Laut hochheiligen AIDA-AGB:
8 Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden8.1 AIDA Cruises hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Kunde von AIDA Cruises entsprechend der gesetzlichen Regelungen Gewährleistungsrechte geltend machen (für ab dem 01.07.2018 ge-schlossene Reiseverträge entsprechend § 651 k BGB Abhilfe verlangen und ggf. den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen, den Reisepreis nach § 651 m BGB mindern und / oder nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen).
https://media.aida.de/fileadmin/user…1819_144dpi.pdf
Das Gericht will ich sehen, das in einer Fahrt nach Ijmuiden oder Rotterdam statt wie gebucht Amsterdam City mit Fahrt über den Kanal keinen Mangel erkennt. Ich beziehe mich auf das Amtsgericht Rostock, da gehe ich davon aus, dass die bei ihrer Linie bleiben
Das Problem bei der Sache ist aber das man das nicht per e-Mail einfordern kann sondern einen Brief nach Rostock schicken muss... laut agb und passus in der Buchungsbestätigung... und man Fristen einhalten muss...
Wobei ich bezweifle das es heutzutage nicht anerkannt wird wenn es eine E-Mail ist. Wo ja die Buchungen usw auch alles ohne Unterschrift und schriftlicher Bestellung geht...