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Ärztliches Rezept für Rückenmassage auf der AIDA einlösen

  • Globtrotter2010
  • 20. Juni 2010 um 21:40
  • Geschlossen
  • Antworten

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  • Globtrotter2010
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 21:40
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe eine Frage zur Wellnessoase.

    Ich habe unter MYAIDA nur Wellnessmassagen buchen können.

    Gibt es auch die Möglichkeit, eine ärztl. verordnete Rückenmassage einzulösen (privat Versichert)?

    Wenn ja, dann doch wohl nur über die Sparezi.

    Was kostet so eine Massage auf der Bella und wie sind die Therapeuten ausgebildet?

    Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet.

    LG
    Globetrotter

  • Anzeige
    • RE: Ärztliches Rezept für Rückenmassage auf der AIDA einlösen

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    809
    • 20. Juni 2010 um 21:44
    • #2

    Ich lasse mir immer vor der Reise eine Verordnung für klassische
    Massagen von meinem Hausarzt geben. Diese löse ich dann an Bord ein. Da
    AIDA ausgebildete Physiotherapeuten beschäftigt, ist es auch kein
    Problem die Rechnung bei meiner Kasse einzureichen. Ich lasse mir
    natürlich eine separate Rechnung geben, auf der auch vermerkt ist, dass
    ein Pysio am Werk war. Wichtig ist nur, dass man in seinem KK-Vertrag
    Heilmittel enthalten hat und weltweit versichert ist.

    Ich hatte nie Probleme bei der Einreichung und freu mich schon jetzt wieder auf 6x Spa. :zwinker:


    Nur als Anmerkung: zu Hause könnte ich nie eine Therapie in Anspruch
    nehmen, da ich viel zu viel arbeite; daher genieße ich es auf dem
    Schiff um so mehr.

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • Anna Renate
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 22:44
    • #3

    Also ganz ehrlich. Das kann ich nicht glauben, dass die Krankenkassen so eine Behandlung während einer Kreuzfahrt bezahlen.
    Wie schwer es ist, zu Hause solch eine Anwendung zu erhalten.
    Vielleicht gilt das für Privatpatienten :frage1: Ich werde mich da aber mal schlau machen.

  • Pulpo
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 22:49
    • #4

    Hallo Crewbar,


    halt Dich doch einfach zurück. Die Gesundheitsversicherungen zahlen für eine definierte Anwendung feste Beträge.

    Hier ist es egal wo diese Behandlung stattfindet. Und, das ist auch gut so. Warum soll ich neben meinem Urlaub, den ich verbringe wo ich
    möchte, noch eine drei Wöchige Kur in Anspruch nehmen, um Deinem Empfinden von Medizinischer Behandlung
    entgegen zu kommen.

    Ganz wichtig. Ich bin glücklicherweise so gesund, dass ich weder in Deutschland noch sonst wo auf der Welt jemals eine medizinische Massage
    in Anspruch nehmen musste.

    Gruß
    Pulpo

  • Anna Renate
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 22:57
    • #5

    Moment. Solche Anwendungskosten sind doch nicht immer gleich hoch.
    Ich könnte mir vorstellen, dass auf einem Schiff die Kosten viel höher liegen.
    Das merkt man schon daran, wenn man mal einen Bordarzt aufsuchen muss. Ohne Versicherung ist man da arm dran.
    Gehört das eigentlich noch zum Thema? Mal eben nachschaue.
    Nachtrag: Ich glaube doch.

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
    Reaktionen
    1.905
    Beiträge
    2.810
    • 20. Juni 2010 um 23:19
    • #6

    Hallo,
    ich hatte auf unserer letzten Reise (Karibik) ein Muskelproblem an der Schulter, ziemlich schmerzhaft. Der Schiffsarzt hat mich mit Spritzen behandelt und Massagen verschrieben. Die Kosten, über 440.-€uro hat meine Auslandskrankenversicherung bezahlt. Die AOK hat eine Kostenübernahme abgelehnt.

    Schöne Grüße
    Wolfgang

  • Pulpo
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 23:21
    • #7

    @ all,

    die "Kassen" zahlen für eine Massage immer den gleichen Betrag. Egal ob bei mir im Sauerland, in Singapur oder auf einer AIDA. Unsere deutschen Therapeuten haben sich darauf eingestellt.
    Werden die Anwendungen, aus welchem Grund auch im teurer, muß ich die Differenz selber übernehmen.
    Was ist nun verfänglich mich auf der AIDA auf den Tisch zu legen.

