, Du überschätzt die Wirksamkeit so mancher Deiner Belehrungen.

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Da macht es doch keinen Sinn, wenn in Foren, vereinzeltes, unbürokratisches Entgegenkommen der Rezeption, fast schon zum Anspruch deklariert wird.
Das hat hier echt niemand getan, DU bringst es in diese Richtung!
Hauptsache diskutieren
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Im Februar 2013 stand es noch in den Reiseunterlagen unter "Gut zu wissen".
Verbotene Gegenstände an Bord: Bitte lassen sie Föhn, Bügeleisen und Wasserkocher zu Hause. Diese sind ebenso wie folgende Gegenstände an Bord verboten ..... -
Danke, Heizergruss, genau darauf wollte ich auch hinweisen.

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Also ich habe zwei Handys, ein iPad und zwei Kameras dabei. Meine werte Holde noch einen Fön weil sie diesen dämlichen Aufsatz benötigt.
Da sind wir doch glatt beim eigentlichen Thema "Was darf mit an Bord". Ein Fön gehört nämlich nicht dazu!

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Danke, der ist mir trotz Suche irgendwie durchgegangen.......
Marcus
*derjetztguteN8lektürehat*
Auch @Molax hat gestern im Beitrag Nr. 9 schon auf dieses bestehende Thema hingewiesen
!
Auch übersehen
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Dann schließe ich mich dieser Meinung an:
Hauptsache AC Cruises lässt es als Darstellungsfehler laufen und kann nicht zu einem medizinischen Notfall stehen, der jederzeit vorkommen kann. Schade.
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