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Beiträge von kimba100
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boah der Flieger von DUS nach BGI hat 8 Stunden Delay.....

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Kimba: wenn du den Bericht kanntest, hätten sich sicher auch andere über die Info gefreut...

sorry dass ich nicht so schlau war wie du

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Ich denke nicht dass AC da andere Vorgaben macht.
Edit: In dem verlinkten Artikel wird die PE sehr ausführlich beschrieben, mit Bildern der Sitze etc.
Danke für den Bericht. Ich kannte den auch schon und habe mein RB deshalb nochmal bei AC anrufen lassen ob das so übernommen wird. Angeblich JA. heißt also doch 25 kg plus 10kg Handgepäck.
Was die Sitze betrifft so sei noch angemerkt dass diese "Beinverlängerung NUR in der Reihe 1 besteht - alle anderen Reihen haben so eine Art Raster wo man die Füße draufstellen kann - ähnlich wie in der BEST von EW.
Trotzdem glaube ich dass TB ein gutes Produkt sein wird.
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Ah ok, vielen Dank
. Wusste gar nicht das es da Unterschiede beim Buchen gibt. Nachträglich geht das bestimmt nicht mehr oder?Ich würde bei Aida anrufen und fragen ob du in PE umbuchen kannst - es sei denn du fliegst auch ab FRA mit der Condor, dann passt es ja bei dir mit der PE ab Reihe 5. Reihe 1A/C wäre dann BC
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Einreise
Alle Reisenden nach England müssen sich nach Einreise, unabhängig von ihrem Impfstatus, in Quarantäne begeben und spätestens am Tag 2 nach Einreise einen PCR-Test machen. Ist dieser negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Kinder bis vier Jahre sind von dem Tag-2-Testerfordernis und von einer Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für Einreisen nach Wales und Nordirland. Ähnliche Regeln gelten für die Einreise nach Schottland, jedoch mit dem Unterschied, dass alle Kinder von der Quarantäne und Kinder bis zehn Jahre von der Testpflicht ausgenommen sind.
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder werden in die Kategorien „rot“ bzw. „nicht rot“ eingeordnet.
Für alle Länder, die nicht als „rot“ (u.a. Deutschland) eingestuft werden, wird unterschieden zwischen „vollständig geimpften“ und „nicht oder nicht vollständig geimpften“ Personen:
- Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen Nachweis verfügen (gilt jedoch nicht für Genesene mit einer Impfung): Keine Testpflicht vor Einreise (pre-departure), Online-Anmeldung, ein PCR-Test spätestens am Tag 2 nach Einreise, Pflicht zur Quarantäne, die endet, wenn das Testergebnis negativ ist.
- Das Testerfordernis bis Tag 2 und die Quarantänepflicht gelten auch für Kinder zwischen 5 und 17 Jahren. Diese Regeln gelten auch für Wales und Nordirland. In Abweichung dazu besteht in Schottland das Testerfordernis ab 11 Jahren und die Quarantänepflicht ab 18 Jahren.
- Hinweis: In Einzelfällen wurde in der Praxis, auch bei vollständigem Impfschutz, seitens der National Health Service (NHS) eine zehntägige Selbstisolierung nach Einreise angeordnet, wenn der NHS über die Online-Anmeldung feststellen konnte, dass sich bspw. auf dem Flug oder der Fahrt mit dem Eurostar nach England ein positiv infizierter Gast befunden hat. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Reisende, die im Vereinigten Königreich vollständig geimpft wurden.
- Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere PCR-Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
Im Gegensatz zu den englischen Regelungen ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne für nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen in Schottland nicht möglich!
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage in eine Hotelquarantäne in Großbritannien begeben. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste“ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer, die nicht vollständig geimpft sind, gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Es gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen. Dies könnte für Reisende relevant sein, die noch nicht vollständig geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten, und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, sofern der/die Transitreisende nicht vollständig geimpft ist (s. Einreise).
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat viele Beschränkungen aufgehoben. Mit Wirkung vom 30. November 2021 gilt wieder in ganz England eine obligatorische Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften.
Schottland hat alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygieneregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben: 15 Personen aus vier Haushalten dürfen sich drinnen treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
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, aber bei der Fluggesellschaft ist es oft kostenlos, habe aber noch nie bei TB reserviert und komme über die Website da nicht weiter 
Vergiss TB - da wirst du nicht weiter kommen. Ich habe es auch mehrfach probiert.... in irgendeinem Beitrag von mir steht es auch.
Über myaida ist das kein Problem die Plätze zu reservieren und kostenlos wird es auf keinen Fall sein.
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UPDATE ZU DEN EINREISE ANFORDERUNGEN
Veröffentlicht am 29. November 2021von - deutschsprachige Inseltouren auf Sint Maarten
Ab Montag, dem 29. November 2021, wird allen Reisenden, die innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Reise nach Sint Maarten eines der folgenden afrikanischen Länder besucht haben, die Einreise verweigert: Südafrika, Botswana, Lesotho, Eswatini, Simbabwe, Namibia und Mosambik.
Ab Montag, dem 6. Dezember 2021, müssen alle vollständig geimpften Reisenden aus Ländern der sehr hohen Risikokategorie einen negativen 48-Stunden-PCR-Test oder einen negativen 24-Stunden-Antigen-Test vorlegen. Die folgenden Länder in dieser Kategorie werden hier aufgeführt: die Niederlande, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Polen, Belgien, Dänemark, die Tschechische Republik, Ungarn, Norwegen, die Slowakei, Liechtenstein, Österreich, die Schweiz, Monaco, Bulgarien, Bolivien und Trinidad und Tobago.
Für Fluggäste ist die Abflugszeit des Fluges direkt nach St. Maarten relevant. Von da an rechnen sich die 24/48 Stunden. Für Kreuzfahrtgäste bedeutet dass, das sie ggf. an Bord einen Test machen lassen müssen.
Bitte schaut immer vor Einreise auf die offizielle Seite der Regierung Sint Maarten:
https://stmaartenupdates.com/#Requirements
Auf der französischen Seite gibt es einen Erlass vom 25. November mit dem die Einreisebedingungen für Reisende aus dem französischen Mutterland auf die Inseln Saint-Martin und Saint-Barthélemy geändert wurden:
Geimpfte Personen müssen einen negativen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Nicht geimpfte Personen müssen einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, der weniger als 24 Stunden zurückliegt, einen zwingenden Grund beruflicher, gesundheitlicher oder familiärer Art vorlegen und eine ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen, bei der Ankunft im Hoheitsgebiet eine einwöchige Isolierung durchführen und sich verpflichten, nach 7 Tagen einen neuen Covidtest durchzuführen.
Hinweis: die Grenzen innerhalb der Insel sind offen und die Test werden nur bei Einreise am jeweiligen Flughafen kontrolliert.
Die Bestimmungen für Reisen von Saint-Barthélemy und Saint-Martin ins französische Mutterland bleiben unverändert. Die Vorschriften für Reisen zwischen den französischen Inseln (St. Barthélemy, St. Martin, Guadeloupe und Martinique) bleiben unverändert.
https://www.st-martin.org/us/travel/formalities
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte checkt immer die offiziellen Seiten vor Einreise!
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