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Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

  • Ozeana
  • 2. Juni 2005 um 14:35
  • Antworten

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  • markus27031988
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    • 16. Juni 2011 um 07:24
    • #161
    Zitat von TomH

    vielleicht tue ich jetzt einer bestimmten Berufsgruppe unrecht.
    Aber ehrlich gesagt traue ich manchmal den sogenannten "unabhängigen" Beratern noch weniger, als den Mitarbeitern einer festen Gesellschaft.

    Warum :frage1:
    Die Unabhängigen sind komplett auf die Provision angewiesen. Und wenn diese bei dem Versicherungsunternehmen X höher ist als bei dem Unternehmen y... na ja, ... ich sag mal so, es ist nicht auszuschließen, dass das in eine Beratung mit einfließt.


    Ist zwar jetzt offtopic:

    Seh ich genauso, und habe leider auch schon genau diese Erfahrung machen müssen, im Rahmen einer privaten KV. Der Berater hat mir eine Versicherung empfohlen, die eingentlich total unpassend war. Für Ihn wars halt warscheinlich die Beste. Seit diesem Erlebnis mache ich mich lieber im Internet selber schlau und wenns dann daneben geht, bin wenigstens ich schuld.

    Aber wie immer gilt: Ein paar schwarze Schafe trüben das ganze bild :meinung:

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    • RE: Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

    Schau mal hier:

    Ich hatte dort meine letzte AIDA Kreuzfahrt gebucht – alles übersichtlich und schnell buchbar.

  • silke672
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    • 16. Juni 2011 um 12:28
    • #162

    Markus und Tom... mag ja sein, dass es solche schwarzen Schafe gibt. Aber glaubt ihr echt, dass mein Bruder mir was "böses" will? Sicher nicht! In dem Fall können wir der Aussage trauen.

    April 2003: AIDAcara ÖMM
    Juli 2004: AIDAcara ÖMM
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    Nov./Dez. 2005: AIDAvita Karibik
    Juni 2011: AIDAcara Nordeuropa
    März 2012: AIDAbella Kanaren 7
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  • markus27031988
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    • 16. Juni 2011 um 13:12
    • #163

    Nein, um Gottes willen, dass wollte ich damit nicht sagen. Dein Bruder wird dir natürlich keine schlechte Versicherung andrehen.

    Wenn man so jemanden im Familienumfeld hat, ist das etwas anderes.

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  • TomH
    Gast
    • 16. Juni 2011 um 13:46
    • #164

    Keine Ahnung.. ich kenn euer Verhältnis zueinander ja nicht :hahahah: :sironie:

    Ich glaub auch grundsätzlich nicht, dass mir irgendein Geschäftsmann was "böses" will. Solche Menschen sind wirklich die Ausnahme. Aber Versicherungsvertreter sind nun eben auch in erster Linie mal Geschäftsleute, die ihren Gewinn maximieren wollen. Ist doch auch klar, würde jeder so machen, alles andere wäre geheuchelt.
    Deswegen bin/bleibe ich in gewissen Geschäftszweigen vorsichtig. Mit Banken ist es dasselbe.
    Eine Krawatte macht eben noch lange nicht seriös :zwinker:

    Leider musste ich in der Vergangenheit (auch durch berufliche Erlebnisse) oft feststellen, dass die Anzahl der schwarzen Schafe die Herde mittlerweile ziemlich scheckig macht.

  • silke672
    Fortgeschrittener
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    • 16. Juni 2011 um 17:42
    • #165

    Mein Bruder und ich haben ein super Verhältnis :thumbsup: Insofern traue ich ihm da 100%ig ... wir kennen uns auch schon ein paar Jährchen :lol1:
    Wenn man der Family nicht mehr trauen kann, wem dann?

    Aber grundsätzlich geb ich euch natürlich recht, in jeder Branche gibt es schwarze Schafe, nicht nur bei Banken und Versicherungen. Vorsicht, sich anderweitig schlau machen und eine gesunde Portion Menschenkenntnis können mal nicht schaden.

    April 2003: AIDAcara ÖMM
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  • markus27031988
    Norwegen-Fan
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    • 20. Juni 2011 um 09:56
    • #166

    So, ich habe nun Post erhalten. Wie ich das von Versicherungen kenne, natürlich kein positiver Bescheid sondern eine nochmalige Nachfrage. :nein1:

    Da hier im Forum doch ein paar Leute mit Fachwissen unterwegs sind, poste ich mal den betreffenden Fall:

    wir haben im Juli 2010 eine Reise gebucht. Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin noch in Ausbildung.
    Mündlich war mit Ihrer Chefin vereinbart, dass Sie nach Ausbildungsende (31.08.2011) einen Anstellungsvertrag erhält.
    Dies passiert nun leider nicht, und ab 01.09.2011 wird eine neue Tätigkeit aufgenommen. Der Vertrag ist hier bereits unterzeichnet.