    Gruß

    Pulpo

  • ROLF
    Forenchef a.D.
    Reaktionen
    87
    Beiträge
    2.038
    • 21. Juni 2010 um 06:39
    • #8

    Was ist daran so schwer diese Frage zu beantworten OHNE wieder gegeneinander zu "schiessen" ???

    Zitat

    Gibt es auch die Möglichkeit, eine ärztl. verordnete Rückenmassage einzulösen (privat Versichert)?

    Alles, was nicht als Info nützlich ist wurde / wird entfernt.

    Danke.

    ROLF

  • Ande.64
    Mittelmeer Überquererin
    Beiträge
    197
    • 21. Juni 2010 um 07:41
    • #9
    Zitat von Pulpo

    @ all,

    die "Kassen" zahlen für eine Massage immer den gleichen Betrag. Egal ob bei mir im Sauerland, in Singapur oder auf einer AIDA. Unsere deutschen Therapeuten haben sich darauf eingestellt.
    Werden die Anwendungen, aus welchem Grund auch im teurer, muß ich die Differenz selber übernehmen.
    Was ist nun verfänglich mich auf der AIDA auf den Tisch zu legen.

    Gruß

    Pulpo

    Das stimmt nicht ganz...

    Die gesetzlichen Kassen erstatten die Kosten nur in den sog. Abkommensstaaten, dazu gehören alle EU-Staaten sowie einige andere (z. B. Tunesien und Kroatien). In den anderen Ländern werden keine Kosten erstattet, also nicht in der Karibik, Asien etc. Auf einem Schiff kommt es meiner Meinung nach drauf an, unter welcher Flagge es fährt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach deutschen Sätzen der Krankenkassen.

    Ist aber auch eher eine Kulanzleistung. Die Kassen sind nur verpflichtet Notfallbehandlungen zu erstatten. Ob das bei Massagen der Fall ist? Also könnte auch schief gehen...

    Eine private Versicherung oder eine private Reise-Krankenversicherung gilt je nach Vertragsabschluß überall im Ausland. Wichtig ist, dass der Vertrag eine Übernahme von Heilmitteln enthält.

    • 8/2010 - AIDA vita WMM


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    Einmal editiert, zuletzt von Ande.64 (21. Juni 2010 um 07:46)

  • AIDAFan MZ
    early bird
    Reaktionen
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    Beiträge
    603
    • 21. Juni 2010 um 08:03
    • #10

    @all

    Habe mir im April auf der Blu die ersten 3 von 10 privat verordneten Nackenmassagen machen lassen. Auf der Rechnung steht:"Die Behandlungen wurden von einer staatlich geprüften Physiotherapeutin durchgeführt". Sie haben je 39 € gekostet. Im August werde ich mir der restlichen 7 machen lassen und dann werde ich sehen, wie meine private Krankenversicherung reagiert. Sie tun aber so gut, dass ich auch damit leben könnte, wenn sie nicht bezahlt werden.

    Grüsse, Astrid

    48 Reisen mit cara, vita, aura, diva, bella, luna, blu, sol, mar, stella, prima, perla, 526 Nächte :sleeping:




    Einmal editiert, zuletzt von AIDAFan MZ (21. Juni 2010 um 08:11)

  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    809
    • 21. Juni 2010 um 09:21
    • #11

    Wie ganz vorn im Beitrag beschrieben, geht es hier ausschließlich um Privatversicherte!!!
    Ich habe als privat Versicherte eine weltweite Versicherung und kann eine ärztlich angeordnete Maßnahme überall von staatlich anerkannten Physiotherapeuten durchführen lassen. Auch die Privaten haben eine Grenze dessen, was erstattet wird. Liege ich drüber, zahle ich zu. Meine Angelegenheit.

    Eine Auslandskrankenversicherung - zusätzlich zur gesetzlichen zahlt nur, wenn man im Ausland erkrankt.

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • Tinetatz
    Reaktionen
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    Beiträge
    1.398
    • 21. Juni 2010 um 09:29
    • #12

    Medizinische Massagen (z.B. Teilkörpermassagen etc) werden defintiv durchgeführt und zum üblichen Satz berechnet. Da ist dann aber kein Schnickschnack mit St. Barth etc dabei - Teilkörpermassage medizinisch auf Rezept 15- 20 min. z.B. 29€ /39€ - das gleiche mit St. Barth (nicht auf Rezept!) dann als Verwöhnprogramm und 5 Min. länger 39€/49€ und 25 Min.


