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Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    • Sonstiges
  • aidaurlauber111
  • 29. August 2009 um 20:04
  • Antworten

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  • aidaurlauber111
    Poolbrunch-Genießer
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    • 29. August 2009 um 20:04
    • #1

    Hallo,

    bestimmt gibt es hier schon ein Thema, aber leider habe ich nichts passendes gefunden. Wir haben eine Pauschalreise mit der Diva nach Dubai gebucht. Wir wollten gerne individuell anreisen, leider hat uns AC mitgeteilt, dass wir nur ein Pauschalarrangement buchen können. Dies haben wir dann notgedrungen getan. Wir wollten so gerne schon einige Tage vorher anreisen, um Dubai zu erkunden. Jetzt, wir sollte es auch anders sein, kann man die Reise wieder ohne Flug für 649,-- € buchen. Ich überlege nun, die Flüge zu stornieren. Wisst Ihr, wie hoch die Umbuchungsgebühren bei dem Vario-Tarif sind. Fallen hier auch die 150,-- € p. P. an? Es wird wohl so sein, obwohl ich es etwas unfair finde. Hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    LG
    aidaurlauber111

  • Anzeige
    • RE: Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    Schau mal hier:

    die Seite hier zeigt viele AIDA-Routen mit Verfügbarkeiten in Echtzeit.

  • achwasachwas65
    Wellenzählerin
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    • 30. August 2009 um 17:21
    • #2

    Hallo aidaurlauber 111,

    wir haben vor 4 Wochen unsere Transarabien-Reise umbuchen wollen. Von Premium mit Flug auf Vario ohne Flug, da wir auch vorab ein paar Tage in Dubai verbringen wollen. Die Umbuchung von Premium auf Vario mit Flug wäre kein Problem gewesen (ausser der 150,- p.P. Umbuchungsgebühr). Den Flug hätten wir aber nicht stornieren können. So blieb uns nur die Möglicheit die Reise ganz zu stornieren, die 10% Stornogebühren (bei Premiumbuchung) zu zahlen und die Reise wieder neu zu buchen. Diesmal dann Vario ohne Flug.
    Hat sich für uns immer noch gerechnet, da der Preisunterschied zwischen Premium und Vario sehr hoch war.

    Verzichtet man auf einen Teil der Reise, also auf den Flug, so ist das für AIDA ein Storno. Ich glaube, da lassen sie auch nicht mit sich reden.

    Gruß Kerstin

    a'rosa blu 05/03 Ostsee
    a'rosa blu 03/04 Kanaren
    cara 04/06 WMM
    vita 04/07 TE
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    diva 04/10 Transarabien
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    vita 03/13 Amazonas, QM2 06/13 Southampton-Hamburg
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    mar 04/16 Metropolen
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    cara 03/18 Winter im hohen Norden, MS Artania 07/18 Kurzreise, stella 10/18 Mittelmeer

    mar 03/19 Metropolen, luna 06/19 Spitzbergen, MS Albatross 08/19 Kurzreise, vita 09/19 Frankreich, Belgien, GB

    bella 3/20 Shanghai-Singapur :traurig:

    Vorfreude auf :abfahrt:

    mar 03/20 Metropolen :abschied:

    sol 05/20 Norwegens Fjorde :matrose:

    luna 08/20 Kiel-New York :titanic:

    mira 3/2021 Südafrika & Namibia 2:bye1:

  • aidaurlauber111
    Poolbrunch-Genießer
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    986
    • 30. August 2009 um 20:52
    • #3

    So etwas habe ich mir schon gedacht. Ich finde das nur so ungerecht, weil ich ja von vornherin die Reise ohne Flüge gebucht hätte. Aber das hat AC ja zu verhindern gewusst.
    Na ja, dann lasse ich es eben. Dann können wir nicht vorher noch einige Tage in Dubai verbringen. Finde ich nicht gut, dass man diesbezüglich in seiner Wahl so eingeschränkt wird.

    LG
    aidaurlauber111

  • johannes
    Gast
    • 1. September 2009 um 11:46
    • #4

    Das Thema gibt es in diesem Forum schon öfters, einfach die Suche benutzen.

    Stornieren des Flugpaketes geht nur über Storno der kompletten Reise.

  • hol29
    Anfänger
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    42
    • 15. September 2009 um 08:42
    • #5

    Hi,

    wir fahren in 2010 die Trasamerika und haben pauschal mit Flügen gebucht.
    Jetzt wollen wir aber eventl. schon 1,2 Tage vorher nach Hamburg um das Alstervergnügen mitzunehmen.
    Ist es möglich ohne Probleme auf den Hinflug zu verzichten? Storno fällt aus, da wir anstonsten die ganze Reise
    stornieren müssten und uns das deutlich teuerer kommen würde.
    Außerdem wollen wir ja den Heimflug von New York ganz normal antreten.

