Die Viola wird dieses Jahr nicht für barrierefreie Kreuzfahrten eingesetzt, sondern in den Niederlanden für ukrainische Flüchtlinge. Gebuchte Reisen wurden abgesagt. Angeboten wurde neben der Erstattung des Reisespreises eine alternative Reise mit kostenfreier zusätzlicher Kabine für eine Begleitperson.
Zwei Betroffene klagen auf Schadenersatz (50% bzw. 200% des Reisepreises). Herr Zurnieden ist persönlich bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn und reagiert emotional. Der Richter macht deutlich, dass Anspruch auf Schadenersatz besteht, 200% aber übertrieben sind. Ein Vergleich scheitert.
Das Urteil fällt am 21.11.2023.
Prozess gegen Phoenix Reisen Bonn: Streit um Nutzung von Kreuzfahrtschiff als Flüchtlingsunterkunft
Der Bonner Reiseveranstalter Phoenix Reisen hat ein Kreuzfahrtschiff den Niederlanden als Notunterkunft für Flüchtlinge bereitgestellt und dafür gebuchte…
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