    Privatrezept vorlegen, quittieren lassen, daheim einreichen, Erstattung hängt allerdings mitunter vom Goodwill u. Tarif der PKV ab.


    Medizinische Massagen werden aber auf jeden Fall angeboten und entsprechend quittiert. Es sind ja schließlich auch ausgebildete Physiotherapeuten an Bord.


    Zwecks Erstattung etwaiger Rechnungen ist es natürlich wichtig, dass bereits vor der Reise die entsprechende Indikation dafür gestellt wurde (oder während der Reise eingetreten ist und vom Schiffsarzt dokumentiert wurde),..... einfach nur ein Rezept eines vielleicht befreundeten Arztes wird eher nicht anerkannt, es muss natürlich schon ein diagnostizierter, medizinischer Grund dafür vorliegen, ansonsten werden die Kassen das nicht anerkennen, ... doch das dürfte/sollte selbstverständlich sein.


    Mein Mann hatte z.B. 3 Wochen vor unserer Reise mit der Blu eine Bandscheibenersatz-OP und hat die bereits zuhause begonnene Therapie / Massagen einfach an Bord weiter durchführen lassen. Die Erstattung der Massagen verlief problemlos.


    Üblicherweise werden solche Rezepte in 5er Einheiten aufgeschrieben, wenn man also bereits zuhause 2 Massagen in Anspruch genommen hat und die weiteren drei auf der Aida durchführen lässt, ist das normalerweise kein Problem. Sollte man aber sicherheitshalber mit der Krankenkasse im Vorfeld abklären.


    Und wichtig: Es wird auch nur der Satz für die medizinische Teilkörpermassage o.ä. übernommen, sobald man "upgradet" z.B. auf das Programm mit St. Barth, dann wird höchstwahrscheinlich gar nichts übernommen.


    Lieben Gruß Tine

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 21. Juni 2010 um 09:30
    • #13

    Emmy: Aus deinem ersten Beitrag geht weder hervor, daß Du privat versichert bist noch das Du den Rest draufzahlst.

    Das läßt die Sache natürlich ganz anders erscheinen.

    In deinem ersten Beitrag liest es sich nämlich so als ob Du auf Kosten der Allgemeinheit dir die Massagen geben lässt.

  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
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    Beiträge
    809
    • 21. Juni 2010 um 09:54
    • #14

    Der Treadstarter Globtrotter 2010 schrieb ausdrücklich privat versichert. Darauf habe ich mich mit meiner Antwort logischerweise bezogen.


    Nur am Rande zum Thema "auf Kosten der Allgemeinheit": Ich begünstige täglich gesetzlich Versicherte indem ich auch IKK Versicherte behandle (und Hausbesuche mache) und nur ca. 70% Honorar bekomme, nur weil meine Praxen im Osten Deuschlands sind! Das ist ne echte Sauerei!

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • Ande.64
    Mittelmeer Überquererin
    Beiträge
    197
    • 21. Juni 2010 um 10:04
    • #15
    Zitat von Emmy

    Wie ganz vorn im Beitrag beschrieben, geht es hier ausschließlich um Privatversicherte!!!


    Trotzdem könnte die Frage ja auch die gesetzlich Versicherten unter uns interessieren.

    Außerdem begünstigst du ja nicht die Versicherten. Die haben davon nämlich nichts. Die Kassen handeln die Verträge mit den Leistungsanbietern aus. Aber das ist ein anderes Thema... :sot:

    • 8/2010 - AIDA vita WMM


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  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
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    809
    • 21. Juni 2010 um 10:15
    • #16

    Nur das hier Worte wie "auf Kosten der Allgemeinheit" fielen. Und dem ist ja nicht so, wenn ich mir einen entsprechenden Vertrag aussuche und auch dafür zahle.
    Das ist ja das Schöne bei AIDA, dass hier ausgebildete Therapeuten am Werk sind.

    Frag mal einen IKK Versicherten, der keine Behandlung bekommt, weil die umliegenden Therapeuten aus finanziellen Gründen keine Therapie anbieten und erst recht keinen Hausbesuch- der fühlt sich ganz bestimmt nicht begünstigt. Aber Du hast Recht - gehört hier nicht hin.

