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ein Reisender fällt aus....Problem?

  • pumafrau
  • 30. April 2013 um 11:04
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  • pumafrau
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    • 30. April 2013 um 11:04
    • #1

    Folgender Fall:

    Ich buche über Vario eine Kabine für zwei Personen. Eine Person kann die Reise dann aber nicht antrete. Gibt es ein Problem wenn diese verhinderte Person dann einfach nicht mitfährt, die zweite Person die Reise aber ganz normal antritt? Ohne Umbuchen oder Preisreduzierung.

    Flug zum Schiff gibt es nicht !

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    • RE: ein Reisender fällt aus....Problem?

    Coole, neue AIDA Angebote

  • AIDAstella
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    • 30. April 2013 um 11:18
    • #2

    Nein, da kann es rechtlich kein Problem geben. Beide Reisende haben einen vertraglich Anspruch gegen AIDA. Wenn ein Reisender die Leistung nicht in Anspruch nimmt, wirkt sich das nicht auf den zweiten Reisenden (=Anspruchsinhaber) aus.
    Alles andere wäre rechtswidrig.

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  • Franki31H
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    • 30. April 2013 um 11:26
    • #3

    Da gab es hier aber schon andere Aussagen zu!

  • Gila
    la Pingüina
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    • 30. April 2013 um 11:27
    • #4

    Bei Just-Buchungen gab es da schon Probleme! Vario weiss ich nicht.
    Oft sind ja 2 Reisende vario/just günstiger als eine Einzelkabine und dann würde dieser "Umweg" funktionieren.

    GILA.at
    http://blog.josterlausi.com - PUR 2016 :Boot1:

  • AIDAstella
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    • 30. April 2013 um 11:37
    • #5

    Derartige AGB's würden AIDA in einem Rechtsstreit massiv um die Ohren gehauen werden. Wenn die Reise bezahlt ist, haben beide Reiseteilnehmer einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Auch wenn nur einer diese Leistung in Anspruch nimmt. Das ist einfach so. Erstes Semester Jura reicht aus, um diese Frage zu beantworten.

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  • Franki31H
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    • 30. April 2013 um 11:39
    • #6
    Zitat

    Erstes Semester Jura reicht aus, um diese Frage zu beantworten.

    Hast Du Jura studiert?

  • pumafrau
    Anfänger
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    • 30. April 2013 um 11:40
    • #7

    Gibt es überhaupt Einzelkabinen? Also mit einem Bett? So wäre ja der Fall die Doppelkabine würde nur mit einer Person belegt werden. Und zwei Personen haben bezahlt.

  • Heizergruss
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    • 30. April 2013 um 11:42
    • #8

    Hallo,

    ich würde mal im Preisteil Seite 117 "Rücktritt durch den Kunden" z.B. Nichterscheinen am Tag des Reisebeginns durchlesen,dann sind die Spielregeln geklärt

    Schöne Grüße

    Heizergruss

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  • Capsoni
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    • 30. April 2013 um 11:44
    • #9

    Wenn der 2. Reisende bei einer Variobuchung nicht erscheint kann AC dir die Alleinbenutzung zum Premiumtarif + Einzelzuschlag berechnen.

    Alles andere würde dem Beschiss Tür und Tor öffnen.

  • AIDAstella
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    • 30. April 2013 um 11:50
    • #10

    Nein, denn AIDA ist in diesem Fall kein Schaden entstanden. Schliesslich ist ja der Reisepreis für die 2. Person in der Kasse. Bei now show 95% des reisepreises.

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  • Capsoni
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    • 30. April 2013 um 11:51
    • #11
    Zitat von AIDAstella

    Derartige AGB's würden AIDA in einem Rechtsstreit massiv um die Ohren gehauen werden. Wenn die Reise bezahlt ist, haben beide Reiseteilnehmer einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Auch wenn nur einer diese Leistung in Anspruch nimmt. Das ist einfach so. Erstes Semester Jura reicht aus, um diese Frage zu beantworten.

    Viel Ahnung scheinst du nicht zu haben..

    Wie bereits gesagt... wenn dem so wäre dann wäre dem Beschiss Tür und Tor geöffnet.

    Der Preis der bezahlt wurde bezieht sich auf einen Vertrag mit 2 Personen... tritt 1 Reisender die Reise nicht an so ist der Vertrag erstmal nichtig da von Seiten der Reisenden der Vetrag nicht erfüllt wird.
    Der 2. Reisende zahlt dann 95% Storno und der 1. dann noch den jeweiligen Einzelzuschlag zusätzlich.

  • pumafrau
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    • 30. April 2013 um 11:57
    • #12

    Puh, jetzt weiß ich gar nichts mehr.
    Das habe ich gerade gelesen. Gilt für Vario: 


    7.2


    In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:


    Bis zum 60. Tag* (mind. 50 € p. P.) 35 %

    Vom 59. Tag bis zum 30. Tag* 35 %

    Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* 35 %

    Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* 60 %

    Ab dem 14. Tag* 80 % 80 % 80 %

    Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 %

    Man würde also bei Nichterscheinen noch 5 % Erstattung des Reisepreises bekommen. Damit hätte ich gar nicht gerechnet. Wenn man auf die Erstattung verzichtet, dann kann es doch kein Problem geben. Die Person die mitreist, die verbringt die Reise wie geplant in der Doppelkabine alleine.