    Hat jemand Erfahrung damit, muss man Aida da Bescheid geben?

    Gruß

    und Danke

    Holger

  • kuki15
    Profi
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    • 15. September 2009 um 08:45
    • #6

    Auf jeden fall bescheid geben bei AIDA. Sonst kann es passieren das der Flug von New York nach Deutschland auch weg ist.

    AIDAvita Amazonas 13
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  • franco
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    • 15. September 2009 um 21:35
    • #7

    Wir haben auf der Transsuez wegen blöder Flugzeiten auch den Flug nach Malle verfallen lassen - gab keine Probleme. Absprechen muss man es mit AC sicher nicht, aber eine Email sollte man schon schicken, dass man auf den Hinflug verzichtet, den Rückflug aber antreten wird - das vermeidet Missverständnisse.

    Gruß
    Frank

    Weserfähre Hemeln 2010

  • kuki15
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    • 16. September 2009 um 07:49
    • #8

    Nur zur info mal, wenn man ein Hin und Rückflug bucht mir einem Abflugshafen und einem Ankunftflughafen dann verfällt automatisch der Rückflug wenn man den Hinflug nicht angetreten hat. Steht in jeder AGB jeder Airline. Mann muss bei sollchen sachen vorher bescheid geben und das klären mit dem Veranstalter. Nur mal so ein Tipp!!!

    Lg vom Frankfurter Flughafen
    Stefan

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  • NurJever
    keinanderergerstensaft
    Beiträge
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    • 16. September 2009 um 11:50
    • #9

    Der Rückflug behält seine Gültigkeit, guckst du:


    Rückflug bleibt gültig, wenn Reisende Hinflug nicht antreten

    Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Berufungsverfahren gegen British Airways

    18.12.2008 - Reisende können nicht ohne
    Weiteres vom Rückflug ausgeschlossen werden, wenn sie ihren Hinflug
    nicht antreten. Dies bestätigte heute das Oberlandesgericht Frankfurt
    am Main in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
    angestrengten Verfahren gegen British Airways.

    Streitpunkt
    war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
    Fluggesellschaft. Demnach verliert der Flugschein seine Gültigkeit,
    sofern nicht alle Flüge in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden.
    Ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt somit, sofern der
    Reisende seinen Hinflug nicht antritt. Diese Klausel erklärte das
    Oberlandesgericht nun für unwirksam. Das Urteil gilt allerdings nur für
    Vertragspartner mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.


    Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2007 (Az. 2-2 O 243/07)


    Mfg

    2 x die (alte) Blu, Diva, Bella, NCL Gem, Bella, Mein Schiff 1, Mar, Mar, Sol, Prima, Perla, Mar, Mar, Mar,

  • kuki15
    Profi
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    • 16. September 2009 um 11:52
    • #10

    Ich kann dir aber sagen das es immer noch so gemacht wird.

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  • NurJever
    keinanderergerstensaft
    Beiträge
    39
    • 16. September 2009 um 13:19
    • #11

    Danke für die News, bin mal gespannt auf Ende Oktober, da wird vor dem BGH

    der Fall mit der British Airways verhandelt.

    Hatte selbst mit Cross Ticketing noch nie Ärger und hat so manchen Euri gespart.

    MfG

    2 x die (alte) Blu, Diva, Bella, NCL Gem, Bella, Mein Schiff 1, Mar, Mar, Sol, Prima, Perla, Mar, Mar, Mar,

  • johannes
    Gast
    • 16. September 2009 um 13:45
    • #12
    Zitat von NurJever

    Der Rückflug behält seine Gültigkeit, guckst du:


    Rückflug bleibt gültig, wenn Reisende Hinflug nicht antreten

    Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Berufungsverfahren gegen British Airways

    18.12.2008 - Reisende können nicht ohne
    Weiteres vom Rückflug ausgeschlossen werden, wenn sie ihren Hinflug
    nicht antreten. Dies bestätigte heute das Oberlandesgericht Frankfurt
    am Main in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
    angestrengten Verfahren gegen British Airways.

    Streitpunkt
    war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
    Fluggesellschaft. Demnach verliert der Flugschein seine Gültigkeit,
    sofern nicht alle Flüge in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden.
    Ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt somit, sofern der
    Reisende seinen Hinflug nicht antritt. Diese Klausel erklärte das
    Oberlandesgericht nun für unwirksam. Das Urteil gilt allerdings nur für
    Vertragspartner mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.


    Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2007 (Az. 2-2 O 243/07)


    Mfg

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    Das hilft einem aber nichts, wenn man am JFK steht aber nicht auf der Passagierliste.

    Zitat von frequentcruiser


    Erstens gab es auch erst kürzlich ein entgegengesetztes Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, nach dem das Cross Ticketing Verbot in den AGBs von Lufthansa rechtens ist (klick hier).

    Und zweitens ist einem Reisevertrag mit einem Reiseveranstalter wie z.B. AIDA Cruises überhaupt nicht mit einem Beförderungsvertrag mit einer Fluggesellschaft vergleichbar.

    AIDA spricht in seinen AGBs nur von 90% Stornokosten im Falle des "Nichterscheinens" (Absatz 7.2). Es ist dabei nicht vom "Nichterscheinen am Schiff" die Rede sondern die Formulierung ist ganz allgemein gehalten. AIDAs Rechtsabteilung könnte nur das Nichterscheinen zum (zur Reise gehörenden) Hinflug so interpretieren, als wäre die gesamte Reise nicht angetreten worden.

    Was aber, wenn man den Flug verfallen lässt, aber zum Einschiffen erscheint? (sagen wir zum Zeitpunkt, wo man eigentlich den Flieger besteigen sollte)

  • CuriousHH
    Geldwäscher
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    598
    • 20. September 2009 um 22:58
    • #13
    Zitat von hol29

    Hi,

    .... Ist es möglich ohne Probleme auf den Hinflug zu verzichten? ...
    Hat jemand Erfahrung damit, muss man Aida da Bescheid geben?


    Hallo Holger,
    ein Kollege hat es vor 2 Wochen ähnlich gemacht. Er hat den späten Hinflug nach PMI verfallen lassen und sich statt dessen einen one-way Flug zu "Fliegenpreisen" gebucht :zwinker: Er hat das vorher telefonisch mit AIDA abgestimmt und sich eine schriftliche Bestätigung per Mail geben lassen.
    Das Ganze hat dann problemlos geklappt :daumen:

    Grüße Matthias

    aura Karibik 1/07 * aura USA Kanada 9/08 * bella wMM 9/09 * bella Kanaren 12/10 * blu NE 4/11 * bella wMM 9/11 * blu Orient 12/11 * blu öMM 4/12 * mar FR1 12 * blu Ostsee 8/12 * sol Kanaren 11/12 * mar Rotes Meer 12/12 * bella Kanaren 2/13 * stella FR 13 * bella NE 4/13 * aura Adria 7/13 * aura Asien 1/14 * stella Kanaren 4/14 * luna NE 8/14 * vita MM 10/14 * vita Karibik 1/15 * aura Expi 4/15 * MS4 5/15 * MS4 6/15 * MS3 öMM 8/15 * stella pur 11/15 * aura Indien 15/16 * prima Club/Fan 4/16 * luna Polarkreis 07/16 * stella Trans 10/16 * prima 12/16 * blu Kanaren 2/17 * ciao bella 3/17 * perla MM 6/17 * sol Kanaren 9/17 * perla MM 12/17 * blu 3/18 * blu Adria 4/18

  • Birgit8
    Kreuzfahrt Träumer
    Beiträge
    46
    • 21. September 2009 um 13:45
    • #14

    Hallo,

    vieleicht verschiebt AIDA ja den Hinflug um die 1 bis 2 Tage. Flüge gibt es ja bestimmt.

    Einfach mal gaaaanz freundlich nachfragen.

    LG
    Birgit8

    AIDAblu, AIDAaura,AIDAvita,AIDAbella,AIDAluna,
    AIDA stella, AIDAsol, AIDAmar, AIDAdiva
    MeinSchiff1, MeinSchiff2, Mein Schiff5

  • Charlene
    Gast
    • 30. Dezember 2009 um 01:55
    • #15

    Das An-oder Abreisepaket wird separat hinzugebucht, bei AC gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob man die gesamte Reise oder nur Hin-/Rückreise storniert.

    Beim Storno des Rückreisepaketes verlangt AC lt. AGB (§7.2.) bis zum 49. Tag vor Rückreise 50 %. Auch wenn man 9 Monate vorher gebucht hat.

    Beim Storno des An- und Abreisepaketes storniert man keinesfalls die Schiffsreise, ich denke, das kam hier etwas missverständlich rüber.

    Meine Tochter hat für ihre Hochzeitreise Transatlantik gebucht. Das Paar hat sich aber nun entschlossen, noch ein paar Tage in NYC zu verbringen. AC bietet weder Vor- noch Nachprogramm an (großes Manko).

    Also hat das Brautpaar ab NYC zunächst das Rückreisepaket gebucht, unmittelbarer Rückflug nach Abschluss der Kreuzfahrt.