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 21. Juni 2010 um 10:23
    • #17

    Emmy: Ich sags nochmal... Hättest Du in deinem ersten Posting klar und unmissverständlich geschrieben, daß Du privat versichert bist und die Differenz selbst zahlst wäre diese Diskussion nicht aufgekommen.

    Die ganzen gelöschten Beiträge zeigen, daß dein erstes Posting sehr missverstanden werden kann.

  • Tinetatz
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    1.398
    • 21. Juni 2010 um 10:32
    • #18

    ....ähm, hatte ROLF nicht schon gesagt, es ginge hier um eine simpleAntwort auf eine simple Frage ???


    Falls es einigen nicht aufgefallen ist: Der Fragesteller des Eingangspostings schrieb doch etwas von privat versichert -was ist also an Emmys Posting zu kompliziert bzw. so schwer zu verstehen, es ist doch nur eine Antwort auf die unmittelbar vorher gestellte Frage ?
    Wenn man das natürlich aus dem Kontext reißt....


    Und schon geht es wieder darum, wer hier wen mal wieder missverstanden hat...sorry, aber könnte man das evtl. nicht :zwinker: auch per PN klären?!


    (Im Übrigen, nur mal als Beispiel, wir zahlen zu viert 2 Erw. / 2 Kids 1150€ PKV monatl., die beiden Erw. mit zudem 20% Eigenanteil an jeder Rechnung... vor dem Hintergrund darf so eine Behandl. auch mal auf einem Schiff stattfinden...schonmal vorweg bevor das ganze auch noch in die beliebte Diskussion Kassenpatient - privat versichert ausartet... :lol1: )


    Nur noch mal am Rande, falls es im Trubel untergegangen sein sollte:


    Zitat von Tinetatz

    Medizinische Massagen (z.B. Teilkörpermassagen etc) werden defintiv durchgeführt und zum üblichen Satz berechnet. Da ist dann aber kein Schnickschnack mit St. Barth etc dabei - Teilkörpermassage medizinisch auf Rezept 15- 20 min. z.B. 29€ /39€ - das gleiche gibt es dann mit St. Barth ( abernicht auf Rezept!!!) als Verwöhnprogramm und 5 Min. länger 39€/49€ und 25 Min.


    Privatrezept vorlegen, quittieren lassen, daheim einreichen, Erstattung hängt allerdings mitunter vom Goodwill u. Tarif der PKV ab.


    Medizinische Massagen werden aber auf jeden Fall angeboten und entsprechend quittiert. Es sind ja schließlich auch ausgebildete Physiotherapeuten an Bord.


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    Mein Mann hatte z.B. 3 Wochen vor unserer Reise mit der Blu eine Bandscheibenersatz-OP und hat die bereits zuhause begonnene Therapie / Massagen einfach an Bord weiter durchführen lassen. Die Erstattung der Massagen verlief problemlos.


    Üblicherweise werden solche Rezepte in 5er Einheiten aufgeschrieben, wenn man also bereits zuhause 2 Massagen in Anspruch genommen hat und die weiteren drei auf der Aida durchführen lässt, ist das normalerweise kein Problem. Sollte man aber sicherheitshalber mit der Krankenkasse im Vorfeld abklären.


    Lieben Gruß Tine

    Alles anzeigen

    2 Mal editiert, zuletzt von Tinetatz (21. Juni 2010 um 11:13)

  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    809
    • 21. Juni 2010 um 10:44
    • #19

    Sorry, aber die Jacke zieh ich mir nicht an.

    Frage ---- Antwort bezieht sich darauf. Für mich logisch. :gruebel: :gruebel:

    :meinung: Mir fällt leider auf, dass einige hier wohl mal dringend Urlaub brauchen, weil viel zu schnell agressiv schwarz gesehen wird; nicht nur in diesem Tread. Damit möchte ich niemandem persönlich zu nahe treten aber der Eindruck drängt sich mir auf. :meinung:

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • Globtrotter2010
    Gast
    • 21. Juni 2010 um 18:32
    • #20

    Hallo an alle,

    ich bin beeindruckt - wirklich!

    Zunächst vielen Dank für Eure Antworten!
    Ihr seid wirklich mit ganzem Herzen dabei! So muß ein Forum sein!!!!

    Ich möchte aber nicht, dass hier helfende Mitglieder "angegriffen" werden.

    Ihr habt mir wirklich weitergeholfen!
    Weiss jetzt was ich beachten muß.

    Vielen Dank an alle Helfer!

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