  • Capsoni
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    • 30. April 2013 um 11:59
    • #13

    pumafrau: Dann lies bitte auchmal Absatz 7.3

  • AIDAstella
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    • 30. April 2013 um 12:01
    • #14

    Wenn der Vertrag, wie Du sagst *nichtig* wäre, hätte dies zur Folge, dass die einander gewährten Leistungen zurück zu geben wären. Und zwar jeweils der volle Reisepreis. Du siehst also, das mit dem *nichtig* kann so nicht ganz stimmen. Wenn Du eine Reise bezahlst, hast Du ein Recht darauf, sie anzutreten, allerdings bist Du nicht verpflichtet, sie anzutreten. In letzterem Falle verfällt die Reise schlicht und einfach, ohne das der Reiseveranstalter seinen Zahlungsanspruch verloren hätte.
    Anderes Beispiel: Vatti und Mutti buchen bei Neckermann eine Reise nach Mallorca. Plötzlich hat Vatti keinen Bock mehr auf Mutti. Mutti fährt also allein und wohnt im gebuchten Zimmer. Wenn Du Recht hättest, könnte Neckermann jetzt von Mutti den Einzelzimmerzuschlag einfordern....
    So etwas nennt man dann überraschende Klausel in AGB's, die den Kunden unangemessen benachteiligen.

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    • 30. April 2013 um 12:15
    • #15

    AIDAstella: Das mag alles stimmen wenn z.b. ein ärztliches Attest des 2. Reisenden vorliegt. Der Threadstarter scheint aber eine andere Intention zu haben.

    Erscheint der 2. Reisende grundlos nicht kann AC den Einzelzuschlag nachberechnen.. oder wie würdest du den Satz "AC bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnede höhere Entschädigung zu fordern" erklären ? ( AGB 7.3)

  • pumafrau
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    • 30. April 2013 um 12:18
    • #16
    Zitat von Capsoni

    pumafrau: Dann lies bitte auchmal Absatz 7.3


    7.3


    Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen

    wenn ein Reisender nicht mitfährt, obwohl er voll bezahlt hat, dann ist das für AIDA doch positv. Einer weniger der sie schaden könnte.

  • AIDAstella
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    • 30. April 2013 um 12:21
    • #17

    Lieber Capsoni, Du machst es einem nicht leicht... Was ist denn *Entschädigung* ? Es muss ein Schaden entstanden sein, dies ist doch hier gar nicht der Fall. Vielleicht hilft Dir ein ähnlich gelagerter Sachverhalt dabei, meine Argumentation nachzuvollziehen: Wenn eine Fluggesellschaft in Ihren AGB's den Ausschluss des Rechts eines Kunden, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, festschreibt, so wird der Kunde dadurch entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Dies hat der BGH in seiner unendlichen Weisheit entschieden. Die rechtliche Fragestellung ist vergleichbar zum hier angesprochenen Fall. Vielleicht magst Du das Urteil ja mal nachlesen. Es ist leicht verständlich geschrieben. (BGH Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 )

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  • pumafrau
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    • 30. April 2013 um 12:24
    • #18
    Zitat von Capsoni

    Erscheint der 2. Reisende grundlos nicht kann AC den Einzelzuschlag nachberechnen.. oder wie würdest du den Satz "AC bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnede höhere Entschädigung zu fordern" erklären ? ( AGB 7.3)

    Aber wozu? Zwei Reisende sind für AIDA immer noch mehr Gewinn als ein allein Reisender. Und der zweite der die Reise nicht antritt will ja auch sein Geld gar nicht zurück. AIDA hat einen weniger zu füttern :hunger: Eigentlich müsste es ihnen entgegen kommen, wenn immer zwei buchen, zwei bezahlen und einer nur fährt.

  • Capsoni
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    • 30. April 2013 um 12:33
    • #19
    Zitat von pumafrau

    Aber wozu? Zwei Reisende sind für AIDA immer noch mehr Gewinn als ein allein Reisender. Und der zweite der die Reise nicht antritt will ja auch sein Geld gar nicht zurück. AIDA hat einen weniger zu füttern :hunger: Eigentlich müsste es ihnen entgegen kommen, wenn immer zwei buchen, zwei bezahlen und einer nur fährt.

    Wenn man es naiv sieht hast du Recht... da aber AC eine Mischkalkulation aus Premium/Vario und Just fährt subventionieren die Premiumzahler Vario und Just.
    Wenn also eine Vario Reise für 899€ angeboten wird heisst das noch lange nicht das die Kosten gedeckt sind.. die Kostendeckung erfolgt über die Premiumzahler die 1500€ zahlen.

    Mal ein krasses Beispiel.... 1000 Pärchen buchen eine Reise. Der Provantmeister rechnet also mit 2000 Leuten und kauft entsprechend ein. Erscheinen tun aber nur 1000 Leute weil alle schlau sein wollten und Geld sparen. Diese 1000 Leute hätten in 1 Woche ca. 5t Lebensmittel vertilgt die jetzt aber verderben. Wer zahlt die Entsorgung ?

  • Franki31H
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    • 30. April 2013 um 12:39
    • #20

    Die VARIO-Preise rechnen sich nur dadurch, dass AIDA auf Bordumsätze hofft und sie i. d. R. auch bekommt.

    Eine Person weniger, bedeutet weniger Umsatz und liegt somit nicht im Interesse von AIDA!

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