    Die Reise sollte von 13.09. bis 24.09.2011 stattfinden, was nun in die Probezeit den neuen AG fällt, somit wurde diese storniert. in den AGB´s des RV steht folgender Passus:

    c) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise
    wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und
    die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen
    beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate
    der neuen beruflichen Tätigkeit;

    Damit liegt für meine Begriffe doch ein eindeutiger Versicherungsfall vor. Wir wussten ja bei Buchung im Juli 2010 nichts vom Wechsel.
    Muss die RRV leisten?

    Bitte keine Meinungen posten, ich brauche möglichst eine Antwort mit Hintergrundwissen.

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  • Teffchen
    Früher war mehr Lametta
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    • 20. Juni 2011 um 10:03
    • #167

    Auch wenn es meine Meinung ist, ich finde, die Versicherung muss zahlen.

    Wir hatten mal eine Reise gebucht, als mein Mann arbeitslos war und zum Zeitpunkt der Reise war er schon wieder in Lohn und Brot und in der Probezeit. Da hat die Versicherung anstandslos gezahlt.

    Liebe Grüße

    Teffchen :sport1:

  • jenni_roland
    Gast
    • 20. Juni 2011 um 10:31
    • #168

    ich denke die Versicherung muss nicht zahlen. Das Ende der Ausbilung bedeutet auch sogleich das vorher absehbare Ende eines Arbeitsvertrages auf Zeit.
    Das eine weitere Beschäftigung in Aussicht gestellt wurde kommt m.M.n nicht zum Tragen, da es nur eine mündliche unverbindliche Eventualität darstellt.
    Somit würde der unvorhersehbare Wechsel des Arbeitsplatzes als Grund wegfallen.
    Da bleibt die Versicherung, so denke ich rigeros, und lässt nicht mit sich reden.
    Bei Zeitverträgen (was eine Ausbildung nun auch ist) sind da wieder ganz andere Grenzen gesetzt....auch im Bezug auf Fristen und Arbeitsagentur...

  • Maria
    Suitenfan
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    • 20. Juni 2011 um 10:45
    • #169
    Zitat von markus27031988

    wir haben im Juli 2010 eine Reise gebucht. Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin noch in Ausbildung.
    Mündlich war mit Ihrer Chefin vereinbart, dass Sie nach Ausbildungsende (31.08.2011) einen Anstellungsvertrag erhält.

    Die Ausbildung endet mit Ablegen der mündlichen Prüfung. Das ist doch sicherlich im Juli 2011. Was ist denn mit der Chefin vereinbart für die Zeit von Ausbildungsende bis 31.8.2011?

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

  • markus27031988
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    • 20. Juni 2011 um 10:52
    • #170

    Da hast du recht. Tätig ist meine Partnerin jedoch bis 31.08.2011, für die Übergangszeit wurde nichts schriftliches vereinbart.

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  • silke672
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    • 20. Juni 2011 um 11:03
    • #171

    Hallo,
    hätte der neue AG sie nicht eingestellt, wenn sie die Reise angetreten hätte? Konntet ihr nicht mehr umbuchen? Normalerweise ist ja so, dass wenn Reisen so lange gebucht sind, dass man das im Vorstellungsgespräch dazu sagt und die meisten Firmen stimmen dem Urlaub trotzdem zu. Ist ansonsten natürlich dann immer eine Gewissensfrage, ob man dann den neuen Job saußen lässt oder die Reise.

    Habe eben meinen Bruder gefragt, er hat mir 2 Versicherungen genannt, die in so einem Fall sofort bezahlt hätten (sogar bei Arbeitslosigkeit), bei der Hanse Merkur ist er sich nicht sicher. Er kennt auch deren AGB`s nicht, da er mit der Gesellschaft nicht zusammen arbeitet, der kleine Passus reicht nicht, um das komplett zu beurteilen. Es ist wohl Auslegungssache, da die Hanse Merkur sagen kann, dass es bekannt war, dass das Ausbildungsverhältnis endet. Eine mündliche Zusage vom alten AG wird wohl nicht ausreichen. Aber weder mein Bruder noch ich sind Juristen.

    Ich persönlich würde an den alten AG herantreten und um eine Bestätigung bitten, dass die Zusage zum damaligen Zeitpunkt bestand.

    Ich drücke fest die Dauemn, dass es gut ausgeht.

    Gruss
    Silke

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  • markus27031988
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    • 20. Juni 2011 um 11:22
    • #172

    der neue AG bestand leider auf Eintritt zum 01.09.2011 und wollte natürlich nicht nach 2 Wochen schon 14 Tage Urlaub gewähren. Und den Job wegen einer Reise sausen lassen, das kam nicht in Frage.

