Ihr nehmt die AGB viel zu ernst. Da kann ein Unternehmen zunächst einmal hineinschreiben, was es will. Ob diese wirklich Bestand haben im konkreten Fall, steht auf einem anderen Blatt. - Im konkreten Fall wurde seitens des Reisenden explizit nach der unveränderten Gültigkeit des gebuchten Paketes gefragt, welches bejaht wurde. Die Formulierung "Das Paket kann in allen Bars/Restaurants genutzt werden" ist unmissverständlich. Wird in einem Restaurant/einer Bar keinerlei Getränk angeboten, welches vom Paket abgedeckt wird, kann es dort eben nicht genutzt werden. - Wichtig ist hier das Protokoll der Nichtnutzbarkeit (also Mitschreiben, in welchen Situationen man konkret vom gebuchten Paket keinen Gebrauch machen konnte).
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
Ja. Aber das fettgedruckte ist ja noch gar nicht vorgekommen. Bisher gibt es in alles Restaurants (selbst in den Buffett-Restaurants) Getränke aus dem AI, die bestellt werden können. So kann das Paket in alles Restaurants und Bars genutzt werden.
Das es gar keine Getränke aus dem AI-Paket mehr geben wird ist hier im Forum reine Spekulation einiger. Ich will es nicht ausschließen, dass es so kommt. Denke aber persönlich nicht, dass dies passieren wird.