Blöde Autokorrektur am Smartphone. Sollte Reisepreis heißen.
Beiträge von Neelix
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Der ist aber nicht im Reisepass enthalten 😁
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Ansonsten gilt: Anrufen und fragen.Was nennt der Anbieter als Grund für die Absage? Vielleicht findet sich schon was passendes in der Würzburger Tabelle. Die ist sehr umfangreich.
Ich habe nur einen Eintrag gefunden, der sich mit der Erstattung unnützer Kosten befasst:
Hier gibt es noch einen Forumseintrag zu der Frage:
https://w%c3%bcrzburger-tabelle.de/entschaedigung…ner-kreuzfahrt/
Leider aber ohne Angabe eines Urteils o.ä.
Aber hier ist noch was:
Kreuzfahrt abgesagt - was bedeutet das für separat gebuchte Flüge?Wer An- und Abreise zur Kreuzfahrt separat bucht, geht ein Risiko ein. Erfahren Sie, wann Sie Ihr Geld zurückbekommen könnten, wenn die Reise abgesagt wird.www.verbraucherzentrale-niedersachsen.deAnsonsten wird dass wohl vom Schadenersatz abgedeckt, wenn die Absage zu einem Zeitplunkt kommt, an dem der Reisende keine Ersatzreise mehr buchen kann. Bis 13 Monate vor dem Start haben Gerichte dem Reisenden noch Schadersatz zugesprochen.
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Ich würde es erstmal selbst probieren. Es gibt die https://w%c3%bcrzburger-tabelle.de/ daran kann man sich orientieren. Die ist auch den Veranstaltern bekannt.
Wenn man in seinem Schreiben schon die entsprechenen Urteile und Gesetze nennt, macht das beim Kundenservice schon einen ganz anderen Eindruck. Die sehen dann, dass ich jemand vorab informiert hat und sie ihn nicht so einfach mit den Standartfloskeln abspeisen können.
Wenn sie einem dann freiwillig nicht entgegenkommen bzw. dem Kunden seine Rechte gewähren, kann man immer noch einen Anwalt bemühen.
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Um an Land telefonisch erreichbar zu sein, bedarf es zuerst mal das man ein Handy hat.
Das kann niemand verlangen, auch nicht wegen der AIDA App.
Oder beachte ich gerade etwas nicht.
Wenn es nicht Teil des Reisevertrags ist, dann nicht. Egal ob anrufen oder per App.
In europäischen Ländern ist eine Erreichbarkeit recht einfach möglich. Da gilt "Roam like at home" und wenn man nicht gerade einen "nur Deutschland" Tarif hat, dann ist man vermutlich i.d.R. automatisch erreichbar. Aber in den Tarifzonen 2 und höher kann das auch ganz schnell, sehr teuer werden.
Nur, wenn ich auf eigene Faust unterwegs bin, dann sollte ich schon aus eigenem Interesse sicherstellen, dass ich andere insb. das Schiff erreichen kann.
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Diese Verbindlichkeit bezweifle ich, da es hier einen gewissen Herstellungsvorlauf des Tagesprogramms gibt. Als verbindlich angesehen werden kann jedoch die beim Verlassen des Schiffes in Gangway-Nähe angebrauchte Information zu "Alle Mann an Bord". Sollte hier nachträglich etwas durch die Reederei/das Schiffskommando geändert werden, trägt die Reederei die Verantwortung an Land gegangene Passagiere zu informieren. Inwiefern die Erreichbarkeit an Land erwartet werden kann, hängt mE nicht von AGB ab, sondern von Zumutbarkeit und Üblichkeit ab. Das wird sich je Zielgebiet unterscheiden.
Das hatte ich jetzt mal mit zum Tagesprogramm gezählt.
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Wenn es nicht im Vertrag (AGB o.ä.) steht, dann bin ich nicht verpflichtet an Land erreichbar zu sein. Erreichen können müssen die mich nur, wenn es bei der Einschiffung am ersten Tag zu Änderungen kommt. Das Schiff z.B. einen anderen Hafen nutzen muss und sie mich über die geänderten Abläufe (Shuttle-Transfer, Taxi auf Kosten der Reederei,...) informieren müssen.
Ansonsten kann ich davon ausgehen, dass die im Tagesprogramm angegeben Zeiten verbindlich sind. Zumindet nach unten hin. Wenn das Schiff dann erst später abfährt, soll mir das ja egal sein. Ich bin dann da schon drauf.
Aber sonst... müssen sie halt auf mich warten.
Wenn ich meine Verspätung (selbst) verschulde, dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben. Auf jeden Fall gehört es sich dann das Schiff zu informieren.
