Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kommt aber auch nur in Frage, wenn der Reiseveranstalter den Mangel verschuldet hat, in dem er sich nicht bemüht, die Reise durchzuführen, z.B. mit anderem Verkehrsmittel, zum anderen Zielflughafen, mit späterem Zustieg etc. Wenn er also sagt, für mich ist es einfacher wenn ich die Reise für die 80 Cosma Gäste absage, als wenn ich für alle Gäste neue Flüge o.ä. buche. Das kann höchst aufwändig und in kurzer Zeit auch unmöglich sein, schliesslich liegen die Flugzeuge und die Crews nicht unbedingt rum und warten auf Abruf durch KF Gesellschaften....
Wenn es aber dem Reiseveranstalter nicht möglich ist, den Gast zum Schiff zu bringen, weil kein Flugzeug zur Verfügung steht (Streik, Wetter, also höhere Gewalt), dann ist die Durchsetzung einer zusätzlichen Entschädigung fraglich, weil der Veranstalter es nicht in der eigenen Hand hat, den Gast zum Schiff zu transportieren. Man kann es versuchen, aber man kann auch verlieren. Das muss dann jeder für sich entscheiden, was es einem wert ist und ob man das Risiko den Streit zu verlieren, eingehen will.
Das habe ich auf einer Internet Seite, die auf solche Fragen spezialisiert ist, gefunden, ich verlinke nicht, weil ich nicht weiss ob erlaubt, kann man aber selbst ganz einfach finden.
Ich bin kein Rechtsanwalt, das ist keine Rechtsberatung.