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  1. AIDAFANS / AIDA-FANS Deine Clubschiff Community - Dein Wasserurlaub Netzwerk
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Beiträge von Norden

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 11:10
    Zitat von omu

    Möchte dir nicht zu nahe treten, aber Aida ist der zweit oder dritt größte Reiseveranstalter in Deutschland und sie gehören zum größten Kreuzfahrtkonzern der welt. Da werden defintiv Gehälter bezahlt über die sich 90% der selbstständigen freuen würden.

    Aber du bist halt bisher kaum in Erscheinung getreten und vertrittst hier Meinungen die haöt nicht mit der vom AG, LG oder zuletzt auch dem OLG Rostock konform sind. Alle Erfahrungen von mir oder meinen beauftragten Anwälten sagen klar, daß meist zugunsten der Gäste und gegen Aida entschieden wird...

    "Da werden defintiv Gehälter bezahlt über die sich 90% der selbstständigen freuen würden." Da muss ich Sie enttäuschen! Die Größe eines Unternehmens sagt rein gar nichts über Gehälter aus.

    Reiseberater Durchschnitt 32.900

    HR-Manager Durchschnitt 62.700

    Event-Manager Durchschnitt 47.000

    Für weitere kann man sich es ja selbst anschauen

    Quelle:kununu

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 11:03
    Zitat von Gentry

    Warum sollte ich mich gegen einen Schaden versichern, der von einem Reiseveranstalter verursacht wird? Selten so einen Unsinn gelesen. Rechtsschutz mit Reiserecht halte ich für sinnvoller.

    Und wo finde ich diese _Reisewarnung_ vom 02.07.2025 auf die du dich beziehst? Beim AA?

    Wenn AIDA eine Reise absagt oder ändert, hat sie grundsätzlich die Kosten die dem Kunden dadurch entstehen zu tragen.

    Schadenersatz muss der Kunde darlegen, das sind Einzelfallentscheidungen, aber hier gibt es viele Entscheidungen, die nicht selten zu Gunsten des Kunden getroffen werden.

    "Wenn AIDA eine Reise absagt oder ändert, hat sie grundsätzlich die Kosten die dem Kunden dadurch entstehen zu tragen." Ja und Nein. Der Kontext fehlt.

    Flug, Hotel, Mietwagen usw. ja, wenn diese auch bereits komplett bezahlt wurden. (komplett kann relevant sein, wenn man vor Gericht geht)

    Urlaubstage ändern, besondere Kleidung gekauft, Ausflüge über extern gebucht usw. nein

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:53
    Zitat von Gentry

    Warum sollte ich mich gegen einen Schaden versichern, der von einem Reiseveranstalter verursacht wird? Selten so einen Unsinn gelesen. Rechtsschutz mit Reiserecht halte ich für sinnvoller.

    Und wo finde ich diese _Reisewarnung_ vom 02.07.2025 auf die du dich beziehst? Beim AA?

    Wenn AIDA eine Reise absagt oder ändert, hat sie grundsätzlich die Kosten die dem Kunden dadurch entstehen zu tragen.

    Schadenersatz muss der Kunde darlegen, das sind Einzelfallentscheidungen, aber hier gibt es viele Entscheidungen, die nicht selten zu Gunsten des Kunden getroffen werden.

    Sry, dass ich mich verschrieben habe.

    Hier der Link, wo ich es korrekt geschrieben habe: #857 RE: Erstattung bei Umroutungen

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:53
    Zitat von Eifelexplorer

    Aida selbst hat uns inzwischen in einer zweiten Mail geschrieben, dass es keine Reisewarnung gibt, sondern einen Reisehinweis. Damit haben sie ihre erste Aussage in ihrer ersten Mail an uns bereits revidiert.

    Sry, dass ich mich verschrieben habe.

    Hier der Link, wo ich es korrekt geschrieben habe: #857 RE: Erstattung bei Umroutungen

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:46
    Zitat von Gentry

    Ja das ist unsauber, aber Stockperk schafft es ja das Konform in der Dreimonatsfrist zu lösen. Vielleicht sollte man mal nachfragen bei Carnival Investor Relations, warum AIDA hier die Aktionäre benachteiligt.

    Aida macht es eher genauer, da die Wahrscheinlichkeit, dass jemand keine Aktien mehr Besitzt bei 3 Monaten deutlich höher ist. Nach der Genehmigung erfolgt ja keine weitere Prüfung.

    Und ja, es gibt auch immer wieder Leute die versuchen ohne Aktien an BGH zu gelangen.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:42
    Zitat von omu

    Ich werde den Gedanken nicht los, das du bei Aida arbeitest und hier ein wenig probieren willst (oder sollst) für Unruhe zu sorgen und die Leute davon abzuhalten Ihre Rechte prüfen zu lassen.