    Die Rückfrage beim AC-Sachbearbeiter ergab, dass es nur die Möglichkeit gäbe, nämlich den Rückflug verfallen zu lassen.
    Kosten = 850 Euronen. Super Ratschlag, wirklich!

    Das Studium der AGB ergab, s.o., § 7.2., dass das Storno des An-/Abreisepaketes bis zum 49. Tag 50 % beträgt = 425 Euro.
    Sachbearbeiter kennt seine AGB nicht, so der Rückschluss.

    Der Flug sollte Ende September 2010 stattfinden, also in etwa 9 Monaten.

    50 % Storno? Für Flüge, die von AC noch nicht gebucht und bezahlt wurden?

    Denn davon ist auszugehen - wären die Flüge gebucht, gäbe es Buchungsnummern (verbindlich) und Flugzeiten (unverbindlich, natürlich).

    Ein Storno von 50 % für eine "Leistung", für die 8-9 Monate vorher noch keine Leistung erbracht wurde...?

    Buche ich einen Linienflug, das kann ich i.d.R. 11 Monate vor Abflug, habe ich meine Flugnummer.

    Könnte es sein, dass AC-Kreuzfahrer hinsichtlich ihrer An-/Abreisepakete ähnlich wie Pauschalreisende behandelt werden: Wir garantieren Dir, dass wir Dich von A nach B transportieren - wann und wie ist allein uns überlassen... :gruebel:

  • muehli
    ohne Rang
    Reaktionen
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    Beiträge
    265
    • 30. Dezember 2009 um 09:28
    • #16
    Zitat


    Könnte es sein, dass AC-Kreuzfahrer hinsichtlich ihrer An-/Abreisepakete ähnlich wie Pauschalreisende behandelt werden: Wir garantieren Dir, dass wir Dich von A nach B transportieren - wann und wie ist allein uns überlassen...

    natürlich ist das vergleichbar, warum denn auch nicht?

    50 % - 9 Monate vorher ist aber schon heftig!


    lg
    p

    04/2005: cara - WMM
    02/2007: cara - TransSuez
    03/2008: diva - Kanaren
    02/2009: cara - wmm/kanaren
    02/2010: vita - karibik nord
    04/2011: blu - Westeuropa
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    01/2020: ms5 - Orient

    04/2020: sol - Highlights am Polarkreis - abgesagt

  • sun-Cruiser
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    • 3. Januar 2010 um 04:20
    • #17

    @ Charlene

    der Sachbearbeiter bei AC kennt seine AGB`s, denn unter Punkt 7.2. steht doch auch, dass eine Teilstornierung Flug nicht möglich ist! Es handelt sich um eine Pauschalreise und demzufolge, wie bei anderen Veranstaltern auch, muss die gesamte Reise storniert werden.
    Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass das An- und Abreisepaket zu den von dir geschriebenen Konditionen storniert werden kann. Wo hast du das denn gelesen?

    Außerdem betragen die Stornokosten doch bis 49 Tage vor der Reise "lediglich" 10%!?
    Es sei denn, dass ein Angebot gebucht wurde, aber dass denke ich bei einer Hochzeitsreise nicht.

    Eines verstehe ich auch nicht, warum hat denn Deine Tochter die Flüge mitgebucht wenn ihr die Flugtage gar nicht passen? Die Reisen sind doch fast immer auch ohne Flug buchbar!

    Einmal editiert, zuletzt von sun-Cruiser (3. Januar 2010 um 04:27)

  • strandkorb
    Anfänger
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    • 29. April 2010 um 15:40
    • #18

    Hallo,

    weiß jemand von euch, ob es möglich ist, die gebuchten Pauschalflüge zu stornieren und doch individuell zu fliegen????
    Kostet das dann richtig Geld oder ist AIDA da nicht so???
    Wir haben pauschal gebucht, jetzt fährt noch ein Teil unserer Verwandtschaft mit, fliegt schon eher und bleibt auch länger, deshalb wären wir gern zusammen geflogen.

    Danke für Eure Antworten.

    strandkorb :schwimmen:

  • Hessenperle
    **~~Kochtopfsitzer~~**
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    200
    • 29. April 2010 um 16:04
    • #19

    Hi,

    so viel weiß, kann man nicht nur die Flüge aus einer Pauschalreise stonieren.

    LG
    Moni

    Nach der 30. haben wir aufgehört zu zählen.....

  • kuki15
    Profi
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    955
    • 29. April 2010 um 16:44
    • #20

    Da muss ich dich leider auch entäuchen du musst dann die komplette Reise stonieren und wieder neu einbuchen.

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