    Klar war uns bekannt dass die Ausbildung am 31.08.2011 endet. Trotzdem waren wir nicht "In Kenntniss", dass ein Arbeitgeberwechsel erfolgt.

    Ich sende jetzt einmal die noch angeforderten Unterlagen ein und falls dann immer noch ein negativer Bescheid erfolgt, muss wohl ein klärendes Gespräch helfen.

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  • Bella89
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    • 20. Juni 2011 um 11:46
    • #173

    So ist es, solang nichts schriftliches Vereinbart ist, muss die Versicherung nicht bezahlen, da davon auszugehen war das ende August "Schluss" ist. Daher wird es die Versicherung so auslegen, das ihr in Kenntnis wart ab 01.09. eine neue Anstellung zu finden.

    Ich hoffe für dich, das du eine positive Kulanz Entscheidung erhältst!

  • silke672
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    • 20. Juni 2011 um 11:56
    • #174

    Ich würde wirklich den alten Arbeitgeber nach einer Bestätigung fragen und die mit einschicken. Wenn eine Bestätigung vorliegt, dass im Juni 2010 eine Übernahme zugesagt wurde, diese jetzt aber nicht eingehalten werden konnte (z.B. betriebsbedingt), dann habt ihr gute Chancen, eine Erstattung zu bekommen. Ohne befürchte ich, könnte es schlecht aussehen.

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  • Maria
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    • 20. Juni 2011 um 12:47
    • #175

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der bisherige Arbeitgeber so eine Bescheinigung ausstellt. Da muss er doch befürchten, dass er noch ein Arbeitsgerichtsverfahren bekommt.

    Ist denn überhaupt sicher, dass der bisherige Chef Deine Partnerin bis zum 31.8.2011 beschäftigt? Denn auch wenn im Ausbildungsvertrag der 31.8. steht, ist das Ausbildungsverhältnis vorher beendet. Dann müsste sich Deine Partnerin jetzt auch noch umgehend beim Arbeitsamt melden. Sonst bekommt sie in der Zwischenzeit kein Arbeitslosengeld.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

  • silke672
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    • 20. Juni 2011 um 13:09
    • #176

    Naja, das kommt natürlich auf das Verhältnis zum AG an. Wenn es gut war und man ehrlich sagt warum und sie auch das Schreiben der Versicherung zeigt, warum nicht. Versuchen würd ich es in jedem Fall. Sie hat ja nichts zu verlieren.

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  • markus27031988
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    • 20. Juni 2011 um 13:10
    • #177

    Richtig, so eine Bescheinigung bekommen wir sicher nicht von Ihrem AG. Das hätten wir sonst schon längst getan.

    Die Beschäftigung bis 31.08. ist jedoch sicher, auch wenn das Ausbildungsverhältnis eigentlich im Juli bereits endet.

    Ich verstehe aber die Meinung von vielen hier nicht. Ich sehe die Versicherung schon in der Pflicht. Wenn nein, müsste wenigstens in den AGB´s ein passus stehen, dass das bei befristeten Verträgen nicht gilt (Meine Ansicht!).

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  • silke672
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    • 20. Juni 2011 um 13:13
    • #178
    Zitat von markus27031988


    Ich verstehe aber die Meinung von vielen hier nicht. Ich sehe die Versicherung schon in der Pflicht. Wenn nein, müsste wenigstens in den AGB´s ein passus stehen, dass das bei befristeten Verträgen nicht gilt (Meine Ansicht!).

    Tja, das ist ist immer so, egal um welches Thema es geht. In dem Fall leider... ich würde dir auch lieber sagen, dass ihr 100%ig im Recht seid und das Geld auf jeden Fall bekommt. Aber es ist ja nicht ausgeschlossen, ich drück euch wirklich ganz fest die Daumen.

    Gruss
    Silke

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  • markus27031988
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    • 20. Juni 2011 um 13:28
    • #179

    Danke, ich weiss Ihr sagt das nicht um mich zu ärgern...


    Ich werde euch auf jedem Fall auf dem laufenden halten.

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  • Maria
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    • 20. Juni 2011 um 14:25
    • #180

    Da der Arbeitgeber Deine Partnerin nach der Ausbildung weiterbeschäftigt, hatte sie ja zum Zeitpunkt der Buchung ein Arbeitsverhältnis. Dass dies bis 31.8. befristet sein würde, wusste sie zu diesem Zeitpunkt ja nicht. Und selbst wenn dieses vereinbarte Beschäftigungsverhältnis unbefristet wäre, hätte er zum 31.8. ordentlich kündigen können. Da müsste die Versicherung eigentlich zahlen. Fragt sich nur, ob sie dies freiwillig tut.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

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