    Wir haben in Deutschland, Gott sei Dank, aktuell einen funktionierenden Rechtsstaat, bei dem jeder eine Entscheidung eines anderen von einem Gericht überprüfen lassen kann.

    Und ich bleibe dabei, Aida macht im Vorfeld Angebote, die in Richtung dessen gehen, zu was sie verurteilt werden würden. Da sie ja auch nicht doof sind, versuchen sie natürlich weniger auszugeben und Leute mit einem entsprechenden Angebot zufrieden zu stellen.

    Früher war das alles viel einfacher fpr die Anbieter, da es kaum Möglichkeiten zu Austausch von Betroffenen gab. Durch Foren und andere Kontaktmöglichkeiten sind viele mittlerweile eigentlich besser informiert ...

    Ne danke, dass Gehalt kann Aida sich gar nicht leisten :lachroll:

    Die Gerichte schauen sich auch "nur" an, ob Schaden vorliegt oder nicht. Hinzu kommt noch, ob es gerechtfertigt war, Fristen eingehalten wurden und keine Formfehler vorliegen.

    Bin Unternehmer, da muss man beide Seiten sich anschauen. Das die meisten nur die Seite als Kunden sehen oder sehen wollen ist mir bewusst.

    Als wenn Aida das aus Spaß macht und für die monatelange Planung einfach so nochmal alles neu zu organisieren. Hinzu kommen die hunderttausenden Euros, die zusätzlich für Zeit, Plaung, Personal etc ausgeben werden müssen.

    Das ist auch der Grund warum man als privat Persone eine Versicherung haben sollte, die eine wirklichen Schaden übernimmt (Flug, Hotel etc).

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:32
    Zitat von Gentry

    Der Nachweis und die Fristen sind auch bei Carnival vorgegeben, wie bekanntlich die Art zu beantragen. Wenn die AIDA "Experten" abweichend und nicht Konform zu den von Carnival veröffentlichten Shareholder Perks vorgehen, wird es witzig, da dies die Rechte des Aktionärs tangiert. Aber ich bin mir sicher das wird alles im Sinne des Kunden/Aktionärs berücksichtigt :abfahrt:

    Naja, man bucht ja nach den AGB von Aida. Abweichungen gibt es ja bereits jetzt. Sage nur wie aktuell der Depotauszug sein darf. Aida = max. 4 Wochen / Carnival = max. 3 Monate

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:30
    Zitat von Dubainese

    Wir haben Aida auf Mitteilung unseres RA, jetzt eine nette Mail geschrieben, und wir warten auf eine Antwort. Unsere Reise wurde 5 Monate vorher abgesagt. Wir hatten eine Kabinenkategorie auf Aida gewählt gehabt, die uns Aida bei einer Umbuchung auf ein anderes Schiff nicht zahlen will. Dazu müssen wir eine zusätzliche Nacht im Hotel buchen, da die andere Reise ein Tag vorher beginnt. Bei der Alternativ Kreuzfahrt müssen wir jetzt alle einen Urlaubstag extra nehmen. Das sind viele Faktoren, die wir jetzt aus eigener Tasche zahlen sollen. Fakt ist, zur Zeit der Absage herrschte keine Reisewarnung und Aida ihr 10% Gutschein auf die nächste Reise, bringt uns in unserem Fall absolut nicht weiter.

    "Fakt ist, zur Zeit der Absage herrschte keine Reisewarnung" Die Reisewarnung gibt es seit 02.07.2025.

    Die Reisen hat Aida am 10.07.2025 abgesagt. https://aida.de/unternehmen/pr…isen-ab-hamburg

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:28
    Zitat von Eifelexplorer

    Die Frage ist doch, warum kann AIDA eine Reise ohne angemessene Kompensierung stornieren wenn Reisehinweise vorliegen, wir als Kunden aber nicht kostenfrei. Eine kostenfreie Stornierung durch den Kunden wäre erst bei einer Reisewarnung möglich.

    MSC und TUIcruises sehen die Sache anscheinend anders.

    Weil der Gast nicht die Verantwortung hat, tausenden Leuten von A nach B zu bringen.

    TC und MSC sind und waren schon immer deutlich später mit solchen Absagen. Frag mal die Gäste, die 4-8 Wochen vor Reise erst davon erfahren. Lieber rechtzeitig als kurzfristig...

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:11
    Zitat von Spielzimmer

    Sind solche Reisehinweise nicht für die Reisenden gedacht? Dann müsste jeder selbst entscheiden können ob er das Risiko in Kauf nimmt, im Falle einer Krise hätte das dann vermutlich Auswirkungen auf die Hilfe seitens der Regierung...