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Dann hat auf einmal jeder bei Ausfall eines Hafens bei einem Externen Anbieter gebucht, damit er zu einem kostenlosen Essen (gibt es ja im Büffetrestaurant
) kommt? Und wie wird das nachgewiesen??Da gibt es ja eine Buchungsbestätigung und auch eine Stornobestätigung. Egal welche Seite den Vertrag storniert.
Wer es verbockt hat, Hafenmitarbeiter oder Reederei, darf mir als Kunde egal sein. Ich habe einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter und der besagt nunmal: An Tag X sind um Z Uhr an Punkt Y.
Wenn dieser Vertragsbestandteil nicht eingehalten wird, ist das ein Mangel. Und aus diesem Mangel können ggf. weitere Mägel/Schäden entstehen. Und die muss der Veranstalter beheben.
Keine Angst, den Schaden (monitär), der dem ihm dadurch entsteht, kann er seinerseits beim Verursacher geltend machen. Der letzte in dieser Kette hat (hoffenlich) eine Haftpflichversicherung oder vergleichbares.
In dem Fall war das glücklicherweise nicht erforderlich. Der Drittanbieter hat ja den vollen Preis erstattet.
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In Deutschland ist der Fall recht einfach: Wer den Schaden verursacht hat, muss auch haften.
Aber in dem Fall sitzt der Anbieter ja in Norwegen und es gilt norwegisches Recht, was die Stornobedingungen des Ausflugs betrifft.
Jetzt muss man sich die ganze Kette anschauen: Wer hat den Schaden verursacht und habe ich mit diesem einen Vertag? Wenn ja, dann kann ich den ggf. direkt belangen. Wenn nein, muss ich die Verursacherkette weiter abarbeiten.
Und meist kommt so etwas was dabei raus: "Mein Vertragspartner" > Dienstleister > Dienstleister > ...
Und dann ist "Mein Vertragspartner" derjenige, den ich in Regress nehmen kann und der kann das an dann seine Dienstleister weiterreichen und sich von diesen den Schaden erstatten lassen.
Das einfachste ist natürlich, wenn der Anbieter kulant ist und einfach auf die Stornokosten verzichtet, wenn der Kunde nachweislich nichts dafür kann. Seinen Schaden kann er dann ggf. selbst beim Verursacher geltend machen.
Auch wenn es pro Einzelfall nur 60 € sind, aber wenn dir das auf einer Reise in drei Häfen passiert, dann sind es schon 180€.
Und nicht immer muss man ja Geld als Ausgleich fordern. In dem Fall könnte AIDA den Kunden auch z.B. zum Essen einladen. Das tut denen nicht weh, aber der Kunde fühlt sich gut behandelt (und bucht im besten Fall nochmal eine Reise). Win:Win.
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Und noch ein bekanntes Gesicht: Kiona.
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Ja, wenn der Bart nicht wäre.
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Das Video ist mega. Ich konnte nicht aufhören zu gucken
Freue mich schon auf den avisierten 2. Teil 
Aber ich habe schon einen Schreck bekommen, wie alt Morten Hansen mit dem Bart aussieht.
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Hallo Petra1958, einfach den entsprechenden Kanal von tomatolix auf Youtube abonnieren und sich bei neuen Beiträgen von ihm informieren lassen. Da brauchts keine Infos von Dritten.

[OT]
Das setzt ein Google-Konto vorraus und das man damit bei Youtube angemeldet ist. Wer einigermaßen Datensparsam unterwegs sein will, der verzichtet darauf. Und dann braucht man halt doch jemanden, der einem Bescheid gibt.
Ich bin auch kein Google-Produkt und bewege mich im Internet möglichst unter dem Radar.
[/OT] -
Hallo Neelix , danke! Wäre super, wenn du auch Info betreffend 2. Teil geben würdest....
Wenn ich mitbekomme, dass er online ist, klar.
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Tomatolix war auf der Artania:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Hat Youtube mir eben in die Timeline gespült. -
Und noch ein alter Bekannter aus Verrückt nach Fluss ist dabei: Küchenchef Marcus Kirchgässner.
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So finden es dann auch die Phoenix- Fans.
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Zwar nicht ganz VnM bzw. VnF aber mit Reiseleiter Bernd.
Läuft heute Abend um 20:15 Uhr auf tagesschau24. Ist aber von 2025 und daher in der Mediathek verfügbar.
Doku & Reportage: Eine Kreuzfahrt auf der Mosel - hier anschauenLeinen los Richtung Mosel! An Bord der MS Alena beginnt für 170 Gäste eine besondere Reise - darunter Renate Denz, für die es der erste Urlaub nach einer…www.ardmediathek.de -
Du vergisst dabei nur, dass dann an Tag X kein Vertragsverhältnis mehr für dieses Reise existiert.
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