    Wenn der Veranstalter diese Entscheidung dem Reisenden abnimmt (er hat natürlich auch die Verantwortung für seine Angestellten, aber das ist sein Risiko), sollte eine entsprechende Kompensation stattfinden. Ziemlich sicher sind die Veranstalter für solche Risiken versichert, so dass der Schaden überschaubar bleiben sollte.

    Das ist falsch, da Aida die 100% Verantwortung hat. Aida übernimmt die Verantwortung oder wie kommen sie zu den Orten? Schwimmen tun sie wohl nicht...

    "Ziemlich sicher sind die Veranstalter für solche Risiken versichert, so dass der Schaden überschaubar bleiben sollte." Ja der Schaden bleibt überschaubar allerdings wird keine Versicherung zahlen, wenn man bewusst Reisehinweise ignoriert. Und wenn eine Versicherung so etwas unterstützen würde, wäre die Police bei mehreren Mrd.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:06
    Zitat von omu

    Wenn Aida ja der Meinung wäre sie könnten so ohne weiteres absagen hätten sie ja nicht schon einigen hier aus dem forum x tausend Euro angeboten. Aida versucht immer den günstigsten Weg zu gehen, was ich als Betriebswirt ja auch verstehe, aber wogegen ich mich als betroffener Kunde wehre.

    Aida möchte von mir Geld haben wenn ich die reise storniere, also muss ich es andersrum auch nicht hinnehmen.

    Z.b. habe ich in Corona nie auch nur einen Gedanken daran verschwendet gegen Aida vorzugehen. Selbst wenn das geklappt hätte (gab wohl ein paar Fälle am AG und LG Rostock) hätte ich ein schlechtes Gewissen gehabt...

    Verinfacht gesagt, ist es immer eine Frage des Schadens. Die wenigsten haben einen privaten wirtschaftlichen Schaden.

    Sollten Flüge etc. bereits gebucht und bezahlt sein, dann gibt es Möglichkeiten.

    Zum Beispiel Urluab umplanen ist kein wirtschaftlicher Schaden. Dieses Argument habe ich bereits so oft gelesen, dass sogar Gerichte dies immer wieder in ihren Urteilen erwähnen.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 10:01
    Zitat von Eifelexplorer

    Ganz genau es sind und waren Reisehinweise des AA und keine Reisewarnung. Großer Unterschied.

    Mal unabhängig vom Finanziellen...

    Wie groß wäre der Aufschrei, wenn Aida die Reisehinweise ignoriert und vor Ort die große Krise ausbricht. Nicht persönlich nehmen, allerdings sie wären einer der ersten, die Aida Vorwürfe machen, wie unverantwortlich Aida sei diese Reisen stattfinden zu lassen, obwohl es Reisehinweise gibt.

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 7. August 2025 um 09:55
    Zitat von Gentry

    Der Anspruch auf BGH entsteht jedoch durch Besitz von Carnival Aktien, keine Ahnung was AIDA da per AGB regeln will.

    Richtig.

    Der Anpsruch greift aber erst, wenn man den Nachweis gebracht hat, dass man die Aktien besitzt. Und das ist dann in den AGB zu regeln. Wenn Aida vorgibt, dass der Nachweis nur über myaida möglich ist bzw. akzeptiert wird, dann sind "Drittanbieter" raus, zumindest bei Aida.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 09:43
    Zitat von Eifelexplorer

    Genau dieselbe Antwort hatten wir auch erhalten. Das ist eine Unterstellung und zeugt von wenig Wertschätzung seitens AIDA. Wir hatten schon frühzeitig Ausflüge bei privaten Anbietern gebucht und Kapstadt, Port Elisabeth jeweils overnight sowie Walvis Bay waren für uns Highlights dieser Reise. Auf die Stella wollten wir nicht umbuchen. Haben dann eine völlig andere Reise im August nächstes Jahr gebucht. Also auch etwas völlig anderes zu einem völlig anderen Zeitpunkt. Bin mal gespannt was AIDA uns noch antwortet auf unser weiteres Schreiben. Dass man nun keine weitere Kompensation erhalten soll, so wie Omu schreibt, weil man schon eine neue Reise gebucht hat, ist schon fast unglaublich, dass AIDA so argumentiert. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass der 10% Gutschein nur bis 30.09.25 gültig ist.

    Stand: 03.06.2025

    Kreuzfahrt abgesagt - was bedeutet das für separat gebuchte Flüge? | Verbraucherzentrale Niedersachsen

    Kenne zwar nicht die Texte der Absagen aber in der Pressemitteilung steht "...aufgrund der derzeit nicht verlässlich einschätzbaren Lage im Nahen Osten..."

    Da muss nicht extra Krieg oder ähnliches stehen.

    https://aida.de/unternehmen/presse/archiv/aida-cruises-gibt-fruehzeitig-planungssicherheit-fuer-den-winterurlaub-2025-2026-keine-orientreisen-mit-aidaprima-dafuer-erstmalig-wintersaison-ab-kiel-und-zusaetzliche-reisen-ab-hamburg

    Selbst da AA hat am 02.07.2025 seine Reisehinweise angepasst.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 09:04
    Zitat von Dubainese

    Wie sieht es dann bei einer Hochzeitsreise deiner Meinung nach aus. Ist das auch nichts Besonderes?

    "Der Gesetzgeber macht keine Unterscheidung zwischen "normal" und "besonderes". Das sind Begrifflichkeiten, die als Gefühl gelten. Gefühle und empfinden sind daher subjektiv."

    Habe lediglich darauf hingewiesen, dass ein Gefühl keine Rechtsgrundlage ist. Wenn man mit einem Gefühl argumentiert und evtl. ohne weiteren Kontext ist das schwierig.

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 07:56
    Zitat von omu

    Das sehen Juristen etwas anders, vor allem weil eine Reise Kapstadt Dubai definitiv was ganz besonderes ist und keine normale Kanaren reise. Aber gut, wir kommen hier eh nicht weiter...

    Da komme ich wieder zu meiner privaten Aussage: "Die rechtlichen Grundlagen für Reiseabsagen etc. sind auf der einen Seite klar geregelt auf der anderen Seite gibt der Gesetzgeber auch viel Spielraum für Reiseveranstalter."

    Der Gesetzgeber macht keine Unterscheidung zwischen "normal" und "besonderes". Das sind Begrifflichkeiten, die als Gefühl gelten. Gefühle und empfinden sind daher subjektiv.

    Für Person (1) ist der Tagesausflug von A nach B was "ganz besonderes" und die Person (2) empfindet das als "normal". Wiederum findet Person (3) eine Reise Kapstadt-Dubai als was "ganz besonderes" und die Person (4) findet eine Weltreise als was "ganz besonderes".

    Hoffe das war nicht zu kompliziert erklärt 8)

  • Erstattung bei Umroutungen

    • Norden
    • 7. August 2025 um 07:34
    Zitat von Sunnypenny

    Wir haben auch Rückmeldung von Aida und bekommen demnach keine weitere Kompensation.

    Hatte ich nach dem hier berichteten auch nicht anders erwartet.

    Am besten finde ich den Satz: " Da Ihre ursprünglich gebuchte Kreuzfahrt erst mehr als sechs Monate nach dem Absagedatum stattfinden sollte, war eine konkrete Urlaubsfreude zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben." Alleine für den Satz würde ich schon nochmal ganz gerne antworten :lol1:

    >>Das ist keine juristische Auskunft<<

    Das Problem ist, dass es eine rechtliche Definition für "konkrete Urlaubsfreude" gibt.

    Wenn zb. Reise (A) über 6 Monate im Voraus abgesagt wird, gibt es noch keine konkrete Urlaubsfreude

    Sollte man zb. eine weitere Reise (B) gebucht haben, die entweder kurz vor der oder kurz nach Reise (A) stattfindet gleicht das die "konkrete Urlaubsfreude" aus.

    Gibt anscheinend reichlich Urteile zu dem Thema, die inhaltich immer in diese Richtung gehen.

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 7. August 2025 um 07:00
    Zitat von AJ-MS3

    Das ist mir bekannt. Daher ja die Beantragung über Stockperks.
    Warum sollte dieser recht neue Weg wieder abgeschafft werden?

    Das hängt davon ab, was die EU aus dem Geldwäschegesetz macht bzw. Deutschland dann umsetzt. Es geht dabei um Gutschriften über Dritte. Mit dieser Methode ist Geldwäsche noch einfacher geworden als die klassiche Variante mit Pizzeria, Döner oder Wäscheservice.

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 7. August 2025 um 06:30
    Zitat von AJ-MS3

    Für die letzten beiden Reisen habe ich Stockperks genutzt - ich bin begeistert. Davor immer per Mail.

    Per E-Mail, also über kabinengruss wird auch nicht mehr akzeptiert. Nur noch auf Aufforderung, wenn zb. etwas fehlte.

  • Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

    • Norden
    • 6. August 2025 um 20:29
    Zitat von Urania

    Das hat bei mir noch nie funktioniert. Musste immer über die alte "Kabinengrußadresse" wiederholt werden.

    In wie fern wiederholt werden?

    Eine Rückmeldung kommt nur, wenn die eingreichten Unterlagen nicht korrekt / ausreichend sind.

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